Ausweisnummer bleibt gleich bei verlängerung

Pass und Identitätskarte

(Foto: fedpol)

Schweizer Staatsangehörige haben Anspruch auf einen Pass und eine Identitätskarte. 

Reisen mit dem Schweizer Pass

Reisenden wird dringend empfohlen, verbindliche Auskünfte zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen ihres Transit- oder Ziellandes bei der betreffenden Botschaft oder dem Konsulat in der Schweiz einzuholen.

Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Auf der Website des EDA finden Sie Informationen über die Sicherheitslage in verschiedenen Ländern sowie nützliche Hinweise zu Reisen ins Ausland.

Reisehinweise EDA

Kontakt

Haben Sie Fragen zur Bestellung oder zum Verlust Ihres Passes/Ihrer Identitätskarte?

Kontaktieren Sie bitte das kantonale Passbüro in Ihrem Wohnkanton.

Haben Sie allgemeine Fragen zum Pass oder zur Identitätskarte?

Schreiben Sie uns ein E-Mail oder rufen Sie unsere Hotline 0800 820 008 an (gratis, 9–11 Uhr).

  • Rechtliche Grundlagen
  • Heimatort

Rechtliche Grundlagen

Heimatort

Gemeinde aufgehoben: neuer Heimatort

Falls Sie Ihren Heimatort beim Internetantrag nicht gefunden haben, klicken Sie auf folgenden Link

//www.fedpol.admin.ch/content/fedpol/de/home/pass---identitaetskarte/pass.html

Der neue Personalausweis, der seit Ende 2010 ausgestellt wird, bietet viele neue Funktionen: Darunter beispielsweise der elektronische Fingerabdruck oder die Online-Ausweisfunktion. Die Neuerungen, definiert im Personalausweisgesetz (kurz PAuswG), ermöglichen beim Personalausweis im Scheckkartenformat neben der visuellen auch eine eine digitale Abfrage der Personendaten wie der neuen Ausweisnummer, um Behörden eine möglichst einfache und umfassende Prüfung der Identität zu ermöglichen.

Der neue Personalausweis im Scheckkartenformat wurde so gestaltet, dass sich die persönliche Ausweisnummer auf der Vorderseite in der oberen rechten Ecke befindet und die maschinenlesbaren Daten sich zusammen mit der Wiederholung der Ausweisnummer auf der Rückseite des Dokumentes befinden.

Der Aufbau der Ausweisnummer

Die Ausweisnummer eines regulären Personalausweisesbesteht grundsätzlich aus neun Zeichen (Ziffern und Buchstaben). Die ersten vier Buchstaben oder Zahlen stehen dabei für die Behördenkennzahl (BKZ), die fünf darauffolgenden Zeichen werden zufällig vergebenen und setzen die Seriennummer zusammen. Jede Ausweisnummer wird nur einmal vergeben und schafft so die Möglichkeit einer eindeutigen Identifizierung einer Person.

Bei normalen Personalausweisen beginnt die Seriennummer immer mit den Buchstaben L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, während sie bei Diplomaten-und Dienstpässen mit C, F, G, H, J, K anfängt.

Zum Vergleich: Bei Reisepässen beginnen die Ausweisnummern immer mit den Buchstaben C bis K. Bei deutschen Reisepässen für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose wird der Anfangsbuchstabe Z in Reisepassnummern verwendet. Kinderreisepässe werden mit den Buchstaben E, G oder F am Anfang der Seriennummer ausgewiesen, während vorläufige Reisepässe mit A oder B beginnen. (Quelle: Reisepass.org – Aufbau der Reisepassnummer)

Die Seriennummer des vorläufigen Personalausweises besteht aus einem Buchstaben und sieben Ziffern.

Unterschiede zwischen alter und neuer Ausweisnummer

In der neuen Personalausweisnummer befinden sich neben Ziffern auch Buchstaben, während die alte Personalausweisnummer nur aus Zahlen bestand. Dadurch stellt sich des Öfteren die Frage, ob es sich in der neuen Ausweisnummer um den Buchstaben „O“ oder die Zahl Null handelt.

Ausweisnummer: O oder 0 (Null)?

Diese Frage ist ganz einfach zu beantworten: Um Fehler zu vermeiden, gibt es in der neuen Ausweisnummer kein „O“, es ist immer die Zahl Null gemeint. Um sinnbildende Wörter zu verhindern, werden in die neue Personalausweisnummern nämlich keine Vokale eingebaut.

Die maschinenlesbaren Daten

Die maschinenlesbaren Daten bestehen dabei aus drei Zeilen. Die erste Zeile zeigt dabei unter anderem die Abkürzung für die Art des Ausweises. „IT“ bezeichnet dabei vorläufige Personalausweise, mit „ID“ werden reguläre Personalausweise gekennzeichnet. Den dritten Buchstaben bildet dabei immer ein „D“, das für Deutschland steht. Darauf folgt die ganz persönliche Ausweisnummer aus Zahlen und Buchstaben, sowie eine Prüfziffer.

In der zweiten Zeile sind der Geburtstag der Person und der letzte Tag der Gültigkeit der Karte vermerkt, beides im Format JJMMTT und gefolgt von einer Prüfziffer. Auch in der zweiten Zeile findet sich die Abkürzung für Deutschland, also das „D“ wieder. Die dritte Zeile weist Nach- und Vornamen der Person auf.

Wozu die Personalausweisnummer benötigt wird

Allgemein dient der Personalausweis dazu, sich legitimieren, also seine Identität nachweisen zu können. Dies ist für Reisen, behördliche Mitteilungen und Veränderungen, aber auch Anträge aller Art sehr wichtig – und unter anderem bei Kontrollen im Verkehr gefragt. Auch bei Online-Transaktionen und Vertragsabschlüssen wird ein Personalausweis benötigt.

Neben der Geburtsurkunde und dem Reisepass ist der Personalausweis und damit auch die persönliche Personalausweisnummer das einzig legitime Dokument, mit dem sich eine Person in Deutschland als solche ausweisen und identifizieren kann.

Keine Mitführpflicht des Personalausweises

Jede Person ab dem 16. Lebensjahr mus nach §1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) unbedingt einen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzen. Entgegen eines weitverbreiteten Irrtums muss ein Ausweis aber nicht zwingend mitgeführt werden, es besteht also keine Mitführpflicht für den Personalausweis.

Ein Ausweis muss nur „auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde“ vorgelegt werden. Liegt kein Personalausweis vor, muss auf den Reisepass oder die Geburtsurkunde zurückgegriffen werden, um Behörden eine Identifizierung zu ermöglichen – auch ein Kinder-Reisepass oder Kinder-Personalausweis kommt hierzu in den meisten Fällen in Frage.

Hat der neue Personalausweis die gleiche Nummer wie der alte?

Ist die Personalausweisnummer gleich der Reisepassnummer? Personalausweisnummer und Reisepassnummer sind nicht identisch. Die Ausweisnummer eines Personalausweises besteht aus neun Ziffern und Buchstaben. Die ersten vier Stellen beziehen sich dabei auf die Behördenkennzahl.

Hat ein neuer Personalausweis eine neue Nummer?

Aufbau. Die Alphanumerische Seriennummern von Personalausweis und Reisepass setzen sich aus einer vierstelligen Behördenkennzahl (BKZ) und einer fünfstelligen, im neuen Personalausweis zufällig vergebenen Nummer zusammen und können Ziffern und Buchstaben enthalten (§ 2 Abs. 8 PAuswG und Anlage 11 PassV).

Hat der vorläufige Personalausweis die gleiche Nummer?

Wo finde ich die Ausweisnummer auf einem vorläufigen oder Ersatz-Personalausweis? Bei vorläufigen oder Ersatz-Personalausweisen befindet sich die Nummer ebenfalls in der rechten oberen Ecke. Allerdings besteht diese, anders als beim regulären Personalausweis, aus genau einem Buchstaben und 7 Zahlen.

Wie lang Ausweisnummer?

Die Ausweisnummer findet man auf der Vorderseite des neuen Personalausweises in der oberen rechten Ecke. Sie besitzt neun Zeichen (Buchstaben und Ziffern) und dient als eindeutige Nummer zur Identifikation eines Ausweises zu einer Person.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte