Kann man mit 62 in Rente gehen, wenn man 45 Arbeitsjahre hat

  • AK Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
  • Wo bin ich Mitglied?

  • Quicklinks
  • AK Mitgliedschaft
  • So viel Urlaub bekommen Sie
  • Arbeitnehmer-Kündigung

© Robert Kneschke , stock.adobe.com

Abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren

Wer bis zum 31.12.2021 45 Erwerbsjahre bzw. 540 Monate erworben hat, kann auch später, ohne Abschläge in Pension gehen – und zwar auch dann, wenn man vor dem Regelpensionsalter (Männer 65 Jahre, Frauen 60 Jahre) in Pension geht.  Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zu dieser Wahrungsbestimmung für Sie zusammengefasst.

Wen betrifft die Regelung zur Abschlagsfreiheit?

Nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die 45 Arbeitsjahre hinter sich haben. Bis zu 5 Jahre bzw. 60 Monate können durch Zeiten der Kindererziehung ersetzt werden.

Die Regelung tritt am 31.12.2021 außer Kraft.

Es gilt aber eine „Wahrungsbestimmung“: Wer am 31.12.2021 schon die Voraussetzungen der Abschlagsfreiheit erfüllt, kann die abschlagsfreie Pension auch später in Anspruch nehmen. Damit werden Versicherte, die am 31.12.2021 die 45 Erwerbsjahre vorweisen können, nicht gezwungen frühestmöglich in Pension zu gehen.

Welche Pensionsarten können durch  die Abschlagsfreiheit bei Vorliegen von 45 Arbeitsjahren betroffen sein?

  • Langzeitversichertenregelung ab 62 Jahren
  • Schwerarbeitspension ab 60 Jahren
  • Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension

Wie hoch sind die Abschläge bei diesen Pensionsarten, wenn weniger als 45 Arbeitsjahre vorliegen?

  • Bei der Langzeitversichertenreglung ab 62 Jahren werden Abschläge bis zu insgesamt 12,6 % von der Pensionshöhe abgezogen (4,2 % pro Jahr, 3 Jahre vor dem 65. Lebensjahr sind 12,6 %).
     
  • Die Schwerarbeitspension ermöglicht einen Pensionsantritt ab dem 60. Lebensjahr, wenn 45 Versicherungsjahre und in den letzten 20 Jahren vor dem Pensionsantritt 10 Jahre der Schwerarbeit vorliegen. Der Abschlag bei der Schwerarbeitspension beträgt maximal 9 % (1,8% pro Jahr, 5 Jahre vor dem 65. Lebensjahr sind 9 %).
  • Bei der Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension beträgt der Abschlag pro Jahr 4,2 %, maximal aber 13,8%.

Was ist, wenn weniger als 45 Arbeitsjahre vorliegen?

Selbst wenn im Extremfall 44 Jahre und 11 Monate vorliegen, werden Abschläge abgezogen. Wer spätestens am 31.12.2021 die Voraussetzungen der Abschlagsfreiheit erfüllt, kann die abschlagsfreie Pension auch später in Anspruch nehmen. Sofern 45 Arbeitsjahre bis Ende 2021 nicht erworben werden können, kann, wenn bereits in jungen Jahren gearbeitet worden ist, unter Umständen der Frühstarterbonus gebühren.

Zählen ausschließlich Arbeitsjahre?

  • Maximal 5 Jahre können durch Zeiten der Kindererziehung ersetzt werden.
  • Andere Pensionsversicherungszeiten zählen nicht für die Abschlagsfreiheit – beispielsweise Zeiten des Bezuges von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, nachgekaufte Schul- und Studienzeiten und Zeiten des Bundesheeres oder des Zivildienstes.
  • Auch Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung mit Selbstversicherung zählen nicht.

Kann ich durch die Abschlagsfreiheit früher als bisher in Pension gehen?

Nein, die bisherige Rechtslage ist davon nicht berührt.

Beispiel

Ein 61-jähriger Mann, der weder Schwerarbeiter noch invalid bzw. berufsunfähig ist, hat 2021 bereits 45 Arbeitsjahre erworben. Er kann nicht früher, sondern nach wie vor mit 62 Jahren auf Grund der Langzeitversichertenpension in Pension gehen. Sein Vorteil besteht darin, dass er, wenn er die 45 Arbeitsjahre spätestens im Dezember 2021 erreicht hat, bei einem Pensionsantritt mit 62 Jahren keine Abschläge mehr hat. Seine Pensionshöhe ist damit wesentlich höher.

Was ist bei einem Schwerarbeiter, der erst mit 61 J. 45 Arbeitsjahre hat?

Beispiel

Ein Schwerarbeiter erfüllt mit 60 Jahren die Anspruchsvoraussetzungen für die Schwerarbeitspension, da er 45 Versicherungsjahre hat und in den letzten 20 Jahren vor Pensionsantritt 10 Jahre der Schwerarbeit erworben hat. 45 Arbeitsjahre hat er jedoch erst mit 61 Jahren, da er ein Jahr beim Bundesheer war.
Für ihn bedeutet die Regelung: Er kann nach wie vor mit 60 Jahren in Pension gehen. In diesem Fall hat er jedoch Abschläge von insgesamt 9 %. Geht er jedoch in Pension und hat spätestens am 31.12.2021 45 Arbeitsjahre erworben, dann werden ihm keine Abschläge bei Pensionsantritt abgezogen. 

Bringt auch Frauen die neue Regelung was?

Nein. Frauen haben derzeit ein Regelpensionsalter von 60 Jahren. Das Pensionsalter wird jedoch für Frauen, die ab 2.12.1963 geboren sind, schrittweise angehoben Von dieser Regelung würden daher Frauen erst ab dem Jahr 2024 profitieren. Nun tritt die Regelung aber bereits mit 31.12.2021 außer Kraft.  Frauen profitieren daher von der Abschlagsfreiheit nach 45 Arbeitsjahren nicht.

Gilt die Abschlagsfreiheit auch für Beamtinnen und Beamte?

Nein, die Regelung der Abschlagsfreiheit wurde nur für die Sozialversicherungsgesetze, d.h. für ArbeiterInnen und Angestellte, Bäuerinnen und Bauern sowie Selbstständige beschlossen.

Kontakt

  • © 2022 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz

Kann ich nach 45 Beitragsjahren mit 62 in Rente gehen?

Mit genug Beitragsjahren können viele schon ab 63 in Frührente gehen. Abschläge. Mit mindestens 45 Beitragsjahren können Sie abschlagsfrei – also ohne Rentenminderung – früher in Rente gehen. Wer nur mindestens 35 Jahre aufweist, muss mit Einbußen rechnen.

Wann kann ich in Rente gehen wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?

Ab dem Jahr 1964 Geborene, die 45 Beitragsjahre vorweisen, können mit 65 Jahren abschlagfrei in Rente gehen. Werden 45 Beitragsjahre nicht erreicht, können sie mit 67 Jahren abschlagfrei in den Ruhestand eintreten.

Wie kann ich mit 62 in Rente gehen?

Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.

Kann ich mit 63 Jahren in Rente gehen wenn ich 45 Arbeitsjahre voll habe?

Voraussetzungen für die Rente mit 63 Wer mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann seit dem 1. Juli 2014 mit 63 Jahren in Rente gehen. Abschläge werden in diesen Fällen nicht vorgenommen. Diese Regelung betrifft alle, die 1952 oder früher geboren wurden.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte