Konto gepfändet kein Geld mehr zum Leben

Nur das Pfändungsschutzkonto schützt Sie davor, dass ein Gläubiger Ihr Kontoguthaben pfändet. Erfolgt eine Pfändung bevor Sie den Pfändungsschutz Ihres Kontos eingerichtet haben, ist das Geld auf dem Konto eigentlich weg. Geben Sie aber trotzdem nicht auf und beantragen Sie schnellstmöglich bei Ihrer Bank den Pfändungsschutz rückwirkend. Die meisten Banken lassen sich darauf ein und Ihr Guthaben ist gerettet.

Ohne Pfändungsschutz darf man Ihr Konto vollständig abräumen

Viele betroffene Schuldner versäumen es, ihr Konto rechtzeitig auf ein Pfändungsschutzkonto (=P-Konto) umzustellen. Kommt es zur Pfändung des ungeschützten Kontos, ist der Jammer groß. Denn der Gläubiger darf das Guthaben des ungeschützten Kontos vollständig abräumen.

Unbedingt ein P-Konto einrichten

Deswegen rate ich Ihnen dazu, dass Sie das Gehalts-Konto rechtzeitig in ein P-Konto umstellen. Solange Ihr Konto nicht gepfändet wird, ist das P-Konto wie ein normales Gehalts-Konto. Also stört es nicht, wenn Sie den Pfändungsschutz im Voraus aktivieren.

P-Konto nicht zu früh einrichten

Auf der anderen Seite sollten Sie das Konto aber auch nicht zu früh in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Denn die Umwandlung wird in der Schufa angezeigt. Andere Schufa-Mitglieder sind damit vorgewarnt und werden entsprechend reagieren.

Überraschende Pfändung

Hat ein Gläubiger Ihr Gehalts-Konto überraschend gepfändet, versuchen Sie das Guthaben freizubekommen: Sie gehen sofort zu Ihrer Bank und beantragen rückwirkend die Umwandlung in ein P-Konto. Viele Banken sind akzeptieren die Rückwirkung. Dann ist das Konto zwar noch gepfändet. Aber Sie können Ihren Freibetrag abheben.

Notfalls zum Amtsgericht

Falls die Bank den Pfändungsschutz nicht rückwirkend gewährt, gehen Sie zum Amtsgericht und dort zur Rechtsantragsstelle. Beantragen Sie dort die Freigabe. Der Rechtspfleger wird Ihnen einen gerichtlichen Freigabebeschluss erteilen. Diesen geben Sie bei der Bank ab und diese wird Ihnen dann das Geld in Bar auszahlen.

Amtsgericht ist Notlösung

Allerdings ist der gerichtliche Freigabebeschluss nur eine Notlösung. Das Konto bleibt gesperrt, Überweisungen wie Mietzahlungen sind wegen der Pfändung nicht mehr möglich. Eröffnen Sie deswegen so ein neues Konto bei einer neuen Bank. Das neue Kontorichten Sie als P-Konto ein. Dann sind Sie vor weiteren bösen Überraschungen sicher.

Pfändungsschutz bei ALG II

Wer ALG II erhält, kann mit dem ALG II – Bescheid zur Bank und die Auszahlung des Guthabens verlangen. Bei ALG II verzichten Banken auf einen Freigabebeschluss. Genau so verhält es sich mit dem Kindergeld. Das Kindergeld gehört zum Kind und ist schon deswegen nicht pfändbar. Auch hier können Sie direkt die Auszahlung von der Bank verlangen.

Eigenes Auto

Das eigene Auto ist Insolvenzmasse und will der Insolvenzverwalter verwerten. Eigentümer eines Autos ist, wer im Kaufvertrag steht. Auf wen das Auto zugelassen oder wer im Fahrzeugbrief eingetragen ist, kommt es hingegen nicht an.

