Die Schließung der Greensill Bank AG hat viele Menschen verunsichert. Sie fragen sich, ob Bankeinlagen sicher sind. Die gute Nachricht: Ihre Einlagen bei den privaten Banken in Deutschland sind durch zwei umfassende Sicherungssysteme auch in Krisenzeiten optimal geschützt. Dafür sorgen die gesetzliche und die freiwillige Einlagensicherung.
Wie funktioniert die gesetzliche Einlagensicherung?
Das erste ist die gesetzliche Einlagensicherung. Alle Banken sind in Deutschland – ebenso wie in der gesamten Europäischen Union – dazu verpflichtet, die Einlagen ihrer Kunden abzusichern. Der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) ist die Aufgabe übertragen, Einlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu schützen. Im Falle des Eintritts eines Entschädigungsfalls eines Kreditinstituts entschädigt die EdB die Kunden innerhalb von sieben Arbeitstagen. Pro Sparer und Bank sind 100.000 Euro durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. In besonderen Fällen besteht sogar ein Schutz bis 500.000 Euro.
Wie funktioniert die freiwillige Einlagensicherung?
Was aber, wenn die Einlagen eines Sparers diese Summe überschreiten? Dann greift für die privaten Banken in Deutschland in vielen Fällen die freiwillige Sicherungseinrichtung, der Einlagensicherungsfonds (ESF). Finanziert wird dieser durch eine Umlage der Mitglieder. Viele Banken beteiligen sich an der freiwilligen Einlagensicherung. Pro Kunde sind so mindestens 750.000 Euro durch die freiwillige Einlagensicherung geschützt, bei vielen privaten Banken sogar deutlich mehr, sodass auch Sparer mit hohen Einlagen ihr Geld in einem Entschädigungsfall vollumfänglich zurückerhalten. In welcher Höhe Ihre private Bank Einlagen sichert, erfahren Sie hier.
Sind auch die Wertpapiere im Depot durch die Einlagensicherung geschützt?
Aktien, Fonds und ETFs im Depot einer Bank verbleiben grundsätzlich im Eigentum des Sparers, die Bank fungiert nur als Verwalter. Sie sind in einem Entschädigungsfall geschützt – wird eine Bank insolvent, können Anleger grundsätzlich ihr Depot zu einem anderen Institut übertragen.
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Wie sind Gemeinschaftskonten, z.B. von Ehegatten, geschützt?
Grundsätzlich gilt der Schutzumfang pro Kreditinstitut und pro Kunde, unabhängig von der Anzahl der Konten. Im Falle von Eheleuten können
beide Kontoinhaber je einen Betrag von bis zu EUR 100.000 (bzw. im Rahmen der freiwilligen Einlagensicherung durch den Einlagensicherungsfonds bis zur Sicherungsgrenze von 74,964 Mio. Euro) beanspruchen. Das Guthaben (im Falle des Einlagensicherungsfonds auch die Forderungen) wird auf die einzelnen Kontoinhaber zu gleichen Teilen verteilt, sofern nicht bei der Kontoeröffnung eine abweichende Regelung vereinbart wurde.
Sofern Inhaber von
Gemeinschaftskonten auch über Einzelkonten bei demselben Kreditinstitut verfügen, werden diese bei der Berechnung der Höhe der Entschädigung für den betreffenden Kontoinhaber berücksichtigt.
Kann man auf das Schließfach bei der Bank zugreifen?
Dem Schließfachmieter steht im Falle der Insolvenz der Bank ein sogenanntes Aussonderungsrecht an den Gegenständen in seinem Safe zu. Die unter Moratorium stehende Bank kann daher bei der BaFin beantragen, die Schließfächer für ihre Kunden zu öffnen. Diesem Antrag wird in der Regel stattgegeben.
Was geschieht, wenn Kunden der Bank Vermögenswerte als Sicherheiten übertragen haben?
Diese Sicherheiten können erst frei gegeben werden, wenn der damit besicherte Kredit abgelöst wurde.
