Bekommt man die sterbeurkunde gleich mitt

Sterbeurkunde (Vorderseite) von 1889

Die Sterbeurkunde ist eine Personenstandsurkunde, die in Deutschland von dem Standesamt ausgestellt wird, bei dem das Sterberegister bezüglich der verstorbenen Person geführt wird. Grundlage für die Ausstellung einer Sterbeurkunde sind die Eintragungen im Sterberegister (bis zum 31. Dezember 2008 Sterbebuch) des Standesamtes. Sie hat demnach dieselbe Beweiskraft, wenn auch nicht denselben inhaltlichen Umfang, wie das Register selbst.

In die Sterbeurkunde werden gemäß § 60 des Personenstandsgesetzes aufgenommen:

  • die Vornamen und der Familienname des Verstorbenen, Ort und Tag seiner Geburt sowie seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt)
  • der letzte Wohnsitz und der Familienstand des Verstorbenen
  • der letzte Ehegatte oder Lebenspartner des Verstorbenen, falls dieser zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war oder eine Lebenspartnerschaft führte
  • Sterbeort und Zeitpunkt des Todes

Sterbeurkunden werden beispielsweise beim Nachlassgericht für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins benötigt, sowie für Rentenanträge und andere Versicherungsleistungen.

Die Bezeichnung in der Schweiz lautet Todesurkunde, sie wird vom Zivilstandsamt der Sterbeortes ausgestellt.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Personenstandsbuch
  • Familienbuch
  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde
  • Totenschein

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ist ein Mensch verstorben, dann ist der Tod auch den Behörden mitzuteilen. Das Ableben eines Menschen wird in das Sterberegister eingetragen.

Zuständige Behörde ist das Standesamt, in dessen Bezirk sich der Todesfall ereignet hat.

Aus dem bei dem Standesamt geführten Sterberegister werden nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 PStG (Personenstandsregister) Sterbeurkunden ausgestellt.

Sterbeurkunde für die Abwicklung des Erbfalls notwendig

Eine Sterbeurkunde wird insbesondere vom Erben der verstorbenen Person benötigt, um Dritten gegenüber das Ableben des Erblassers nachweisen zu können.

Banken, Versicherungen, Vertragspartner des Erblassers oder aber auch das Nachlassgericht benötigen die Sterbeurkunde als amtlichen Nachweis für den Todesfall.

Es empfiehlt sich, von der Sterbeurkunde beim Standesamt gleich mehrere Ausfertigungen zu beantragen.

Welche Unterlagen muss man dem Standesamt vorlegen?

Nach § 38 PStV (Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes) müssen dem Standesamt mit dem Antrag auf Erteilung eines Sterbeurkunde diverse schriftliche Nachweise vorgelegt werden.

Ohne diese Nachweise wird die Sterbeurkunde nicht erteilt.

Nachfolgender Tabelle können die erforderlichen Nachweise in den einzelnen Fällen entnommen werden:

Personenstand
des Verstorbenen

Ledig

Verheiratet

Geschieden

Verwitwet

Totenschein

x

x

x

x

Personalausweis/Reisepass

x

x

x

x

Geburtsurkunde

x

Heiratsurkunde
(Familienstammbuch)

x

x

x

Scheidungsurkunde

x

Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehepartners

x

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Was braucht man um eine Sterbeurkunde zu bekommen?

Benötigte Unterlagen.
Ärztliche Todesbescheinigung (Leichenschauschein).
Sterbefallanzeige des Bestatters..
Heiratsurkunde des Verstorbenen..
Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners..
Ggf. Scheidungsurteil..
Geburtsurkunde bei Ledigen..
Personalausweis des Verstorben..

Wer kümmert sich um die Sterbeurkunde?

Wer muss sich um die Sterbeurkunde kümmern? Die Sterbeurkunde beantragen Sie beim zuständigen Standesamt. Wenn Sie es wünschen, kann auch Ihr Bestatter diese Aufgabe für Sie übernehmen. In diesem Fall müssen Sie dem Bestatter eine entsprechende Vollmacht erteilen.

Wird man automatisch benachrichtigt wenn der Vater stirbt?

Wenn ein alleinerziehendes Elternteil stirbt und mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, muss umgehend das Jugendamt verständigt werden – in der Regel obliegt diese Todesfall-Benachrichtigung dem zuständigen Arzt oder gegebenenfalls der Polizei.

Was passiert wenn der letzte Elternteil stirbt?

Der Arzt stellt dann den Tod des Elternteils fest, führt eine Leichenschau durch und stellt auch den Totenschein aus. Die Polizei muss nur dann verständigt werden, wenn die Todesursache nicht natürlich ist. Nach dem Tod kann mit dem Totenschein beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragt werden.

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