Sie ziehen innerhalb der Stadt um? Dann müssen Sie sich bei uns ummelden. falls Sie keinen Personalausweis besitzen. Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass. Sie erhalten das Formular in den Kundenzentren oder im Downloadservice zum Herunterladen. Wenn Sie persönlich vorsprechen und die Ummeldung nicht durch eine
bevollmächtigte Person erfolgt, benötigen Sie kein Anmeldeformular. In diesem Falle übernehmen wir für Sie gerne die Erstellung des Formulars anhand Ihrer Angaben. Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen Kinder und Jugendliche von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen. Für den Umzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil ist das Einverständnis des anderen Elternteils
erforderlich. Den Vordruck "Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten" finden Sie im Downloadservice. In der Wohnungsgeber-Bescheinigung ist der tatsächlich vollzogene Einzug zu bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können wir daher nicht anerkennen. Ihr*e Vermieter*in ist verpflichtet, ihnen die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der
Wohnung auszustellen. Es reicht nicht aus, den Mietvertrag vorzulegen. Ebenfalls kann eine formlose Mail des*der Vermieters*in an die Meldebehörde nicht als Wohnungsgeberbescheinigung anerkannt werden. Einen Vordruck für die Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie in den Kundenzentren oder unter "Downloads und Infos" auf dieser Seite zum Herunterladen. anstelle der Wohnungsgeberbescheinigung, wenn Sie in Ihr
Eigenheim einziehen. Es reicht aus, wenn Sie eine Kopie vorlegen. falls Sie ein Auto oder Motorrad besitzen. Wenn Ihre Fahrzeugpapiere keinen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung enthalten, benötigen wir außerdem den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung, zum Beispiel von TÜV, DEKRA oder GTÜ.Beschreibung
Diese Seite in Leichter Sprache anzeigenBenötigt werden
Personalausweis
Reisepass
Nationalpass mit
Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
Bei einer Ummeldung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller umziehenden Personen
Anmeldeformular mit Unterschrift der oder des Meldepflichtigen
Meldepflicht für Kinder und Jugendliche - Einverständniserklärung
Bescheinigung des*der Wohnungsgeber*in über den Einzug
Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid
Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
Wohnungsgeberbescheinigung
Laut Bundesmeldegesetz müssen Sie bei einer An- und Ummeldung eine Bescheinigung des*der Vermieters*in vorlegen. Bei einer Abmeldung beziehungsweise einem Auszug ist dies nicht erforderlich.
In der Bescheinigung muss Ihr*e Wohnungsgeber*in Ihnen den tatsächlich vollzogenen Einzug bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können wir nicht anerkennen.
Aus der Bescheinigung muss auch der*die Eigentümer*in der Wohnung hervorgehen.
Wohnungsgeberbescheinigung
Demnächst können Vermieter*innen den Einzug der Meldebehörde auch elektronisch bestätigen. An den hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen arbeiten wir derzeit.
Informationen rund um die Ummeldung
Widerspruchsrecht gegen Datenweitergabe
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich und muss innerhalb von 14 Tagen nach Einzug erfolgen. Sie kann frühestens ab dem Einzugstag erfolgen, der in der Wohnungsgeberbescheinigung bestätigt wird. Das Einzugsdatum darf bei der Ummeldung nicht in der Zukunft liegen. Bitte beachten Sie unsere Hinweise bei den Öffnungszeiten.
Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass des*der Vertreters*in vorzulegen. Die Vollmacht können Sie im Downloadservice herunterladen.
Leider ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, das Anmeldeformular auf dem Postweg zu übersenden.
Gebühren
Die Ummeldung Ihres Wohnsitzes und die Änderung der Anschrift im Personalausweis sind gebührenfrei. Für die Adressenänderung auf dem Kraftfahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I fallen Gebühren in Höhe von 10,80 Euro an.
Rechtliche Voraussetzungen
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
Downloads und Infos
- Anmeldeformular
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
- Merkblatt zum Ausfüllen von Meldescheinen
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Änderung der Hauptwohnung
- Vollmacht