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Rechtsschutz­­versicherung – Selbstbeteiligung

Mit oder ohne Selbstbeteiligung: Du hast die Wahl

Eine Rechtsschutz­versicherung ohne Selbstbeteiligung kostet mehr Beitrag als eine Police mit Selbstbehalt. Was ist sonst noch wichtig?

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Eine Rechtsschutz­versicherung übernimmt in einem Rechtsstreit die Kosten für Anwalt und Gericht. Erklärt sich der Versicherte vertraglich bereit, sich finanziell zu beteiligen, senkt der Versicherer im Gegenzug den Versicherungsbeitrag. Für viele Verbraucher lohnt sich dieser sogenannte Selbstbehalt. Andere suchen eine Rechtsschutz­versicherung ohne Selbstbehalt. Ob sich Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung rechnet, hängt von individuellen Faktoren ab. Klar ist nur eines: Entweder zahlt der Versicherungsnehmer den vollen Beitrag und keine Selbstbeteiligung oder er reduziert den Beitrag und nimmt dafür ein überschaubares finanzielles Risiko in Kauf.

Gilt die Selbstbeteiligung der Rechtsschutz­versicherung pro Fall oder pro Jahr?

Wie bei einer Haftpflicht­versicherung gilt der Selbstbehalt in der Regel pro Versicherungsfall. Bei jedem Rechtsstreit, den deine Rechtsschutz­versicherung übernimmt, entspricht dein Einsatz also deiner Selbstbeteiligung. Vergewissere dich aber, dass die Selbstbeteiligung pro Fall zu entrichten ist. Andernfalls musst du in ein und demselben Streit eventuell mehrfach eine Deckungszusage des Versicherers einholen. Unter „Deckungszusage” versteht die Branche das schriftliche Einverständnis, Kosten zu übernehmen.

Tipp

Einige wenige Anbieter gehen vertraglich von einer Selbstbeteiligung pro Leistung aus statt pro Fall. Das öffnet Tür und Tor für endlose Diskussionen, ob in ein und derselben Angelegenheit mehrfach ein Selbstbehalt anfällt. Achte bei deinem Online-Vergleich auf solche Fallstricke. 

Muss ich die Selbstbeteiligung bezahlen, wenn ich den Rechtsstreit gewinne?

Entscheidet das Gericht zu deinen Gunsten, muss die Gegenpartei die Kosten des Verfahrens tragen. Außerdem bekommt deine Rechtsschutz­versicherung die Honorare erstattet, die sie deinem Anwalt gezahlt hat. Die Selbstbeteiligung, die dein Versicherer verlangt hat, bekommst du zurück. Das heißt, wenn du den Streit gewinnst, liegt dein finanzieller Einsatz am Ende bei Null. Eine Ausnahme besteht nur, wenn du die Deckungssumme zu niedrig angesetzt hast. Zur Erläuterung: Bei Abschluss jeder Versicherung legen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft vertraglich fest, bis zu welcher Höhe Kosten übernommen werden. Das versteht die Versicherungsbranche unter „Deckungssumme”. 

Was zahlt die Rechtsschutz­versicherung, wenn ich verliere?

Wenn die Rechtsschutz­versicherung die Kostenübernahme zu Beginn des Rechtsstreits zugesagt hat, kann sie davon nicht mehr zurücktreten. Du bezahlst ausschließlich deine Selbstbeteiligung. Die Honorare für den Anwalt und die Verfahrenskosten begleicht nach einer Deckungsszusage der Versicherer.

Muss ich die Selbstbeteiligung zahlen, wenn die Gegenseite nur einen Teil der Kosten übernimmt?

Der Versicherer verlangt zu Beginn eines Rechtsstreits zunächst, dass du die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlst. Kommt es dann im Laufe des Rechtsstreits zu einer gütlichen Einigung, erhältst du die Selbstbeteiligung nicht zurück. Bei einem Vergleich zahlt jede Partei ihre eigenen Kosten.

Ein Beispiel: Du warst in einen Verkehrsunfall verwickelt und trägst deiner Meinung nach keine Schuld. Die Kfz-Haftpflicht des anderen Fahrers verweigert aber die Kostenübernahme. Du meldest den Fall deiner Verkehrsrechtsschutz­versicherung, zahlst die geforderte Selbstbeteiligung und nimmst dir einen Anwalt. Dieser rechnet seine Honorare mit deiner Rechtsschutz­versicherung ab. Deinem Anwalt gelingt es, sich mit der gegnerischen Kfz-Versicherung gütlich zu einigen. Die gegnerische Versicherung zahlt nicht nur den Schaden, sondern auch einen Teil der Anwaltskosten an deine Rechtsschutz­versicherung. Dein Schaden wird dir von der gegnerischen Versicherung ersetzt, aber den Selbstbehalt bekommst du nicht zurück.

