Wann bezahlt arbeitgeber wenn an krank ist

Arbeitsunfähigkeit.

Arbeitsunfähig bedeutet, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung aus objektiven Gründen nicht mehr erbringen kann oder es nicht mehr sollte, weil das nach ärztlicher Prognose die Heilung verhindern oder verzögern würde. Krank ist also nicht gleich krank: Es kommt immer darauf an, welche Aufgaben und Anforderungen mit dem jeweiligen Job einhergehen. Ein gebrochener Fuß kann einen Kellner arbeitsunfähig machen, einen Online-Marketing-Manager aber nicht zwangsläufig.

Sieht der Arbeitsvertrag vor, dass der Chef den Arbeitnehmer auch an einem anderen Arbeitsplatz beschäftigen kann, darf er ihn so einsetzen, dass er trotz Krankheit bzw. der Einschränkung arbeiten kann. In dem Fall entfällt natürlich der Anspruch auf Lohnfortzahlung, weil ohnehin der normale Lohn gezahlt wird.

Bei der Lohnfortzahlung wird der Verdienst für die ausgefallene Arbeit bezahlt. Allerdings muss das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen bestehen. Überstunden werden nicht berücksichtigt, es sei denn, sie haben sich in der Vergangenheit derart verfestigt, dass sie mittlerweile zur normalen Arbeitszeit zählen.

Dauer der Lohnfortzahlung.

Die Zahlungspflicht des Arbeitgebers endet nach sechs Wochen. Ist der Arbeitnehmer auch darüber hinaus noch arbeitsunfähig, bekommt er in der Regel Krankengeld von seiner Krankenkasse. Auch wenn du noch nicht vier Wochen in einem Unternehmen angestellt bist, erhältst du bei Krankheit Geld von der Krankenkasse.

Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach deinem Einkommen: Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens (wobei diese Summe allerdings auf 90 Prozent des Netto-Gehalts begrenzt ist). Diese Zahlungen bekommen Arbeitnehmer bei erstmaliger Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer bestimmten Krankheit.

Lohnfortzahlung bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit.

Die Lohnfortzahlung bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit lässt sich am besten durch ein Beispiel beschreiben:

Tina Meier war sechs Wochen arbeitsunfähig- bzw. krankgeschrieben. Nachdem sie eine Woche wieder gearbeitet hat, erkrankt sie an einer neuen Krankheit und fällt diesmal für drei Wochen aus. In diesem Fall besteht ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung, der wiederum für insgesamt sechs Wochen anhält.

Neue oder Fortsetzungserkrankung?

Kann ein Mitarbeiter seinem Job durch eine wiederholte Arbeitsunfähigkeit nicht nachgehen, muss unterschieden werden, ob die erneute Arbeitsunfähigkeit auf derselben Krankheit (Fortsetzungserkrankung) oder auf einer neuen Krankheit beruht.

  • Bei neuen Erkrankungen entsteht jeweils ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung (ebenfalls für maximal sechs Wochen). Eine Addition der Arbeitsunfähigkeitszeiten ist also unzulässig.
  • Kein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung entsteht, wenn während einer Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auf- bzw. hinzutritt oder wenn die bisherige Krankheit durch eine neue ablöst wird, ohne dass der Mitarbeiter zwischendurch seiner Arbeit nachgegangen ist. Die sechswöchige Lohnfortzahlung wird also nicht verlängert.

Lohnfortzahlung bei Fortsetzungserkrankungen.

Liegen mehrere Arbeitsunfähigkeitszeiten infolge derselben Krankheit vor, hat der Mitarbeiter grundsätzlich nur Anspruch auf Entgeltfortzahlung für maximal sechs Wochen, auch wenn er zwischendurch an seinem Arbeitsplatz war und seinem Job nachgegangen ist. Die einzelnen Phasen der Arbeitsunfähigkeit werden also addiert.

Hier gibt es jedoch zwei Ausnahmen bei der Entgeltfortzahlung:

1. Ausnahme : Wenn bei derselben Krankheit zwischen dem Ende der letzten Arbeitsunfähigkeit und dem Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit ein Zeitraum von sechs Monaten liegt, erwirbt der Arbeitnehmer einen erneuten Anspruch auf Lohnfortzahlung von bis zu sechs Wochen.

2. Ausnahme : Wenn seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist und der Arbeitnehmer erneut wegen der gleichen Krankheit krankgeschrieben wird, so erwirbt er einen neuen Anspruch auf Entgeltfortzahlung von maximal sechs Wochen.

Regelungen zum Krankengeld.

Krankengeld gibt es bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit aufgrund der gleichen Erkrankung für maximal 18 Monate in drei Jahren. Berechnet wird der Zeitraum ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit, es schließt also die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers mit ein.

Wird man nun danach wegen derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, hat man erst wieder Anspruch auf Krankengeld, wenn man in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate gearbeitet hat (oder für diesen Zeitraum arbeitslos gemeldet war).

In jedem neuen Arbeitsverhältnis entsteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen neu. Es spielt also keine Rolle, wie lange oder wie häufig du in deinem vorherigen Job krankgeschrieben warst.

Selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit als Sonderfall.

Wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet, braucht der Arbeitgeber nicht zu zahlen. Allerdings ist der Maßstab dafür sehr streng: Man muss schon besonders leichtsinnig oder vorsätzlich gehandelt haben. Dabei kann man nicht pauschal sagen, was ein besonders leichtsinniges Verhalten ist. Grundsätzlich liegt die Beweispflicht beim Arbeitgeber: Verweigert er die Entgeltfortzahlung, muss er beweisen, dass der Arbeitnehmer die Krankheit verschuldet hat.

Beispiele für leichtsinniges Verhalten, die zu einer selbstverschuldeten Arbeitsunfähigkeit führen sind:

  • betrunken Auto fahren und einen Unfall verursachen,
  • eine Schlägerei provozieren und dabei verletzt werden,
  • eine besonders gefährliche Nebentätigkeit ausüben,
  • eine Nebentätigkeit ausüben, die die eigenen Kräfte überfordert.

Häufig gibt es Diskussionen um Sportunfälle in der Freizeit. Eigenes Verschulden wäre es, wenn man sich bei einer gefährlichen Sportart verletzt. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht bisher noch keine Sportart als gefährlich eingestuft, auch nicht Klettern oder Fallschirmspringen. Also gelten beim Sport die normalen Grundsätze: Solange man sich nicht besonders leichtsinnig oder vorsätzlich verhält, besteht ein Anspruch auf Lohnzahlung im Krankheitsfall.

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Wann zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit?

Arbeitgeber müssen erkrankten Mitarbeitern bis zu sechs Wochen bzw. 42 Kalendertage ihren vollständigen Lohn zahlen. Derselbe bis zu 6-wöchige Anspruch auf Lohnfortzahlung gilt für jede neue Erkrankung der Arbeitnehmers, egal, ob dieser dazwischen gearbeitet hat.

Wie wird bezahlt wenn man krankgeschrieben ist?

Krankengeld zahlt Deine gesetzliche Krankenkasse, wenn Du wegen derselben Krankheit länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist. Davor bekommst Du eine Lohnfortzahlung von Deinem Arbeitgeber. Du erhältst maximal 90 Prozent Deines Nettogehaltes als Krankengeld – als Arbeitnehmer höchstens 72 Wochen lang.

Wer zahlt mein Gehalt Wenn ich krankgeschrieben bin?

Während der Entgeltfortzahlung soll Ihr Mitarbeiter das Bruttoentgelt erhalten, das er ohne die Arbeitsunfähigkeit erhalten hätte. Die Kosten, die Ihnen als Arbeitgeber daraus entstehen, werden Ihnen im Rahmen der Entgeltfortzahlungsversicherung bis zu einer festgelegten Höhe von der Krankenkasse erstattet.

Wer zahlt Lohn bei Krankheit in den ersten 4 Wochen?

Ein neu eingestellter Arbeitnehmer hat in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld.

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