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Übersicht über Krankheiten, die als Schwerbehinderung anerkannt werden können
Der Schwerbehinderungsgrad wird durch eine amtliche Begutachtung ermittelt, zuständig ist das Versorgungsamt beziehungsweise die nach Landesrecht zuständige Behörde. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie aufgrund einer schweren körperlichen Beeinträchtigung oder einer chronischen Erkrankung schwerbehindert sind, dann müssen Sie einen Antrag auf Feststellung des „Grades der Behinderung“ (GdB) einreichen. Doch erst wenn dieser höher als 50 ist, erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis.
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Von vielen Menschen wird Behinderung immer nur mit einer körperlichen Beeinträchtigung gleichgesetzt, etwa dem Fehlen von Gliedmaßen oder einer Lähmung. Diese ist in der Statistik tatsächlich vorrangig, denn physische Behinderungen überwiegen mit einem Anteil von 60 Prozent. Rund elf Prozent der behinderten Menschen haben eine geistige Behinderung, für die Hirnschädigungen oder Hirnfunktionsstörungen verantwortlich sind und die meist im Kindesalter entdeckt werden. Was allgemein wenig bekannt sein dürfte: Auch eine Krebserkrankung, Diabetes, Rheuma, Asthma, Depressionen, Tinnitus oder eine schwere Akne können als Behinderung eingestuft werden.
Hier finden Sie im Folgenden körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen und Krankheiten in einer Tabelle aufgelistet, die in der Regel als Schwerbehinderung eingestuft werden. Es handelt sich allerdings nur um eine Auswahl – wenn Sie eine vollständige Liste mit mehr Details benötigen, sollten Sie einen Blick in die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ („Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“ – VersMedV) werfen, die den Gutachtern der Versorgungsämter als Grundlage ihrer Beurteilung dienen. Die Reihenfolge der Behinderungen in dieser Krankheiten Tabelle entspricht jener der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“.
Hirnschäden: bestimmend für die Beurteilung des GdS ist das Ausmaß der bleibenden Ausfallserscheinungen -mit mittelschwerer Leistungsbeeinträchtigung -mit schweren psychischen Störungen | 50-60 70-100 |
Parkinson-Syndrom: mit deutlicher Störung der Bewegungsabläufe, Gleichgewichtsstörungen, Unsicherheit beim Umdrehen, stärkere Verlangsamung | 50-70 |
Epileptische Anfälle: mittlere Häufigkeit | 60-80 |
Migräne: schwere Verlaufsform | 50-60 |
Hochgradige Entstellung des Gesichts | 50 |
Schwere Gesichtsneuralgien | 50-60 |
Vollständiger Ausfall beider unterer Gesichtsfeldhälften | 60 |
An Taubheit grenzende Schwerhörigkeit bzw. angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit mit Sprachstörungen | 100 |
Gleichgewichtsstörungen -mit schweren Folgen: heftiger Schwindel, erhebliche Unsicherheit und Schwierigkeiten bereits beim Gehen und Stehen im Hellen und bei anderen alltäglichen Belastungen, teilweise Gehhilfe erforderlich -bei Unfähigkeit, ohne Unterstützung zu gehen oder zu stehen | 50-70 80 |
Ohrgeräusche (Tinnitus): in Verbindung mit schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten | 50 |
Völliger Verlust der Nase | 50 |
Lippen-Kieferspalte: bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) | 60-70 |
Lippen-Kiefer-Gaumenspalte: bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation), unter Mitberücksichtigung der regelmäßig damit verbundenen Hörstörung sowie der Störung der Nasenatmung | 100 |
Verlust des Kehlkopfes: bei guter Ersatzstimme und ohne Begleiterscheinungen | 70 |
Artikulationsstörungen (aufgrund Lähmungen oder Veränderung in Mundhöhle oder Rachen) – mit unverständlicher Sprache | 50 |
Krankheiten der Atmungsorgane mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion -mittleren Grades, was bedeutet: das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bereits bei alltäglicher leichter Belastung (z.B. leichte körperliche Arbeit oder Treppensteigen bis zu einem Stockwerk), statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung bis zu 2/3 niedriger als die Sollwerte, respiratorische Partialinsuffizienz -schweren Grades: Atemnot bereits bei leichtester Belastung oder in Ruhe, tatische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung bis zu 2/3 niedriger als die Sollwerte, respiratorische Globalinsuffizienz | 50-70 80-100 |
Nach einer Lungentransplantation bei Einschränkung der Lungenfunktion mittleren bis schweren Grades | 90-100 |
