Frau krank Mann muss auf Kind aufpassen AOK

Hallo!

Ich hab mal eine kleine Frage:
Bin Mami eines kleinen Kindes (1,5 Jahre), das zweite ist unterwegs. Mein Mann arbeitet, ich bin zu Hause und kümmere mich um das Kind bzw. dann die Kinder.

Was mir Sorgen macht: Angenommen, ich sollte mal krank werden, etwa ins Krankenhaus müssen oder so. Wer würde dann unsere Kinder versorgen?

Wir haben keine Verwandten in der Nähe, die das mal einfach so übernehmen könnten. Und Geld für einen längerfristigen Babysitter/Tagesmutter haben wir auch nicht.

Hat von Euch vielleicht jemand einen Tip für mich, was ich in so einem Fall tun sollte, bzw. ob einem da rechtlich irgendeine Art Hilfe zusteht?
Das wäre ganz ganz toll, vielen Dank!

Lisa

Dein Browser kann dieses Video nicht abspielen.

Beste hilfreiche Antwort

In Antwort auf berlin_13021259

Hallo Lisa!
Also Dein Mann hat Anspruch auf frei (glaube es sind 2 Wochen im Jahr) wenns Kind krank ist und wenn die betreuende Person, also Du, krank ist....
Was wäre wenn diese Zeit ausgeschöpft ist weiß ich nicht.

Grüße Nora

Hmm...
Dankeschön, das sind ja schon mal viele Infos.
Aber was ist denn, wenn das Kind nicht krank ist, sondern nur ich (also die betreuende Person)?
Wenn ich so krank bin, z.B. sogar im Krankenhaus, so dass ich das Kind nicht betreuen kann? Das Kind muss ja auch betreut werden, wenn es gesund ist.

5 -Gefällt mir

Hallo Lisa!
Also Dein Mann hat Anspruch auf frei (glaube es sind 2 Wochen im Jahr) wenns Kind krank ist und wenn die betreuende Person, also Du, krank ist....
Was wäre wenn diese Zeit ausgeschöpft ist weiß ich nicht.

Grüße Nora

2 -Gefällt mir

Also...
das habe ich gefunden:
"...
Freistellung von der Arbeit zur Pflege kranker Kinder
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Pflege und Betreuung ihres erkrankten bzw. pflegebedürftigen Kindes. Voraussetzung ist, dass sie nach ärztlichem Attest ein krankes Kind betreuen müssen und die Betreuung durch eine andere im Haushalt lebende Person nicht möglich oder zumutbar ist.
Gegenüber dem Arbeitgeber besteht dann Anspruch auf:

Bezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn sie für kurze Zeit (nach herrschender Rechtsprechung sind dies ca. fünf Arbeitstage) mit ärztlichem Attest der Arbeit fernbleiben müssen und arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich nichts anderes vereinbart ist. In vielen Fällen ist diese Möglichkeit durch den Arbeits- bzw. Tarifvertrag ausgeschlossen.
Unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Dies trifft immer dann zu, wenn die Voraussetzungen zur bezahlten Freistellung nicht vorliegen und das Kind jünger als zwölf Jahre oder behindert und hilfebedürftig ist und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgabe übernehmen kann.
Der Freistellungszeitraum beträgt für

Elternpaare: pro Kind und Elternteil zehn Arbeitstage im Kalenderjahr, bei mehreren Kindern maximal 25 Arbeitstage je Elternteil
Alleinerziehende: pro Kind 20 Arbeitstage im Kalenderjahr, bei mehreren Kindern maximal 50 Arbeitstage.
Bei unbezahlter Freistellung zahlt die gesetzliche Krankenkasse ihren Versicherten Krankengeld.
Ist die Freistellung zur Pflege und Betreuung infolge eines Unfalles des Kindes im Kindergarten, im Hort oder in der Schule sowie auf dem Weg dorthin oder nach Hause erforderlich, wird Krankengeld von der Unfallversicherung gezahlt.
Für Beamtinnen und Beamte gelten entsprechende Regelungen, die beim jeweiligen Dienstherrn erfragt werden können.
..."
in:
//www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=40872 .html

Gefällt mir

Beste Antwort

In Antwort auf berlin_13021259

Hallo Lisa!
Also Dein Mann hat Anspruch auf frei (glaube es sind 2 Wochen im Jahr) wenns Kind krank ist und wenn die betreuende Person, also Du, krank ist....
Was wäre wenn diese Zeit ausgeschöpft ist weiß ich nicht.

