Schaden am Auto durch Kind verursacht

Wer haftet bei einem Unfall mit Kindern? Wichtig ist das Alter des Kindes und wo sich der Unfall ereignet. Das sollten Sie wissen.

  • Bis zum vollendeten siebten Lebensjahr haften Kinder nicht

  • Aber Aufsichtspflichtige wie Eltern können haften

  • Ab dem zehnten Lebensjahr richtet sich die Haftung nach der Einsichtsfähigkeit

Kinder sind erfahrungsgemäß frühestens ab dem zehnten Lebensjahr in der Lage, die Gefahren des fließenden Verkehrs zu erkennen und sich auch entsprechend zu verhalten. Daher können sie bis zu dieser Altersgrenze in der Regel nicht für Schäden im fließenden Verkehr verantwortlich gemacht werden. Im ruhenden Verkehr, wenn etwa ein Kind mit seinem Rad ein parkendes Auto anfährt, gilt eine Altersgrenze von sieben Jahren. Ob die Haftung einer aufsichtspflichtigen Person in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab.

Welche Rolle spielt das Alter von Kindern?

Unter sieben Jahren haften Kinder nicht. Zwischen dem siebten und dem zehnten Lebensjahr haften Kinder bei Unfällen oder Schäden im fließenden Verkehr mit einem Kraftfahrzeug nur, wenn das Kind vorsätzlich gehandelt hat: wenn das Kind weiß, was es tut.

Im ruhenden Verkehr haften Kinder bei Unfällen bereits ab dem siebten Lebensjahr. Ab dem zehnten Lebensjahr richtet sich die Haftung des Kindes nach dessen Einsichtsfähigkeit.

Was bedeutet Aufsichtspflichtverletzung?

Sind Kinder unter zehn Jahren unterwegs und kommt es zu einem Unfall im fließenden Verkehr, kann eine Haftung der aufsichtspflichtigen Person eintreten. Das können die Eltern, aber auch Lehrer auf einem Schulausflug sein.

Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich individuell nach Lebensalter, Entwicklungsstand, nach dem bisherigen Verhalten des Kindes und nach der jeweiligen Situation. Jeder Einzelfall ist gesondert zu betrachten und zu bewerten.

Grundsätzlich kommen Aufsichtspflichtverletzungen nicht in Betracht, wenn Kinder auf eingeübten Wegen, zum Beispiel zur Schule, unterwegs sind und diese mit den Verkehrsregeln geübt wurden.

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Urteil: achtjähriges Kind bei einem Fahrradunfall am Zebrastreifen

Was gilt vor Schulen oder Kindergärten?

Die Anforderungen an Autofahrer gegenüber Kindern im Straßenverkehr sind sehr hoch: Vor Kindergärten und Schulen müssen sie besonders vorsichtig und unter Umständen mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Kinder auf dem Weg zur Schule © ADAC/Stefanie Aumiller

Denn gerade Kinder zwischen sieben und zehn Jahren können unvorsichtig und unvorhersehbar handeln. Ab zehn Jahren können sie Verkehrssituationen aber einschätzen und haften bei einem Unfall mit.

Befindet sich vor der Schule eine Schulbushaltestelle, muss der Schulbus Schrittgeschwindigkeit fahren. Drängeln Kinder stark und steigt somit die Unfallgefahr an der Haltestelle, können Kinder ab sieben Jahren bei einem Unfall mithaften.

Informationen zu "Sicherer Schulweg zu Fuß: So machen Sie Ihr Kind fit dafür"

Informationen zu "Sichtbarkeit von Kindern im Straßenverkehr"

Was ist bei spielenden Kindern zu beachten?

Spielende Kinder sind oft in ihr Spiel vertieft und achten nicht auf den Straßenverkehr. Daher sollten Autofahrer hier besonders vorsichtig sein. Wenn also ein Fußball auf die Straße rollt, kommt das Kind oft hinterher.

Spielen größere Kinder auf einem Gehweg, muss der Autofahrer aber nicht unbedingt damit rechnen, dass diese überraschend auf die Fahrbahn laufen.

Tipp der ADAC Clubjuristen

Gerade bei Personenschäden empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser kann die betroffene Familie umfassend beraten und prüft die aktuelle Rechtsprechung und Rechtslage im jeweiligen Einzelfall.

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach § 828 Abs. 1 BGB haften Kinder unter 7 Jahren nicht für Schäden, die sie verursacht haben. Die Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Besteht keine Haftung, muss die Versicherung nicht zahlen.

Ob sich ein weiteres Vorgehen lohnt, hängt daher vor allem davon ab, ob Sie eine Aufsichtspflichtverletzung durch die Eltern ausreichend beweisen können, was wiederum vom konkreten Schadenshergang abhängig sein wird.

Ggf. sollten Sie vor Ort anwaltlich näher unter Berücksichtigung der Zeugenaussagen und des Videos klären lassen, ob und wie man eine Aufsichtsverletzung durch die Eltern hier beweisen kann. Eine verlässliche Beantwortung und Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten ist nur anhand Ihrer Angaben derzeit nicht möglich.

Was passiert wenn ein Kind einen Schäden verursacht?

Kinder unter sieben Jahren haften selbst nie. Verursachen sie einen Schaden und haben die Eltern ihre Pflichten nicht verletzt, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen. Du kannst eine Familienhaftpflichtversicherung abschließen, die Schäden auch dann übernimmt, wenn weder Du noch Dein Kind haften müssen.

Wer übernimmt Autoschaden wenn Kind dagegen fährt?

Wenn ein Junge oder ein Mädchen also mit seinem Fahrrad oder Skateboard versehentlich gegen ein ordnungsgemäß abgestelltes Auto fährt und es beschädigt, dann müssen das Kind bzw. seine Eltern für den Schaden aufkommen. Genauso natürlich, wenn es willentlich gegen ein Auto tritt oder es zerkratzt.

Was tun wenn mein geparktes Auto beschädigt wurde?

Ihr geparktes Auto wurde beschädigt und der Verursacher ist unbekannt? In diesem Fall sollten Sie sofort die Polizei benachrichtigen. Sie kann den Parkschaden aufnehmen, was die Schadensregulierung später vereinfacht. Wir empfehlen Ihnen sofort Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten.

Wer zahlt den Schäden an meinem Auto?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist deine Absicherung vor den teuren Folgen eines Unfalls, sie zahlt die Schäden an anderen Fahrzeugen und Personen. Die Kaskoversicherung springt in die Presche, wenn dein eigenes Auto etwas abbekommen hat.

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