Was passiert wenn man die Krankmeldung zu spät an die Krankenkasse schickt?

29. Juni 2022, 9:30 Uhr

Eigentlich möchtest du dir nur die Decke über den Kopf ziehen und dich in Ruhe auskurieren. Doch als Arbeitnehmer musst du dich im Krankheitsfall auch um einige Formalitäten kümmern. Dazu gehört auch, dass die Krankenkasse rechtzeitig von deiner Krankmeldung erfährt. Ansonsten kann es später Stress beim Krankengeld geben.

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Wozu braucht die Kran­ken­kas­se eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Zugegeben: Der ganze bürokratische Aufwand, der mit einer Krankschreibung verbunden ist, kann ganz schön nerven. Dass der Arbeitgeber zeitnah eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) sehen will, ist für die meisten Angestellten noch nachvollziehbar, schließlich muss er das Gehalt weiter zahlen. Aber warum auch noch eine Krankmeldung an die Krankenkasse schicken?

Der Grund ist ein ganz ähnlicher – es geht ums Geld. Genauer gesagt ums Krankengeld. Wenn du so lange arbeitsunfähig bist, dass die Gehaltsfortzahlung des Arbeitgebers endet und du ins Krankengeld rutschst, musst die bisherige Arbeitsunfähigkeit fristgerecht und lückenlos bei der Krankenkasse gemeldet worden sein. Ansonsten kann das Auswirkungen auf deinen Krankengeldanspruch haben. Im schlechtesten Fall kann das Krankengeld sogar vollständig ausgesetzt werden, solltest du die Krankmeldung bei der Krankenkasse vergessen.

Gemäß § 49 Absatz 1 Nr. 5 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) waren Arbeitnehmer bisher grundsätzlich verpflichtet, spätestens eine Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine Bescheinigung darüber bei ihrer Krankenkasse einzureichen.

Wie läuft es mit der elek­tro­ni­schen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Diese Pflicht zur Krankmeldung bei der Kasse soll für Arbeitnehmer jedoch künftig entfallen. Dafür sorgt – eigentlich – die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Theoretisch sollen Ärzte bereits jetzt (Stand: Juni 2022) Krankschreibungen direkt auf digitalem Weg an die Krankenkassen übermitteln. Allerdings sind noch nicht alle Arztpraxen technisch entsprechend ausgerüstet. Deshalb dürfen sie übergangsweise noch den alten „gelben Schein” ausstellen, den du dann selbst bei deiner Krankenkasse einreichen musst.

Das kann für Verunsicherung sorgen – etwa, wenn sich Patienten darauf verlassen, dass die Arztpraxis ihre Krankmeldung bei der Krankenkasse einreicht, dies aber nicht oder zu spät geschieht. In einem solchen Fall klagte eine Arbeitnehmerin, der aus diesem Grund das Krankengeld verzögert ausgezahlt worden war, und erhielt im Januar 2022 vor dem Sozialgericht Dresden Recht (AZ S 45 KR 575/21). Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Du solltest dich also vorerst noch nicht darauf verlassen, dass die Krankenkasse die Krankmeldung automatisch erhält. Wenn du krankgeschrieben wirst, frage sicherheitshalber beim Arzt nach, ob die Praxis die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital übermittelt. Ist sie dazu noch nicht in der Lage, bist du als Versicherter nämlich nach wie vor in der Pflicht.

Kran­ken­kas­sen akzep­tie­ren papier­lo­se „gelbe Scheine”

Selbst wenn du dich noch selbst darum kümmern musst, dass die Krankmeldung rechtzeitig an die Krankenkasse geht, kannst du dir den Weg zur Post oft sparen. Die meisten Krankenkassen bestehen nicht mehr darauf, den gelben Schein im Original zu erhalten. Oft reicht es aus, ein leserliches Foto davon zu machen und per Mail zu schicken oder auf der Website oder in der App der Krankenkasse hochzuladen.

FAZIT

  • Theo­re­tisch liegt die Pflicht zur Über­mitt­lung der Arbeits­un­fä­hig­keit an die Kran­ken­kas­se mit der Umstel­lung auf die eAU mitt­ler­wei­le beim Arzt.
  • Wenn der Arzt­pra­xis die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen für die elek­tro­ni­sche AU noch fehlen, müssen Arbeit­neh­mer die Krank­mel­dung innerhalb einer Woche ab Aus­stel­lung selbst an die Kran­ken­kas­se schicken.
  • Vielen Kran­ken­kas­sen reicht ein leser­li­ches Foto des gelben Scheins in digitaler Form aus.

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

| 25. Juni 2021, 21:02 Uhr

Krank? Dann heißt es nicht zur Arbeit, sondern ab zum Arzt oder zur Ärztin! Die schreiben einen, wenn nötig, arbeitsunfähig. Ausgehändigt wird – neben der Bescheinigung für den Arbeitgeber – auch immer ein gelber Schein für die Krankenkasse. Was kann passieren, wenn man diese verspätet oder gar nicht einreicht?

Schnupfen, Grippe, Magen-Darm – alles fies und ansteckend. Arbeiten ist dann nicht drin. Abgesehen davon, dass man sich nur selbst quält und keine gute Leistung bringt, man steckt schnell die Kolleg*innen an. Dann bleibt man lieber zu Hause und kuriert sich aus. Es gibt dennoch ein paar Regeln einzuhalten. Wer krank ist, muss das seinem Arbeitgeber rechtzeitig melden. Den gelben Schein vom Arzt/der Ärztin reicht man zügig nach. Zudem muss die Krankmeldung bei der Krankenkasse fristgerecht landen. Bei Verspätung droht sonst Ärger. Wer die Bescheinigung nachreicht, kommt mitunter jedoch glimpflich davon. Was aber, wenn man den Schein gar nicht einreicht?

Krankmeldung verspätet bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht

Die Krankheitsbescheinigung besteht aus vier Zetteln. Ein Schein ist für den Arzt, ein weiterer für den Arbeitnehmer, der dritte ist für den Arbeitgeber und der vierte für die Krankenkasse. Innerhalb einer Woche muss die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse eintreffen. Je früher, desto besser. Nur so sichert man sich seinen Anspruch auf Krankengeld, welches bei längeren Erkrankungen gezahlt wird. Die gesetzliche Regelung hat einen Namen: Vorlagefrist.

Das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V)1 regelt dieses heikle Thema. Unter Paragraf 49 heißt es konkret: „Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wird […].“ Ruhen ist schon mal gut, das bedeutet prinzipiell nicht, dass das Krankengeld verloren ist.

Mit Kulanz und gutem Willen seitens der Kasse kann man die Krankmeldung auch noch nach Ablauf der Frist nachreichen. Allerdings regeln Krankenkassen die Fristüberschreitung unterschiedlich strikt und oftmals beißen Arbeitsrechtler und Anwälte in solchen Fällen auf Granit.2

Für privat Versicherte gilt: Krankenkasse ebenfalls informieren, zumindest telefonisch (besser schriftlich).

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Krankenschein gar nicht eingereicht oder verloren gegangen

Noch haariger wird es, wenn man die Krankmeldung abgeschickt hat, diese bei der Kasse jedoch nicht eingegangen ist. Das wird für viele Arbeitnehmer zum Problem, weil sie meist erst nach Ablauf der Wochenfrist davon erfahren. In dieser juristisch heiklen Situation müssen Versicherte den Zugang der Krankmeldung beweisen.3 Ein Einschreiben mit Rückschein könnte hilfreich sein – geringfügige Mehrkosten, die es in diesem Fall definitiv wert sind.

Was raten Experten?

Wenn möglich, gibt man die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit persönlich bei der Krankenkasse ab. Für alle, die dies aus Krankheitsgründen oder wegen der Entfernung nicht schaffen, raten die Rechtsschutz-Experten vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) den teureren Weg zu wählen, Einschreiben mit Rückschein. Tipp: Die Bescheinigung schnell nach Erhalt abschicken und innerhalb von drei Tagen telefonisch bei der Krankenkasse nachfragen, ob diese angekommen ist! Falls nicht, kann man noch rechtzeitig reagieren.

Zukünftige Online-Abgabe von Krankmeldung bei Krankenkasse

Bei Verdacht auf Corona können sich Arbeitnehmer bis Ende Juni 2021 telefonisch krankschreiben lassen. Dann endet die Ausnahmeregelung. Ab Oktober 2021 folgt jedoch eine Gesetzesänderung: Dann soll die vom Arzt ausgestellte Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit digital übermittelt werden.4 Die Krankmeldung verspätet bei der Krankenkasse einreichen – dieses Problem fällt dann weg. Die Kasse wiederum informiert den Arbeitgeber über Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit. Diese Änderung soll zum Bürokratieabbau beitragen. Praktisch für viele, Arbeitsrechtler sehen die Neuerung jedoch kritisch.

Quellen

  • 1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz. Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 20 . Dezember 1988, BGBI. I S. 2477) § 49 Ruhen des Krankengeldes (abgerufen am 25.6.2021)
  • 2. Deutscher Gewerkschaftsbund Rechtsschutz GmBH. (Kein) Krankengeld bei verspäteter Meldung (2018, abgerufen am 25.6.2021)
  • 3. Deutscher Gewerkschaftsbund Rechtsschutz GmBH. Versicherte müssen Zugang der Krankmeldung beweisen (2017, abgerufen am 25.6.2021)
  • 4. Deutsche Handwerkszeitung. Elektronische Krankmeldung: Das gilt ab 2021 (2021)

Wie lange kann man eine Krankmeldung bei der Krankenkasse nachreichen?

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte so schnell wie möglich, jedoch spätestens eine Woche nach der Krankschreibung bei der Krankenkasse vorliegen. Diese Frist ist im Sozialgesetzbuch festgelegt (§ 49 Abs.

Bin ich verpflichtet meine Krankmeldung an die Krankenkasse zu schicken?

Gesetzlich Versicherte haben die Pflicht, ihrer Krankenkasse die Krankschreibung rechtzeitig zu melden, um nicht später einen möglichen Krankengeldanspruch zu verlieren.

Wann verliere ich den Anspruch auf Krankengeld?

Das fünfte Sozialgesetzbuch ( § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V ) regelt hierzu jedoch, dass der Anspruch auf Krankengeld ruht, „solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wird; dies gilt nicht, wenn die Meldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgt“.

Wie schnell muss die Krankmeldung bei der Krankenkasse sein?

Arbeitnehmer sollten ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb einer Woche bei ihrer Krankenkasse vorlegen. Dazu sind sie rechtlich sogar verpflichtet, wenn sie Krankengeld beziehen. Versäumen Arbeitnehmer diese Frist, droht ihnen der Verlust des Krankengeldes.

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