Bestehen die Verpflichtungen von Kunden (z.B. Tilgungszahlungen auf Darlehen) gegenüber der Bank weiter?
Die Verpflichtungen bestehen im vollen Umfang weiter. Besondere Zahlungsaufforderungen an den Kunden sind nicht erforderlich.
Fazit zur Einlagensicherung
Auch in Krisenzeiten ist die Bank der sicherste Ort für Ihr Geld. Sogar im unwahrscheinlichen Falle einer Bankinsolvenz erhalten Sparer ihr Vermögen regelmäßig vollständig zurück.
Das erwartet Sie in diesem Artikel
- 1.Betroffene aus Deutschland bekommen automatisch Post
- 2.Sberbank Europe AG entschädigt alle Anleger
- 3.Einlagensicherung in Deutschland
- 4.Einlagensicherungsfonds beim Verband öffentlicher Banken (VÖB)
- 5.Die Höhe des Sicherungsschutzes durch den Einlagensicherungsfonds
- 6.Wichtig für Aktionäre: Wertpapiere schützt der Einlagensicherungsfonds nicht
- 7.Einlagensicherung bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken
- 8.Die Einlagensicherung ausländischer Banken
- 9.Einlagensicherung pro Person oder Konto?
- 10.Auszahlungsfrist bei der Einlagensicherung
- 11.Umfassende Reform der Einlagensicherung
- 12.EDIS: Wann kommt die europäische Einlagensicherung?
Nicht nur
russische Banken haben schwer mit den westlichen Sanktionen zu kämpfen, auch ihre europäischen Tochterbanken geraten vermehrt in unruhiges Gewässer. Nachdem die Sberbank Europe AG Anfang März ihren Geschäftsbetrieb einstellen musste und die VTB Direktbank immer noch keine Zahlungen annehmen darf,
ist die Amsterdam Trade Bank nun pleite. Am 22. April 2022 rief die niederländische Notenbank offiziell den Entschädigungsfall aus. Eigentümer der ATB ist die zum Oligarchen Michail Fridman gehörenden Alfa Bank. Dadurch gerieten die Niederländer in das Visier westlicher Sanktionen. Von den insgesamt rund 23.000 Kundinnen und Kunden
kommen etwa 6.000 aus Deutschland.
Betroffene aus Deutschland bekommen automatisch Post
Wer ein Tages- oder Festgeldkonto bei der ATB hatte, bekommt automatisch per Post eine Mitteilung über die Aktivierung des Einlagensicherungssystems sowie einige Informationen über die niederländische Notenbank (DNB). Es wurde zudem vonseiten der DNB ein spezielles Webportal eingerichtet, dort können betroffene Kundinnen und Kunden ein Bankkonto angeben, auf welches die Entschädigung fließen soll – maximal 100.000 Euro pro Kontoinhaber.
Inflationsschutz – Geld gewinnbringend anlegen
Der Geldentwertung entkommt man am besten durch eine gewinnbringende Veranlagung. Wichtig zu wissen: Höhere Renditen gehen dabei mit höherem Risiko eines Kapitalverlusts einher. Eine sinnvolle Strategie zur Risikominimierung ist eine größtmögliche Streuung und Diversifikation in unterschiedliche Investments. Invesdor bietet eine große Bandbreite an Investmentprodukten, wie etwa Festzinsinvestments und Beteiligungen. Anleger sind mit Kleinstbeträgen ab 250 Euro dabei – ohne Kosten. AKTION FÜR NEUKUNDEN: 50 Euro Bonus auf das Erstinvestment!
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Sberbank Europe AG entschädigt alle Anleger
Nachdem die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) den
Entschädigungsfall bei der Sberbank Europe ausgerufen hatte, erwarteten viele Marktbeobachter eine Insolvenz des Unternehmens. Diese konnte allerdings in letzter Minute abgewendet werden. Das Geldhaus wird nun unter der Leitung des eingesetzten österreichischen Regierungskommissärs Mag. Dr. Gerd Konzeny ordentlich abgewickelt.
