Muß eine abnehmbare anhängerkupplung nach dem einsatz wieder abmontiert werden

19. November 2021 um 16:37

Die abnehmbare Anhängerkupplung ist eine praktische und komfortable Lösung: Wenn Du kurzfristig mit dem Anhänger fahren möchtest, jedoch nicht unbedingt immer eine AHK am Fahrzeug montiert haben möchtest, kannst Du sie schließlich jederzeit abnehmen. Eine starre Kugelstange bietet dies nicht und kann auch schon mal stören, beim Einladen des Autos beispielsweise. Oft möchten Fahrzeugeigentümer auch nicht permanent mit einer ungenutzten Anhängerkupplung sichtbar am Fahrzeug herumfahren, da dies je nach Modell als Eingriff in die Fahrzeugoptik gesehen wird.

Die abnehmbare Anhängerkupplung ist eine gute Alternative, schließlich kann sie jederzeit mit wenigen Handgriffen abgenommen werden und ist dann weder tatsächlich noch optisch im Weg. Doch auch die abnehmbare Anhängerkupplung sollte in einigen Situationen grundsätzlich abgenommen werden. Zwar gibt es hierzu keine Vorschrift, ein paar Punkte, solltest Du dennoch im Hinterkopf behalten. 

Darum solltest Du die abnehmbare Anhängerkupplung in diesen Fällen abnehmen

Je nach Anhängerkupplung und Fahrzeug kann es sein, dass das Abnehmen der Kugelstange in den Fahrzeugpapieren vermerkt und somit zur Auflage für die Fahrt ohne Anhänger gemacht wurde. Dieser Fall kann zum Beispiel zutreffen, wenn die Kugelstange das Kennzeichen verdecken würde. Dies ist nicht erlaubt und muss bei der Fahrt ohne Anhänger vermieden werden, sodass Du die Kugelstange abnehmen solltest. 

Grundsätzlich ist das Abnehmen der Kugelstange immer dann sinnvoll, wenn Du keinen Anhänger ziehst. Dies hat vor allem versicherungstechnische Gründe. Wenn Du beispielsweise beim Einparken rückwärts an ein anderes Fahrzeug heranfährst, dann ist das Risiko einer Beschädigung am gegnerischen Fahrzeug mit Deiner noch montierten Anhängerkupplung größer. Auch bei Auffahrunfällen kommt dies zum Tragen, obgleich Du in dem Fall nur eine Mitschuld bekommst, weil Du die Kugelstange nicht abgenommen hast. Viele Versicherungen raten dazu, die Kugelstange immer abzunehmen, wenn sie nicht gebraucht wird. Auf diese Weise kannst Du Eigen- oder Fremdschäden minimieren und kannst Dir sicher sein, dass die an die Versicherung möglicherweise zu stellenden Ansprüche nicht gemindert sind. 

Sollte es doch einmal zu einem Auffahrunfall mit montierter Kugelstange kommen, also falls Dir jemand hinten drauf fährt und Du die Kugelstange nicht abgemacht hast, so erlischt die Gewährleistung für die gesamte Anhängerkupplung und diese muss ersetzt werden. Der Grund dafür ist, dass kleinste Risse an der Anhängerkupplung nicht ausgeschlossen werden können. Doch auch wenn Du die Kugelstange abgenommen hast und Dir jemand auf Dein Heck auffährt, solltest Du Dich zumindest beim Hersteller der Anhängerkupplung melden und Dich dort einmal rückversichern hinsichtlich einem möglicherweise notwendigen Ersatz für den Querträger. 

Ohne Frage, abnehmbare Anhängerkupplungen für Zugfahrzeuge sind beliebt.  Der Grund dafür liegt auf der Hand: die Kupplung wird nur montiert, wenn Du tatsächlich einen Anhänger ziehen musst. Ohne Trailer im Gepäck, kann auf das PKW-verlängernde Verbindungsstück verzichtet werden. Glaubt man einem verbreiteten Mythos, muss eine Kupplung immer dann abmontiert werden, falls an dieser kein Anhänger hängt. Im Blog-Beitrag klären wir, worin der Wahrheitsgehalt dieses Glaubenssatzes liegt und worauf Faltcaravaner in Sachen abnehmbarer Anhängerkupplung achten müssen.

In der Regel kein Abnahmezwang für Kupplungen

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Um eins vorwegzunehmen: in Deutschland existiert kein Gesetz oder Verordnung, die das Abnehmen der Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger vorschreiben. Aber: Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. Eine abnehmbare Anhängerkupplung musst Du demontieren, falls dies in den Fahrzeugpapieren der Zugmaschine oder der Bauartgenehmigung der Kupplung als Auflage gemacht wurde. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Kupplung beim Fahren ohne Trailer das Kennzeichen oder die Beleuchtungsanlage der Zugmaschine verdeckt. Bist Du nämlich mit dem Anhänger unterwegs, besitzt dieser sein eigenes Nummernschild inkl. Beleuchtung.

