Beiträge krankenkasse alle gleich

Der allgemeine Beitragssatz (2022: 14,6 Prozent) und Zusatzbeitrag (krankenkassenabhängig) einfach erklärt.

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Die meisten Deutschen sind in einer von rund 103 gesetzlichen Krankenkassen versichert. Ihre Beiträge zur Kranken­versicherung hängen vor allem vom Einkommen ab. 

Was kostet eine Kranken­versicherung in einer gesetzlichen Kasse? 

Der Beitrag zur gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag zusammen. Den allgemeinen Beitragssatz der GKV bestimmt der Staat. Er liegt momentan bei 14,6 Prozent des Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze. „Allgemein“ bedeutet, dass der Beitragssatz bei allen gesetzlichen Krankenkassen und für alle Versicherten gleichermaßen gilt. Den Zusatzbeitrag legen die Krankenkassen selbst fest. Die meisten Kassen informieren ihre Kunden zum Jahreswechsel über die Höhe des Zusatzbeitrags. Er unterscheidet sich also von Kasse zu Kasse und bietet die Möglichkeit, Kosten zu sparen: durch einen Krankenkassenwechsel. 

Tipp

Falls dir deine Krankenkasse teuer vorkommt, schau dich nach Alternativen um. Achte dabei nicht allein auf den Beitrag, sondern auch auf eventuelle Zusatzleistungen und Bonusprogramme. Die Leistungen ähneln sich zwar weitgehend, jedoch bieten unterschiedliche Krankenkassen auch unterschiedliche Vorsorgeuntersuchungen an. Lies dazu mehr unter Krankenkassenwechsel.

Wie hoch ist beim KV-Beitrag der Arbeitnehmeranteil?

Angestellte teilen sich die Beitragssätze zur Kranken­versicherung mit dem Arbeitgeber. Jeder zahlt die Hälfte. Der Arbeitnehmeranteil zur Kranken­versicherung beträgt also 7,3 Prozent des Bruttogehalts. Der Zusatzbeitrag wird seit 2020 ebenfalls geteilt. Liegt dein Zusatzbeitrag bei einem Prozent, zahlst du 0,5 Prozent. Selbständige müssen alle Beiträge zur Krankenkasse selber zahlen. 

Was hat es mit der Beitragsbemessungsgrenze auf sich?

Der Gesetzgeber hat die Beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung gedeckelt. Für 2022 gilt: Wer mehr als 4.837,50 Euro im Monat beziehungsweise 58.050 Euro im Jahr verdient, führt bis zu dieser Grenze Beiträge ab. Das ist die Beitragsbemessungsgrenze der GKV. 

Gut zu wissen

In der gesetzlichen Kranken­versicherung gilt das Solidarprinzip. Gutverdiener zahlen unterm Strich mehr ein als Versicherte mit durchschnittlichem Einkommen. Das Alter und der Gesundheitszustand eines Versicherten haben keinen Einfluss auf den Beitrag zur Kranken­versicherung.

Worin unterscheiden sich freiwillig Versicherte von Pflichtversicherten der GKV? 

In Deutschland ist eine Kranken­versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb erscheint es vielleicht zunächst unlogisch, wenn von freiwillig Krankenversicherten gesprochen wird. „Freiwillig versichert“ bedeutet meistens nur, dass jemand in der GKV bleibt, obwohl er sich privat versichern könnte. Das gilt zum Beispiel für Angestellte, die mindestens 64.350 Euro im Jahr (Stand: 2022) verdienen, sowie unter bestimmten Umständen für Studenten. Auch Selbständige und Freiberufler dürfen zwischen privater und gesetzlicher Kranken­versicherung wählen. Zu den freiwillig Versicherten gehören außerdem manche Hausfrauen und Hausmänner, deren Ehegatten privat versichert sind. Sie profitieren nicht von der Familien­versicherung der GKV und müssen sich deshalb eigenständig versichern.

Tipp

Manche Menschen fürchten sich vor dem Moment, an dem ihre Versicherungspflicht in der GKV endet. Dazu zählen etwa Arbeitnehmer, die längere Zeit ins Ausland ziehen. Keine Sorge: Niemand kann dich zwingen, dich nach deiner Rückkehr privat statt gesetzlich zu versichern. Allerdings könnte es sich durchaus lohnen, darüber einmal nachzudenken. Die private Kranken­versicherung eignet sich für mehr Menschen als du glaubst. CLARK berät dich.

Für wen gilt ein ermäßigter Beitragssatz? 

