Was ist bei der Verschreibung von BtM zu beachten?

Auf einem BtM-Rezept muss eine eindeutige Arzneimittelbezeichnung inklusive der Menge aufgeführt sein. Die Menge muss in Gramm, Milliliter oder Stückzahl gekennzeichnet sein. Aus der Verschreibung muss die Wirkstoffmenge je abgeteilter Form (bei flüssigen Zubereitungen nicht möglich) und je Packungseinheit hervorgehen. Nur so kann die verschriebene Gesamtmenge in der Apotheke überprüft werden. Bei BtM-Pflastern muss die Beladungsmenge eindeutig verordnet sein: Entweder muss diese explizit vermerkt werden, oder sie geht aus der Produktbezeichnung hervor.

Der Arzt muss ebenfalls eine Dosierung festlegen. Die Gebrauchsanweisung muss unter Angabe der Einzel- und Tagesdosis erfolgen. Der allgemeine Hinweis „gemäß schriftlicher Anweisung“ ist ebenfalls zulässig – eine Ausnahme bildet hier die Substitutionstherapie, hier muss eine exakte Anweisung auf dem Rezept vermerkt sein. Insofern die Verordnung einen Vermerk auf eine schriftliche Anweisung enthält, sollte der Patient bei der Abgabe gefragt werden, ob er über die Dosierung und Anwendung ausreichend informiert ist.

Ein Arzt darf innerhalb von 30 Tagen nicht mehr als zwei der in Anlage III BtMG aufgeführten Betäubungsmittel in den vorgegebenen Höchstmengen für einen Patienten verordnen. Die Höchstmengen sind im §2 der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) festgelegt. In Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden – durch den Vermerk „A“ auf dem Rezept kann er höhere Mengen oder mehrere Arzneimittel verschreiben.

Beispiele für Höchstmengen (innerhalb von 30 Tagen):

  • Amfetamin 600 mg
  • Buprenorphin 800 mg
  • Cannabis in Blütenform 100.000 mg
  • Dronabinol 500 mg
  • Fentanyl 500 mg
  • Hydromorphon 5000 mg
  • Levomethadon 1800 mg
  • Oxycodon 15.000 mg
  • Tilidin 18.000 mg

Versäumt der Arzt das Aufbringen des „Höchstmengen-A“ auf dem BtM-Rezept, darf retaxiert werden – auf Null, weil die Verordnung nicht ordnungsgemäß ausgestellt wurde. Schließlich könne der Patient Schaden nehmen, argumentiert die Kasse. Für die Apotheken kann die Strafe schnell empfindlich werden, schließlich sind BtM auch Hochpreiser.

Der Apotheker kann ein fehlendes „A“ auf den Teilen I und II eigenständig nach Rücksprache mit dem Arzt ergänzen – der Arzt selbst muss auf dem in der Praxis verbliebenden Teil ebenfalls eine Ergänzung vornehmen, nur so ist die Verordnung vollständig und abrechnungsfähig. Die Änderungen müssen Arzt und Apotheker jeweils mit Datum und Unterschrift gegenzeichnen.

Ein Problem für Apotheker: Sie können nicht in allen Fällen nachvollziehen, ob es sich im Abgabezeitraum von 30 Tagen um die erste Verordnung handelt oder ob eine Folgeverordnung vorliegt. Somit lässt sich eine eventuelle Überschreitung der zulässigen Höchstmenge nicht nachvollziehen. Löst der mündige Patient seine Rezepte in verschiedenen Apotheken ein, kann vom pharmazeutischen Personal nicht nachvollzogen werden, ob und wann die Höchstmenge überschritten ist und wann ein „A“ aufzubringen ist. Apotheker können der Prüfpflicht nur begrenzt nachkommen.

Die Anlage III des BtMG listet alle verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen BtM auf. Ausnahmen, die den Stoff aus der BtM-Pflicht entlassen, sind ebenfalls aufgelistet. Beispielsweise unterliegt Diazepam als Monopräparat mit maximal 250 mg Wirkstoff je Packung und maximal 10 mg je abgeteilter Form lediglich der Verschreibungspflicht.

