Führerschein C1 171 Was darf ich fahren

1 Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz 01. Jan Brille 01. Feb Kontaktlinse(n) 01. Mrz Schutzbrille* 01. Mai Augenschutz 01. Jun Brille oder Kontaktlinsen 01. Jul Spezifische optische Hilfe 2 Hörhilfe/Kommunikationshilfe 3 Prothese/Orthese der Gliedmaßen 03. Jan Prothese/Orthese der Arme 03. Feb Prothese/Orthese der Beine 5 Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen* 05. Jan Nur bei Tageslicht* 05. Feb In einem Umkreis von ... km des Wohnsitzes oder innerorts / innerhalb der Region...* 05. Mrz ohne Beifahrer/Sozius* 05. Apr Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als... km/h* 05. Mai Nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist* 05. Jun Ohne Anhänger* 05. Jul Nicht gültig auf Autobahnen* 05. Aug Kein Alkohol* 10 Angepasste Schaltung 10. Feb Automatische Wahl des Getriebeganges 10. Apr Angepasste Schalteinrichtungen 15 Angepasste Kupplung 15. Jan Angepasstes Kupplungspedal 15. Feb Handkupplung 15. Mrz Automatische Kupplung 15. Apr Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Kupplungspedals zu verhindern 20 Angepasste Bremsmechanismen 20. Jan Angepasstes Bremspedal 20. Mrz Bremspedal, geeignet für Betätigung mit dem linken Fuß 20. Apr Bremspedal mit Gleitschiene 20. Mai Bremspedal (Kipppedal) 20. Jun Mit der Hand betätigte Bremse 20. Jul Bremsbetätigung mit maximaler Kraft von ... N(*) (z. B.: ‚20.07(300N)‘) 20. Sep Angepasste Feststellbremse 20. Dez Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Bremspedals zu verhindern 20.13 Mit dem Knie betätigte Bremse 20.14 Durch Fremdkraft unterstützte Bremsanlage 25 Angepasste Beschleunigungsmechanismen 25. Jan Angepasstes Gaspedal 25. Mrz Gaspedal (Kipppedal) 25. Apr Handgas 25. Mai Mit dem Knie betätigter Gashebel 25. Jun Durch Fremdkraft unterstützte Betätigung des Gaspedals/-hebels 25. Aug Gaspedal links 25. Sep Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Gaspedals zu verhindern 30 Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen* 31 Anpassungen und Sicherungen der Pedale 31. Jan Extrasatz Parallelpedale 31.02 Pedale auf der gleichen (oder fast gleichen) Ebene 31. Mrz Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Gas- und des Bremspedals zu verhindern, wenn Pedale nicht mit dem Fuß betätigt werden 31.04 Bodenerhöhung 32 Kombinierte Beschleunigungs- und Betriebsbremsvorrichtungen 32.01 Gas und Betriebsbremse als kombinierte, mit einer Hand betätigte Vorrichtung 32.02 Gas und Betriebsbremse als kombinierte, mit Fremdkraft betätigte Vorrichtung 33 Kombinierte Betriebsbrems-, Beschleunigungs- und Lenkvorrichtungen 33.01 Gas, Betriebsbremse und Lenkung als kombinierte, mit Fremdkraft mit einer Hand betätigte Vorrichtung 33.02 Gas, Betriebsbremse und Lenkung als kombinierte, mit Fremdkraft mit zwei Händen betätigte Vorrichtung 35 Angepasste Bedienvorrichtungen (Schalter für Licht, Scheibenwischer/-waschanlage, akustisches Signal, Fahrtrichtungsanzeiger usw.) 35.02 Gebrauch der Bedienvorrichtung möglich, ohne Lenkvorrichtung loszulassen 35.03 Gebrauch der Bedienvorrichtung mit der linken Hand möglich, ohne Lenkvorrichtung loszulassen 35.04 Gebrauch der Bedienvorrichtung mit der rechten Hand möglich, ohne Lenkvorrichtung loszulassen 35.05 Gebrauch der Bedienvorrichtung möglich, ohne Lenkvorrichtung und Beschleunigungs- und Bremsvorrichtungen loszulassen 40 Angepasste Lenkung 40.01 Lenkung mit maximaler Kraft von ... N(*) (z. B.: ‚40.01(140N)‘) 40.05 Angepasstes Lenkrad (mit verbreitertem/verstärktem Lenkradteil; verkleinertem Durchmesser usw.) 40.06 Angepasste Position des Lenkrads 40.09 Fußlenkung 40.11 Assistenzeinrichtung am Lenkrad 40.14 Andersartig angepasstes, mit einer Hand/einem Arm bedientes Lenksystem 40.15 Andersartig angepasstes, mit zwei Händen/Armen bedientes Lenksystem 42 Angepasste Einrichtung für die Sicht nach hinten 42.01 Angepasste Einrichtung für die Sicht nach hinten 42.03 Zusätzliche Innenvorrichtung zur Erweiterung der Sicht zur Seite 42.05 Einrichtung für die Sicht in den toten Winkel 43 Sitzposition des Fahrzeugführers 43.01 Höhe des Fahrersitzes für normale Sicht und in normalem Abstand zum Lenkrad und zu den Pedalen 43.02 Der Körperform angepasster Sitz 43.03 Fahrersitz mit Seitenstützen zur Verbesserung der Stabilität 43.04 Fahrersitz mit Armlehne 43.06 Angepasster Sicherheitsgurt 43.07 Sicherheitsgurte mit Unterstützung zur Verbesserung der Stabilität 44 Anpassungen an Krafträdern (obligatorische Verwendung von Untercodes) 44.01 Einzeln gesteuerte Bremsen (keine Ahnung, wie das "Fähnchen" dorthin gekommen ist...) 44.02 Angepasste Vorderradbremse 44.03 Angepasste Hinterradbremse 44.04 Angepasste Beschleunigungsvorrichtung 44.05 Angepasste Handschaltung und Handkupplung* 44.06 Angepasste Rückspiegel* 44.07 Angepasste Kontrolleinrichtungen* 44.08 Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig sowie das Balancieren des Kraftrades beim Anhalten und Stehen ermöglichen 44.09 Maximale Betätigungskraft der Vorderradbremse ... N(*) (z. B. ‚44.09(140N)‘) 44.10 Maximale Betätigungskraft der Hinterradbremse ... N(*) (z. B. ‚44.10(240N)‘) 44.11 Angepasste Fußraste 44.12 Angepasster Handgriff 45 Kraftrad nur mit Seitenwagen 46 Nur dreirädrige Fahrzeuge 47 Beschränkt auf Fahrzeuge mit mehr als zwei Rädern, die vom Fahrer beim Anfahren, Anhalten und Stehen nicht im Gleichgewicht ausbalanciert werden müssen 50 Beschränkung auf ein bestimmtes Fahrzeug/eine bestimmte Fahrgestellnummer (Angabe der Fahrzeugidentifizierungsnummer) 51 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen)* 61 Beschränkung auf Fahrten bei Tag (z. B. eine Stunde nach Sonnenaufgang und eine Stunde vor Sonnenuntergang) 62 Beschränkung auf Fahrten in einem Umkreis von ... km vom Wohnsitz oder innerorts in.../innerhalb der Region ... 63 Fahren ohne Beifahrer 64 Beschränkt auf Fahrten mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als ... km/h 65 Fahren nur mit Beifahrer, der im Besitz eines Führerscheins von mindestens der gleichwertigen Klasse sein muss 66 Ohne Anhänger 67 Fahren auf Autobahnen nicht erlaubt 68 Kein Alkohol 69 Beschränkt auf Fahrzeuge mit einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre gemäß EN 50436 70 Umtausch des Führerscheines Nummer ..., ausgestellt durch ...(EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittlandes z. B.‚ 70.0123456789.NL) 71 Duplikat des Führerscheines Nummer ... (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittlandes z. B.‚ 71.987654321.HR) 72 Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW (A1)* 73 Nur vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B1) 74 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7.500 kg (C1)* 75 Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1)* 76 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7.500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen (C1E)* 77 Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern   a) die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen und   b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E)* 78 Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe 79 (...) Nur Fahrzeuge, die den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen, bei Anwendung von Artikel 13 der Richtlinie 2006/126/EG 79 (C1E>12000kg, L ≤ 3 ) Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil).   Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen. 79 (S1 ≤ 25/7500 kg)     Begrenzung der Klasse D und DE auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder max. 7 500 kg zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich dem Fahrersitz. 79 (L ≤ 3)     Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als 3 Achsen. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen 79.01 Nur zweirädrige Fahrzeuge mit oder ohne Beiwagen 79.02 Nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse AM oder vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klasse AM 79.03 Nur dreirädrige Fahrzeuge 79.04 Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg 79.05 Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg 79.06 Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg übersteigt 80 Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 81 Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für zweirädrige Krafträder der Klasse A, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 90 Codes, die in Kombination mit Codes für an dem Fahrzeug vorgenommene Anpassungen verwendet werden 95 Kraftfahrerin/Kraftfahrer, die/der Inhaberin/Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen/Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr bis zum ... erfüllt 96 Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 4.250 kg beträgt 97 Berechtigt nicht zum Führen eines Fahrzeugs der Klasse C1, das in den Geltungsbereich der Verordnung(EWG) Nr. 3821/85 des Rates fällt

Was bedeutet C1 mit 171?

Kraftomnibusse fahren: Schlüsselzahl 171 In Deutschland dürfen Besitzer eines C1- oder C1E-Führerscheins auch Kraftomnibusse ohne Fahrgäste fahren. Allerdings nur, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs 7500 Kilogramm nicht übersteigt – und die Fahrt der Überprüfung des technischen Zustands dient.

Was bedeutet 171 und 172 im Führerschein?

So finden Sie unter der Führerscheinklasse C1 (Fahrerlaubnis für leichte bis mittelschwere LKW) häufig die Schlüsselzahl 171. Diese erlaubt es dem Fahrer, auch Fahrzeuge der Klasse D (Busse) zu fahren, solange diese ein Gewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten und keine Fahrgäste befördert werden.

Was darf ich mit C1 und C1E fahren?

Führerscheinklassen C1 und C1E: Welche Fahrzeuge darf man fahren?.
einer Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg,.
einer bauartbedingten Beförderung von maximal acht Personen und..
einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg..

Was bedeutet C1E 12000kg?

die zulässige Gesamtmasse der Kombination (mit Anhänger, oder Ohne) darf 12.000 kg nicht übersteigen;die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.