Der Verkauf eines Großteils des Asset-Portfolios hat üppig Geld in die Kasse gespült. Dadurch konnte die Sberbank Europe AG die Einlagensicherungssumme in Höhe von 926 Millionen Euro, welche von der Einlagensicherung Austria (ESA) an die Betroffenen ausbezahlt wurde, komplett der ESA zurückzahlen.
Einlagensicherung in Deutschland
Wer sein Geld bei einer deutschen Bank
parkt, ist in vielen Fällen in zweifacher Hinsicht abgesichert. Neben der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es zusätzlich noch freiwillige Sicherungssysteme der jeweiligen Bankenverbände, wie den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe und die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).
Die
gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland
Im ersten Schritt sorgt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) für Sicherheit. Sie ist für deutsche Privatbanken zuständig. Über die gesetzliche Einlagensicherung ist Guthaben auf Ihrem Girokonto, Sparbuch sowie Tagesgeld
und Festgeld geschützt. Außerdem fallen noch auf den Namen lautende Sparbriefe und Namensschuldverschreibungen unter den Anlegerschutz. Nicht geschützt werden hingegen Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate.
Wie bereits erwähnt, sind mindestens 100.000 Euro pro Kunde und Bank über die
gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Diese Summe haben Sie als Bankkunde also sicher, wenn es zu einer Bankenpleite kommen sollte. Das ist in Paragraf 7 Absatz 2 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) geregelt.
Dieser besagt, dass die Entschädigung im Rahmen der Obergrenze von 100.000 Euro auch Ansprüche auf Zinsen umfasst. Diese Ansprüche entstehen ab dem Eintritt des Entschädigungsfalles bis zur Rückzahlung der Verbindlichkeiten, längstens bis zur Eröffnung des
Insolvenzverfahrens.
Die freiwillige Einlagensicherung in Deutschland
Neben der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es noch zusätzlich den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, der Ihre Einlagen über die gesetzliche Summe hinaus absichert. Er wird von etwa 160 Privatbanken getragen. Unter diesen Banken finden sich namhafte Institute, wie etwa:
- Comdirect,
- Commerzbank,
- Consorsbank,
- Deutsche Bank,
- Deutsche Pfandbriefbank,
- ING,
- Mercedes-Benz Bank,
- Norisbank,
- Postbank,
- und Volkswagenbank.
Einlagensicherungsfonds beim Verband
öffentlicher Banken (VÖB)
Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, kurz VÖB, ist ein Spitzenverband der deutschen Kreditwirtschaft. Er vertritt aktuell 59 Mitglieder, darunter sind die Landesbanken sowie die Förderbanken von Bund und Ländern. Öffentlich-rechtliche Banken können auf freiwilliger Basis ihre Einlagen über den Einlagensicherungsfonds des VÖB absichern. Wie beim Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) ergänzt dieses Sicherungssystem
die gesetzliche Einlagensicherung.
Wichtig: Für die gesetzliche Grundabsicherung ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zuständig. Die Mitgliedschaft im VÖB-Einlagensicherungsfonds ist auf freiwilliger Basis.
Diese fünf Banken sind aktuell Teil des VÖB-Einlagensicherungsfonds:
- Calenberger Kreditverein
- Deutsche Kreditbank AG (DKB)
- Internationales
Bankhaus Bodensee AG
- Landwirtschaftliche Rentenbank
- Ritterschaftliches Kreditinstitut Stade
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Die Höhe des Sicherungsschutzes durch den Einlagensicherungsfonds
Die Sicherungsgrenze bildet die Höchstgrenze der Absicherung für die Einlagen des einzelnen Kunden bei einer Bank und entspricht pro Kunde 15 Prozent der Eigenmittel der jeweiligen Bank. “Da das Mindesteigenkapital einer Bank in Deutschland bei fünf Millionen Euro liegt, sind bereits in diesem Fall pro Kunde weiterhin 750.000 Euro geschützt. In den meisten Fällen liegt das
Eigenkapital aber deutlich höher, sodass auch nach der Anpassung private Kunden in vollem Umfang geschützt bleiben”, heißt es auf der Internetseite des Bankenverbandes.
