Müssen kfz halter und versicherungsnehmer gleich sein

In bestimmten Konstellationen kann es attraktiv sein, Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer voneinander abweichen zu lassen. Insbesondere in Familie umgehen junge Fahrer so häufig hohe Beitragssätze. Doch Versicherungen reagieren häufig negativ auf ein solches Vorgehen.

Sind Fahrzeug­halter und Versicherungs­nehmer zwingend identisch?

Jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug verfügt über einen Fahrzeughalter und einen Versicherungsnehmer. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um dieselbe Person, doch dies ist kein Muss. Eine sogenannte abweichende Halterschaft ist insbesondere in Eltern-Kind-Konstellationen häufig zu finden. Das Fahrzeug über Mutter oder Vater zu versichern, kann kostensparend sein, jedoch kann die Abweichung von Fahrzeughalter zu Versicherungsnehmer auch Nachteile mit sich bringen.

Grundsätzlich macht den Fahrzeughalter aus, dass dieser die Verfügungsrechte über das Fahrzeug besitzt. Doch auch die Ausübung der Pflichten, wie regelmäßig die Haupt- und Abgasuntersuchung durchführen zu lassen, ist Aufgabe des Halters. Dieser Name steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I und II, also dem Fahrzeugbrief und -schein. Der Versicherungsnehmer hingegen ist diejenige Person, welche den Vertrag über eine KFZ-Versicherung abschließt und über welche auch ein Schadensfall abgewickelt wird.

Abweichende Halter­schaft attraktiv für junge Fahrer

Sehr junge Fahrer werden von Versicherungsunternehmen aufgrund einer statistisch hohen Unfallanfälligkeit in der Regel in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Es ist also ein Beitragssatz von bis zu 230 % zu begleichen. Um diese immensen Kosten zu umgehen, kann ein Fahrzeug über eine andere Person versichert werden.

Schließt nun also der Vater oder die Mutter einen Versicherungsvertrag für das Fahrzeug des Kindes ab, handelt es sich bei dem Elternteil um den Versicherungsnehmer. Der Fahrzeughalter weicht also vom Versicherungsnehmer ab und es handelt sich um abweichende Halterschaft. Das Kind steht in den Fahrzeugpapieren, das Elternteil jedoch im Versicherungsvertrag.

Anderer Versicherungs­nehmer kostet häufig mehr

Den Versicherungen ist dieses Vorgehen sehr wohl bewusst. Vor Abschluss des Vertrags ist daher mitzuteilen, wer alles mit dem Fahrzeug fahren wird. Nur Personen, die im Vorfeld der Versicherung genannt wurden und somit über den Versicherungsvertrag auch abgesichert sind, können im Schadenfall tatsächlich berücksichtigt werden. Der Fahrzeughalter muss sich also im Kreis der versicherten Personen befinden.

Weichen die Daten des Fahrzeughalters von denen des Versicherungsnehmer ab, reagieren viele Versicherungen darauf mit einem deutlich erhöhten Beitragssatz. Andere Versicherungen weigern sich, einen Versicherungsvertrag bei abweichender Halterschaft abzuschließen. Es ist also grundsätzlich möglich, dass Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer voneinander abweichen – die Versicherung und der Tarif entscheidet letztendlich darüber, ob ein solches Vorgehen möglich und lohnenswert ist.

Kann Halter und Versicherungsnehmer unterschiedlich sein?

Halter und Versicherungsnehmer eines Autos können unterschiedliche Personen sein. Im Kfz-Versicherungsrechner von CHECK24 wählen Sie unter dem Punkt „Zulassung” den Halter des Fahrzeuges aus. Sie können Ehepartner, Lebenspartner, Kind, Kreditgeber, Leasinggeber oder eine sonstige Person angeben.

Kann ich ein Auto versichern dass nicht auf mich zugelassen ist?

Sind Halter eines Fahrzeugs und Versicherungsnehmer nicht identisch, so spricht man von einer abweichenden Halterschaft. Dies ermöglicht oftmals eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse für Fahranfänger. Allerdings wird eine abweichende Halterschaft nicht von allen Kfz-Versicherungen akzeptiert.

Kann ich mein Auto auf mich anmelden und auf jemand anderen versichern?

Auch wenn Versicherungsnehmer und Halter unterschiedlich sind, kann das Auto per Vollmacht zugelassen werden. Der Halter und der Versicherungsnehmer müssen nicht dieselbe Person sein. Viele Versicherer erlauben einen „abweichenden Halter“.

Wer zahlt die KFZ Steuer Halter oder Versicherungsnehmer?

Die Kfz-Steuer zahlt der Halter des Fahrzeugs, also derjenige, der in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Er kann gleichzeitig der Eigentümer sein, muss es aber nicht. Die Steuerpflicht beginnt, sobald das Fahrzeug in Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen ist.

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