Wollen Sie das eigene Auto behalten, müssen Sie es dem Insolvenzverwalter abkaufen. Damit der Kaufpreis möglichst niedrig ist, behelfen Sie sich mit einem Trick. Gehen Sie zu einem Gebrauchtwagenhändler. Machen Sie ihm schöne Augen und bitten Sie ihn um ein Kaufangebot zu einem möglichst niedrigen Preis. Dieses Kaufangebot legen Sie dem Insolvenzverwalter vor. Wahrscheinlich wird der diesen Preis akzeptieren. Sie oder ein Freund bezahlt und Sie können das Auto trotz Privatinsolvenz behalten.

Dringender Tipp:

Ein einmal vor der Insolvenz gepfändetes Konto bleibt gepfändet. Das bedeutet: Nach der Restschuldbefreiung darf ein alter Gläubiger erneut auf das Konto zugreifen. Nutzen Sie die Privatinsolvenz und eröffnen Sie bei einer neuen Bank ein neues Konto. Damit vermeiden Sie eine neue Kontopfändung nach der Restschuldbefreiung.

Eine Kontopfändung trifft viele Menschen als böse Überraschung. Auch wenn sie schon eine Weile mit der Bezahlung von Rechnungen Schwierigkeiten hatten, ist der Moment, in dem tatsächlich das Konto gepfändet wird, für viele ein kleiner Schock.

Eine Kontopfändung bedeutet aber nicht, dass plötzlich all Ihr Geld verschwindet und Sie keine Möglichkeit mehr haben, die Miete zu bezahlen. Wir erklären Ihnen, wie es weitergeht.

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Inhalte dieser Seite

1. Wie kommt es zur Kontopfändung?
2. Was bedeutet die Kontopfändung für Sie?
3. Was Sie sofort bei einer Kontopfändung tun sollten
4. Mehr Einkommen vor der Kontopfändung schützen
5. Kontopfändung, obwohl Sie Ihre Schulden abbezahlen
6. Was Sie langfristig tun können, wenn ihr Konto gepfändet wird

1. Wie kommt es zur Kontopfändung?

Ein Gläubiger, dem Sie Geld schulden, kann die Pfändung Ihres Kontos bei Gericht beantragen. Wenn das Gericht die Forderung des Gläubigers als gerechtfertigt betrachtet, wenn Sie also tatsächlich Schulden haben, wendet sich der Gläubiger direkt an Ihre Bank.

Die Bank ist dann als sogenannter „Drittschuldner“ verpflichtet, innerhab von 14 Tagen das Guthaben von Ihrem Konto an den Gläubiger zu überweisen. Dazu blockiert die Bank in den meisten Fällen sofort Ihren Zugriff auf das Konto.

2. Was bedeutet die Kontopfändung für Sie?

Sind Sie von einer Kontopfändung betroffen? Wir helfen Ihnen! Rufen Sie uns an:  089 255 47 152

Eine Kontopfändung bedeutet in erster Linie, dass Sie keinen Zugriff mehr auf das Geld auf Ihrem Konto haben.

Dadurch ergeben sich oft dringende Probleme: Die Miete muss überwiesen werden, Nebenkosten fallen an und selbstverständlich haben Sie auch Lebenserhaltungskosten – also Ausgaben für Essen, Kleidung oder Hygieneartikel.

Aber keine Sorge: Sie können dieses Problem verhindern, wenn Sie sofort aktiv werden. Sie haben zwei Wochen Zeit, bis die Pfändung aktiv wird, aber Sie müssen mit Fristen bei Banken rechnen. Deswegen sollten Sie so früh wie möglich handeln.

3. Was Sie sofort bei einer Kontopfändung tun sollten

Es gibt mittlerweile die Möglichkeit, ein Girokonto in ein sogenanntes P-Konto umzuwandeln. Sie können für ein bestehendes Girokonto bei Ihrer Bank beantragen, dass es in ein P-Konto umgewandelt wird.

Die Bank muss die Übertragung innerhalb von vier Tagen machen und darf dafür keine Gebühren verlangen. Von dem Geld, das auf dem Konto eingeht, darf dann nicht alles gepfändet werden.