Welche Selbstbehalte sind bei Rechtsschutz­versicherungen üblich?

Je nach Tarif und Anbieter hast du die Wahl zwischen mehreren Selbstbehalten. Deine Selbstbeteiligung pro Rechtsstreit kann beispielsweise 

  • 0 Euro
  • 150 Euro
  • 300 Euro
  • 500 Euro
  • 1.000 Euro 

betragen. 

Wann wird die Selbstbeteiligung fällig?

Oft verlangt der Versicherer das Geld, sobald der Anwalt sein Honorar abrechnet. Spätestens wenn das Gericht eine Rechnung stellt, bittet dich deine Rechtsschutz zur Kasse. Gewinnst du den Rechtsstreit, muss die Gegenpartei die Kosten allerdings erstatten. Deine Rechtsschutz­versicherung bekommt ihren Einsatz also zurück. Daraus folgt für dich ebenfalls eine Rückerstattung. Die Versicherung überweist dir bei Gewinn des Rechtsstreits deine Selbstbeteiligung zurück. 

Gibt es eine günstige Rechtsschutz­versicherung ohne Selbstbeteiligung?

Viele Verbraucher wünschen sich eine günstige Rechtsschutz­versicherung ohne Selbstbeteiligung. Das ist verständlich, aber widersprüchlich. Denn niedrige Beiträge gewähren die Versicherer ja gerade wegen des Selbstbehalts. Wer Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung wählt, muss also auch mit einer höheren Versicherungsprämie rechnen. Welche Tarife unterm Strich „günstig“ sind, hängt ohnehin nicht nur vom Selbstbehalt ab. Du musst das Gesamtpaket betrachten: Welche Leistungen stehen dir zu welchem Preis im Ernstfall zu? Wie viele Monate dauert die Wartezeit? Wie hoch ist die Deckungssumme? Eine billige Versicherung nützt dir wenig, wenn sie im Ernstfall nicht zahlt, weil du das Kleingedruckte überlesen hast.

Wartezeit einplanen

Viele Verbraucher suchen online nach einer Rechtsschutz­versicherung, weil sie sich Sofort-Schutz erhoffen. Das ist in einigen Rechtsbereichen realistisch, in anderen müssen sie einige Monate Wartezeit einplanen. Alles Wissenswerte dazu erfährst du unter Rechtsschutz­versicherung ohne Wartezeit. 

Welche Selbstbeteiligung ist vernünftig?

Die Antwort mag unbefriedigend klingen, aber es kommt immer auf die Gesamtsituation an. Nutzt du deine Rechtsschutz­versicherung in zwanzig Versicherungsjahren ein einziges Mal, wird dir eine hohe Selbstbeteiligung nicht wehtun. Du hast all die Jahre viel Beitrag gespart. Wirst du hingegen im Vergleich zu anderen Versicherten relativ häufig in Streitigkeiten verwickelt, dürfte sich eine niedrige Selbstbeteiligung als sinnvoll erweisen. Darüber hinaus kommt es auf den Streitwert an. Geht es vor Gericht um eine immense Summe, fällt ein hoher Selbstbehalt kaum ins Gewicht. Geht es lediglich um ein paar Hundert Euro, wirst du dich über eine hohe Selbstbeteiligung vielleicht ärgern.  

Wie viel Beitrag kann ich mit einer Selbstbeteiligung sparen?

Bei vielen Anbietern senkst du deinen Beitrag schon mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro pro Fall erheblich: Du sparst etwa 200 Euro im Jahr. Das Sparpotenzial steigt mit der Höhe der Selbstbeteiligung. 

Wird meine Selbstbeteiligung schon fällig, wenn ich zur Erstberatung gehe?

Schon der erste Termin beim Anwalt kostet mehr als 200 Euro. Liegt der Selbstbehalt bei 150 Euro, überlegst du möglicherweise zweimal, ob sich das lohnt. Du kannst diesen Fall aber von vornherein mitversichern. Es gibt Rechtsschutz­versicherungen, die bei der Erstberatung noch nicht auf deine Selbstbeteiligung pochen. In diesen Tarifen wird der Selbstbehalt erst fällig, wenn du dich nach dem Termin beim Anwalt für einen Rechtsstreit entscheidest. 

