Kann die rente mit 63 wieder abgeschafft werden

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Direkt ins Thema Rente mit 60 einsteigen – Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zur Rente ab 60 kurzgefasst

Die Regelaltersgrenze liegt aktuell bei 67 Jahren und gilt für alle Jahrgänge ab 1964. Wer früher in den Ruhestand gehen will, muss meist mit Abschlägen rechnen. Es gibt jedoch Ausnahmen für Personen, die mindestens 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben.

63 Jahre ist im Allgemeinen der früheste Zeitpunkt, um mit dem Arbeiten aufzuhören. Wer mit 60 Jahren in Rente gehen möchte, muss diese Jahre finanziell überbrücken können und mit Abschlägen rechnen.

Die Rente mit 60 ist ein Auslaufmodell, das nur noch in den Gesetzen steht, aber in Wirklichkeit nicht mehr funktioniert. Erfahren Sie bei uns mehr über die Hintergründe dazu. Außerdem lesen Sie Tipps zur Altersvorsorge, damit Sie finanziell abgesichert sind, wenn Sie in den Vorruhestand oder ganz normal in Rente gehen.

Rente mit 60: Wer kann sich diesen Traum erfüllen?

Vielleicht kennen Sie Geschichten von Leuten, die im Alter von 60 Jahren in Rente gegangen sind. Dies war vor einigen Jahren noch gesetzlich möglich. Allerdings konnten nur wenige Personen diese Regelung nutzen, um sich früh aus dem Berufsleben zu verabschieden. Wie sehen die Bestimmungen um das Renteneintrittsalter heute aus? Mit welchen Abschlägen müssen Sie bei einer Frührente rechnen? Und was brauchen Sie, um sich möglichst früh aus dem Berufsleben zu verabschieden? Diese Fragen klären wir in diesem Ratgeber.

Wer kann die Rente mit 60 beanspruchen?

Bis 2017 gab es gesetzlich noch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, ab 60 Jahren regulär in Rente zu gehen. Im Zuge von Gesetzesreformen und der Anhebung des Rentenalters wurde dieser Form der Altersrente jedoch abgeschafft. Die Regelungen sind jedoch noch immer im Rentenrecht im Sechsten Sozialgesetzbuch enthalten (SGB VI, §§ 237 und 39 – letzterer mittlerweile weggefallen).

Eine besondere Rentenform: die Altersrente für Frauen

Die Rente mit 60 galt auch als Frauenaltersrente. Unter folgenden Voraussetzungen konnten Frauen bereits früh aus dem Berufsleben aussteigen:

  • Sie wurden vor dem 01.01.1952 geboren.
  • Sie sind zum Rentenbeginn 60 Jahre alt.
  • Nach dem 40. Lebensjahr haben sie mehr als zehn Jahre in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit gearbeitet.
  • Sie haben insgesamt mindestens 15 Jahre in die Rentenversicherung gezahlt und erfüllen so die Wartezeit von 15 Jahren.
  • Sie überschreiten die Hinzuverdienstgrenze nicht.

Allerdings wurde ab 1997 die Altersgrenze der Rente für die Geburtsjahrgänge ab 1941 stufenweise angehoben. Für Frauen, die im Januar 1942 geboren wurden, gilt bereits eine Regelaltersgrenze von 62 Jahren (laut Anlage 20 SGB VI). Diese Frauen können dann zwar immer noch ab 60 in Rente gehen, müssen dann jedoch mit Abschlägen rechnen.

Seit 2017 ist diese Regelung als Frauenaltersrente nicht mehr möglich. Frauen können heute also keine Rente ab 60 beanspruchen.

Die Rente ab 60 wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit

Auch diese Art der gesetzlichen Altersrente existiert nur noch in den Gesetzestexten im Sozialgesetzbuch. In der Praxis wird sie nicht mehr angewendet. Die Bestimmungen für diese Rentenart sind ähnlich wie bei der Frauenaltersrente. Folgende Voraussetzungen hätten Sie dafür erfüllen müssen:

  • Ihr Geburtstag liegt vor dem 01.01.1952.
  • Zum Rentenbeginn haben Sie das 60. Lebensjahr vollendet.
  • Außerdem waren Sie in den 1,5 Jahren davor bereits mindestens 52 Wochen ohne Arbeit.
  • Oder Sie haben aufgrund von Altersteilzeit Ihre Arbeitszeit für mindestens zwei Jahre verringert.
  • Innerhalb der letzten zehn Jahre vor Rentenbeginn sind Sie einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen und haben mindestens acht Jahre lang Ihre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung gezahlt.
  • Schließlich müssen Sie noch die 15 Jahre Mindestversicherungszeit (Wartezeit) vorweisen können.

Bei der Rente ab 60 wegen Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit wurde die Altersgrenze ab 1997 ebenfalls schrittweise gehoben. Personen, die vorzeitig in Rente gehen möchten, müssen dadurch Abschläge in Kauf nehmen.

„Die klassischen Altersrenten mit 60 gibt es also nicht mehr. Sie galten ohnehin nur noch für kleine Personengruppen. Wer ansonsten früher in Rente gehen wollte, musste mit hohen Abschlägen rechnen, was zu deutlichen Einkommenseinbußen bei den Betroffenen führte.“

Frührente heute: Ab wann kann ich in Rente gehen?

Ein Grund, weshalb diese Rentenarten auslaufen, ist die Heraufsetzung der Regelaltersgrenze. Diese Grenze bestimmt den Zeitpunkt, zu dem Sie ohne Abschläge in Rente gehen können. Aktuell liegt sie bei 67 Jahren.