Ein weiteres Beispiel aus der Praxis ist Tilidin: Alle flüssigen Zubereitungen unterstehen dem BtMG, in Tablettenform ist der Arzneistoff als Monopräparat mit maximal 300 mg je abgeteilter Form (berechnet als Base) in Kombination mit Naloxon auf einem rosa Rezept verordnungsfähig.

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1. Das Wichtigste in Kürze

Betäubungsmittelrezepte (BtM-Rezepte) sind spezielle, gelbe Rezeptvordrucke für starke Medikamente, die unter die Betäubungsmittelverordnung (BtMVV) fallen. BtM-Rezepte sind nur bis 8 Tage inklusive Verschreibungsdatum gültig. BtM-Rezeptvordrucke werden von der Bundesopiumstelle personenbezogen auf Anforderung von Ärzten ausgegeben.

BtM-Rezepte entsprechen den Betäubungsmittelanforderungsscheinen im stationären Bereich.

2. Besonderheiten

Ein BtM-Rezept ist ein amtliches Formular in dreifacher Ausfertigung:

  • Teil 1 wird in der Apotheke 3 Jahre lang archiviert.
  • Teil 2 verwendet der Apotheker für die Abrechnung mit der Krankenkasse.
  • Teil 3 archiviert der Arzt für 3 Jahre.

Bei der Ausstellung von BtM-Rezepten unterscheidet man folgende Formen:

  • Standard-BtM-Rezepte
  • A-Rezepte: Ausnahmerezept, wenn der Arzt aus medizinischen Gründen bestimmte gesetzliche Vorgaben überschreiten muss
  • N-Rezepte: Notfall-Verschreibung auf einem normalen Rezeptformular
  • Kombinationsrezepte: Wenn eine Wirksubstanz in zwei unterschiedlichen Darreichungsformen (z.B. Tropfen und Pflaster) verschrieben wird.
  • Verschreibungen für den Praxisbedarf der Ärzte

3. Gültigkeit

Ausgefüllte BtM-Rezepte sind nur bis zum 8. Tag inklusive Verschreibungsdatum gültig. Diese Frist darf nur überschritten werden, wenn ein in Deutschland nicht zugelassenes Arzneimittel eingeführt werden muss.

4. Wer hilft weiter?

Fachinformationen zu BtM-Rezepten gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Verschreibung/_node.html oder unter Telefon 0228 207-4321, Mo-Fr, 9-12 Uhr.

5. Verwandte Links

Betäubungsmittel

Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Betäubungsmittelanforderungsscheine

T-Rezept

Medizinisches Cannabis

Gesetzesquellen: §§ 8, 9 BtMVV

Wie funktioniert ein BtM

BtM -Rezepte (ambulante Verschreibung) Sie sind zur Verwendung durch den jeweiligen Arzt bestimmt und dürfen nur im Vertretungsfall übertragen werden. Sie werden bei ambulanter Behandlung patientenbezogen oder für den Praxisbedarf ausgestellt und sind in einer öffentlichen Apotheke einzulösen.

Wie muss ein BtM Buch geführt werden?

Inhaber einer betäubungsmittelrechtlichen Erlaubnis nach § 3 Betäubungsmittelgesetz ( BtMG ) haben eine Dokumentation über jeden Zu- und Abgang und den sich nach jeder Bewegung ergebenden Bestand fortlaufend und getrennt für jedes Betäubungsmittel und für jede Betriebsstätte zu führen.

Wie viele Medikamente auf ein BtM

Das BtM-Verordnungsblatt ist vollständig auszufüllen analog einer Verordnung auf Muster 16 (siehe Ausfüllhilfe Muster 16). Verordnungsfeld „Rp“: Hier dürfen maximal zwei Betäubungsmittel je BtM-Verordnungsblatt, sowie ein weiteres Arzneimittel zur Begleitmedikation verordnet werden.

Wann muss ein A auf ein BtM

In der BtMVV sind Höchstmengen definiert, die ein Arzt höchstens für einen Zeitraum von 30 Tagen für einen Patienten verordnen darf. Überschreitet ein Arzt die vorgegebenen Höchstmengen, so muss er dies auf dem BtM-Rezept durch den Buchstaben „A” kenntlich machen.

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