Kann mein arbeitgeber mich zum corona test zwingen

Urlaubsheimkehrer aus Risikogebieten müssen ab Samstag, 08.08.2020, einen verpflichtenden Corona-Test am Flughafen machen müssen. Dafür gibt es an den bayerischen Flughäfen München, Nürnberg und Memmingen bereits Corona-Testzentren. 

Aus Sicht des Rechtswissenschaftlers Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg sind diese Tests verfassungsrechtlich zulässig.

Wer in Risikogebiet reist, trägt Risiko

"Ein Test ist ein Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. "Das Ziel des Infektionsschutzes ist aber legitim und der Eingriff zumutbar. Deshalb wäre ein verpflichtender Test verfassungsrechtlich zulässig." Und: "Wer in Risikogebiete reist, muss damit rechnen, dass danach ein Test auf ihn zukommen könnte."

Darf mein Arbeitgeber mich zu einem Corona-Test zwingen?

Ohne Grund ist dies nicht zulässig. Selbst bei der Rückkehr aus einem Risikoland kann der Arbeitgeber einen nicht zu einem Corona-Test zwingen, jedoch ist absehbar, dass der Staat sowieso verpflichtende Tests für Urlaubsheimkehrer aus Risikogebieten einführt. Und siehe da, seit heute - 06.08.2020 - ist bekannt, dass es verpflichtende Tests für Reiserückkehrer geben wird.

Im Bezug auf den Arbeitgeber gilt hier aber die gegenseitige Schutz- und Fürsorgepflicht. Der Mitarbeiter und der Arbeitgeber haben ein Interesse daran, dass der Arbeitnehmer schnell wieder zurück zur Arbeit kommt. Urlaubsheimkehrer müssen sich bei der Rückkehr nämlich in eine zweiwöchige Quarantäne begeben, sofern sie keinen negativen Corona-Test vorlegen können. 

Ein guter Chef kommuniziert das Vorgehen bei der Rückkehr aus dem Urlaub frühzeitig seinen Mitarbeitern und weist auf Risikoländer und die zweiwöchige Quarantänepflicht bei der Rückkehr aus einem Risikoland hin. Er kann die Arbeitnehmer um einen freiwilligen Corona-Test bitten, die Kosten müsste dann aber der Arbeitgeber tragen. Beliebige Urlaubsländer darf der Arbeitgeber nicht als Risikogebiet festlegen, hier gilt die offizielle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts.

Eine andere Sache sind Corona-Tests bei größeren Infektionsgeschehen innerhalb eines Betriebs. Hier schaltet sich dann aber das Gesundheitsamt oder die Landesregierung ein, diese darf dann verpflichtende Corona-Tests anordnen. 

Wer trägt die Kosten bei einem Corona-Test auf Dienstreise?

Diese Kosten muss der Arbeitgeber tragen, da dieser den Mitarbeiter auf die Dienstreise geschickt hat. 

Von Rechts wegen - Arbeitsrecht kurz erklärt Darf mein Chef mich zum Corona-Test zwingen?

Der Mitarbeiter macht Urlaub in einem Corona-Risikoland. Darf der Chef nach seiner Rückkehr einen Corona-Test von ihm verlangen?

04.08.2020, 21.53 Uhr

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Die verpflichtenden Corona-Tests für Reiserückkehrer werden viel diskutiert

Foto: Mareen Fischinger/ Westend61/ imago images

Kehrt man von einer Urlaubsreise aus einem Risikogebiet zurück, verlangen die Behörden seit Ende Juli einen Corona-Test. Wie gut das flächendeckend umsetzbar ist, werden die nächsten Wochen zeigen. Aber darf auch der Arbeitgeber seine Mitarbeiter zu einem Corona-Test zwingen? 

Wie so häufig bei arbeitsrechtlichen Fragen, ist die Antwort ein klares Jein. "Generell hat der Arbeitgeber jedoch keinen Anspruch darauf, seine Mitarbeiter zu einem Corona-Test zu verpflichten, das ist eine freiwillige Sache", sagt Achim Schunder, Honorarprofessor für Arbeitsrecht an der Universität Mannheim.