Gut zu wissen

Manche Versicherer bieten die Option „ohne Selbstbeteiligung“ grundsätzlich nur in höheren Tarif-Klassen. Im günstigen Basis-Tarif ist bei ihnen stets ein Selbstbehalt vorgesehen. 

Steigt oder sinkt meine Selbstbeteiligung über die Jahre?

Eine einmal festgesetzte Selbstbeteiligung kann in der Regel nicht einfach so angehoben werden. Gelegentlich fordern Versicherer einen Kunden auf, den Selbstbehalt anzuheben. Das passiert, wenn der Versicherte im Vergleich zu anderen ausgesprochen häufig Anwälte einschalten möchte beziehungsweise wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht zieht. Lehnt der Kunde den höheren Selbstbehalt ab, kann der Versicherer den Vertrag mit der gesetzlichen Frist ordentlich kündigen.

Anders verhält es sich mit der Absenkung: Etliche Anbieter staffeln die Selbstbeteiligung unter bestimmten Bedingungen. Das heißt, dein ursprünglicher Selbstbehalt von beispielsweise 300 Euro sinkt nach einem Jahr auf 200 Euro und nach dem zweiten Jahr auf 100 Euro. Nach dem dritten Jahr kann die Selbstbeteiligung komplett entfallen. 

Bedingung 1: Damit dein Selbstbehalt sinkt, darfst du in dieser Zeit keine Leistungen abrufen. Die Versicherung belohnt dich also dafür, dass du eventuelle Konflikte selbst löst, statt Anwälte zu beauftragen beziehungsweise vor Gericht zu ziehen. 

Bedingung 2: Brauchst du nach Jahren doch einmal die Unterstützung deiner Versicherung, beginnt die Staffelung anschließend von vorne. Du zahlst also für deinen Rechtsstreit die bis dahin erreichte Selbstbeteiligung von beispielsweise 0 Euro. Danach setzt der Versicherer den Selbstbehalt wieder auf die ursprünglich vereinbarten 300 Euro. 

Wann kann ich bei der Rechtsschutz­versicherung mit einer Kostenübernahme rechnen? 

Steht ein Rechtsstreit bevor, solltest du deinen Anbieter so rasch wie möglich informieren. Lass nicht erst Kosten auflaufen in der Hoffnung, die Versicherung werde sie schon übernehmen. Jede Rechtsschutz­versicherung möchte das Anliegen des Versicherten zunächst prüfen. Stellt sie fest, dass ein Versicherungsfall vorliegt, erteilt sie eine sogenannte Deckungszusage. Das bedeutet, dass die Versicherung die Kosten für Anwalt und Gerichtsverfahren trägt, abzüglich deiner Selbstbeteiligung. 

Was kann ich tun, wenn die Versicherung die Deckungszusage verweigert?

Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz, wenn er die Chancen auf einen Sieg im Streit hoch einschätzt. Erteilt dein Anbieter die Deckungszusage nicht, bitte deinen Anwalt um Hilfe. Er hat als Profi unter Umständen bessere Argumente als du. Kläre aber vorher mit ihm, ob er dir diesen Gefallen gratis tut. Keine Scheu: Der Anwalt hat ja auch Interesse daran, dass die Rechtsschutz­versicherung zahlt – zur Not auch bis zur maximalen Deckungssumme.

Wie lang ist die Frist für die Deckungszusage?

Die Rechtsschutz­versicherung muss die Deckung innerhalb von drei Wochen zusagen oder ablehnen. Verschleppt sie die Entscheidung, entsteht ein sogenannter Verzugsschaden. Diesen Schaden muss sie dir ersetzen. 

Gut zu wissen

Private Rechtsschutz­versicherungen übernehmen – Zusage der Deckung vorausgesetzt – die Kosten für ein Verfahren in erster Instanz. Solltest du das Verfahren in erster Instanz verlieren, läuft die Deckungszusage aus. Klagst du auf höherer Instanz weiter, musst du erneut eine Deckungszusage beantragen. 

Ist ein Widerruf der Deckungszusage möglich?

Hat dir die Rechtsschutz­versicherung mitgeteilt, dass sie die Kosten übernimmt, ist diese Deckungszusage bindend. Sie muss den Anwalt bezahlen, auch wenn du vor Gericht verlierst. Auf Juristendeutsch nennt sich das „deklaratorisches Schuldanerkenntnis“. Achte vor und während des Rechtsstreits aber penibel darauf, deine Versicherung wahrheitsgemäß und vollständig zu informieren. Hältst du ihr wesentliche Details vor, darf die Versicherung die Zahlung kürzen. Wichtige Dokumente sind beispielsweise Urkunden oder Verträge, die mit dem Fall zusammenhängen.

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