Grüße Nora

Hmm...
Dankeschön, das sind ja schon mal viele Infos.
Aber was ist denn, wenn das Kind nicht krank ist, sondern nur ich (also die betreuende Person)?
Wenn ich so krank bin, z.B. sogar im Krankenhaus, so dass ich das Kind nicht betreuen kann? Das Kind muss ja auch betreut werden, wenn es gesund ist.

5 -Gefällt mir

In Antwort auf linnie_12487635

Hmm...
Dankeschön, das sind ja schon mal viele Infos.
Aber was ist denn, wenn das Kind nicht krank ist, sondern nur ich (also die betreuende Person)?
Wenn ich so krank bin, z.B. sogar im Krankenhaus, so dass ich das Kind nicht betreuen kann? Das Kind muss ja auch betreut werden, wenn es gesund ist.

Ja,
das gilt auch für die Betreuung gesunder Kinder wenn Du ausfallen würdest und die Kinder nicht im Kiga oder so untergebracht werden können.
Es würde sogar auch gelten wenn man keine Kinder hat und der Partner Betreuung braucht wegen Krankheit und er sich nicht selbst versorgen kann.

Sollten diese Tage verbraucht sein und immernoch Bedarf sein, gibt es Familienhelferinnen, die von der KK bezahlt werden..

2 -Gefällt mir

Krankenkasse hilft
Hallo Lisa!

Es ist eigentlich ganz einfach: rufe mal bei der Krankenkasse an, in der Du versichert bist. Wenn Du z. B. wegen der Geburt im KH bist oder Du sonst akut erkrankst und Euer 1,5 Jahre altes Kind betreut werden muss, gibt es verschiedene Möglichkeiten der "Haushaltshilfe". So nennt man die Leistung, wenn die Mutter, die sich bisher um alles gekümmert hat erkrankt und Kind(er) betreut werden müssen.

Wenn es z. b. in der Firma Deines Mannes möglich ist, dass er unbez. Urlaub nimmt, haben die Krankenkassen die Möglichkeit seinen Verdienstausfall bis zu einer gewissen Höhe zu erstatten. Das ist jedoch von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Zuzahlungen müssen geleistet werden, d.h. 10% des täglichen Verdienstausfalles, mind. 5,00 , max. 10,00 werden vom Erstattungsbetrag der Kasse abgezogen. Dies geschieht jedoch nur, wenn Deine Erkankung NICHT auf die Schwangerschaft, bzw. Folgen der Entbindung zurückzuführen sind. Ansonsten sind keine Zuzahlungen zu leisten

Falls das mit dem unbez. Urlaub nicht klappen sollte, kann man z.B. Freunde oder Nachbarn fragen (wichtig: sie dürfen nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein), ob diese die Haushaltshilfe übernehmen, dann kann man einen Stundensatz von der Krankenkasse bezahlt bekommen für die Zeit, in der Dein Mann arbeiten ist (Zuzalungen wie oben).

Oder, wenn auch daas nicht geht, kann man eine professionelle Haushaltshilfe in Anspruch nehmen. Die kommt dann von einer Sozialstation und wird von der Kasse (bis auf evtl. Zuzahlungen) übernommen (ist für die Kasse am teuersten). Die Kosten rechnet die Sozialstation direkt mit der Kasse ab, Rg. über Zuzahlung würde dann direkt von der Krankenkasse kommen.

Wichtig: immer sofort bei der Krankenkasse anrufen, sobald eine Erkrankung oder ein KH-Aufenthalt beginnt. Die helfen dann immer sofort weiter.

Ich hoffe, ich konnte Die weiterhelfen.

Viele Grüße!

Sandy

4 -Gefällt mir

In Antwort auf berlin_13021259

Ja,
das gilt auch für die Betreuung gesunder Kinder wenn Du ausfallen würdest und die Kinder nicht im Kiga oder so untergebracht werden können.
Es würde sogar auch gelten wenn man keine Kinder hat und der Partner Betreuung braucht wegen Krankheit und er sich nicht selbst versorgen kann.

Sollten diese Tage verbraucht sein und immernoch Bedarf sein, gibt es Familienhelferinnen, die von der KK bezahlt werden..

Hey danke!
Das hat mir jetzt echt weitergeholfen. Dann brauch ich mir da keine Sorgen mehr machen. Vielen Dank!!!

Gefällt mir

Schock
Hallo...
ich muss meinem Ärger mal fix Luft machen.
So einfach scheint das tatsächlich nicht zu sein.
Ich habe einen 2 Monate alten Sohn, mein Partner lebt und arbeitet von Montag bis Freitag in 250 km weg und ich habe niemanden der mein Kind im moment betreuen kann.
Ich muss mich an der Hand operieren lassen (infolge der "Nebenwirkungen" der Schwangerschaft) und werde im Anschluss 4-5 Wochen Vollgips tragen...