Manche gesetzlich Versicherten zahlen einen ermäßigten Beitrag von 14,0 statt 14,6 Prozent ihres Bruttogehalts. Es handelt sich dabei überwiegend um Menschen, die keinen Lohn beziehen. Dazu gehören beispielsweise Selbständige. Aber auch Hausfrauen und Hausmänner, deren Ehegatten privat versichert sind, zahlen in der GKV den ermäßigten Beitragssatz. Der Grund: Wer keinen Lohn empfängt, kann auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beantragen (auf gut Deutsch heißt das schlicht Krankengeld). Im Gegenzug zahlen sie weniger KV-Beitrag. 

Studenten mit Beitragspflicht

Wer älter als 25 Jahre ist, lange oder spät studiert sowie regelmäßig mehr als 470 Euro in einem Nebenjob verdient, kann sich nicht mehr bei den Eltern mitversichern. Auch solche Studenten zahlen aber deutlich weniger Beitrag in die Krankenkasse ein als andere Versicherte. Hier lohnt es jedoch, sich genau zu informieren, denn es gibt Ausnahmeregelungen zu Einkommens- und Altersgrenzen.

Welcher Unterschied besteht bei “freiwillig” und “pflichtversicherten” Rentnern?

Ob ein Rentner sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert oder in der Kranken­versicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert ist, hat enorme Auswirkungen auf die Beitragshöhe. Wer die gesetzliche Rente bekommt und für eine bestimmte Zeit gesetzlich versichert war, gilt als pflichtversichert in der KVdR. Rentner mit diesem Status zahlen dann in der Regel deutlich geringere Beiträge als freiwillig gesetzlich versicherte. Wer diesen Status erhalten will, muss in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 Prozent Mitglied in der GKV gewesen sein. Zum Rentenbeginn sollte man von der Krankenkasse prüfen lassen, ob die Voraussetzungen erfüllt werden.

Von welchem Einkommen geht der Kranken­versicherungsbeitrag ab?

Wenn du angestellt bist, geht dein Beitrag zur gesetzlichen Kranken­versicherung vom Gehalt ab. Auch Rentner entrichten ihren KV-Beitrag automatisch mit der Rente. Sollte ein Ruheständler freiberuflich tätig werden, gehen von den Honoraren Beiträge an die Kasse ab. Beitragsfrei bleiben hingegen Kindergeld, Wohngeld und Blindengeld. 

Wen können gesetzlich Krankenversicherte mitversichern lassen?

Kinder unter 25 Jahren, die sich in der Ausbildung oder im Studium befinden, sind in der Regel über die Familie mitversichert. Allerdings nur, sofern sie keine Nebenjobs haben, bei denen sie mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Die Familien­versicherung der GKV kann außerdem Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner umfassen, wenn diese kein eigenes Einkommen haben. 

Wird mein Kind automatisch bei mir mitversichert?

Wenn du als gesetzlich Versicherter ein Kind mitversichern möchtest, musst du bei der Kasse zunächst einen Antrag stellen. Geprüft wird zum Beispiel, ob dein Ehegatte oder eingetragener Partner privat versichert ist. In diesem Fall darf er nicht mehr als 5.362,50 Euro verdienen (Stand 2022).

Einen Krankenkassenwechsel beantragen

Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich lediglich in ihren Zusatzbeiträgen. Ein Vergleich kann sich dennoch lohnen. Eine vollständige Liste findest du beispielsweise online beim Spitzenverband der GKV. Generell gilt aber: Achte nicht ausschließlich auf die Beiträge, auch die Zusatzleistungen der gesetzlichen Kassen können ein Grund sein, zu einer anderen Kasse zu wechseln.  

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Welche Krankenkasse hat die wenigsten Beiträge?

hkk bleibt 2022 günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse Während in 2021 noch drei Krankenkassen einen Beitragssatz von unter 15 Prozent anboten – darunter die bundesweit geöffnete Krankenkasse hkk (Handelskrankenkasse) – ist die BKK Euregio nun mit 14,95 Prozent die preiswerteste Krankenkasse 2022.

Ist es egal welche Krankenkasse?

Sozialgesetzbuch darf sich jede Person ab dem 15. Lebensjahr, egal ob freiwillig oder pflichtversichert, eine Krankenkasse aussuchen. Nur für wenige Personengruppen, wie etwa über 55-jährige Privatversicherte, gilt das nicht.

Wie berechnet Krankenkasse Beiträge?

Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,0 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Er gilt für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

Wie hoch ist der Beitrag zur Krankenversicherung 2022?

Wie sind die aktuellen Beitragssätze in der Sozialversicherung? Ab Januar 2022 betragen die Beiträge in der Sozialversicherung 14,6 Prozent in der Krankenversicherung, 18,6 Prozent in der Rentenversicherung, 3,05 Prozent in der Pflegeversicherung und 2,4 Prozent in der Arbeitslosenversicherung.

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