Bronchialasthma bei Kindern, mittleren Grades | 50-70 |
-Schlaf-Apnoe-Syndrom (bei nicht durchführbarer nasaler Überdruckbeatmung -Lungentuberkulose (nur wenn ansteckungsfähig, also mehr als 6 Monate andauernd) | 50 100 |
Herz-Erkrankungen -mit Leistungsbeeinträchtigung bereits bei alltäglicher leichter Belastung, z. B. kürzere Spaziergänge von 3-4 km und leichte körperliche Arbeit. Beschwerden und Auftreten pathologischer Messdaten bei Ergometerbelastung mit 50 Watt -mit gelegentlich auftretenden, vorübergehend schweren Dekompensationserscheinungen -Leistungsbeeinträchtigung bereits in Ruhe | 50-70 80 90-100 |
Arterielle Verschlusskrankheiten -mit Schmerzen ein- oder beidseitig nach Gehen einer Wegstrecke in der Ebene von 50 bis 100 m -mit Schmerzen ein- oder beidseitig nach Gehen einer Wegstrecke in der Ebene von weniger als 50 m ohne Ruheschmerz -beidseitig | 50-60 70-80 90-100 |
Unkomplizierte Krampfadern mit erheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit der betroffenen Gliedmaße, je nach Ausmaß | 50-70 |
Zwergfellbrüche – je nach Funktionsbeeinträchtigung der betroffenen Organe | 50-100 |
Nierenschäden mit Notwendigkeit einer immunsuppressiven Behandlung | 50 |
Verlust, Ausfall oder Fehlen einer Niere mit Funktionseinschränkung der anderen Niere, mittlerer Schweregrad | 60-80 |
Verlust des Penis | 50 |
Verlust der Gebärmutter und/oder Sterilität – im Stadium T2b N0 M0 – in höheren Stadien | 60 80 |
Diabetes mellitus bei Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen. Die Blutzuckermessungen und Insulindosen müssen dokumentiert sein | 50 |
Mukoviszidose mit schwersten Einschränkungen der Aktivitäten, der Lungenfunktion und des Ernährungszustandes | 80-100 |
Hodgin-Krankheit, mit länger als sechs Monate andauernder Therapie, bis zum Ende der Intensiv-Therapie, je nach Auswirkung auf den Allgemeinzustand | 60-100 |
Akute Leukämien (bis zum Ende der Intensiv-Therapie) | 100 |
Hämophilie mit häufigen ausgeprägten Blutungen | 50-80 |
Blasenbildende Hautkrankheiten bei generalisiertem Haut- und Schleimhautbefall | 50-80 |
Entzündlich-rheumatische Krankheiten mit mittelgradigen Auswirkungen | 50-70 |
Verlust beider Beine im Unterschenkel | 80 |
Versteifung beider Hüftgelenke je nach Stellung | 80-100 |
Versteifung beider Kniegelenke | 80 |
Schizophrene mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten | 50-70 |
Neurosen mit schweren Störungen – beispielsweise schwere Zwangskrankheit | 50-70 |
Psychische Störungen aufgrund psychotroper Substanzen, bei Abhängigkeit mit mittleren sozialen Anpassungsschwierigkeiten | 50-70 |
Bei dieser Tabelle handelt es sich um die sogenannte GdB Tabelle oder auch GdS Tabelle. Die Abkürzung GdS steht für „Grad der Schädigungsfolgen“. Dieser unterscheidet sich inhaltlich nicht vom GdB, es ist lediglich eine terminologische Differenzierung: Im Schwerbehindertenrecht spricht man vom „Grad der Behinderung“, im sozialen Entschädigungsrecht verwendet man den Begriff „Grad der Schädigungsfolgen“.
Sicher bekommen Sie anhand dieser Krankheiten Tabelle für den Schwerbehindertenausweis bereits eine Vorstellung, welchen GdB Ihre Beeinträchtigungen voraussichtlich erreichen. Beachten Sie aber, dass die einzelnen GdB-Werte bei der Ermittlung des Gesamt-GdB nicht einfach zusammengerechnet werden wie bei einer Additionsaufgabe. Entscheidend sind vielmehr die Auswirkungen der einzelnen Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander. Bei der Beurteilung des Gesamt-GdB wird in der Regel vom höchsten Einzel-GdB ausgegangen, dann wird im Hinblick auf alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen geprüft, ob das Ausmaß der Behinderung sich dadurch tatsächlich vergrößert.
Es ist möglich, dass Sie Ihre spezielle Krankheit in der Tabelle nicht aufgeführt finden, da die Anzahl der dort gelisteten Befunde und medizinischen Diagnosen begrenzt ist. Eine Einstufung durch die amtlichen Gutachter geschieht dann analog zu Erkrankungen, die in etwa eine entsprechende Symptomatik und ähnliche Auswirkungen haben.
Unser Team berät Sie gerne zum Schwerbehindertenausweis sowie zu allen Themen der Pflege und erläutert Ihnen, wie eine professionelle Unterstützung mit Dr. Weigl & Partner aussehen würde.
Dr. Johannes Weigl
Hr. Pascal Wibbe
1.Wie beantragen wir erfolgreich Ihren Pflegegrad? 2.Wie stufen wir Ihren Pflegegrad erfolgreich höher? 3.Wie erreichen wir einen Pflegegrad-Widerspruch?Wir beantworten Ihre wichtigsten Fragen:
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