Wurden Sie in der Probezeit geblitzt, müssen Sie sich zunächst einmal auf die jeweils drohenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h handelt es sich jedoch um einen A-Verstoß und Sie müssen zusätzlich mit speziellen Maßnahmen rechnen. Beim ersten Mal bestehen diese aus einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie einem Aufbauseminar.
Welche Folgen hat es, zweimal in der Probezeit geblitzt zu werden?
Wenn Sie bereits das zweite Mal in der Probezeit mit 21 km/h oder mehr zu schnell geblitzt wurden, kommen eine kostenpflichtige Verwarnung sowie die Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung auf Sie zu.
Was passiert, wenn man dreimal in der Probezeit geblitzt wird?
Werden Sie bereits zum dritten Mal in der Probezeit geblitzt und waren abermals 21 km/h oder mehr zu schnell, müssen Sie sich auf die Entziehung der Fahrerlaubnis einstellen und sich demzufolge erstmal von Ihrem Führerschein verabschieden. Damit geht außerdem eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der einem Antrag auf Neuerteilung nicht zugestimmt wird.
Welche Folgen haben A-Verstöße in der Probezeit?
Nicht jeder Verstoß in der Probezeit gefährdet den Führerschein. Wurden Sie geblitzt oder in der Probezeit anderweitig wegen eines Verkehrsverstoßes belangt, haben diese in der Regel nur zusätzliche Führerscheinmaßnahmen zur Folge, wenn Sie als A- oder B-Verstoß zu bewerten sind. Die Einordnung der einzelnen Zuwiderhandlungen gegen die Verkehrsregeln ergibt sich aus Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Je nachdem, um den wievielten Verstoß dieser Kategorien es sich handelt, hat das neben den allgemeinen Sanktionen auch zusätzliche Probezeitmaßnahmen zur Folge. Welche dies sind, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:
Zuwiderhandlung in der ProbezeitMaßnahmenerster A-Verstoß (oder zweiter B-Verstoß)Probezeitverlängerung (+ 2 Jahre)Aufbauseminar (verpflichtend)Zuwiderhandlung in der verlängerten Probezeiterster A-Verstoß (oder zweiter B-Verstoß)Verwarnung
Verkehrspsychologische Beratung (freiwillig)zweiter A-Verstoß (oder vierter B-Verstoß)Führerscheinentzug
Sperrfrist von mindestens 6 Monaten
Die folgende Infografik gibt Ihnen einen anschaulichen Überblick über die drohenden Führerscheinmaßnahmen, die A- und B-Verstöße in der Probezeit nach sich ziehen können:
Wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit geblitzt worden: Immer ein A-Verstoß?
Geschwindigkeitsüberschreitungen stellen mit Abstand die häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten dar, die von den Behörden erfasst werden. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil sich diese vergleichsweise einfach durch den Einsatz von Blitzern und anderen Messgeräten erfassen lassen. Gerade Fahranfängern fehlt das Gefühl für Geschwindigkeiten noch. Die fehlende Fahrerfahrung wirkt sich zudem auf die allgemeine Sicherheit hinterm Steuer aus. Doch wer in der Probezeit zu schnell unterwegs ist, muss mitunter mit weit gravierenderen Folgen rechnen als Fahrzeugführer, die diese Bewährungsphase bereits hinter sich haben.
Nicht jeder Tempoverstoß wird jedoch als A-Verstoß gewertet und so mit entsprechenden Probezeitmaßnahmen verbunden.
Wurden Sie geblitzt in der Probezeit, wollen aber gegen den Tatvorwurf vorgehen, auch um Probezeitmaßnahmen abzuwenden? Sie können in der Regel innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheides Einspruch gegen diesen erheben. Ob dieser Aussicht auf Erfolg hat, kann ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht im Einzelfall genauer prüfen.
Das hängt davon ab, wie viel zu schnell Sie unterwegs waren. Fuhren Sie maximal 20 km/h zu schnell droht in aller Regel nur ein Bußgeld bis 70 Euro. Ab 21 km/h zu viel handelt es sich jedoch um einen A-Verstoß. Neben dem Bußgeld kommen dann also auch Probezeitmaßnahmen hinzu. Einen Überblick über das jeweilige Bußgeld nach aktuellem Bußgeldkatalog geben diese Tabellen.
Was droht, wenn ich in der Probezeit 2-mal geblitzt wurde?
Eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung hat nicht in jedem Fall Auswirkungen auf die Probezeit. Auch hier spielt es eine Rolle, ob Sie beide Male mehr als 20 km/h zu schnell fuhren. Ein erster A-Verstoß führt zur Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und Sie müssen an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen. War es bereits der zweite (bzw. der erste in der bereits verlängerten Probezeit), dann droht eine Verwarnung. Einen genauen Überblick gibt diese Tabelle.
Was sind A-Verstöße und B-Verstöße in der Probezeit?
In der Probezeit wird bei Verkehrsverstößen nach deren Schweregrad unterschieden. Schwerwiegende Verkehrsverstöße und Straftaten im Straßenverkehr werden als A-Verstöße bezeichnet, weniger schwerwiegende als B-Verstöße. Mehr Informationen finden Sie in diesem Abschnitt.
Video: In der Probezeit geblitzt?
Bußgeldtabellen: Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit
Überschreitung in km/h (innerorts)Strafe (€)PunkteFahrverbotin MonatenLohnt ein Einspruch?bis 1030eher nicht11 – 1550Hier prüfen **16 – 2070Hier prüfen **21 – 251151Hier prüfen **26 – 3018011*Hier prüfen **31 – 4026021Hier prüfen **41 – 5040021Hier prüfen **51 – 6056022Hier prüfen **61 – 7070023Hier prüfen **über 7080023Hier prüfen ***Erst wenn es zwei Mal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h kommt, gibt es ein Fahrverbot. Stichtag ist der Tag, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.Überschreitung in km/h (außerorts)Strafe (€)PunkteFahrverbot
in MonatenLohnt ein Einspruch?bis 1020eher nicht11 – 1540Hier prüfen **16 – 2060Hier prüfen **21 – 251001Hier prüfen **26 – 3015011*Hier prüfen **31 – 4020011*Hier prüfen **41 – 5032021Hier prüfen **51 – 6048021Hier prüfen **61 – 7060022Hier prüfen **über 7070023Hier prüfen ***Nur wenn es zwei Mal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h gekommen ist, wird ein Fahrverbot erteilt. Stichtag ist der Tag, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.
Folgen von A-Verstößen in der Probezeit
VergehenSanktionen1 x A-Verstoß oder 2 x B-VerstoßProbezeitverlängerung um zwei Jahren, verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar2 x A-Verstoß oder 4 x B-VerstoßAusspruch einer offiziellen Verwarnung, Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird empfohlen4 x A-Verstoß oder 6 x B-VerstoßEntziehung der FahrerlaubnisDas müssen Sie wissen, wenn Sie in der Probezeit 2-mal geblitzt wurden
Geblitzt zu werden ist immer ärgerlich. Im besten Fall haben Sie „nur“ ein Bußgeld zu erwarten, im schlimmsten droht sogar ein Fahrverbot. Besonders harte Sanktionen können auf Fahranfänger zukommen, die sich noch in der Probezeit befinden. Denn diese müssen sich im Straßenverkehr erst bewähren.
Neben einem Bußgeld kann ihnen bei einem erheblichen Geschwindigkeitsverstoß auch die Verlängerung der Probezeit drohen. In diesen Fällen müssen Fahranfänger zudem an einem Aufbauseminar teilnehmen. Doch auch weitere Probezeitmaßnahmen sind möglich. Welche Sanktionen genau vorgesehen sind, wenn Sie in der Probezeit 2-mal geblitzt wurden, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Welche Sanktionen drohen Personen, die 2 mal in der Probezeit geblitzt wurden?
Generell lassen sich Verstöße in der Probezeit in A-Verstöße und B-Verstöße unterteilen.
- Bei A-Verstößen handelt es sich um schwerwiegende Verkehrsverstöße und Straftaten im Straßenverkehr. Ein A-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn eine rote Ampel überfahren wird.
- Weniger schwerwiegende Verstöße gegen Verkehrsvorschriften werden als B-Verstöße bezeichnet. Beispiele sind eine mangelnde Ladungssicherung oder die Nutzung abgefahrener Reifen.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es darauf an, mit wie vielen km/h zu viel Sie als Fahranfänger erwischt wurden. Wenn Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr überschreiten, liegt ein A-Verstoß vor. Bei einer geringeren Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich weder um einen A-Verstoß noch um einen B-Verstoß.
Die Konsequenzen des Geblitztwerdens in der Probezeit hängen also davon ab, wie viel zu schnell Sie unterwegs waren.
Konsequenzen von A-Verstößen in der Probezeit
- Nach einem ersten A-Verstoß wird die Probezeit zunächst um zwei Jahre verlängert. Außerdem wird die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar angeordnet. Was aber, wenn Sie in der Probezeit 2-mal geblitzt wurden, als Sie mehr als 20 km/h zu schnell fuhren, also schon zwei A-Verstöße begingen?
- Beim zweiten A-Verstoß bzw. dem ersten innerhalb der verlängerten – Probezeit, bekommen Sie eine schriftliche Verwarnung. Im Zuge dessen wird Ihnen dann empfohlen, eine verkehrspsychologische Beratung wahrzunehmen. Dies ist freiwillig.
- Beim dritten A-Verstoß (dem zweiten in der verlängerten Probezeit) wird Ihnen der Führerschein entzogen. Nach Ablauf der Sperrfrist (bzw. frühestens 6 Monate davor) können Sie die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen.
2-mal geblitzt und weniger als 21 km/h zu schnell
Wenn Sie 2-mal in der Probezeit mit weniger als 21 km/h zu viel geblitzt wurden, wird zwar ebenfalls ein Bußgeld fällig. Eine Verlängerung der Probezeit droht aber nicht.
Anders hingegen sähe es zum Beispiel aus, wenn Sie bereits 2-mal in der Probezeit bei Rotlichtverstößen geblitzt wurden. Hierbei handelt es sich nämlich in jedem Fall um A-Verstöße. Eine Abstufung wie bei Tempoverstößen gibt es hier nicht.