Was passiert wenn ich mein Auto abmelde mit der Versicherung?

Die wich­tigsten Fakten zur Fahr­zeugab­mel­dung:

  • Fahrzeug kann bei jeder Kfz-Zulassungsstelle oder online abgemeldet werden
  • Du kannst das Auto persönlich oder durch einen Vertreter abmelden
  • Die Autoabmeldung kostet zwischen 6 und 12 Euro
  • Um dein Kfz abzumelden, benötigst du einen Personalausweis oder Reisepass, die Fahrzeugpapiere und das zugehörige Kennzeichen

Hat ein Fahrzeug ausgedient oder möchtest Du das Auto nicht mehr im Straßen­verkehr nutzen, kannst Du dieses bei der Zulassungs­stelle abmelden. Anders als bei der Zulassung kannst Du Dein Auto überall abmelden. Zur Abmeldung benötigst Du beide Teile der Zulassungs­bescheinigung sowie den Verwertungs­nachweis bei endgültiger Stilllegung.

In unserem Ratgeber erfährst Du, mit welchen Kosten Du rechnen musst, wenn Du ein Kfz abmeldest und welche Folgen eine Abmeldung für Deine Autoversicherung hat.

Der Ratgeber gibt Dir allgemeine Informationen rund um die Abmeldung Deines Autos. Produkt­informationen zur Autoversicherung von CosmosDirekt findest Du hier.

Wer muss ein Auto abmelden?

Generell musst Du ein Fahrzeug persönlich bei der jeweiligen Zulassungsstelle abmelden. Wer sein Auto abmelden möchte, aber keine Zeit hat, zur Zulassungsstelle zu gehen, kann die Fahrzeugabmeldung einem Vertreter übertragen.
Im Gegensatz zur An- oder Ummeldung benötigt der Vertreter für die Kfz-Abmeldung keine Vollmacht. Jede Person, die die notwendigen Unterlagen einer Zulassungsbehörde vorlegt, kann Ihr Auto abmelden.

Wie die Abmel­dung eines Autos funk­tio­niert

Wer Halter eines Fahrzeugs ist, trägt Verantwortung für die Nutzung des Autos und zahlt Prämien für die Kfz-Versicherung und Kfz- Steuern. Daher ist es wichtig, dass der Halter ein Auto abmeldet, wenn er dieses nicht mehr nutzt – sei es, weil er das Auto verkauft oder weil es endgültig außer Betrieb genommen werden soll. Dieser Vorgang findet in Deutschland immerhin rund 9 Millionen Mal pro Jahr statt. Der Ablauf der Abmeldung bleibt bis auf wenige Aspekte vom späteren Verbleib des Autos unberührt. Die Pkw-Abmeldung kann zudem bei jeder Zulassungsbehörde durchgeführt werden – diese muss auch nicht in deinem Zulassungsbezirk liegen.

Du suchst eine Zulassungsbehörde? Dann lade Dir hier die gewünschten Informationen herunter: Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (früher: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Kfz-Kennzeichen
  • Verwertungsnachweis bei endgültiger Abmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass

Was ist ein verwertungsnachweis?

Nur zertifizierte Fachbetriebe dürfen Altfahrzeuge entsorgen. Der Besitzer des verschrotten Fahrzeugs erhält zum Nachweis einen Verwertungsnachweis. Mit diesem Nachweis wird bei der Zulassungsstelle bei der Abmeldung die fachgerechte Entsorgung des Kfz nachgewiesen.

Wenn ein Auto abgemeldet wird, wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt, dass das Fahrzeug stillgelegt ist. Die Kennzeichen müssen mit zur Zulassungsstelle gebracht werden, da diese dort entwertet werden. Wenn ein Auto endgültig abgemeldet werden soll, muss der Halter nachweisen, dass er den Wagen zu einer anerkannten Altwagenverwertungsstelle gebracht hat. Diese stellt einen Nachweis mit Angaben zum Fahrzeughalter, dem Fahrzeug und der Annahmestelle aus.

Möchtest du dein Auto ummelden, müssen alle erforderlichen Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Sind deine Dokumente unvollständig, kann dein Auto womöglich nicht umgemeldet werden. Stelle deshalb vor dem Gang zur Zulassungsbehörde sicher, dass Du alle notwenigen Dokumente dabei hast.

Bei der Wiederzulassung eines Autos ist es wichtig, dass die Abmeldung nicht länger als 7 Jahre zurückliegt. Innerhalb der Frist von 7 Jahren müssen dann bei der Anmeldung die üblichen Dokumente wie der Bericht der Hauptuntersuchung, die Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) vorgelegt werden. Befindet sich ein Auto hingegen länger als 7 Jahre außer Betrieb, erlischt die Betriebserlaubnis. Dann ist eine Vollabnahme bei einer amtlich zugelassenen Prüfungsstelle erforderlich, um dein Auto anmelden zu können.

Wer ein Auto, einen Anhänger oder ein Motorrad abmelden möchte und weder verkauft noch verschrotten lässt, sollte in jedem Fall die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II gut aufbewahren. Diese ermöglichen es, das Fahrzeug gegebenenfalls ohne größeren Aufwand erneut zuzulassen.

Wenn das Auto sein Soll erfüllt hat und sich auch ein Verkauf nicht mehr lohnt, ist die endgültige Stilllegung des Wagens in der Regel die richtige Lösung. Seit dem 1. März 2007 unterscheiden die Zulassungsstellen nicht mehr zwischen einer vorläufigen und einer endgültigen Abmeldung – es gibt nur noch einen Status. Wenn aber klar ist, dass ein Fahrzeug keine Zulassung mehr erhalten wird, kannst du nicht nur eine vorübergehende Außerbetriebsetzung, sondern eine endgültige Stilllegung sowie eine Verschrottung veranlassen.

Möchtest du einen Fahrzeugwechsel durchführen, musst du dein altes Auto zuvor bei der Zulassungsstelle abmelden. Anschließend kannst du dir bei deinem Versicherer eine neue eVB-Nummer zusenden lassen, um Ihr neues Auto anmelden zu können. Die An- und Abmeldung des Kfz kannst du auch ganz einfach in einem Schritt erledigen.

Wenn du das Auto abmeldest, das bisherige Kennzeichen aber behalten möchtest, kannst du dir dieses gegen eine geringe Gebühr reservieren lassen. Ansonsten könnte das Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug vergeben werden.

Generell musst du ein Fahrzeug persönlich bei der jeweiligen Zulassungsstelle abmelden. Wer sein Auto abmelden möchte, aber keine Zeit hat, zur Zulassungsstelle zu gehen, kann die Fahrzeugabmeldung einem Vertreter übertragen.

Im Gegensatz zur An- oder Ummeldung benötigt der Vertreter für die Kfz-Abmeldung keine Vollmacht. Jede Person, die die notwendigen Unterlagen einer Zulassungsbehörde vorlegt, kann Ihr Auto abmelden.

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Nach der Abmeldung fahren - darf man das?

Nach der Abmeldung kann das Fahrzeug an diesem Tag noch gefahren werden, falls die Rückfahrt mit entstempelten Kfz-Kennzeichen von der Versicherungsgesellschaft abgedeckt und das Kennzeichen weiterhin dem bisherigen Fahrzeughalter amtlich zugeteilt ist.

Wird ein Fahrzeug abgemeldet, wird das Kfz-Kennzeichen normalerweise entwertet sowie die TÜV- und HU-Plaketten abgenommen. Am besten sollte man sich rechtzeitig vor der Abmeldung bzw. Stilllegung bei seiner Kfz-Versicherung erkundigen, da es unterschiedliche Kfz-Bedingungen am Markt gibt. Ist der erforderliche Versicherungsschutz vereinbart, so müssen die entstempelten Kfz-Kennzeichen hierfür aber wieder ordnungsgemäß am Fahrzeug montiert sein. Dann kann man ohne Risiko auf direktem Wege (ohne Umweg) bis nach Hause oder zum Zielort (bspw. Autohaus) fahren, falls diese Rückfahrt innerhalb des für das Fahrzeug geltenden Zulassungsbezirks oder eines angrenzenden Zulassungsbezirks erfolgt. Die Kfz-Versicherung läuft an dem Tag, an dem du dein Auto abmeldest bis um 23.59 Uhr.

Möchtest Du das Auto nach einem Verkauf direkt abmelden oder in ein anderes Land überführen, kannst Du bei der jeweiligen Zulassungsstelle ein Überführungskennzeichen wie bspw. ein Kurzzeitkennzeichen beantragen.

Auto abmelden – Was passiert mit meiner Kfz-Versi­che­rung?

Wird ein Fahrzeug abgemeldet, wird von der Zulassungsstelle automatisch eine Meldung an das Finanzamt sowie an Ihre Versicherung versendet. Der Versicherungsschutz für das jeweilige Fahrzeug wird aufgehoben – die Versicherung erlischt aber nicht direkt, nachdem du das Kfz abmeldest.

Es wird automatisch eine Ruheversicherung vereinbart – in der Regel für 18 Monate. Meldest du das Fahrzeug innerhalb dieser Frist nochmal an, kannst du den Versicherer nicht wechseln. Erst nach Ablauf der 18 Monaten kannst du die Kfz Versicherung wechseln.

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Wieso ein Auto abge­meldet wird

Die Gründe für die Abmeldung eines Fahrzeuges sind vielfältig. Du solltest ein Auto abmelden, wenn:

  • Du das Auto verkaufen möchtest
  • das Auto einen Totalschaden hat
  • das Fahrzeug bereits ein fortgeschrittenes Alter aufweist und nicht mehr fahrtüchtig ist
  • das Auto gestohlen wurde
  • Du Dir aus finanziellen oder persönlichen Gründen gegen ein Auto entscheiden

Muss ich das Auto nach einem privaten Verkauf abmelden?

Hast du ein Auto verkauft, ohne es vorher abzumelden? Wer sein Auto verkaufen will, muss es nicht zwangsläufig abmelden. Alternativ können Käufer und Verkäufer auch vereinbaren, dass der Käufer das Auto um- bzw. abmelden kann, sobald die Überführung abgeschlossen ist. Meldest du den Verkauf trotzdem umgehend der Zulassungsstelle – per Brief, mit Kopie des Kaufvertrags, und informiere schnellstmöglich deine Versicherung über den Eigentümerwechsel. Zudem solltest du unbedingt einen Kaufvertrag abschließen und die Adressdaten mit dem Personalausweis abgleichen. Andernfalls eröffnen sich Möglichkeiten für Betrug. Beim Verkauf eines Fahrzeugs geht zwar auch die Versicherungspolice auf den neuen Fahrzeugbesitzer über – sollte dieser aber nicht auffindbar sein, kann der Verkäufer auf den Kosten der Versicherung sitzen bleiben.

Grundsätzlich ist ein Fahrzeughalter beim Verkauf auf der sicheren Seite, wenn er das Auto selbst abmeldet. Wer sein Auto zu früh abmeldet, beraubt sich beim Verkauf allerdings der Möglichkeit, Probefahrten anzubieten. Wenn sich die Gelegenheit bietet, ist es daher besser, die Kfz-Abmeldung vorzunehmen, sobald der Verkauf vereinbart ist. Der Käufer kann in dem Fall das Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen an den neuen Standort überführen und bei der zuständigen Behörde regulär zulassen.

Solltest Du Dein Auto abmelden und verkaufen, ist der Abschluss eines Kaufvertrages ratsam. Hier kannst Du Dir unsere Vorlage zum Kfz-Kaufvertrag sowie wertvolle Tipps zum Autoverkauf downloaden.

Was bei einem Dieb­stahl zu tun ist

Auch ein gestohlenes Auto musst du bei einer Zulassungsbehörde abmelden. Das sollte möglichst schnell passieren. Für die Abmeldung bei einem Autodiebstahl erhalten die Fahrzeughalter eine polizeiliche Bestätigung. Diese Bescheinigung wird auch benötigt, wenn der Diebstahl im Ausland begangen wurde. Die Abmeldebescheinigung ist im Übrigen bei der Schadenregulierung dem Versicherer vorzulegen. Wer die Abmeldung nicht so schnell wie möglich vornimmt, gilt weiterhin als Fahrzeughalter und bekommt es unter Umständen mit Unannehmlichkeiten zu tun – wenn beispielsweise nach dem Diebstahl Bußgelder ausgesprochen werden.

Ich möchte mein Auto abmelden – Was kostet das?

Welche Kosten beim Auto abmelden auf Dich zukommen, unterscheidet sich je nach Zulassungsstelle. Wenn An- und Abmeldung bei derselben Zulassungsstelle erfolgen, liegen die Kosten bei etwa 6 Euro. Lässt Du Dein Kfz bei einer Behörde außerhalb des Zulassungsbezirkes abmelden, betragen die Kosten etwa 10 bis 12 Euro.

Egal, ob Du das Auto endgültig abmeldest oder nur vorrübergehend stilllegst – die Kosten der Abmeldung unterscheiden sich nicht. Was genau Du für die Abmeldung eines Fahrzeuges bezahlen musst, hängt vom jeweiligen Zulassungsbezirk ab. Die genauen Gebühren sind gesetzlich nicht geregelt, unterscheiden sich aber nur geringfügig.

Etwas teurer ist eine Zwangsstilllegung. In diesem Fall wird das Auto einem Zwangsabmelden von den Behörden unterzogen. Nicht gezahlte Versicherungsbeiträge oder die Gefährdung des Straßenverkehrs können die Ursache für eine Zwangsstilllegung sein. Dabei musst Du mit Kosten von bis zu 290 Euro rechnen.

Kann ich mein Auto auch online abmelden?

Ja, seit 2015 bietet das Kraftfahrt-Bundesamt auch ein Verfahren an, welches Dir den Gang zur Zulassungsstelle erspart. Um das Verfahren zu nutzen, benötigst Du unter anderem einen neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und zugehöriger PIN sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit verdecktem Sicherheitscode.

Das Verfahren ist aber nur eingeschränkt möglich, denn Du kannst nur Autos online abmelden, welche ab dem Jahr 2015 zugelassen worden sind.

Online-Auto-Abmel­dung: Diese Voraus­set­zungen musst du erfüllen

  • Das Fahrzeug verfügt über Kennzeichen, auf denen Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes genutzt werden
  • Das Fahrzeug hat eine Zulassungsbescheinigung Teil I, auf der ein freizulegender Sicherheitscode vorhanden ist
  • Ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung ist vorhanden

So einfach funk­tio­niert die Online-Abmel­dung eines Fahr­zeuges

Ab 2015 zugelassene Fahrzeuge sind mit der neuen Stempelplakette auf dem Nummernschild und der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgestattet, die für das Online-Verfahren benötigt werden. Für dieses hat das Kraftfahrt-Bundesamt ein Internet-Portal eingerichtet. Hier bestätigst du mit einem neuen Personalausweis und einem Lesegerät Ihre Identität. Dafür muss bei der Ausstellung des neuen Personalausweises die digitale Ausweisfunktion aktiviert worden sein.

Sowohl die Zulassungsbescheinigung Teil I als auch die Plaketten sind bei Fahrzeugen, die ab 2015 zugelassen wurden, mit Sicherheitscodes versehen. Diese dienen der Identifizierung von Auto und Halter. Der Abmelde-Code auf der Zulassungsbescheinigung wird freigerubbelt. Die Siegel-Plakette auf dem Nummernschild wird wie bisher zerkratzt. Darunter erscheint ein Code. Alternativ kann dieser als QR-Code mit dem Smartphone eingescannt werden. Beide Codes werden auf der Internetseite eingegeben, um das Kfz-Kennzeichen zu entwerten. Nachdem die Daten an die Behörde übermittelt wurden, verschickt diese entweder per Post oder per E-Mail (De-Mail) eine Bestätigung. Die Kosten für die Verwaltungsgebühren kannst Du per Kreditkarte oder Giropay bezahlen.

Fazit: Auch die Abmel­dung will über­legt sein

Die Abmeldung bedarf keines großen bürokratischen oder zeitlichen Aufwands. Zur Fahrzeugabmeldung benötigst Du nur einige Unterlagen wie beide Teile der Zulassungsbescheinigung und bei endgültiger Stilllegung bzw. endgültige Außerbetriebsetzung einen Verwertungsnachweis.

Wenn ein Fahrzeughalter ein Auto abmelden will, sollte er bei einem privaten Verkauf den Zeitpunkt überlegt wählen. Wird das Auto abgemeldet, bevor ein Käufer gefunden ist, können Interessenten das Fahrzeug nicht Probefahren. Die sicherste Lösung ist es daher, den Wagen erst dann abzumelden, wenn der Kauf beschlossen ist, oder aber eine Ummeldung durch den Käufer zu vereinbaren. Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet auch die Abmeldung online an. Diese ist aber nur möglich, wenn das Auto ab dem 01.01.2015 zugelassen wurde.

Häufige Fragen zum Thema "Auto abmelden"

Ein Kfz-Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II ist für die persönliche Abmeldung eines Autos nicht unbedingt notwendig. Ob du den Fahrzeugbrief für die Außerbetriebsetzung benötigst, kannst du sicherheitshalber bei der zuständigen Zulassungsstelle erfragen. Ohne Fahrzeugschein kannst du dein Auto allerdings nicht abmelden.

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung ist dies der kennzeichenführenden Zulassungsstelle so schnell wie möglich zu melden. Sollte die Zulassungsbescheinigung gestohlen worden sein, bist du verpflichtet, Anzeige zu erstatten. Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird eine Versicherung an Eidesstatt notwendig sowie ein Aufbietungsverfahren. Bei diesem Verfahren erklärt das Kraftfahrt Bundesamt die Zulassungsbescheinigung II für ungültig. Die Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere ist erst nach Beendigung des Aufbietungsverfahrens (ca. 3 Wochen nach Einleitung des Verfahrens) möglich. Die Ausstellung einer neuen Zulassungsbestätigung Teil I (Fahrzeugschein) ist dagegen einfacher.

Beim Abmelden eines Fahrzeugs müssen die Plaketten auf den Nummernschildern unkenntlich gemacht werden. Aus diesem Grund ist es grundsätzlich nicht möglich, ein Auto ohne Vorlage der Kennzeichen abzumelden.

Du kannst dein Auto bei jeder Zulassungsstelle abmelden. Informiere dich rechtzeitig bei deiner Zulassungsstelle, ob du für die Abmeldung einen Termin ausmachen musst. Eine weitere Möglichkeit ist es, sein Fahrzeug online abzumelden. Um ein Auto online abmelden zu können, muss das Fahrzeug ein Baujahr ab 2015 aufweisen.

Du hast dein Auto verkauft und darauf vertraut, dass der Käufer das Auto ordnungsgemäß ummeldet? Wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet, giltst du für die Versicherung und die Zulassungsstelle weiterhin als Halter des Fahrzeugs. Das bedeutet, dass du weiterhin die Versicherungsbeiträge zahlen musst. Auch bei einem Unfall müsstest du theoretisch zahlen. Im Streitfall musst du genau belegen, wann das Auto in den Besitz des Käufers übergegangen ist – das funktioniert am besten mit einem Kaufvertrag. Um mögliche Kosten und den anfallenden Papierkram zu umgehen, kannst du das Auto vor dem Verkauf selbst abmelden.

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Was brauche ich um mein Auto bei der Versicherung abmelden?

Welche Unterlagen brauche ich zur Abmeldung?.
Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein).
Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief).
Kfz-Kennzeichen des Autos..
Aktueller TÜV-Bericht..
Deinen Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts).

Wie lange darf ich mit einem abgemeldeten Fahrzeug fahren?

Nach der Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle ist das Auto für denselben Tag noch versichert, solange das Kennzeichen noch nicht einem anderen Fahrzeug zugeteilt wurde.

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