Sterbeurkunde (Vorderseite) von 1889
Die Sterbeurkunde ist eine Personenstandsurkunde, die in Deutschland von dem Standesamt ausgestellt wird, bei dem das Sterberegister bezüglich der verstorbenen Person geführt wird. Grundlage für die Ausstellung einer Sterbeurkunde sind die Eintragungen im Sterberegister (bis zum 31. Dezember 2008 Sterbebuch) des Standesamtes. Sie hat demnach dieselbe Beweiskraft, wenn auch nicht denselben inhaltlichen Umfang, wie das Register selbst.
In die Sterbeurkunde werden gemäß § 60 des Personenstandsgesetzes aufgenommen:
- die Vornamen und der Familienname des Verstorbenen, Ort und Tag seiner Geburt sowie seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt)
- der letzte Wohnsitz und der Familienstand des Verstorbenen
- der letzte Ehegatte oder Lebenspartner des Verstorbenen, falls dieser zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war oder eine Lebenspartnerschaft führte
- Sterbeort und Zeitpunkt des Todes
Sterbeurkunden werden beispielsweise beim Nachlassgericht für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins benötigt, sowie für Rentenanträge und andere Versicherungsleistungen.
Die Bezeichnung in der Schweiz lautet Todesurkunde, sie wird vom Zivilstandsamt der Sterbeortes ausgestellt.
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Personenstandsbuch
- Familienbuch
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde
- Totenschein
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ist ein Mensch verstorben, dann ist der Tod auch den Behörden mitzuteilen. Das Ableben eines Menschen wird in das Sterberegister eingetragen.
Zuständige Behörde ist das Standesamt, in dessen Bezirk sich der Todesfall ereignet hat.
Aus dem bei dem Standesamt geführten Sterberegister werden nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 PStG (Personenstandsregister) Sterbeurkunden ausgestellt.
Sterbeurkunde für die Abwicklung des Erbfalls notwendig
Eine Sterbeurkunde wird insbesondere vom Erben der verstorbenen Person benötigt, um Dritten gegenüber das Ableben des Erblassers nachweisen zu können.
Banken, Versicherungen, Vertragspartner des Erblassers oder aber auch das Nachlassgericht benötigen die Sterbeurkunde als amtlichen Nachweis für den Todesfall.
Es empfiehlt sich, von der Sterbeurkunde beim Standesamt gleich mehrere Ausfertigungen zu beantragen.
Welche Unterlagen muss man dem Standesamt vorlegen?
Nach § 38 PStV (Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes) müssen dem Standesamt mit dem Antrag auf Erteilung eines Sterbeurkunde diverse schriftliche Nachweise vorgelegt werden.
Ohne diese Nachweise wird die Sterbeurkunde nicht erteilt.
Nachfolgender Tabelle können die erforderlichen Nachweise in den einzelnen Fällen entnommen werden:
Personenstand | Ledig | Verheiratet | Geschieden | Verwitwet |
Totenschein | x | x | x | x |
Personalausweis/Reisepass | x | x | x | x |
Geburtsurkunde | x | |||
Heiratsurkunde | x | x | x | |
Scheidungsurkunde | x | |||
Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehepartners | x |
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