Nachbar behauptet paket nicht angenommen zu haben

Wenn der Postmann gar nicht klingelt ...

Mein Nachbar leugnet, mein Paket angenommen zu haben. Wer haftet?

Wolfgang Büser, Rechtsexperte: „Wird eine Sendung anderswo als beim Empfänger abgeliefert, trägt der Zusteller das Risiko, dass das Paket abhanden kommt oder beschädigt beim eigentlichen Empfänger landet.“

Der hat ja keinen Einfluss darauf, was der Nachbar mit dem Paket tut – wie pfleglich er es behandelt oder ob er es einfach nur vor die Tür des Empfängers legt.

Ein fremdes Paket anzunehmen ist ein Freund­schafts­dienst unter Nachbarn. Die „Ersatz­zu­stellung“ ist praktisch – sie erspart den Weg zur nächsten Paket­fi­liale. Aber was gilt, wenn ein Paket verschwindet oder der Nachbar es kaputt macht?

Nicht nur in den Fluren von Mietshäusern vermehren sie sich rasend: kleine, bunte Zettelchen mit dem Logo irgend­eines Paket­dienst­leisters. Jedes von ihnen dokumen­tiert den erfolg­losen Versuch, ein Paket zuzustellen. Empfänger X kann die Sendung bei Nachbar Y abholen: Das ist die – oft schwer entzif­ferbare – Botschaft.

Die sogenannte „Zustellung beim Ersatzempfänger“ ist an sich eine gute Idee. Schließlich wird die Paketflut in Deutschland immer größer: Die Deutschen geben inzwischen mehr als 30 Milliarden Euro für Einkäufe im Internet aus. All die Bücher, Elektrogeräte und T-Shirts müssen irgendwie zum Kunden kommen – als Paket. Mit der Ersatzzustellung beim Nachbarn wird der Paketzusteller die Sendung schnell los und der Empfänger spart sich den Weg zur nächsten Filiale. Aber wer haftet eigentlich, wenn bei der ersatzweisen Zustellung etwas schief geht? Die wichtigsten Fragen im Überblick:

Dürfen Versandunternehmen überhaupt eine Sendung beim Nachbarn abgeben?

Eigentlich nicht. „Ohne ausdrückliche Einwilligung des Absenders darf die Sendung nur an den Empfänger selbst zugestellt werden“, sagt Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Hirtz vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Viele Versandunternehmen haben aber in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) festgelegt, dass Sendungen auch an Nachbarn ausgeliefert werden dürfen. Der Begriff „Nachbar“ ist dabei rechtlich umstritten. Das Oberlandesgericht Köln hat 2011 die Nachbarschaftsklausel eines Logistikunternehmens für unwirksam erklärt, weil es die Pflichten des Unternehmens gegenüber dem Kunden bei der Zustellung nicht ausreichend regelte (Az: 6 U 165/10). In den AGB hieß es, Sendungen dürften auch an „Hausbewohner und Nachbarn“ abgegeben werden, „sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind“. Das Gericht bezweifelte, dass die Begriffe ausreichend genau bestimmt sind.

Klar ist: Als Absender kann ich einer Ersatz­zu­stellung wider­sprechen – bei vielen Versand­un­ter­nehmen lässt sich diese Option einfach ankreuzen. Wer also verhindern möchte, dass eine Sendung in fremden Händen landet, sollte das schon beim Versand geltend machen.

Muss ich Sendungen für meine Nachbarn annehmen?

Eine Pflicht zur Annahme von Sendungen gibt es nicht. Wenn der Paketbote vor der Tür steht und darum bittet, eine Sendung für den Nachbarn zu verwahren, kann man einfach Nein sagen. Nimmt man die Sendung aber an, muss man sie dem Nachbarn selbst­verständlich auch aushändigen. „Wenn ich aller­dings für meinen Nachbarn in Vorleistung gehe – also zum Beispiel eine Zahlung per Nachname vorstrecke – muss ich die Sendung erst heraus­geben, wenn der Nachbar die Schulden begleicht“, sagt Professor Hirtz vom DAV.

Wer haftet, wenn der Nachbar eine Sendung beschädigt oder verliert?

Wenn ich als Absender einverstanden bin, dass der Nachbar das Paket annimmt, muss ich grundsätzlich auch einkalkulieren, dass es dabei kaputt gehen kann“, so Hirtz. Entscheidendsei dabei, wie der Nachbar mit dem Paket umgeht. Hirtz: „Wenn er die Sendung angemessen behandelt – also so, wie er auch mit den eigenen Sachen umgehen würde – kann er in der Regel nicht für Beschädigungen haftbar gemacht werden.“. Anders sieht es aus, wenn der Nachbar das Paket mutwillig beschädigt oder wenn er eindeutig Schuld am Verlust der Sendung trägt – zum Beispiel, wenn er sie einfach vor der Haustür des Empfängers ablegt und das Paket gestohlen wird. In diesen Fällen kann der Absender den Nachbarn unter Umständen haftbar machen.

Wichtig ist: So lange die Sendung den Empfänger nicht erreicht hat, muss dieser beim Verlust oder der Beschädigung der Ware auch nicht zahlen. Er kann zwar vom Absender keine Neulie­ferung der Ware fordern, dafür aber eine Rückerstattung des Kaufpreises.

Was gilt, wenn ein Fremder meine Sendung abholt?

Die Benach­rich­ti­gungs­karten für Sendungen kleben oft offen zugänglich an Türen und in Hausfluren. Theore­tisch kann jeder versuchen, mit der Karte eine Sendung abzuholen – auch wenn sie nicht für ihn bestimmt ist.

„Ob der Ersatzempfänger dann haftbar gemacht werden kann, hängt davon ab, ob es sein Verschulden ist. Bei einem kleinen Geschäft, das jeden Tag 50 Sendungen für die ganze Nachbarschaft annimmt, ist fraglich, ob ihm die Überprüfung jedes Empfängers zugemutet werden kann“, sagt Prof. Dr. Hirtz vom Deutschen Anwaltverein. Aber auch hier gilt: Ist das Paket futsch, muss sich der Absender darum kümmern, den Schuldigen zu finden und haftbar zu machen – nicht der Empfänger.

Nimmt man selbst eine Sendung für einen Nachbarn an, den man nicht persönlich kennt, sollte man sich bei der Abholung sicher­heits­halber immer den Ausweis zeigen lassen.

Was tun wenn ein Paket das angeblich zugestellt wurde nicht da ist?

Wenn Ihr Paket als zugestellt markiert ist, Sie das Paket jedoch nicht erhalten haben, wurde es vielleicht zurück an den Absender geschickt und bei ihm zugestellt. Schauen Sie sich daher bitte den vollständigen Sendungsverlauf in der DHL Sendungsverfolgung an und achten Sie auf den Status "Rücksendung eingeleitet".

Was tun wenn Paket beim Nachbarn?

Gehen Pakete vor der Übergabe an den Empfänger nämlich durch den Nachbarn verloren, verliert der Händler bei fernabsatzrechtlichen Verbrauchergeschäften seinen Anspruch auf Kaufpreiszahlung und muss bereits gezahlte Beträge an den Verbraucher, der die Ware nicht erhält, zurückerstatten.

Wer haftet für angenommene Pakete?

Wenn einem das Paket, das man für den Nachbarn angenommen hat, hinfällt oder man stolpert darüber und beschädigt den Inhalt, dann handelt man ebenfalls fahrlässig. Den Schaden könnte man dann seiner Haftpflichtversicherung melden, die müsste dafür aufkommen.

Wie lange muss ich ein Paket für den Nachbarn aufheben?

Wie lange muss ich ein Paket aufbewahren? Dafür gibt es keine klaren Vorgaben. Was Sie machen können: Informieren Sie Ihren Nachbarn, wenn Sie lange von ihm nichts hören. Zwar muss auch der Zusteller ihn über die Ersatzzustellung informieren, aber es gibt immer mal wieder Fälle, wo so etwas unterbleibt.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte