Arbeitslosengeld wegen nahtlosigkeit bei gleicher arbeit

§ 146 SGB III orientiert sich an § 3 EFZG. Auch der mehr als sechs Wochen erkrankte Arbeitnehmer verliert den Anspruch auf Lohnfortzahlung. Er muss Krankengeld beantragen.

Hinweis:

Zur Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit vergleiche auch den folgenden Beitrag:


  • Leistungsfortzahlung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsunfähigkeit

    Nach § 146 Abs. 1 S. 1 SGB III (§ 126 Abs. 1 S. 1 alter Fassung) verliert ein Arbeitsloser, der während des Bezugs von Arbeitslosengeld (ALG) infolge Krankheit arbeitsunfähig wird, … | mehr

Wie kann der Verlust des Arbeitslosengeldes vermieden werden?

Der Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld tritt allerdings dann nicht ein, wenn sich eine arbeitslose Person (bzw. der faktisch Beschäftigungslose) während der Laufzeit des Rentenverfahrens darauf beruft, sie sei aus gesundheitlichen Gründen gehindert, mehr als kurzzeitig zu arbeiten. Dann kann die Arbeitsagentur ihr vor Abschluss des Rentenverfahrens durch den Rentenversicherungsträger nicht entgegenhalten, sie sei subjektiv nicht verfügbar, wenn die übrigen Voraussetzungen des § 145 Minderung der Leistungsfähigkeit
 
(1) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch eine Person, die allein deshalb nicht arbeitslos ist, …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 145 SGB III vorliegen.

Die Fiktionswirkung des § 145 SGB III fingiert aber nur die objektive Verfügbarkeit, die subjektive Verfügbarkeit wird hingegen nicht ersetzt. Der Arbeitslose muss also bereit sein, sich den Vermittlungsbemühungen der Beklagten zur Verfügung zu stellen.

Hinweis:

Die Nahtlosigkeitsregelung setzt die (subjektive) Bereitschaft voraus, den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung zu stehen.

Welches Ziel verfolgt die Nahtlosigkeitsregelung?

Ziel der Nahtlosigkeitsregelung ist es, dass ein gesundheitliches Leistungsvermögen der arbeitslosen Person bis zum Eintritt des vom Rentenversicherungsträger zu tragenden Risikos der verminderten Erwerbsfähigkeit fingiert wird. Sobald der Rentenversicherungsträger eine positive Feststellung über das Vorliegen der Erwerbsminderung getroffen hat, entfällt die Sperrwirkung. Die Agentur für Arbeit kann dann Leistungen wegen fehlender Verfügbarkeit verweigern.

§ 145 SGB III regelt für aus gesundheitlichen Gründen in ihrer Leistungsfähigkeit geminderte arbeitslose Personen die „Nahtlosigkeit“ zwischen den Leistungen der Arbeitslosenversicherung und denen der gesetzlichen Rentenversicherung. Den Regelungen des § 145 SGB III kommt eine Schutzfunktion für dauernd in ihrer Leistungsfähigkeit geminderten arbeitslosen Personen zu. Die Vorschrift des § 145 Abs. 1 S. 1 SGB III lautet:

§ 145 Minderung der Leistungsfähigkeit

  • (1) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch eine Person, die allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil sie wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist. …

Wie soll die Agentur für Arbeit reagieren?

Die Agentur für Arbeit hat den Arbeitslosen (die „leistungsgeminderte Person“) unverzüglich aufzufordern, einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben innerhalb eines Monats zu stellen, § 145 Minderung der Leistungsfähigkeit
 
(1) …
(2) Die Agentur für Arbeit hat die leistungsgeminderte Person unverzüglich aufzufordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen….
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 145 Abs. 2 S. 1 SGB III. Die Aufforderung zur Antragstellung selbst ist Verwaltungsakt.

Kommt der Arbeitslose der Aufforderung nach, erhält er Leistungen durch den Träger der Rentenversicherung.

Kommt die leistungsgeminderte Person dieser Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, können dem Arbeitslosen gemäß § 145 Minderung der Leistungsfähigkeit
 
(1) …
(2) … Stellt die leistungsgeminderte Person den Antrag nicht, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld vom Tag nach Ablauf der Frist an bis zum Tag, …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 145 Abs. 2 S. 3 SGB III Leistungen entzogen werden. Dann ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht bis zu dem Tag, an dem der Arbeitslose einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Reha oder zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellt.

Hinweis:

Trotz Bestehens eines Arbeitsverhältnisses kann die Sonderform des Arbeitslosengeldes ausnahmsweise gewährt werden.

Voraussetzung ist jedoch, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Krankheit/Behinderung schon mindestens 6 Monate nicht mehr ausgeübt werden konnte.

Wie lange Arbeitslosengeld bei Nahtlosigkeitsregelung?

Dauer des Arbeitslosengelds im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung. Das Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung wird gezahlt, bis eine Erwerbsminderung von der Rentenversicherung rechtskräftig festgestellt wurde, längstens bis der Arbeitslosengeldanspruch endet.

Wann greift die Nahtlosigkeitsregelung nicht?

Die Nahtlosigkeitsregelung kann nur greifen, wenn Sie bereits ausgesteuert wurden. Also nach dem Ende des Krankengeldes. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr davon ausgeht, noch einmal zurück in seinen Job zu finden, kann eine Erwerbsminderungsrente beantragen.

Kann der Arbeitgeber kündigen wenn man ausgesteuert wird?

Re: Aussteuerung - Arbeitsverhältnis die Aussteuerung aus dem Krankengeld bedeutet lediglich, dass die Krankenkasse nicht mehr in der Pflicht zur Zahlung des Krankengeldes steht. Der Arbeitgeber kann nach der Aussteuerung genauso eine Kündigung einleiten wie vorher auch.

Wer zahlt nach der Nahtlosigkeit?

Die Bundesagentur für Arbeit bewilligt für den Fall der Erkrankung nach § 145 Sozialgesetzbuch Nr. 3 Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeit.

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