Ich habe vor 2 Tagen einen Antrag meiner Krankenkasse für eine Haushaltshilfe abgegeben, auch vom Arzt gegengezeichnet.

Heute hat mich eine junge Frau angerufen das die für 10 Tage, zu 4 h eine Haushaltshilfe gewährleisten und ich natürlich dennoch die Zuzahlung leisten soll... auf meine Frage wie ich mein Kind betreuuen soll habe ich die antwort bekommen: da müssen Sie sich an`s Jugendamt wenden bgl. eines Heimaufenthalts. *fassungslosguck*
Und ein Wiederspruch zu diesem Sachverhalt macht Sie mir keine Hoffnungen, da es der Gesetzgeber nicht vorsieht das die Betreuung des Kindes durch die Krankenkasse gewährleistet wird ...

und man beachte:
meine Krankenkasse wirbt sogar mit der Haushaltshife und der Übernahme der Kosten, wenn in dem Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt.... ob bei stationär oder ambulanten Vorsorge- oder Rehabilitatíonsmaßnahmen.

Gefällt mir

Kannst du deine Antwort nicht finden?

In Antwort auf carley_12708649

Schock
Hallo...
ich muss meinem Ärger mal fix Luft machen.
So einfach scheint das tatsächlich nicht zu sein.
Ich habe einen 2 Monate alten Sohn, mein Partner lebt und arbeitet von Montag bis Freitag in 250 km weg und ich habe niemanden der mein Kind im moment betreuen kann.
Ich muss mich an der Hand operieren lassen (infolge der "Nebenwirkungen" der Schwangerschaft) und werde im Anschluss 4-5 Wochen Vollgips tragen...

Ich habe vor 2 Tagen einen Antrag meiner Krankenkasse für eine Haushaltshilfe abgegeben, auch vom Arzt gegengezeichnet.

Heute hat mich eine junge Frau angerufen das die für 10 Tage, zu 4 h eine Haushaltshilfe gewährleisten und ich natürlich dennoch die Zuzahlung leisten soll... auf meine Frage wie ich mein Kind betreuuen soll habe ich die antwort bekommen: da müssen Sie sich an`s Jugendamt wenden bgl. eines Heimaufenthalts. *fassungslosguck*
Und ein Wiederspruch zu diesem Sachverhalt macht Sie mir keine Hoffnungen, da es der Gesetzgeber nicht vorsieht das die Betreuung des Kindes durch die Krankenkasse gewährleistet wird ...

und man beachte:
meine Krankenkasse wirbt sogar mit der Haushaltshife und der Übernahme der Kosten, wenn in dem Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt.... ob bei stationär oder ambulanten Vorsorge- oder Rehabilitatíonsmaßnahmen.

Also
zunächst mal stehen jedem Elternteil 10 Tage im Jahr zu, um ein krankes Kind zu betreuen ODER den betreuenden Elternteil zu vertreten dalls der ausfällt.

Ich würde sagen, er soll sich einfach krank melden, das ist wohl der einfachste Weg, alles andere ist bestimmt aufwendiger...

Geht das denn nicht??

2 -Gefällt mir

In Antwort auf nero_12138021

Also...
das habe ich gefunden:
"...
Freistellung von der Arbeit zur Pflege kranker Kinder
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Pflege und Betreuung ihres erkrankten bzw. pflegebedürftigen Kindes. Voraussetzung ist, dass sie nach ärztlichem Attest ein krankes Kind betreuen müssen und die Betreuung durch eine andere im Haushalt lebende Person nicht möglich oder zumutbar ist.
Gegenüber dem Arbeitgeber besteht dann Anspruch auf:

Bezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn sie für kurze Zeit (nach herrschender Rechtsprechung sind dies ca. fünf Arbeitstage) mit ärztlichem Attest der Arbeit fernbleiben müssen und arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich nichts anderes vereinbart ist. In vielen Fällen ist diese Möglichkeit durch den Arbeits- bzw. Tarifvertrag ausgeschlossen.
Unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Dies trifft immer dann zu, wenn die Voraussetzungen zur bezahlten Freistellung nicht vorliegen und das Kind jünger als zwölf Jahre oder behindert und hilfebedürftig ist und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgabe übernehmen kann.
Der Freistellungszeitraum beträgt für

Elternpaare: pro Kind und Elternteil zehn Arbeitstage im Kalenderjahr, bei mehreren Kindern maximal 25 Arbeitstage je Elternteil
Alleinerziehende: pro Kind 20 Arbeitstage im Kalenderjahr, bei mehreren Kindern maximal 50 Arbeitstage.
Bei unbezahlter Freistellung zahlt die gesetzliche Krankenkasse ihren Versicherten Krankengeld.
Ist die Freistellung zur Pflege und Betreuung infolge eines Unfalles des Kindes im Kindergarten, im Hort oder in der Schule sowie auf dem Weg dorthin oder nach Hause erforderlich, wird Krankengeld von der Unfallversicherung gezahlt.
Für Beamtinnen und Beamte gelten entsprechende Regelungen, die beim jeweiligen Dienstherrn erfragt werden können.
..."
in:
//www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=40872 .html

Dann flattert die Kündigung ins Haus....   Ausser man ist Beamter etc.  

