Was tun wenn die ausbildung nicht gefällt

Warum genau zweifelt Ihr Kind an seiner Entscheidung? Gehen Sie dieser Frage auf den Grund. Oftmals ist ein kompletter Abbruch der Ausbildung nämlich nicht der einzige Weg. 


Ihr Kind hat Probleme in der Berufsschule? 

Bei einer dualen Ausbildung gehen Theorie und Praxis Hand in Hand. Bei Problemen im theoretischen Teil an der Berufsschule muss nicht zwangsläufig die gesamte Ausbildung in Frage gestellt werden. In einem solchen Fall sind sogenannte „Ausbildungsbegleitende Hilfen“ eine Möglichkeit. Ihr Kind erhält in diesem Rahmen eine spezielle Förderung, z. B. in Form von zusätzlichem kostenlosem Nachhilfeunterricht. 

Ihr Kind hat Probleme im Ausbildungsbetrieb?

Der Ausbildungsberuf macht Ihrem Kind Spaß, allerdings gibt es Unstimmigkeiten im Betrieb? Auch hier muss nicht zwangsläufig gleich ein Abbruch der Ausbildung die Schlussfolgerung sein. Nehmen Sie als Elternteil doch erstmal Kontakt zum Ausbilder Ihres Kindes auf und besprechen Sie die konkreten Problempunkte. Wenn Sie nicht persönlich in Kontakt mit den Ausbildern treten möchten, kann in solchen Fällen etwa Hilfe von Außenstehenden nützlich sein, beispielsweise von Expertinnen und Experten der Kammern (Industrie- und Handelskammer IHK oder Handwerkskammer HWK) oder vom Senior Experten Service.


Falls auch Vermittlungsversuche scheitern sollten, Ihr Kind aber grundsätzlich am gewählten Ausbildungsberuf festhalten möchte, kommt ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs in Betracht. Im Rahmen der Probezeit kann Ihr Kind ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen. Besteht beiderseitiges Einvernehmen bezüglich eines Abbruchs, kann ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Die Ausbildung kann dann in einem anderen Betrieb fortgesetzt werden. Die bisherige Ausbildungszeit wird unter gewissen Umständen auch angerechnet – hier wenden Sie sich am besten an die zuständige Kammer. Ansonsten gilt: Fristen beachten und wahren!

Ihr Kind ist mit dem Ausbildungsberuf an sich unglücklich?

Vorstellung und Wirklichkeit liegen weiter auseinander als anfangs gedacht? Dann sollte sich Ihr Kind umorientieren. Hier stehen beispielsweise die Berufsberaterinnen und -berater der Agentur für Arbeit  zur Seite. Die Erfahrungen, die Ihr Kind während der Ausbildung gemacht hat, ändern vielleicht den Blick auf das eigene Stärken- und Schwächen-Profil und helfen dabei, jetzt den richtigen Beruf zu finden. 


Wenn Sie mit Ihrem Kind gemeinsam die möglichen Gründe und Entscheidungsschritte durchgehen möchten, finden Sie hier eine hilfreiche Übersicht: 
Zum Beitrag "Sorgen und Probleme in der Ausbildung” der Bundesagentur für Arbeit

Falls Ihr Kind eine Ausbildung in der Pflege macht und wegen Problemen z.B. im Praxiseinsatz oder an der Schule an der Fortführung dieser Ausbildung zweifeln sollte, gibt es zu ihrer Unterstützung das „Mentoren für Pflege“-Angebot des Bayerischen Landesamts für Pflege. Pflegeauszubildende können sich bei eben diesen beruflichen oder persönlich erlebten Herausforderungen telefonisch (09621/9669-2669) oder per Mail (), anonym und kostenfrei, an die „Mentoren für Pflege“ wenden.

Mehr zu den Mentoren für Pflege

Unglücklich mit der Ausbildung

Hallo Dr. Azubi,

seit August befinde ich mich in einer Ausbildung zur Verkäuferin( das war nie ein Berufswunsch nur die letzte Notlösung). Leider habe ich trotz Fachhochschulreife keine Ausbildung gefunden, da ich nun schon älter bin, wurde es Zeit ne Ausbildung zu beginnen, zum Schluss war es. mir ziemlich egal was für eine.
jetzt da ich die Ausbildung angefangen habe, hab ich regelrechte Heulkrämpfe und Bauchschmerzen wenn ich nur daran denke wieder hingehen zu müssen. Ich hab totale Angst davor zur Arbeit zu gehen, mir macht es einfach keinen Spaß. Schlafen kann ich so gut wie gar nicht mehr, nachts liege ich dann wach im Bett und warte das der Wecker klingelte. Nicht einmal an freien Tagen kann ich abschalten, weil ich daran denken muss, dass ich den nächsten Tag wieder zur Arbeit muss.
Ich schaue mich nebenbei schon nach anderen Ausbildungsplätzen um, habe aber Angst, dass ich nichts finde und in diesem Beruf bleiben muss.

Wie soll das nur weitergehen ?

Ina: 05.09.2013 |

Zu stressig, zu langweilig oder schlicht vertan: Wenn Azubis ihre Ausbildung abbrechen, fühlt sich das für viele wie eine Niederlage an: Etwas angefangen und dann doch nicht zu Ende gebracht. Aber das ist Quatsch! Tatsächlich brechen jedes Jahr etwa 25 Prozent der Azubis ihre Ausbildung vorzeitig ab. Die Abbruchquote ist zwar je nach Beruf verschieden, doch wer seine Ausbildung abbrechen will, hat dafür meist gute Gründe. Und das muss auch überhaupt nicht das Ende der beruflichen Karriere sein. Entscheidend ist, wie Sie danach weitermachen. Wir zeigen Ihnen die Optionen…

Ausbildung abbrechen: Die Gründe

Zähne zusammen beißen oder Ausbildung abbrechen? Die Initiative geht erstaunlich oft von den Azubis selbst aus: Ganze 57 Prozent der Abbrüche gehen auf eine Kündigung durch den Azubi zurück, in nur 32 Prozent der Fälle kündigt der Ausbildungsbetrieb, der Rest geschieht im gegenseitigem Einvernehmen.

Wenn Auszubildende ihre Ausbildung abbrechen, dann hat das laut einer Untersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) meist folgende Gründe:

  • Betriebliche Bedingungen
    Die Mehrheit der abbrechenden Azubis (70 Prozent) führt Konflikte mit dem Chef oder den Kollegen an; bemängelt die Ausbildung selbst sowie die Arbeitszeiten. Andere wiederum kritisieren, oft ausbildungsfremde Tätigkeiten gemacht haben zu müssen.
  • Gesundheitliche Probleme
    Diese geben bei knapp jedem zweiten Ausbildungsabbruch (46 Prozent) den Ausschlag.
  • Falsche Berufswahl
    Jeder dritte Azubi (33 Prozent) wiederum bricht ab, weil er oder sie unglücklich ist über die Berufswahl. Die einen sagen, der Ausbildungsberuf sei von vornherein gar nicht ihr Wunschberuf gewesen. Andere haben sich die Ausbildung und den Beruf ganz anderes vorgestellt.

Ausbildung abbrechen: Wie vorgehen?

Einer der obigen Gründe trifft auf Sie zu und Sie wollen Ihre Ausbildung abbrechen? Sollten vermittelnde Gespräche ohne Ergebnis bleiben und Ihre Entscheidung unverrückbar feststehen, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

Ausbildung abbrechen: In der Probezeit

In der Probezeit können Sie problemlos Ihre Ausbildung abbrechen. Das Gesetz schreibt keinerlei Fristen vor, auch müssen Sie keine Gründe angeben. Sie können einfach ein formloses Schreiben verfassen und den Ausbildungsvertrag kündigen. Sobald Sie Ihren Arbeitgeber informiert haben, können Sie nach Hause gehen und müssen nicht zurückkommen.

Ausbildung abbrechen: Nach der Probezeit

Anders sieht es aus, wenn Sie nach der Probezeit Ihre Ausbildung abbrechen wollen. In diesem Fall müssen Sie üblicherweise die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen beachten.

Ausnahme: Eine fristlose Kündigung ist im Falle schwerer Vergehen (seitens des Arbeitgebers, aber umgekehrt genauso) möglich. Also wenn der Ausbilder beispielsweise die Arbeitsschutzvorschriften missachtet oder wissentlich sexuelle Belästigung des Azubis duldet.

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Muster: Kündigungsschreiben bei Ausbildungsabbruch

Wer seine Ausbildung abbrechen will, muss eine Kündigung schreiben. Falls Sie bei Formulierungen unsicher sind – kein Problem. Das vorliegende Muster können Auszubildende nutzen, um eine ordentliche Kündigung beim Ausbildungsbetrieb einzureichen. Sie können es vorher noch im Browser editieren. Dazu einfach auf den Kasten klicken und die Vorlage umschreiben. Oder Sie können im Anschluss das Muster kostenlos als Word-Vorlage herunterladen.

Ausbildung abbrechen: Schreiben formulieren

Max Muster
Gartenstraße 22
11223 Beispielstadt

Fantasie GmbH
Personalabteilung z.H. Peter Personaler
Hauptstraße 2
45678 Musterhausen

TT.MM.JJJJ

Kündigung meines Ausbildungsvertrages
Sehr geehrter Herr Personaler,

hiermit kündige ich Ihnen meinen bestehenden Ausbildungsvertrag ordentlich und fristgerecht gemäß § 22 Berufsbildungsgesetz zum TT.MM.JJJJ.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt meine Kündigung sowie das Datum, wann der Ausbildungsvertrag endet.

Überdies bitte ich Sie, mir ein einfaches Ausbildungszeugnis auszustellen und mir dies mitsamt meiner Ausbildungspapiere an oben genannte Adresse zu schicken. Für die bisherige Zusammenarbeit bedanke ich mich herzlich.