Biallo-Tipp:
Welche Banken Teil des Sicherungsfonds sind und wie hoch die jeweilige Einlagensicherung ist, können Sie einfach unter //einlagensicherungsfonds.de/ einsehen.
Wichtig für Aktionäre: Wertpapiere schützt der Einlagensicherungsfonds nicht
Wertpapiere schützt der Einlagensicherungsfonds nicht. Denn die Bank hat lediglich die
Aufgabe, diese zu verwahren, Eigentümer ist der Anleger. Kommt es zu einem Insolvenzfall, kann dieser die Wertpapiere schriftlich bei seiner Bank herausverlangen oder sein Depot auf ein anderes Institut übertragen lassen. Zuständig in diesem Fall
ist die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). “Die Höhe der Entschädigung beträgt pro Anleger 90 Prozent seiner Forderungen aus Wertpapiergeschäften (maximal 20.000 Euro) gegen das betroffene Wertpapierhandelsunternehmen”, erklärt der EdW.
Einlagensicherung bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken
Anders sieht es bei den
Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken aus. Sie sind nicht Mitglieder der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB). Sie arbeiten mit einer eigenen Institutssicherung.
- Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und die Dekabank gehören
dem Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe im Deutschen Sparkassen- und Giroverband an.
- Die Genossenschaftsbanken sind in der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken organisiert (BVR Institutssicherung GmbH).
Durch diese Zusammenschlüsse entsteht eine gegenseitige Haftung der Mitglieder füreinander. Wenn also eine Sparkasse oder VR-Bank in Schieflage gerät, müssen die anderen Sparkassen einspringen. Mit diesem Prinzip verfolgen die Sparkassen und Genossenschaftsbanken das Ziel, Insolvenzen vorzubeugen.
Die Einlagensicherung ausländischer Banken
Die gesetzliche Einlagensicherung von
100.000 Euro gilt in der gesamten Europäischen Union (EU), also auch in Ländern wie Rumänien, Bulgarien oder Portugal. Doch die Einlagensicherung ist nur so sicher, wie die Bonität des Staates, der sie garantiert. Es gilt: Je finanzstärker ein Land ist, desto sicherer ist es, dass Anleger zeitnah entschädigt werden können.
Daher erfolgt die Bewertung und Sortierung der Anbieter im Tages- und Festgeldvergleich von biallo.de nach den entsprechenden Länderratings der renommierten
Ratingagentur Standard & Poor's (S&P).
Die einzelnen Staaten werden dabei einer Bonitätseinschätzung unterzogen – ähnlich wie die Schufa-Einstufung für private Kreditnehmer. Die Einteilung in verschiedene Ratingstufen gibt einen Ausblick darauf, wie hoch oder niedrig das Risiko des jeweiligen Staates ist, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.
Zu den als sehr sicher eingestuften Ländern, deren Banken Sie bei uns im Vergleich unter der
Bonitätsbewertung "hohe Sicherheit" finden, zählen Staaten wie:
- Deutschland (AAA)
- Österreich (AA+)
- Niederlande (AAA)
- Schweden (AAA)
- Frankreich (AA)
- Luxemburg (AAA)
Diese Länder stellen laut Standard & Poor's ein überdurchschnittlich geringes Ausfallrisiko dar (S&P-Rating von AAA bis AA-) und sind somit auch
unsere Empfehlung.
Wenn Sie bei Ihrer Geldanlage auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie in unserer Auswahlfunktion auch den Menüpunkt "Höchste Sicherheit" auswählen oder Sie sortieren den Vergleich nach dem S&P-Rating. Dann finden Sie nur Banken aus Ländern, mit den höchsten Standard & Poor's Bewertungen.
Banken aus Staaten, die von Standard & Poor’s aktuell schlechter als BB bewertet werden, jedoch nicht schlechter als B-, finden Sie im Biallo-Festgeld-Vergleich,
wenn Sie den Menüpunkt "mindestens geringe Sicherheit" auswählen. Die Festgelder dieser Geldhäuser gelten, aufgrund der niedrigeren Bonität ihrer Herkunftsstaaten als etwas spekulativer, dafür bieten diese Institute im Gegenzug oft höhere Zinsen. Dazu zählen Länder wie:
- Bulgarien (BBB)
- Kroatien (BBB-)
- Zypern (BBB-)
- Italien (BBB)
- Portugal
(BBB)
Die Unterscheidung im tabellarischen Vergleich sollte Sie aber nicht daran hindern, einen kleineren Teil Ihres Geldes als Beimischung einer Bank aus Portugal, Kroatien oder auch Bulgarien anzuvertrauen. Solche Geldhäuser werben zum Teil über Anzeigen auf der Webseite von biallo.de und belohnen das höhere Risiko meist mit einem höheren Zins. Ob Sie das etwas höhere Risiko eingehen wollen oder nicht, ist Ihre Entscheidung – und das sollte es bei Geldangelegenheiten ja immer sein.
Servus nachhaltiges Festgeld!
Mit Ihren Einlagen ermöglicht die österreichische Kommunalkredit Invest zukunftssichernde Infrastruktur. Das heißt, sie finanziert Vorhaben wie etwa Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Windparks, Solaranlagen et cetera. Ihr Vorteil: Für Erspartes ab 10.000 Euro gibt es attraktive Festgeldzinsen zu unterschiedlichen Laufzeiten – von sechs Monaten bis hin zu fünf Jahren – all das ohne Gebühren oder versteckte Kosten und gutem Gewissen obendrein. Festgeldzinsen von bis zu 2,00 Prozent sichern!
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Einlagensicherung pro Person oder Konto?
Gelegentlich ist zu lesen, der gesetzliche Einlagenschutz
bestehe pro Konto und Bankkunde. Diese Aussage ist falsch! Das würde bedeuten, wenn Sie mehrere Bankkonten bei einem Institut unterhalten, dass Sie gleich mehrfach die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro in Anspruch nehmen könnten.
Richtig ist: Die Einlagensicherung gilt pro Anleger und Bank. Es bringt also nichts, mehrere Konten bei der gleichen Bank zu eröffnen, weil sich die Einlagensicherung nicht auf die Zahl der Konten, sondern die Zahl der Personen bezieht. Wer
mehrere Konten bei einer Bank betreibt, muss dementsprechend die Einlagensicherung von insgesamt 100.000 Euro beachten.
Profiteure dieser Regelung sind Ehepaare. Da jedem Partner 100.000 Euro Einlagensicherung zustehen, verdoppelt sich der Schutzumfang auf 200.000 Euro. Das gilt auch für Gemeinschaftskonten. Ehepartner brauchen also nicht separate Konten zu eröffnen, um die maximale Einlagensicherung in Anspruch nehmen zu können.
Etwas anders sieht die Sache bei großen
Geldvermögen aus. Hier können Singles wie Ehepaare den Garantiespielraum geschickt erweitern. „Wer Guthaben über 200.000 Euro vollständig absichern will, der kann das Vermögen auf verschiedene Banken verteilen und so die gesetzliche Basissicherung mehrfach in Anspruch nehmen“, empfiehlt Christoph Hommel, Geldanlage-Experte bei der Verbraucherzentrale NRW.
Biallo Festgeld-Empfehlungen
Die nachfolgenden Anbieter wurden von Biallo als Empfehlung aus unserem Vergleich ausgewählt. Anlagebetrag: 5.000,00€, Laufzeit: 12 Monate, Bonitätsbewertung: mind. gute Sicherheit, Staat: alle Länder. Die Sortierung erfolgt nach dem Zinsatz. Die angezeigten Anbieter stellen keinen vollständigen Marktüberblick dar. Weitere Details zu Rankingfaktoren.
ANBIETER
ZINSSATZ
BEWERTUNG
S&P-LÄNDERRATING
PRODUKTDETAILS
1
AA
hohe Sicherheit
- 100% Einlagensich.
- tel. Kontoführung
- Onlineangebot
2
AAA
höchste Sicherheit
- 100% Einlagensich.