Wichtig ist, dass durch Ihren eigenen Antrag nur ein festgelegter Betrag Ihrer Geldeingänge  vor einer Pfändung geschützt sind. Dieser „Standardbetrag“ ist für eine einzelne Person berechnet worden.

4. Mehr Einkommen vor der Kontopfändung schützen

Wenn Ihr Einkommen diesen Standardbetrag übersteigt, kann das zusätzliche Einkommen auf dem P-Konto immer noch gepfändet werden. Wenn Sie weitere Verpflichtungen haben (Unterhalt, Kindergeld o.ä.), können Sie einen höheren Betrag schützen lassen.

Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung über diese Verpflichtungen von Ihrem Arbeitgeber, der Familienkasse, einem Sozialleistungsträger oder einem Rechtsanwalt. Auch hier gilt: Es ist nicht sehr kompliziert, die Bescheinigung zu bekommen, aber Sie sollten mit etwas Wartezeit rechnen. Machen Sie sich deswegen so früh wie möglich auf den Weg.

5. Kontopfändung, obwohl Sie Ihre Schulden abbezahlen

Manche Gläubiger pfänden Ihr Konto oder Ihren Lohn, obwohl Sie bereits dabei sind, ihre Schulden abzubezahlen. Das kann bei großen Unternehmen zum Beispiel daran liegen, dass sich Briefe unterschiedlicher Abteilungen überschneiden.

Einige Gläubiger versuchen so auch, einen Schuldner unter Druck zu setzen. Sie hoffen, dass sie dadurch „Priorität“ bekommen und der Schuldner aus Angst vor der Pfändung oder um Unannehmlichkeiten mit der Bank zu vermeiden, schneller oder mehr bezahlt, als vereinbart. Lassen Sie sich durch dieses Verhalten nicht entmutigen!

6. Was Sie langfristig tun können, wenn ihr Konto gepfändet wird

Wenn Ihr Konto gepfändet wird, weil Sie Schulden haben, dann ist dieses Problem nicht damit gelöst, dass Sie Ihr Konto vor der Pfändung schützen. Die Schulden behalten Sie weiterhin. Deswegen sollten Sie sich möglichst bald beraten lassen.

Wir helfen Ihnen gerne: Wir überlegen mit Ihnen gemeinsam, welche Schritte Ihnen helfen können, aus den Schulden zu kommen. Gemeinsam finden wir dann einen Weg, wie Sie Ihre Schulden abbezahlen können oder sich durch eine Privatinsolvenz einen Neuanfang verschaffen können.

Wie lange kann mein Konto gepfändet werden?

Die Kontopfändung dauert so lange, bis alle Schulden getilgt sind. Wird die Forderung sofort vollständig aus dem Bankguthaben beglichen, endet damit die Pfändung. Ist jedoch nicht genug Geld auf dem Konto, so kann die Kontopfändung Monate oder gar Jahre andauern – je nach Guthaben und Höhe der Forderung.

Ist eine Kontopfändung schlimm?

Eine Kontopfändung ist existenzgefährdend und baut Handlungsdruck auf. Nach einer Kontopfändung wird Ihr gesamtes Guthaben auf dem Girokonto eingefroren. Wenn Sie nicht innerhalb von vier Wochen reagieren, wird das gesamte Guthaben an den pfändenden Gläubiger überwiesen.

Wird eine Kontopfändung in der Schufa eingetragen?

Eine Kontopfändung wirkt sich negativ auf die Bonität aus. Die Pfändung wird der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) gemeldet. Sie stellt einen negativen Schufa-Eintrag dar. Der negative Eintrag wird erst 3 Jahre nach Begleichung der Schuld gelöscht.

Kann der Gläubiger die Kontopfändung aufheben?

Wie kann man eine Kontopfändung aufheben lassen? Die Kontopfändung bleibt so lange bestehen, bis alle Schulden getilgt sind. Eine Aufhebung durch den Schuldner ist nicht möglich. In einigen Fällen erklären sich Gläubiger damit einverstanden, die Kontopfändung gegen Ratenzahlungen auszusetzen.

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