2 -Gefällt mir

Hallo Elisa,

du hast in solchen Fällen einen rechtlichen Anspruch auf eine "Haushaltshilfe", die von anerkannten Diensten geleistet wird und die deine Krankenkasse bezahlt. Wir haben gute Erfahrung mit dem Notmütterdienst gemacht. Den gibt es in vielen deutschen Städten und wurde direkt mit meiner KK abgerechnet. Schau mal unter , da findest du auch die Tel.nr.
Viele Grüße
Elisa

Gefällt mir

Auch für dich gilt, dass du zuerst schauen solltest aus welchem Jahr der Eingangsbeitrag stammt. Mittlerweile sind 5 Jahre vergangen und das Problem dürfte gelöst sein.

Gefällt mir

In Antwort auf linnie_12487635

Hallo!

Ich hab mal eine kleine Frage:
Bin Mami eines kleinen Kindes (1,5 Jahre), das zweite ist unterwegs. Mein Mann arbeitet, ich bin zu Hause und kümmere mich um das Kind bzw. dann die Kinder.

Was mir Sorgen macht: Angenommen, ich sollte mal krank werden, etwa ins Krankenhaus müssen oder so. Wer würde dann unsere Kinder versorgen?

Wir haben keine Verwandten in der Nähe, die das mal einfach so übernehmen könnten. Und Geld für einen längerfristigen Babysitter/Tagesmutter haben wir auch nicht.

Hat von Euch vielleicht jemand einen Tip für mich, was ich in so einem Fall tun sollte, bzw. ob einem da rechtlich irgendeine Art Hilfe zusteht?
Das wäre ganz ganz toll, vielen Dank!

Lisa

Bei akuter Erkrankung einer Mutter Risiko Schwangerschaft und Kaiserschnitt übernimmt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe wie zb Dorf Helferin damit der Haushalt weiter geführt werden kann und die Kinder betreut sind. Lg

Gefällt mir

In Antwort auf linnie_12487635

Hallo!

Ich hab mal eine kleine Frage:
Bin Mami eines kleinen Kindes (1,5 Jahre), das zweite ist unterwegs. Mein Mann arbeitet, ich bin zu Hause und kümmere mich um das Kind bzw. dann die Kinder.

Was mir Sorgen macht: Angenommen, ich sollte mal krank werden, etwa ins Krankenhaus müssen oder so. Wer würde dann unsere Kinder versorgen?

Wir haben keine Verwandten in der Nähe, die das mal einfach so übernehmen könnten. Und Geld für einen längerfristigen Babysitter/Tagesmutter haben wir auch nicht.

Hat von Euch vielleicht jemand einen Tip für mich, was ich in so einem Fall tun sollte, bzw. ob einem da rechtlich irgendeine Art Hilfe zusteht?
Das wäre ganz ganz toll, vielen Dank!

Lisa

Hallo Lisa

Du kannst dich an deine Krankenkassen wenden und Hilfe beantragen.  Die könnte dann sogar dein Mann übernehmen.  Erkundige dich aber im Vorfeld dazu, wichtig Anträge sind vorher zustellen.

Kinder bis Vollendung des 12. Lebensjahr

Haushaltshilfe i.S. Par. 38 SGBV 
Lg

Gefällt mir

Kann der Mann Kind krank machen wenn die Frau in Elternzeit ist?

Antwort auf: Stehen dem Partner Kinderkrankentage während die Frau in Elternzeit ist zu? Wenn ein Elternteil in der Lage ist, das Kind zu betreuen, dann kann der andere Elternteil nicht Kinderkranktage nehmen.

Wie hoch ist das Kinderkrankentagegeld?

Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Wer hat Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind unter zwölf Jahre alt ist. Bei Kindern, die eine Behinderung haben, besteht der Anspruch auch über das zwölfte Lebensjahr hinaus.

Wann zahlt die AOK das Krankengeld aus?

Die AOK zahlt Ihnen in der Regel Krankengeld, wenn Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte