Was passiert wenn ich aus gesundheitlichen Gründen meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?

Begriff

Der vorzeitige Austritt des Arbeitnehmers bildet das Gegenstück zur Entlassung durch den Arbeitgeber. Vorzeitiger Austritt und Entlassung führen zu einer einseitigen, fristlosen Beendigung des Dienstverhältnisses. Daher darf auch der vorzeitige Austritt durch den Arbeitnehmer nur bei Vorliegen wichtiger Gründe erfolgen. 

Wichtige Gründe, die einen vorzeitigen Austritt rechtfertigen, sind insbesondere Dienstunfähigkeit oder Gesundheitsgefährdung. 

Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn der Gesundheitszustand den Arbeitnehmer zur Erbringung seiner Dienstleistung dauerhaft unfähig macht. Die Dienstunfähigkeit muss während des Arbeitsverhältnisses eingetreten sein. In absehbarer Zeit darf mit einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen sein.

Vorsicht!
Bloß vorübergehende Krankheiten berechtigen nicht zum Austritt. Als dauerhaft sieht die Rechtsprechung einen Zeitraum von über 26 Wochen an.

Die Unfähigkeit des Dienstnehmers muss sich auf "seine Dienstleistung“ beziehen.
Es kommt somit einzig darauf an, dass der Dienstnehmer seine arbeitsvertraglich geschuldeten Aufgaben nicht mehr erbringen kann.

Gesundheitsgefährdung

Ein Austrittsgrund wegen Gesundheitsgefährdung liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zwar noch erbringen, aber nicht mehr ohne Schaden für seine Gesundheit fortsetzen kann.

Vorsicht!
Der Eintritt eines konkreten Gesundheitsschadens ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn bei der Fortsetzung der Dienstleistung ein gesundheitlicher Schaden in absehbarer Zeit objektiv zu befürchten ist.

Die Gesundheitsgefährdung muss aus der Arbeitsleistung resultieren. Das bedeutet aber nicht, dass die Arbeitsleistung die einzige Ursache sein muss. Das Austrittsrecht besteht nur dann, wenn die Gesundheitsgefährdung zumindest 26 Wochen andauern wird.
Ob ein ausreichender Gesundheitsschaden droht, kann in der Praxis wohl nur von einem ärztlichen Sachverständigen (z.B. Facharzt) beurteilt werden. 

Informationspflicht des Dienstnehmers

Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber vom beabsichtigten Austritt informieren.

Der Arbeitgeber hat dann die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer eine andere, nicht gesundheitsschädliche Tätigkeit anzubieten. Kommt der Arbeitnehmer dieser Informationspflicht nicht nach, ist sein vorzeitiger Austritt unberechtigt.

Vorsicht!
Die Informationspflicht besteht dann nicht, wenn dem Arbeitgeber die Gesundheitsgefährdung bereits bekannt ist oder kein geeigneter Ersatzarbeitsplatz vorhanden ist.

Die bloße Befürchtung, dass eine Gesundheitsgefährdung in Zukunft entstehen kann, reicht für einen vorzeitigen Austritt nicht aus.

Ersatzarbeitsplatz

Bietet der Arbeitgeber einen geeigneten Ersatzarbeitsplatz an, fällt das Austrittsrecht des Arbeitnehmers weg. Das Ersatzarbeitsplatzangebot muss konkret, ausreichend bestimmt, gesundheitlich zumutbar und durch den Dienstvertrag gedeckt sein. 

Der Arbeitgeber muss die Ersatzbeschäftigung unverzüglich anbieten. Ist der Arbeitnehmer im Krankenstand, hat das Anbieten des Ersatzarbeitsplatzes innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen.

Austrittserklärung

Der Austritt aus gesundheitlichen Gründen kann jederzeit - auch während eines Krankenstandes - erklärt werden.

Beweislast 

Der Arbeitnehmer hat das Vorliegen des Austrittsgrundes zu beweisen. Es ist sinnvoll, vom Arbeitnehmer darüber eine ärztliche Bestätigung zu verlangen. Der Arbeitgeber kann jedoch nicht das Attest eines bestimmten Arztes oder eines Amtsarztes verlangen. 

Vorsicht! 
Im Streitfall ist das Arbeitsgericht an die ärztliche Bestätigung nicht gebunden und kann einen gerichtlichen Sachverständigen bestellen.

Ansprüche des Dienstnehmers

Bei einem berechtigten vorzeitigen Austritt wegen Gesundheitsgefährdung ist eine Endabrechnung zu erstellen. Diese umfasst jedenfalls

  • das Gehalt (Lohn) bis zum Ende des Dienstverhältnisses,
  • die Urlaubsersatzleistung,
  • die anteiligen Sonderzahlungen laut Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag bis zum Ende des Dienstverhältnisses und
  • gegebenenfalls auch die Abfertigung alt

Eine Kündigungsentschädigung steht dem Dienstnehmer nur dann zu, wenn den Dienstgeber am berechtigten vorzeitigen Austritt ein Verschulden trifft.

Stand: 01.01.2022

Ein Aufhebungsvertrag kann auch aus gesundheitlichen Gründen geschlossen werden.

Eine Krankheit kann in vielen Fällen einen starken Einschnitt ins Leben darstellen. Manche Betroffene müssen aufgrund von Erkrankungen ihre Lebensgewohnheiten verändern, worunter nicht selten auch der berufliche Alltag fällt. Kann eine Beschäftigung nicht mehr ausgeführt werden, muss dies jedoch nicht unbedingt in einer Kündigung resultieren.

Denkbar ist auch ein Aufhebungsvertrag, der bei Krankheit genutzt wird, um sich in beidseitigem Einverständnis zu trennen. Doch diesbezüglich herrschen teilweise Unsicherheiten: Wie funktioniert ein Aufhebungsvertrag wegen Krankheit? Ist eine Sperrfrist in Bezug auf Arbeitslosengeld I immer zu erwarten? Wie kann ein „Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen“ aussehen? Ein Muster dazu und die Antworten auf die genannten Fragen erhalten Sie im Folgenden.

  • Kompaktwissen: Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen
  • Aufhebungsvertrag während einer Krankheit: Dieser birgt einige Vorteile
  • Das Problem mit dem Arbeitslosengeld
    • Wichtig: Immer mit der zuständigen Person der Agentur für Arbeit sprechen
    • Beeinträchtigt ein Aufhebungsvertrag die Krankenversicherung?
  • Aufhebungsvertrag wegen Krankheit: Ein Muster zum Download
    • Weiterführende Suchanfragen
    • Weitere interessante Ratgeber

Warum sollten Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag in Erwägung ziehen?

Ein Aufhebungsvertrag bietet vor allem den Vorteil, dass beide Parteien einvernehmlich das Ende des Arbeitsverhältnisses vereinbaren, ohne dass eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss.

Muss ich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld fürchten, wenn ich wegen Krankheit einen Aufhebungsvertrag unterschreibe?

Dies hängt vom Einzelfall ab. Denn nur wenn ein wichtiger Grund für das vorzeitige Aufheben des Arbeitsverhältnisses vorliegt, wird von einer Sperrzeit abgesehen. Ob Ihr Gesundheitszustand einen solchen „wichtigen Grund“ darstellt, muss individuell entschieden werden.

Wie kann ein Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen aussehen?

Unser Muster bietet eine Orientierung, wie ein solcher Aufhebungsvertrag aufgesetzt werden kann.

Was ist vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages zu beachten?

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen von sich aus eine Abfindung in Form eines Aufhebungsvertrages anbietet, ist er sich Ihrer Rechte bewusst. Allerdings ist das Angebot meist weit von einer fairen Abfindung entfernt. Die Experten von CONNY prüfen gerne Ihren Vertrag.

Aufhebungsvertrag während einer Krankheit: Dieser birgt einige Vorteile

Wie bereits erwähnt, können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu entschließen, einen Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen zu nutzen, um das bis dahin bestehende Arbeitsverhältnis zu beenden.

Damit erweist sich ein krankheitsbedingter Aufhebungsvertrag als eine legitime Alternative zur Kündigung. Diese ist oft an strikte Vorgaben sowie Kündigungsfristen gebunden, welche eine Trennung auch dann verhindern, wenn beide Seiten an dieser interessiert sind.

Anders sieht es bei einem Aufhebungsvertrag vor oder nach Ausbruch einer Krankheit aus. Diese hebelt alle geltenden Kündigungsfristen aus, die entweder durch den geltenden Arbeitsvertrag oder durch die gesetzliche Regelung in § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bestehen. Doch ein Aufhebungsvertrag, der aus gesundheitlichen Gründen geschlossen wird, birgt auch individuelle Vorteile für Arbeitgeber und -nehmer:

  • Unternehmer sehen sich oft mit hohen Kosten konfrontiert, wenn sie einen, womöglich langjährigen, Mitarbeiter entlassen wollen. Ein krankheitsbedingter Aufhebungsvertrag ist, trotzdem er nicht häufig eine Abfindung für den Entlassenen mit sich bringt, oft kostengünstiger.
  • Beschäftigte, die bereits eine neue Stelle ergattert haben, profitieren zudem besonders von der Auflösung der Kündigungsfristen. Ein Aufhebungsvertrag, der durch Arbeitnehmer wegen einer Krankheit genutzt wird, ermöglicht eben auch den schnellen Wechsel in eine neue Firma.
  • Ein Aufhebungsvertrag, der aus gesundheitlichen Gründen geschlossen wird, bedarf zudem keiner Anhörung des Betriebsrates. In vielerlei Hinsicht ist dieser risikoloser und zufriedenstellender für beide Seiten.

Aufhebungsvertrag nach einer Krankschreibung: Gesundheitliche Probleme müssen nachgewiesen werden.

Findet eine Einigung durch einen Auflösungsvertrag statt, wird oft auch vom goldenen Handschlag gesprochen.

Ein Aufhebungsvertrag, der aus gesundheitlichen oder anderen Gründen geschlossen wird, muss dabei in jedem Fall schriftlich vorliegen. Diese Vorschrift wird durch § 623 BGB festgelegt.

Eine elektronische Form gilt als nicht zulässig.

Das Problem mit dem Arbeitslosengeld

Auflösende Verträge, mit denen die Einschränkungen einer Kündigung umgangen werden können, haben jedoch nicht nur Vorteile. So konnte für lange Zeit ein Aufhebungsvertrag wegen Krankheit eine Sperrzeit auslösen. Das bedeutet: Finden die Personen, die auf diese Weise aus einem Unternehmen ausgeschieden sind, nicht gleich wieder eine Arbeit, müssen Sie einen gewissen Zeitraum ohne Arbeitslosengeld I leben.

Diese Konsequenz beruhte auf einer lange gültigen Geschäftsanweisung der Agentur für Arbeit, die sich auf § 159 SGB III bezog. Demnach lag ein wichtiger Grund für die Eigenlösung des Arbeitsverhältnisses nur dann vor, wenn eine drohende Kündigung als betriebsbedingte Kündigung eingestuft werden konnte. In diesem Fall mussten Arbeitnehmer auch bei einem Auflösungsvertrag keine Sperre des Arbeitslosengeldes befürchten.

Dieser Bereich des „sicheren Auflösens“ wurde durch eine Überarbeitung der betreffenden Geschäftsanweisung erweitert. Ein wichtiger Grund, der einen Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen legitimiert, liegt auch dann vor, wenn eine drohende Kündigung sich auf personenbezogene Faktoren stützt. Dazu zählt auch eine vorhandene Krankheit.

Ein Aufhebungsvertrag wegen Krankheit darf Arbeits­losengeld nicht mehr beeinträchtigen.

Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist hier der entscheidende Punkt. Können ausgeschiedene Mitarbeiter diesen nachweisen, darf ihnen auch keine Sperrzeit auferlegt werden. Die Hinnahme einer Kündigung ist in solchen Fällen nämlich nicht zumutbar. Doch auch der Kündigungszeitpunkt kann sich als entscheidend erweisen:

  • So erkennt die Rechtsprechung allgemein hin einen wichtigen Grund an, wenn eine Bedingung erfüllt ist: Der geschlossene Aufhebungsvertrag, aus gesundheitlichen oder anderen Gründen, muss das Arbeitsverhältnis zeitlich so beenden, wie es auch bei einer ordnungsgemäßen Kündigung der Fall gewesen wäre.
  • Wollen Betroffene also mit Sicherheit nach dem Ausscheiden aus einem Unternehmen Arbeitslosengeld 1 beziehen, sollten sie geltende Fristen auch mit einem auflösenden Vertrag nicht umgehen.
  • Anders sieht es aus, wenn das Abwarten der Kündigungsfristen nicht zumutbar ist. Hier ist jeder Einzelfall für sich abzuwägen und zu klären, ob wichtige Gründe einen schnelleren Ausstieg rechtfertigen. Diesbezüglich entschied das Bayerische Landessozialgericht im Februar 2017 jedoch, dass der drohende Verfall einer Abfindung keine Zeitverkürzung rechtfertigt (L 10 AL 25/16).

Es zeigt sich also, dass eine drohende krankheitsbedingte Entlassung einen Grund darstellt, der wichtig genug ist, um einen Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen zu rechtfertigen und eine Sperre von vornherein auszuschließen. Doch auch der Inhalt des Vertrages ist entscheidend: Neben der Nichteinhaltung der ordnungsgemäßen Kündigungsfristen sorgt die zusätzliche Genehmigung einer Abfindung schnell für eine Arbeitslosengeldsperre. Wichtige Gründe schützen nicht mehr davor, eine Sperrzeit auferlegt zu bekommen, wenn beide Faktoren vorliegen.

Die gesetzliche Grundlage bildet in diesem Fall § 158 SGB III. Der Paragraph gibt für diese Situation eine Sperrzeit vor, die vom Zeitpunkt der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses bis hin zum eigentlichen Ende der regulären Kündigungsfrist andauert.

Wichtig: Immer mit der zuständigen Person der Agentur für Arbeit sprechen

Geht es darum, einen Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen zu schließen, sollte unabhängig von der im Einzelfall vorliegenden Situation immer die zuständige Stelle der Agentur für Arbeit informiert werden. Das hat den Vorteil, dass Sachverhalte direkt geprüft werden können.

Ein Aufhebungsvertragstoppt Krankengeld, wenn es zu einer Sperrzeit kommt.

Folglich erfahren Betroffene schneller, ob sie auf der sicheren Seite sind. Ein direktes Gespräch mit einem zuständigen Sachbearbeiter hat zudem einen weiteren Vorteil:

Liegt dem Aufhebungsvertrag, der aus gesundheitlichen Gründen geschlossen wurde, einer der folgenden Gründe vor, stellt sich die Agentur für Arbeit für gewöhnlich nicht quer und verhängt auch keine Sperre:

  • Psychischer Druck oder Mobbing führen zu Erkrankungen und Stresssymptomen
  • Es kommt immer wieder zu sexueller Belästigung
  • Geforderte Arbeit übersteigt das eigene Leistungsvermögen

Beeinträchtigt ein Aufhebungsvertrag die Krankenversicherung?

In der Tat beeinflusst ein Aufhebungsvertrag auch die Krankenkasse; genauer gesagt das Versicherungsverhältnis, das zu dieser besteht. Kommt es nämlich zu einer Sperrzeit durch die Arbeitsagentur, sorgt letztere auch erstmal nicht für eine Krankenversicherung. In dieser Situation kommt es erst ab der fünften Woche der Arbeitslosigkeit zur Versicherung durch das Jobcenter.

Doch arbeitssuchende Personen müssen auch in den ersten vier Wochen keine Angst haben, ohne Versicherungsschutz da zu stehen. Denn die sogenannte Nachversicherungspflicht, die durch das fünfte Sozialgesetzbuch vorgegeben wird, sorgt dafür, dass Betroffene auch in dieser Zeit noch durch die zuvor schon zuständige Krankenversicherung versichert sind.

Ein Aufhebungsvertrag, der aus gesundheitlichen Gründen geschlossen wird, beeinflusst jedoch in jedem Fall die Zahlungen von Krankengeld. Diese bleiben in der Zeit einer bestehenden Sperrfrist aus.

Aufhebungsvertrag wegen Krankheit: Ein Muster zum Download

Im Folgenden können Sie zum Aufhebungsvertrag, der krankheitsbedingt erfolgt, ein Muster herunterladen. Dieses dient sowohl einem Arbeitgeber als auch einem Arbeitnehmer als Orientierung.

Hier erhalten Sie das Muster eines Aufhebungsvertrags aus gesundheitlichen Gründen.

Einfach ausgedruckt und verwendet werden kann es jedoch nicht! Es soll schlichtweg einen Eindruck davon vermitteln, wie ein entsprechender Vertrag aussehen kann. Wer Hilfe bei der Vertragsaufsetzung benötigt, sollte sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

Aufhebungsvertrag wegen Krankheit (.doc)

Aufhebungsvertrag wegen Krankheit (.pdf)

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Was tun wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann?

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen. Können Sie noch einige Stunden täglich arbeiten, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch erzielen.

Was macht man wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann?

Wenn Sie berufsunfähig werden, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Da die Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung meist nicht ausreichend sind, empfehlen wir eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wer zahlt wenn man wegen Krankheit nicht mehr arbeiten kann?

In den ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter, sofern den Arbeitnehmer kein Verschulden trifft. Nach sechs Wochen übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse (AOK, Barmer, Techniker, BKK…) die Zahlung eines Krankengeldes.

Was für Krankheiten führen zu einer Erwerbsminderungsrente?

Bei welchen Krankheiten bekommst Du die Erwerbsminderungsrente?.
Depressionen und andere psychische Erkrankungen. Depressionen und psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Gründen für die Beantragung einer vorzeitigen Rente wegen Krankheit. ... .
Krebserkrankungen. ... .
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