Frühzeitig klären, was nach Rückkehr aus Risikogebiet passiert 

Selbst wenn der Mitarbeiter in einem der derzeit 130 Corona-Risikoländer geurlaubt hat, ist das so. Dennoch stellt sich hier auch die Frage der gegenseitigen Schutz-, Rücksichts- und Fürsorgepflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Der Mitarbeiter hat ein Interesse daran, schnellstmöglich wieder zu arbeiten. Kehrt er jedoch aus einem Risikogebiet zurück, muss er zwingend zwei Wochen in Quarantäne, solange er keinen negativen Corona-Test vorlegen kann, der ihm bescheinigt, gesund zu sein.

In Zeiten von Corona ist es vom Chef daher ein schlauer Zug, frühzeitig klarzumachen, wie verfahren wird, wenn Mitarbeiter aus dem Urlaub in einem Risikogebiet zurückkehren. Das kann er über eine E-Mail an alle Mitarbeiter, aber auch über das Intranet oder das Schwarze Brett machen. Ein guter Arbeitgeber formuliert darin die Bitte um zweiwöchige Quarantäne und einen Corona-Test. "Der Test ist dabei natürlich freiwillig. Es zahlt aber der Arbeitgeber, das ist Teil seiner Fürsorgepflicht", sagt Schunder. 

Weist der Chef seine Mitarbeiter im Vorfeld also transparent darauf hin, dass der Urlaub in Risikoländern wie Ägypten oder Luxemburg gerade keine gute Idee ist und bitte vermieden werden sollte, "dann hat der Arbeitgeber auch ein berechtigtes Interesse, dass sich seine Mitarbeiter daran halten", sagt Schunder.

Ob ein Land gefährlich ist, entscheidet nicht der Arbeitgeber

Stellt sich die Frage, wann ein solches berechtigtes Interesse vorliegt: Das sei dann der Fall, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass eine erhöhte Infektionsgefahr vorliege, sagt Schunder. Herrscht, wie gerade, eine globale Pandemie, ist die Infektionsgefahr praktisch jedoch überall erhöht.

Entscheidend sei, so der Jurist, dass der Arbeitgeber keine eigene Bewertung dessen vornimmt, was er für eine erhöhte Infektionsgefahr hält. Vielmehr müsse er bei seinen Entscheidungen die Maßnahmen der Behörden berücksichtigen. Also etwa die der Landesbehörden, die zum Beispiel Quarantäneverordnungen erlassen, des Bundesaußenministeriums oder des Robert Koch-Instituts (RKI). 

"Generell hat der Arbeitgeber keinen Anspruch darauf, seine Mitarbeiter zu einem Corona-Test zu verpflichten"

Achim Schunder, Honorarprofessor für Arbeitsrecht an der Universität Mannheim. 

Gemeinsam mit der Bundesregierung legt das RKI etwa fest, welche Staaten als Risikogebiete gelten. Was als Risikogebiet eingestuft ist, steht in einer Liste , die das RKI führt. In der jüngsten Version reicht diese Liste von Afghanistan und Ägypten über die USA bis zur Zentralafrikanischen Republik. Auch das EU-Land Luxemburg steht darauf. Seit vergangener Woche auch Teile Spaniens, nämlich die Regionen Aragón, Katalonien und Navarra. 

Hat der Mitarbeiter mit dem Chef eine Vereinbarung getroffen, dass er komplett aus dem Homeoffice arbeiten darf, sind die Vorgaben weniger streng. "Solange der Mitarbeiter keinen Kollegen gefährdet, kann der Arbeitgeber auch keinen Corona-Test verlangen", sagt Schunder. Den müsste der von zu Hause arbeitende Mitarbeiter dann selbst zahlen. Aber auch hier gilt am Ende: Entscheidend ist immer der Einzelfall.   

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