Formlose einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten elternteils

  • wenn bereits ausgestellt, alter Kinderreisepass,
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde mit aktueller Namensführung,
  • bei gemeinsamer Sorgeberechtigung und Zusammenleben beider Eltern die schriftliche Einverständniserklärung mit Kopie eines Ausweises des nicht anwesenden Elternteils; bei Getrenntlebenden ist die Einverständniserklärung der anderen sorgeberechtigten Person nicht erforderlich,
  • aktuelles Lichtbild als Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • ggf. Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils.

Hinweise für Kiel:

Bitte beachten Sie, dass Sie zur erstmaligen Beantragung neuer Ausweispapiere Ihre aktuelle Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde bei Ledigen, Heiratsurkunde gegebenfalls mit Bescheinigung über Namensänderung bei Verheirateten und Geschiedenen ) benötigen!

Bei Erstbeantragung des Kinderreisepasses muss der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit erbracht werden. Dies kann bei einem ehelich geborenen Kind deutscher Eltern durch Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweise oder Pässe der Eltern erfolgen. Bei ledigen Eltern sind die Geburtsurkunden  des Kindes und  ein Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, wie z.B. der Personalausweis oder Pass eines Elternteils (dies muss nicht die oder der Sorgeberechtigte sein) vorzulegen.  Sollte die deutsche Staatsangehörigkeit auf anderem Wege erworben worden sein, sind entsprechende Nachweise vorzulegen. In Zweifelsfällen informieren Sie sich bitte vorher unter: 0431/901-909

Das Lichtbild muss den biometrischen Anforderungen gerecht werden.

  Sollte nur einer der Sorgeberechtigten vorsprechen können, muss eine Vollmacht (=Einverständniserklärung) und Ausweis-bzw. Passkopie des anderen mitgebracht werden. Es reicht eine formlose Vollmacht aus. Es muss allerdings darin enthalten sein, wer  (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) die Vollmacht für welches Kind (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) ausstellt. Ebenfalls muss enthalten sein, wer (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift)vorspricht, um das Ausweisdokument zu beantragen. Derjenige, der bevollmächtigt wird, muss ein originales Ausweisdokument vorlegen. Von demjenigen der bevollmächtigt, reicht eine gut lesbare Kopie. Diese Kopie kann auch im Notfall (ein Elternteil ist z. B. gerade im Ausland und es wird kurzfiristig ein Dokument benötigt) gefaxt werden. Allerdings sollen alle erforderlichen Unterlagen bei Vorsprache bereits vorliegen.

Mustertafel zu den biometrischen Fotos!

Das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein.

Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren auch ein Personalausweis ausgestellt werden; beispielsweise für Reisen innerhalb der EU.

Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website Reise- und Sicherheitshinweise A - Z des Auswärtigen Amtes.

Weitere Informationen über den Kinderreisepass finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern.

Auswärtiges Amt - Reise- und Sicherheitshinweise A - Z

Hinweise für Kiel:

Serviceangebot für Kinder und Jugendliche

Das Stadtamt bietet ab dem 19.04.2022 im Bereich der Meldeangelegenheiten für Einwohner*innen jeden Dienstag zwischen 14:00 und 16:00 Uhr ein neues Serviceangebot einer „Kinder- und Jugendlichensprechstunde“ an. Hier haben Eltern mit schulpflichtigen Kindern die Möglichkeit, Termine für die Erledigung von Ausweis- und Passangelegenheiten der Kinder zu buchen. Die Termine können ausschließlich telefonisch unter 0431/ 901-904 vereinbart werden. Hierfür wird jeweils im Rahmen der personellen Möglichkeiten ein Kontingent speziell für diesen Personenkreis reserviert. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass aufgrund der zu erwartenden Nachfrage nicht alle Wünsche sofort berücksichtigt werden können. Im Hinblick auf eine möglichst verbindliche Planung, werden Termine für maximal 3 Wochen im Voraus vergeben. Sollten gebuchte Termine nicht wahrgenommen werden können, wird im Interesse der Allgemeinheit darum gebeten, dies mitzuteilen, damit sie anderweitig vergeben werden können.  

Beachten Sie bitte, dass aufgrund der bestehenden Hygieneregelungen der Zugang zum Wartebereich begrenzt ist. 

Kinderreisepässe werden für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ohne elektronisches Speichermedium ausgestellt. Neue Kinderreisepässe werden nur für einen maximalen Gültigkeitszeitraum von zwölf Monaten ausgestellt. Soll ein Kinderreisepass verlängert werden, darf die Gültigkeit des Verlängerungsaufklebers ebenfalls nur maximal zwölf Monate betragen. Das Lichtbild ist stets zu aktualisieren, sofern der Kinderreisepass in der Gültigkeit verlängert wird. Das Lichtbild kann innerhalb des Gültigkeitszeitraumes aktualisiert werden.
Bisher ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Soll der Kinderreisepass für mehrere Jahre ausgestellt werden, ist ein regulärer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren werden Reisepässe ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder unter 12 Jahren Reisepässe ausgestellt werden. In Reisepässen von Antragstellern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke gespeichert. Die Unterschrift ist durch das Kind zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Die Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig.

Wie kann man eine Einverständniserklärung schreiben?

Eine Vollmacht können Sie grundsätzlich auch formlos schreiben. Dabei sollten Sie allerdings nicht … In Ihre Einverständniserklärung schreiben Sie folgenden Satz: "Hiermit erkläre ich, (Vor- und Nachname), geboren am (Geburtsdatum), mich einverstanden, dass" und ergänzen entsprechend.

Wie schreibt man eine Vollmacht für Kinderreisepass?

Was muss die Kinderreisepass Vollmacht alles enthalten?.
Name und Adresse des Vollmachtgebers..
Daten mit Geburtsdatum des Kindes..
Erklärung, dass Beantragung/Abholung ohne eigene Anwesenheit möglich ist..
Unterschrift des Vollmachtgebers..

In welchen Ländern ist der Kinderreisepass gültig?

Der Kinderreisepass gilt weltweit in den meisten Ländern (Ausnahmen sind Amerika, Australien und einige afrikanische Länder). Der Kinderreisepass gilt für Kinder bis einschließlich zwölf Jahren. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.

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