Was passiert wenn ein partner sich nicht scheiden lassen will

Was kann ich strategisch und menschlich tun, um meinen Partner zur Zustimmung zur Scheidung zu bewegen?

Verweigert der Partner die Zustimmung zur Scheidung, hat er dafür meist irgendwelche Gründe. Es versteht sich, dass Sie sich strategisch und menschlich danach ausrichten sollten, dass Sie diese Gründe erkennen und Lösungen finden, die Ihren Partner veranlassen, der Scheidung trotz eventueller Vorbehalte zuzustimmen.

Tipp 1: Bleiben Sie im Gespräch miteinander

Viele Trennungen verlaufen schmerzvoll. Die Kommunikation unter den Partnern leidet. Man fühlt sich sprachlos. Trotzdem sollten Sie nach Ablauf einer „Trennungstrauerphase“ versuchen, den Gesprächsfaden zum Partner wieder aufzunehmen. Wer miteinander spricht, verhandelt und erkennt, was den anderen bedrückt und was konkret die Scheidung blockiert. Auch wenn Sie emotionale Vorbehalte haben, sollten Sie über Ihren Schatten springen. Jedes konstruktiv geführte Gespräch schafft Probleme beiseite. Wenn Sie nicht miteinander sprechen, lösen Sie keine Probleme. Schließlich geht es darum, Ihre eheliche Lebensgemeinschaft abzuwickeln. Dazu sind Sie aufeinander angewiesen.

Ziel eines Konfliktes oder einer Auseinandersetzung soll nicht der Sieg, sondern der Fortschritt sein.

Tipp 2: Sprechen Sie nicht ausschließlich über Anwälte miteinander

Anwälte sind das Sprachrohr, wenn Sie nicht mehr miteinander sprechen können. Aber auch der beste Anwalt kann die Gefühle und emotionalen Vorbehalte Ihres Ehepartners bei der Scheidung nicht aus dem Weg räumen, wenn er nur Schriftsätze formuliert. Deren Inhalt kann noch so vorteilhaft erscheinen. Wenn der Partner nicht will, erreichen Sie auf diesem Weg nicht unbedingt Ihr Ziel. Sie tun sich selbst einen großen Gefallen, wenn Sie versuchen, direkt mit Ihrem Ehepartner zu kommunizieren und sich nicht ausschließlich über Ihre Anwälte miteinander auszutauschen. Der direkte menschliche Kontakt ist der beste Weg, Lösungen zu finden.

Tipp 3: Streiten Sie nicht über die Kinder

Haben Sie gemeinsame Kinder, sollten Sie Ihre Kinder soweit wie möglich aus Ihrer Scheidung heraushalten. In vielen Scheidungen verweigert ein Ehepartner dem anderen den Umgang mit den gemeinsamen Kindern. Allein diese Weigerung ist Grund dafür, dass der Partner umgekehrt die Scheidung verweigert. Machen Sie also Ihre Kinder nicht zum Spielball Ihrer Interessen. Berücksichtigen Sie, dass jeder Ehepartner ein gesetzlich verbrieftes Recht darauf hat, als Elternteil den Umgang mit seinem Kind zu pflegen. Umgekehrt hat auch Ihr Kind ein gesetzliches Recht auf Umgang mit jedem seiner Elternteile. Sie sollten diese gesetzlichen Vorgaben, die auch mit der moralischen Wertung des Gesetzgebers einhergehen, nicht ignorieren. Streiten Sie also nicht über die Kinder. Sie verbessern damit Ihre Chancen auf eine einvernehmliche Scheidung erheblich.

Tipp 4: Streben Sie die einvernehmliche Scheidung an

Vielleicht verweigert der Ehepartner die Scheidung aus Kostengründen. Steht nämlich die Regelung einer Scheidungsfolge zur Debatte (z.B. Zugewinnausgleich), verursachen Sie hohe Verfahrenskosten, wenn Sie sich wegen der Scheidungsfolgen vor Gericht auseinandersetzen und den Richter entscheiden lassen. Besser ist es, wenn Sie die Scheidungsfolgen außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Damit ermöglichen Sie die einvernehmliche Scheidung und erreichen bestenfalls die Zustimmung Ihres Ehepartners.

Tipp 5: Regeln Sie Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Grund für die Weigerung des Partners kann auch sein, dass er im Hinblick auf die Scheidung die eine oder andere Scheidungsfolge geregelt wissen möchte. Solange es keine Regelung gibt, will er der Scheidung nicht zustimmen. Natürlich könnten Sie die Regelung einer Scheidungsfolge auch gerichtlich beantragen. Ihre Scheidung würde dann streitig verlaufen und die Einbeziehung von zwei Rechtsanwälten bedingen. Vielleicht kommen Sie Ihrem Ehepartner insoweit entgegen, als Sie sich bereit zeigen, die regelungsbedürftige Scheidungsfolge außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln und zu dokumentieren. Um Rechtssicherheit zu schaffen, müssen Scheidungsfolgenvereinbarungen im Regelfall notariell beurkundet werden. Alternativ könnten Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung auch im mündlichen Scheidungstermin dem Richter ins Protokoll diktieren. In beiden Fällen ist die Vereinbarung rechtsverbindlich. Beide Partner hätten dann eine rechtssichere Perspektive.

Tipp 6: Bleiben Sie Freunde und Partner im Leben

Vielleicht verweigert der Partner die Scheidung nur deshalb, weil er nach der Scheidung für sich selbst keine Perspektive mehr sieht, sich einsam, verlassen und enttäuscht fühlt. Scheidung bedeutet nicht, dass Sie sich nicht mehr in die Augen schauen. Konstruktiv kann sein, dass Sie eine neue Basis finden, wie Sie künftig miteinander umgehen. Bestenfalls bleiben Sie Freunde und stehen sich im Leben bei. Vor allem dann, wenn Sie gemeinsame Kinder haben, kann es ausgesprochen hilfreich sein, den Partner in die Erziehung und Entwicklung der Kinder einzubeziehen. Geteilte Verantwortung ist halbes Leid. Als Elternteil stehen Sie allein oft gegenüber dem Kind auf verlorenem Posten. Der andere Elternteil hat dann vielleicht eine weitaus größere Einflussmöglichkeit. Gemeinsam klären Sie die Situation leichter.

Tipp 7: Nehmen Sie sich keinen gemeinsamen Anwalt

Es gibt im Scheidungsverfahren keinen gemeinsamen Anwalt. Rechtsanwälten ist es aus standesrechtlichen Gründen verboten, widerstreitende Interessen von Ehepartnern zu vertreten. Auch wenn Sie sich im Grunde einig sind und sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, sind Sie potentielle Gegner. Gehen Sie gemeinsam zum Anwalt, können Sie noch gar nicht zuverlässig wissen, ob Sie sich wirklich in allen Punkten einig sind oder ob es noch Klärungsbedarf gibt, aus dem sich gegenteilige Interessen ergeben könnten. Der Anwalt müsste Sie sofort aufklären, dass er nur eine Partei vertreten kann.

Gut zu wissen:

Sie können im Ausnahmefall gemeinsam einen Rechtsanwalt aufsuchen, sofern keine widerstreitenden Interessen erkennbar sind und Sie Ihre Scheidung bedingungslos einvernehmlich abwickeln wollen. Scheidungsfolgen sollten Sie gleichfalls einvernehmlich regeln wollen. Sobald gegensätzliche Interessen zutage treten, muss der Anwalt das Informationsgespräch sofort beenden und darf auch keinen der Ehepartner mehr im Scheidungsverfahren vertreten.

Tipp 8: Wechseln Sie den Anwalt, wenn dieser nur auf Streit gebürstet ist

Es braucht nicht verschwiegen zu werden, dass Anwälte mehr Geld verdienen, wenn sie die Scheidung als streitige Scheidung führen und auch Scheidungsfolgen gerichtlich verhandeln und durch das Gericht entscheiden lassen. Wenn sich Ihr Ehepartner allein dadurch herausgefordert fühlt und deshalb die Scheidung verweigert und eigentlich eine einvernehmliche Scheidung wünscht, sollten Sie überlegen, den Anwalt zu wechseln. Sie können den Anwaltsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung irgendwelcher Fristen kündigen. Nach der Kündigung oder parallel dazu können Sie einen neuen Anwalt beauftragen, mit dem Ziel, Ihre Scheidung möglichst einvernehmlich und damit auch kostengünstig und zügig abzuwickeln.

Wie lange dauert Scheidung Wenn Partner nicht will?

Spätestens nach drei Jahren Trennung kann die Scheidung vom Gericht auch zwangsweise ohne dessen Einverständniserklärung erfolgen. Bei einer Härtefallscheidung kann die Ehe im Ausnahmefall auch vor Ablauf des ersten Trennungsjahres gegen den Willen des anderen Ehepartners geschieden werden.

Wie lange kann man die Scheidung hinauszögern?

Tipp 9: Scheidung spätestens nach drei Jahren Hat Ihr Ehegatte den Scheidungsantrag eingereicht und dazu den Vollzug des Trennungsjahres nachgewiesen, können Sie die Scheidung verzögern und auf einen Zeitraum bis zu drei Jahre verhindern, wenn Sie dem Scheidungsantrag nicht zustimmen.

Was passiert wenn man sich trennt aber nicht scheiden lässt?

Ohne Scheidung hat der Ehepartner im Erbfall Anspruch auf seinen Pflichtteil. Steuervorteile bietet die Trennung ohne Scheidung nicht: Die Eheleute müssen die Steuerklassen wechseln. Ohne Scheidung können sich mehr Nach- als Vorteile ergeen – eine einvernehmliche Scheidung kann daher die bessere Option sein.

Kann eine Ehe einseitig geschieden werden?

Auch wenn der andere Ehegatte die Scheidung verweigert, ist nach einem Jahr Trennung in den meisten Fällen die Scheidung auch ohne Zustimmung möglich. Die Scheidung kann nach einem Jahr Trennung einseitig eingereicht werden.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte