Avz gleich einkunft

Bundeswehr Gehalt: Besoldung, Zulagen und Versorgung

Das Bundeswehr Gehalt von Soldaten und Beamten der Bundeswehr ergibt sich aus den Besoldungsgruppen A und B und wird durch das Bundesbesoldungsgesetz geregelt. Strenggenommen erhalten Soldatinnen und Soldaten sowie Beamtinnen und Beamte der Bundeswehr jedoch kein Gehalt, sondern Besoldung, die monatlich im Voraus und frei von Sozial- und Rentenversicherungsbeiträgen gezahlt wird. Größtenteils besteht die Bundeswehr Besoldung aus dem Grundgehalt, das sich nach dem jeweiligen Dienstgrad oder verliehenen Amt richtet, der bzw. das einer Besoldungsgruppe der Besoldungsordnung zugeordnet ist. Durch den Familienzuschlag sowie bei entsprechenden Qualifikationen oder einer Verwendung im Ausland kommen weitere Zulagen und Vergütungen zum Bundeswehr Grundgehalt hinzu. 

Bundeswehr Gehalt: Besoldung für Beamte und Soldaten

Beamte und Soldaten bei der Bundeswehr bekommen kein Gehalt, sie erhalten eine Besoldung. Die Bundeswehr Besoldung richtet sich nach der Bundesbesoldungsordnung für Bundesbeamte und ist abhängig vom jeweiligen Dienstgrad bzw. des jeweiligen Amtes. Die Besoldung, die ein Beamter oder ein Soldat erhält, ist in Besoldungsgruppen festgelegt, die sich wiederum in Einstiegsstufen (Eingruppierung) und Erfahrungsstufen (Dienstzeit) unterteilen. Aus den Besoldungsgruppen und den jeweiligen Stufen ergibt sich der monatliche Grundsold, der durch Zuschläge, Prämien oder Zulagen für gewisse Leistungen oder Funktionen ergänzt wird. 

Steuern und Sozialversicherung bei der Bundeswehr

Soldatinnen und Soldaten bei der Bundeswehr sind hinsichtlich der Steuerabgaben und Sozialversicherung Beamten gleichgestellt und müssen lediglich die Lohnsteuer entrichten. Zudem müssen sie keine Sozialversicherungsbeiträge leisten. Während normale Arbeitnehmer mit einem Teil ihres Gehalts neben Steuern auch für die Krankenpflichtversicherung zahlen, greift im Falle der Bundeswehr die sogenannte Fürsorge des Dienstherren. Soldatinnen und Soldaten sind während ihrer Dienstzeit von der Krankenversicherung befreit, sind jedoch verpflichtet, sich bei einer Pflegeversicherung zu versichern und die notwendigen Kosten hierfür zu tragen. Ihre Fürsorge übernimmt die Bundeswehr. Das bedeutet für dich, als Soldat-/in kannst du unentgeltlich die Sanitätseinrichtung der Bundeswehr aufsuchen. Die Fürsorge greift zudem auch, wenn du dich außerhalb der Kaserne aufhältst. Mit der Hilfe einer Hotline können Soldaten direkt mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst der Bundeswehr in Verbindung treten

Die Bundesbesoldungsordnung

Mit der Bundesbesoldungsordnung wird geregelt, welches Bundeswehr Gehalt bezogen wird. Zuständig für die Gehaltstabelle der Bundeswehr sind dabei die Bundesbesoldungsordnungen A und B. Die Besoldungsordnung A regelt die Bezahlung in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 16. Entscheidend für die Besoldung sind in diesem Fall die Dienstjahre. Je länger ein Beamter oder Soldat im Dienst ist, desto besser fällt seine Besoldung aus. Die Besoldungsordnung B ist wiederum für Bundesbeamte wichtig und regelt die Besoldung über ein Grundgehalt. Wie viele Dienstjahre ein Beamter „auf dem Buckel“ hat, spielt hierfür keine Rolle. Festgelegt wird die Besoldung durch die Landesbesoldungsordnungen.

Bundeswehr Gehalt: Die Besoldungstabellen

Grundsätzlich richtet sich die Besoldung für Beamte und Soldaten nach ihrem Amt/Dienstgrad, Dienstzeit und Erfahrungen. Das jeweilige Amt bzw. der jeweilige Dienstgrad bestimmt zunächst die Besoldungsgruppe, die wiederum in unterschiedliche Erfahrungsstufen unterteilt ist. Der Aufstieg in eine nächsthöhere Stufe erfolgt nach bestimmten Dienstzeiten, in denen anforderungsgerechte Leistungen erbracht wurden (Erfahrungszeiten). Insgesamt existieren in der Bundesbesoldungsordnung A 14 Gruppen von A 3 bis hin zu A 16, welche wiederum jeweils acht Stufen haben. Die Besoldungstabellen A und B sind seit dem 1. April 2021 gültig und sehen wie folgt aus.

Besoldungstabelle A

In der Besoldungsgruppe A können die Beamte verschiedene Zulagen erhalten, wenn sie herausgehobene Funktionen einnehmen. In diesen Fällen werden dann Amts- und Stellenzuschläge gezahlt, welche zum Grundgehalt gezählt werden. Die Zuschläge sind dabei ebenfalls abhängig von der jeweiligen Besoldungsgruppe.

Besoldungstabelle B

Anders als in der Bundesbesoldungsordnung A, wird in der Bundesbesoldungsordnung B ein Grundgehalt ohne Zuschläge gezahlt. Hier stehen insgesamt 11 Besoldungsgruppen zur Verfügung, bei denen es sich um die Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 handelt.

Besoldungsgruppe

Grundgehalt

Anwärterbezüge Beamtinnen und Beamte

Laufbahn

Grundgehalt

Verdienstbeispiele (Brutto) für Beamte (m/w) mit Qualifikation

  • Regierungssekretär/-in, A 6, Erfahrungsstufe 1: 2.470,22 €
  • Regierungsinspektor/-in, A 9, Erfahrungsstufe 1: 2.942,88 €
  • Regierungsrat (m/w), A 13, Erfahrungsstufe 1: 4.511,11 €

Besoldungsgruppe nach Dienstgrad in der Bundeswehr

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Staat und werden nach Dienstgrad und Erfahrungen vergütet. Die Grundgehaltssätze ergeben sich aus den Besoldungsgruppen des Bundesbesoldungsgesetz. Im untersten Dienstgrad der Mannschaften verdienst du zum Beispiel deutlich weniger, als ein General in der höchsten Dienstgradgruppe. Darüber hinaus können Zulagen gezahlt werden, wenn du zum Beispiel besondere Leistungen gezeigt hast oder eine besondere Funktion einnimmst. Zuschläge für z. B. Flugzeugführer oder Spezialkräfte gehören ebenfalls dazu. Die Grundlage für die Berechnung der Besoldung liefert dabei die Bundesbesoldungsordnung, die zum Beispiel auch für die Beamten des Bundes gilt.

Besoldungsgruppe für Mannschaften

Dienstgrad

Besoldungsgruppe

Verdienstbeispiele (Brutto)

  • Dienstbezüge während der Ausbildung z. B.: Rekrut (m/w), A 3, Erfahrungsstufe 1: 2.328,82 €
  • Dienstbezüge nach der Ausbildung z. B.: Stabsgefreiter, A 5, Erfahrungsstufe 2: 2.473,67 € 

Besoldungsgruppe für Unteroffiziere

Dienstgrad

Besoldungsgruppe

Stabsunteroffizier/Obermaat

Verdienstbeispiele (Brutto)

  • Dienstbezüge während der Ausbildung z. B.: Schütze, A 3, Erfahrungsstufe 1: 2.328,82 €
  • Dienstbezüge nach der Ausbildung z. B.: Stabsunteroffizier, A 6, Erfahrungsstufe 3: 2.653,55 €

Besoldungsgruppe für Feldwebel

Dienstgrad

Besoldungsgruppe

Fähnrich/Fähnrich zur See

Oberfeldwebel/Oberbootsmann

Hauptfeldwebel/Hauptbootsmann

Oberfähnrich/Oberfähnrich zur See

Stabsfeldwebel/Stabsbootsmann

Oberstabsfeldwebel/Oberstabsbootsmann

Verdienstbeispiele (Brutto)