- Onlineangebot
3
AAA
höchste Sicherheit
- 100% Einlagensich.
- Onlineangebot
Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand: 14.10.2022
Auszahlungsfrist bei der Einlagensicherung
Wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) einen Entschädigungsfall nach Einlagensicherungsgesetz feststellt, erfolgt die Entschädigung. Kundinnen und Kunden brauchen dabei grundsätzlich keine Ansprüche geltend zu machen oder gesondert nachzuweisen. Die zuständige
Entschädigungseinrichtung informiert automatisch alle betroffenen Kundinnen und Kunden. Das gilt allerdings nur für die gesetzlich garantierten 100.000 Euro. Die Einlagen müssen spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen erstattet werden.
Umfassende Reform der Einlagensicherung
Im Dezember 2021 verabschiedete der Bundesverband deutscher Banken (BdB) eine umfassende Reform des
Einlagensicherungssystems. Zentraler Bestandteil der Reform soll die Begrenzung der maximalen Entschädigungssumme sein. Ab 2023 soll der Schutzumfang für private Sparerinnen und Sparer maximal fünf Millionen Euro und für Unternehmen maximal 50 Millionen Euro betragen. Diese Grenzen werden im Jahr 2025 auf drei Millionen Euro für Privatkunden und 30 Millionen Euro für Unternehmen angepasst. Die vollständige Umsetzung der Reform soll dann 2030 erfolgen. Der endgültige Schutzumfang für Sparer soll
dann bei einer Million für Privatkunden und bei maximal zehn Millionen Euro bei Unternehmen liegen.
Startschuss für die Reform war die Pleite der Greensill Bank aus Bremen im Frühjahr 2021. Die Pleite des Bremer Bankhauses brachte den Einlagensicherungsfonds ordentlich in die Bredouille. Die Insolvenz sei eine „Zäsur“ gewesen, erklärte BdB-Präsident und Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank, Christian Sewing. So hatte die während der Finanzkrise verstaatlichte Hypo Real Estate
einem Bericht der „Welt“ zufolge 75 Millionen Euro bei der Greensill Bank angelegt und wollte das Geld vom Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes zurück.
EDIS: Wann kommt die europäische Einlagensicherung?
Über eine gemeinsame europäische Einlagensicherung (EDIS) wird bereits seit Jahren gestritten. Dabei treten vorwiegend Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Sparkassen
gehörig auf die Bremse. „Warum sollten Kunden von regionalen Sparkassen und Genossenschaftsbanken mit den zu ihrem Schutz gebildeten Sicherungsmitteln globale Geschäftsaktivitäten absichern wollen?“, sagte etwa Sparkassen-Präsident Helmut Schleweis Anfang Oktober 2021.
Aber auch seitens der Politik gibt
es Vorbehalte. Vor allem die FDP stemmt sich massiv gegen EDIS: „EDIS würde keinen Zusatznutzen für die Finanzstabilität bringen, sondern die besonders bewährten Sicherungssysteme der Sparkassen und Volksbanken in Deutschland gefährden“, erklärten die Freidemokraten in Ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021.
Nachdem alle Vorschläge bei Banken und Politik auf wenig Gegenliebe gestoßen waren, wagte sich vor Kurzem Euro-Gruppen-Chef Paschal Donohoe mit einem neuen Anlauf aus der
Deckung. Der irische Politiker schlägt nun ein zweistufiges Modell zur Durchsetzung vor. In der ersten Phase soll ein Gemeinschaftsfonds mit Kapital gefüllt werden. Mit Phase zwei soll im Jahr 2028 dann die volle Haftung starten.
Ob diese Vorgehensweise mehr Erfolg verspricht, bleibt abzuwarten. Der Bayerische Sparkassenverband hat bereits Widerstand angekündigt: „Auch wenn die EU engagiert an immer neuen Möglichkeiten bastelt, alle Beteiligten in ein Boot zu bekommen: Das Ziel wird
dadurch nicht besser. Die Sparkassen wollen und brauchen EDIS weiterhin nicht“, so Verbands-Chef Prof. Dr. Ulrich Reuter.