Sie wurde an die höhere Lebenserwartung der Menschen angepasst. Aktuell diskutieren Politiker darüber, das Eintrittsalter in die gesetzliche Rente auf 70 Jahre zu erhöhen.

  • Achtung: Die Regelaltersgrenze ist daher nicht mit dem Alter zu verwechseln, mit dem Sie wirklich in Rente gehen. Dieses kann vor oder nach dieser Grenze liegen.

Im Folgenden finden Sie kurze Übersichten über verschiedene Regelaltersgrenzen in der aktuellen Rentengesetzgebung.

Grundrente

Wer sie bekommt und wie hoch sie ist

In der Rubrik „Wissen“ finden Sie Infos, Tipps und Ratgeber aus verschiedenen Bereichen des Alltags, in denen auch Schutz, Absicherung und Finanzen eine Rolle spielen

Zum Beitrag

Erhalte ich die Grundrente, wenn ich vorzeitig, also mit Abschlag, in den Ruhestand gehe?

Die Grundrente ist ein Zuschlag, den Sie zur eigentlichen Rente dazubekommen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel mindestens 33 Jahre Grundrentenzeit und ein bestimmtes Höchsteinkommen. Die Rentenversicherung prüft die Zahlung unabhängig davon, ob Sie eine Rente mit oder ohne Abschlag erhalten.

Den Traum vom Ruhestand mit 60 erfüllen: Wie geht das?

Wie Sie sehen, ist es gesetzlich nicht mehr vorgesehen, dass Erwerbstätige in einem Alter ab 60 Jahren in den Ruhestand wechseln. Alle Altersgrenzen wurden so angehoben, dass ein früher Renteneintritt nur mit hohen Abschlägen und Abzügen von der Regelaltersrente zu machen ist. Anders gesagt: Sie müssen sich diesen Komfort leisten können. Ein sehr gutes finanzielles Polster ist dafür notwendig – und ein sehr früher Beginn einer gezielten Altersvorsorge.

Christian Bulik

Comfortplan-Experte für Altersvorsorge

„Wenn Sie vorzeitig in den Ruhestand gehen, zahlen Sie nicht mehr in die Rentenversicherung ein. Durch die fehlenden Pflichtbeiträge bis 67 wird Ihre gesetzliche Rente geringer ausfallen.

Hinzu kommt, dass auch private Rentenversicherungen wie die Riester-Rente oder die Rürup-Rente erst ab Vollendung des 62. Lebensjahres mit der Auszahlung beginnen (die Riester bei Verträgen ab 2012). In diesem Zeitraum müssten Sie Ihren Lebensstil komplett aus eigenem Kapital finanzieren. Lassen Sie uns diese Fragen gern in einem persönlichen Gespräch klären und herausfinden, welche Lösungen der Kapital- und Versicherungsmarkt bietet.“

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Christian Bulik

Comfortplan-Experte für Altersvorsorge

Gelassen im Alter durch langfristigen Vermögensaufbau

Sind Sie noch berufstätig und träumen von einem vorzeitigen Ruhestand, dann ist dies der Zeitpunkt, um Ihre Altersvorsorge zu planen und Vermögen für den Lebensabend aufzubauen.

Machen Sie sich Gedanken darüber:

  • Wie viel Geld Sie im Alter brauchen?
  • Welche Rente wird ausgezahlt?
  • Welche Versorgungslücke müssen Sie mit anderen finanziellen Mitteln stopfen?

Eine Option, um früher mit dem Arbeiten aufzuhören, ist eine Altersteilzeit. Diese Regelung müssen Sie jedoch mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin aushandeln.

In der privaten Altersvorsorge stehen Ihnen verschiedene Finanz- und Spar-Modelle zur Auswahl: ob Riester- oder Rürup-Rente, eine betriebliche Altersvorsorge oder auch Fondssparpläne und andere Kapitalanlagen.

Interessiert? Dann lassen Sie sich bei der Strategie von unseren erfahrenen Berater:innen unterstützen. In einem persönlichen Gesprächstermin stehen Sie im Mittelpunkt. Sie erhalten Angebote und Lösungsvorschläge, die zu Ihren Wünschen und Ihrer Lebenssituation passen. Natürlich unverbindlich und kostenlos.

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Christian Bulik Ihr Versicherungsexperte für Altersvorsorge

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Weitere Themen und Infos, damit Sie einen entspannten Lebensabend verbringen können

Was gibt es Neues von der Rente mit 63?

Bei der abschlagsfreien „Rente ab 63“ für besonders langjährig Versicherte steigt die Altersgrenze für 1959 Geborene auf 64 Jahre und zwei Monate. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter weiter, bis 2029 dann die Altersgrenze von 65 Jahren erreicht sein wird.

Welche Jahrgänge können noch mit 63 in Rente gehen?

Die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren gilt nur für Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1952. Zudem darf die Rente frühestens am 1. Juli 2014 begonnen haben. Rückwirkende Anpassungen sind nicht möglich.

Was ist besser Altersteilzeit oder Rente mit 63?

Für Deinen späteren Rentenanspruch ist die Altersteilzeit deshalb in jedem Fall besser als gewöhnliche Teilzeitarbeit. Denn Du erhältst in Altersteilzeit mindestens 80 Prozent der Rentenbeiträge Deines Vollgehalts vom Arbeitgeber, obwohl Du nur noch die halbe monatliche Stundenzahl leistest.

Wer kann mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen?

Voraussetzungen für die Rente mit 63 Wer mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann seit dem 1. Juli 2014 mit 63 Jahren in Rente gehen. Abschläge werden in diesen Fällen nicht vorgenommen. Diese Regelung betrifft alle, die 1952 oder früher geboren wurden.

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