  • Dienstbezüge während der Ausbildung z. B.: Feldwebel/Bootsmann, A 7, Erfahrungsstufe 2: 2.649,34 €
  • Dienstbezüge nach der Ausbildung z. B.: Stabsfeldwebel/Stabsbootmann, A 9, Erfahrungsstufe 3: 3.180,10 €

Besoldungsgruppe für Offiziere

Dienstgrad

Besoldungsgruppe

Verdienstbeispiele (Brutto)

Dienstbezüge im Studium z. B.:

  • Fahnenjunker, A 5, Erfahrungsstufe 1: 2.418,94 €
  • Leutnant, A 9, Erfahrungsstufe 2: 3.028,80 €

Dienstbezüge nach dem Studium z. B.:

  • Oberleutnant, A 10, Erfahrungsstufe 3: 3.472,38 €
  • Hauptmann, A 11, Erfahrungsstufe 3: 3.990,79 €

Alle hier aufgeführten Verdienstbeispiele (Brutto) sind Musterberechnungen, die nicht alle Kombinationsmöglichkeiten berücksichtigen. Deine tatsächlichen Bezüge sind von deiner persönlichen Lebenssituation und dem Dienstgrad abhängig. Mit dem Bezügerechner des Bundesverwaltungsamt kannst du die Höhe deines Gehalts ermitteln.

Bundeswehr Besoldung: Zulagen und Zuschläge

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr profitieren nicht nur von einer guten Besoldung und Versorgung durch die Bundeswehr, sie können auch durch Zulagen und Zuschläge ihr Grundgehalt aufbessern. Wer in der Bundeswehr spezielle Aufgaben wahrnimmt oder unter erschwerten Bedingungen seinen Dienst verrichtet, erhält bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen neben dem Grundgehalt Stellen- und/oder Erschwerniszulagen. Ebenso erhalten Soldatinnen und Soldaten zum Beispiel für einsatzvorbereitende Übungen oder mehrtägigen Seefahrten, die besondere zeitliche Belastungen mit sich bringen, finanzielle Zuschläge von 91 Euro für jeden Tag, für den keine Freistellung vom Dienst gewährt werden kann. Nehmen Soldaten an einer besonderen Verwendung im Ausland teil, erhalten sie zusätzlich zum Grundgehalt einen Auslandsverwendungszuschlag von maximal 145 Euro in der höchsten Stufe. 

Stellenzulagen

Nehmen Soldatinnen und Soldaten eine herausgehobene Funktion bei der Bundeswehr wahr, werden Stellenzulagen zu dem monatlichen Sold gewährt. Stellenzulagen erhältst du unter anderem für militärische Führungsfunktionen, als flugzeug- oder flugsicherungstechnisches Personal, im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst, mit vollzugspolizeilichen Aufgaben, in der Cyberverteidigung, im maritimen Bereich, im Einsatzdienst der Feuerwehr, als Rettungsmediziner, als Fachärztin usw.

Erschwerniszulagen

Erschwerniszulagen werde dann gezahlt, wenn der Dienst mit besonderen Erschwernissen verbunden ist. Das kann zum Beispiel für Tauchertätigkeiten oder den Umgang mit Munition und Sprengstoffen zutreffen. Spezialisiertes Personal und Spezialkräfte der Bundeswehr erhalten ebenso eine Erschwerniszulage. Außerdem werden Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten gezahlt. Wenn du zum Beispiel an Wochenenden oder an Feiertagen arbeiten musst, bekommst du einen höheren Stundenlohn. Die Erhöhung beträgt beispielsweise an Sonntagen und gesetzlichen Wochenfeiertagen 5,57 Euro je Stunde. Auch Nacharbeiten werden bei der Bundeswehr besser entlohnt. Wer zwischen 20 und 6 Uhr Dienst hat, erhält 2,62 Euro mehr die Stunde.

Auslandsverwendungszuschlag

Für Soldatinnen und Soldaten, die bei einer Verwendung im Rahmen einer humanitären oder unterstützenden Maßnahme in Auslandseinsätzen tätig sind, wird der sogenannte Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) gezahlt. Dieser gilt unabhängig von dem Dienstgrad und der Funktion und ist zudem steuerfrei. Die Höhe des Auslandsverwendungszuschlag hängt von dem jeweiligen Standorten ab, an den ein AVZ gezahlt wird. Steht Beamten oder Soldaten ein AVZ aus einer Verwendung an einem ausländischen Dienstort zu, gelten ab dem 15. Tag der Dienstreise rückwirkend ab dem Tag der Ankunft am ausländischen Dienstort die Vorschriften über den Auslandsverwendungszuschlag.

Die verschiedenen Bundeswehreinsätze im Ausland erhalten eine sogenannte AVZ-Stufe. Die Stufe richtet sich nach dem Einsatzort der Soldaten und den zu erwarteten Gefahren. Insgesamt gibt es sechs AVZ-Stufen, wobei der Zuschlag bei Stufe 1 aktuell bei 48 Euro am Tag liegt. Soldaten, die an Orten der AVZ-Stufe 6 im Dienst sind, erhalten 145 Euro am Tag zusätzlich. In dem Falle liegen häufig kriegsähnliche Zustände oder vergleichbare Gesundheitsgefährdungen, wie beispielsweise Ebola, vor.

Familienzuschlag

Der Familienzuschlag wird zusätzlich zum Grundgehalt gewährt und ist im Bundesbesoldungsgesetz geregelt. Die Höhe des Familienzuschlags ist abhängig von den familiären Lebensverhältnissen der Besoldungsempfängerin oder des Besoldungsempfängers und wird in zwei Stufen eingeteilt, die wie folgt aussehen: 

  • Familienzuschlag Stufe 1:  Verheiratete, Verpartnerte (eingetragenen Lebenspartnerschaft), Verwitwete und Geschiedene
  • Familienzuschlag Stufe 2: Kinderzuschlag für jedes kindergeldberechtigte Kind

Verheiratete Soldaten und Beamte erhalten dem Besoldungsgesetz zufolge in der erste Stufe 151,16 Euro. Stufe 2 greift, sobald das Paar ein erstes Kind hat. Dann steigt der Zuschlag auf 280,35 Euro. Der Familienzuschlag erhöht sich für das zweite Kind um 129,19 Euro. Für jedes weitere Kind zahlt die Bundeswehr 402,51 Euro. 

Berufsförderungsdienst: Fürsorge nach dem Dienst

Wie schon erwähnt, sind Bundeswehrsoldaten im Zuge der Fürsorge des Dienstherren von der Krankenversicherung ausgenommen. Dies ist jedoch nicht die einzige Ausnahme bei der Besoldung. Soldaten zahlen generell nur Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge. Allerdings besteht die Verpflichtung, dass sie sich selbst bei einer Pflegeversicherung versichern müssen. Auch in Hinblick auf die Rente hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren Maßnahmen ergriffen, um die Fürsorge für die Soldaten auszuweiten.

Eine wichtige Rolle beim Thema Fürsorge spielt auch der Dienstaustritt. Mit der Hilfe von Übergangsgebührnissen und der Übergangsbeihilfe sowie dem Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr soll die Rückkehr in das zivile Leben für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erleichtert werden. Die Übergangsbeihilfe richtet sich nach der Dauer der Dienstzeit. Bei ihr handelt es sich um eine Einmalzahlung, die Soldaten am Ende des Dienstverhältnisses erhalten. Die Übergangsgebührnisse sind quasi eine Art Übergangs- oder Arbeitslosenhilfe. Sie betragen in der Regel 75 Prozent der letzten Besoldung, können aber gekürzt werden, wenn man ein Einkommen erzielt. Nimmt man an einer geförderten Bildungsmaßnahme teil, steigen sie dagegen auf 90 Prozent.

Fandest du diesen Beitrag hilfreich?

Adobe Stock / Datei-Nr.: 133680472domoskanonos

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte