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Ein Mahnschreiben (Zahlungserinnerung) ist in der Regel der erste Schritt, der gesetzt wird, wenn man eine Rechnung nicht pünktlich begleicht. Dafür fallen meistens Kosten an, die zusätzlich zum Rechnungsbetrag zu zahlen sind.
Die Fälligkeit einer Geldforderung, also der Zeitpunkt, zu dem die Zahlung erfolgen muss, richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung.
Ist gar nichts oder nichts Gegenteiliges vereinbart, muss die Ware bezahlt werden, sobald der Preis dafür feststeht und das Unternehmen die Leistung ordnungsgemäß erbracht hat.
Für nicht zeitgerechte Zahlungen fallen Verzugszinsen an. Diese betragen - sofern nichts anderes vereinbart wurde - 4% pro Jahr. Häufig werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Unternehmen auch Mahnspesen vereinbart, die bei Zahlungsverzug anfallen sollen. Sind sie nicht unangemessen hoch, müssen sie von den Schuldnerinnen/Schuldner bezahlt werden.
WICHTIG
Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass Sie ein- oder mehrmals gemahnt werden müssen, bevor rechtliche Schritte einleitet werden. Wenn Sie in Zahlungsverzug sind, können Sie auch sofort gerichtlich (z.B. durch einen Zahlungsbefehl) in Anspruch genommen werden.
Material
Privatkonkurs - Weg zur Entschuldung
Hrsg. Sozialministerium
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Ausweg gesucht - Schulden und Privatkonkurs
Hrsg. Sozialministerium
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Schulden-Wörter-Buch.
Ein Nachschlagewerk mit 70 Fachbegriffen zu Überschuldung und Privatkonkurs sowie mit den wichtigsten Verfahrensabläufen in Leichter Sprache und barrierefrei. Hrsg. ASB Schuldnerberatungen GmbH.
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Informationen zum Basiskonto
Alles Wichtige auf einem Blatt.
Hrsg. Sozialministerium.
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Das Basiskonto - Ein Konto für Sie_deutsch
Ausführliche Informationen in einer Broschüre. Hrsg. Sozialministerium.
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Justizbuch: Alles was Recht ist.
Links
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kontakt
VEREIN FÜR KONSUMENTENINFORMATION
Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Telefon: +43 (0) 1 58 877 0
www.vki.at
BUNDESARBEITSKAMMER
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Für eine schriftliche Anfrage bitte das Kontaktformular benutzen.
VERBRAUCHERSCHLICHTUNG
EUROPÄISCHES VERBRAUCHERZENTRUM ÖSTERREICH
ASB SCHULDNERBERATUNGEN GMBH DACHORGANISATION
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BAWAG PSK - Neue Chance Konto
VEREIN DIALOG
Wassermanngasse 7, 1210 Wien
Telefon: +43 1 256 63 63
www.dialog-on.at
Der Verein Dialog bietet in Wien ambulaten Unterstützung für suchtgiftgefährdete und suchtkranke Menschen und deren Angehörige. Im Bedarfsfall besteht die Möglichkeit, Schuldenberatung als Zusatzangebot in Anspruch zu nehmen.
VEREIN NEUANFANG
Rheinstraße 32/1, 6900 Bregenz
Telefon: 0699 8844 8467
www.neuanfang.or.at
Schuldenberatung für Haftentlassene und straffällig gewordene Personen sowie deren Angehörige. Telefonischer Terminvereinbarung.
Unterthemen
Welche Mahnfristen gibt es und was musst du beachten, wenn du deine nicht zahlenden Vertragspartner mahnst? Wir klären dich auf, damit säumige Kunden sich hüten werden, deine Gutmütigkeit weiterhin zu strapazieren.
Welche Vorgangsweise gibt es bei Zahlungsverzug des Vertragspartners?
Vorab musst du klären, welche Zahlungsfrist und –konditionen gelten. Der Zahlungstermin wird dabei entweder vertraglich oder gesetzlich bestimmt. Wenn im Vertrag nicht anders angemerkt, muss die Rechnung nach vertragsgemäßer Lieferung oder Erfüllung der Leistung beglichen werden. Oft werden allerdings im Vertrag vom Gesetz abweichende Regelungen festgelegt (zum Beispiel: Zahlungsziel: 15. Mai oder Zahlungsfrist: 14 Tage ab Erhalt der Rechnung). Die Konditionen, die meistens in den AGB angeführt werden, sollten auf jeden Fall für alle deine Kunden gleich sein.
Wenn dein Vertragspartner das Zahlungsziel nicht einhält und daher in Zahlungsverzug gerät, ist es sinnvoll eine Zahlungserinnerung zu versenden, in der eine Nachfrist festgelegt wird. Erfolgt immer noch keine Zahlung, können eine oder zwei Mahnungen versendet werden, bevor der Fall an ein Inkasso Büro übergeben wird. Hilft auch das nichts, muss der Schuldner wohl oder übel geklagt werden.
Beispiele für Mahnfristen mit geläufigen Zahlungszielen
Für die Verfassung von Mahnungen und das Setzen von Mahnfristen gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Wir geben dir hier einige Beispiele, nach denen du dich richten kannst.
30-tägige Zahlungsfrist:
- nach 33 Tagen: 1. Mahnung oder Zahlungserinnerung mit Nachfrist von 5 Tagen.
- nach 40 Tagen: 2. Mahnung. Einforderung von Verzugszinsen und Mahngebühr. Androhung rechtlicher Schritte. Bitte um prompte Überweisung.
- am 50. Tag: Übergabe an Inkassobüro, Anwalt kommt ins Spiel.
Zahlungsziel 15. Mai::
- am 2. Juni: 1. Mahnung oder Zahlungserinnerung mit einer Nachfrist von einer Woche.
- am 9. Juni: 2. Mahnung unter Androhung der Übergabe an ein Inkassobüro. Bitte um sofortige Überweisung.
- am 15. Juni: Übergabe an das Inkassobüro.
Eine Klage ist in Österreich prinzipiell bereits nach dem ersten Tag der Überschreitung der Zahlungsfrist möglich, in der Praxis ist dies aber unüblich. Auch die Tatsache, dass meistens in drei Schritten gemahnt wird, ist nicht vorgeschrieben, sondern eher ein ungeschriebenes Gesetz.
Verzugszinsen können grundsätzlich ab dem ersten Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist verrechnet werden. Wenn im Vertrag die Höhe dieser Zinsen nicht bestimmt wurde, kannst du die gesetzlichen Verzugszinsen verlangen. Auch Mahn- und Inkassokosten können vom verschuldeten Vertragspartner gefordert werden, allerdings empfiehlt es sich, diese im Vertrag genau festzulegen. Bei Unternehmergeschäften gilt eine gesetzliche Mahnpauschale von 40 Euro.
Fazit
Mahnen erfordert Fingerspitzengefühl. Meist hat dein Kunde schlicht
vergessen, die Rechnung innerhalb der Frist zu begleichen – oder er ist selbst durch einen säumigen Kunden zahlungsunfähig und ihr seid beide Opfer des Domino-Effekts. Ein kurzes Telefonat genügt in der Regel, um am anderen Ende der Strippe freundlich und bestimmt die Schulden einzutreiben.
Stephanie Fischer | Stephanie betreut als Digital Marketing Expertin die Online Kommunikation von everbill. Die studierte Geisteswissenschaftlerin ist ansonsten Freelancerin und kennt die Höhenflüge - aber auch die Herausforderungen - die die Selbständigkeit mit sich bringt. |