Unterstützt wird die Ausnahme durch die EG-Richtlinie 94/20 aus dem Jahr 1994. Diese schreibt für die angebaute Kupplungskugel (nicht die komplette Anhängerkupplung) vor, das diese das hintere Kennzeichen bzw. den dafür vorgesehenen Platz nicht verdecken darf. Andernfalls, so das amtsdeutsch, muss eine ohne Spezialwerkzeug abnehmbare Kugel verwendet werden.

Mitschuld bei Auffahrunfällen gesetzlich ungeklärt

In Deutschland bisher gerichtlich ungeklärt ist die Frage, ob für den Fahrer einer Zugmaschine mit abnehmbarer Anhängerkupplung eine Mitschuld entsteht, falls ein anderes Fahrzeug auffährt und dabei durch die vorstehende Kupplung beschädigt wird.

Demontierbar oder nicht, eine Anhängerkupplung verstärkt die Betriebsgefahr der Zugmaschine. Speziell in engem Stadtverkehr oder beim Einparken besteht erhöhtes Risiko eines Sachschadens. Die eigene Fahrzeuglänge kann schlechter abgeschätzt und auch moderne Assistenzsysteme berücksichtigen die Kupplung meist nicht.

Mythos Kugelkopf-Abdeckkappe

Schließlich trägt zur allgemeinen Irritation auch immer wieder eine weiterer Anhängerkupplung-Weisheit bei: die gesetzliche Verpflichtung, den Kugelkopf mit einer passenden Abdeckkappe oder zumindest einem Notbehelf wie einem aufgeschnittenen Tennisball abzudecken. Wie die Demontage einer abnehmbaren Kupplung gehört auch diese Vorschrift ins Reich der Legenden. Als Schutz gegen Rost der Kupplung und zum Konservieren ihrer Fettschicht eignet sich eine Abdeckkappe jedoch sehr gut.

Fazit

Falls abzusehen ist,  dass Du Deine demontierbare Anhängerkupplung längere Zeit nicht für Deinen Falter brauchst empfehlen Dir diese abzubauen. Mit Parklücken tust Du Dich auf diese Weise leichter, außerdem ist die Kupplung nicht weiter den korrosionsfördernden Witterungsbedingungen ausgesetzt. Mit etwas Übung sollte sich die Kupplung in 30 Sekunden an- und auch wieder abmontieren lassen.

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Weitere Infos

  • Caravanlounge, 05/15: Trailer-Mythen – Muss man eine abnehmbare Anhängerkupplung auch wirklich abnehmen? (letzter Abruf: 29.08.17)
  • Focus, 10/2014: Auto – Darf eine abnehmbare Anhängerkupplung immer am Auto bleiben? (letzer Abruf: 29.08.17)
  • Richtlinie 94/20/EG des europäischen Parlaments und des Rates: EG-Richtlinie 94/20 vom 30. Mai 1994, Anhang VII, Abschnitt 2.1.4 (letzter Abruf: 29.08.17)
  • Wikipedia: Anhängerkupplung (letzter Abruf: 29.08.17)

Alle Angaben beruhen auf eigener Recherche und sind ohne Gewähr.

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Kann eine abnehmbare Anhängerkupplung immer dran bleiben?

Essen (dpa/tmn) - Eine abnehmbare Anhängerkupplung darf auch bei Fahrten ohne Anhänger am Fahrzeug bleiben. Fahrzeughalter müssen allerdings eine Ausnahme beachten, bei der die Demontage erforderlich ist. Essen (dpa/tmn) - Eine abnehmbare Anhängerkupplung darf auch bei Fahrten ohne Anhänger am Fahrzeug bleiben.

Warum muss eine abnehmbare Anhängerkupplung abgenommen werden?

Abnehmbare Anhängerkupplung Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde.

Warum Anhängerkupplung Abdeckung Pflicht?

Die Anhängerkupplung hat einen empfindlichen Kugelkopf, der insbesondere Schnee und Eis nicht gut verträgt. Auch Wasser und insbesondere die Reinigungsmittel einer Waschanlage sind für den Kugelkopf problematisch. Aus diesem Grund stülpen viele Autofahrer Ihrer Anhängerkupplung eine Schutzkappe über.

Wann ist eine Anhängerkupplung eintragungsfrei?

Besitzt eine Kupplung nämlich eine EU-Zulassung, die über entsprechende Siegel bescheinigt wird. Liegt also eine EU-Zulassung vor, müssen Betroffene eine Anhängerkupplung nicht eintragen lassen. Es ist also weder nötig, die Fahrzeugpapiere aktualisieren zu lassen noch den TÜV um eine Abnahme zu bitten.

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