Mit freundlichen Grüßen

MAX MUSTER

Muster: Kündigung des Ausbildungsvertrages (Azubi)

Ausbildung abbrechen: Folgen

Auch wenn der Frust noch so groß ist und der Beruf ganz anders als erwartet: Auszubildende sollten nie ohne einen Plan B abbrechen und ihren Ausbildungsvertrag kündigen. In nicht gerade wenigen Fällen ist der Abbruch eine Kurzschlussreaktion, eine Kündigung aus dem Affekt. Fatal! Denn so riskieren die Jugendlichen, ohne Alternativen dazustehen und womöglich in die Arbeitslosigkeit abzurutschen.

Auch kann das zum Bumerang und Problem bei der nächsten Bewerbung für eine Ausbildung werden. Wer aus einer Laune heraus seine Ausbildung abbricht, stößt bei Personalern nur auf Unverständnis, meist auch eine Ablehnung – schließlich könnte der Arbeitgeber das nächste Opfer einer leichtfertigen Laune sein. Merke: „kein Bock mehr, alles Mist da“ ist kein gutes Argument für einen Abbruch; „bei der Berufswahl vertan“ dagegen schon eher. Statt den Ausbildungsvertrag überstürzt zu kündigen, sollten Sie versuchen, noch eine Weile durchzuhalten. Ziehen Sie lieber die Ausbildung durch, bis sich Alternativen ergeben und Sie einen neuen Ausbilder gefunden haben.

Ausbildung abbrechen: Was dann?

Zugegeben, mit dem Abbruch der Ausbildung wächst die Gefahr, irgendwann zu jenen 17 Prozent der Jugendlichen zu gehören, die jedes Jahr ohne Berufsabschuss dastehen. Doch so weit muss es nicht kommen. Entscheidend sind jetzt Ihr Engagement und Ihre Kompromissbereitschaft. Damit der Ausbildungsabbruch nicht zum Makel bei der nächsten Bewerbung wird, sollten Sie wie folgt vorgehen und nach dem ersten Schock möglichst schnell wieder aktiv werden:

1. Analyse

Der erste Schritt besteht darin, die Gründe für den Abbruch nüchtern und ehrlich zu analysieren. Wichtig ist vor allem jene Ursachen zu identifizieren, die in Ihren Vorstellungen und Ihren Erwartungen begründet waren. Diese lassen sich am besten und schnellsten korrigieren. Ein mieser Chef, mobbende Kollegen, falsche Versprechungen im Vorstellungsgespräch – all das sind zwar auch gute Gründe dafür, die Ausbildung abzubrechen.

Doch kann Ihnen das im nächsten Betrieb wieder passieren. Allerdings können Sie beim nächsten Mal gezielter auf diese Punkte achten und danach fragen beziehungsweise im Internet recherchieren. Defizite hingegen lassen sich ausgleichen oder aufarbeiten; Erwartungen realistischer formulieren. Das ist zwar nicht einfach, aber machbar. Und wenn Sie einem neuen Arbeitgeber zeigen, dass Sie aus dem ersten Abbruch gelernt haben, steigen Ihre Chancen auf den Job beträchtlich.

2. Recherche

Im zweiten Schritt sollten Sie neue und realistische Perspektiven entwickeln: Welche Ausbildung ist jetzt möglich? Bei welchen Unternehmen habe ich gute Chancen? Was sind die Alternativen?

Gerade mittelständische und kleine Unternehmen haben den Vorteil, dass hier häufig die Persönlichkeit sowie praktische Fähigkeiten die größere Rolle spielen als formale Qualifikationen.

3. Begründung

Sie sollten gute Argumente für den Abbruch finden. Was immer geht: „Die Arbeit war ganz anders, als ich mir das vorgestellt habe. Auch hat sich mein Berufswunsch in dieser Zeit anders entwickelt, sodass ich mich neu orientieren möchte…“ Dass sich junge Menschen bei der Berufswahl schwer tun und auch mal irren können, dafür haben die meisten Personaler Verständnis.

Je nachdem, wenn Sie Ihre Ausbildung auch schon innerhalb der ersten zwei Monate abbrechen, müssen Sie dies nicht einmal zwingend im Lebenslauf erwähnen. Die Zeitspanne ließe sich auch als „Berufsorientierung“ deklarieren. Es könnte aber die Frage aufkommen, warum das so lange gedauert hat und Sie damit nicht schon im letzten Schuljahr angefangen haben.

Entscheidend aber ist, dass Sie zeigen, dass und was Sie aus dem Abbruch gelernt haben (falls Sie diesen angeben). Hier punkten vor allem Glaubwürdigkeit und Leistungswille.

4. Entgegenkommen

Im Zweifel können Sie dem neuen Ausbildungsbetrieb oder Arbeitgeber auch anbieten, ein kurzes Praktikum oder einen Probearbeitstag zu absolvieren. Für das neue Unternehmen ist das eine gute Gelegenheit, Sie zu testen und sich von Ihren Fähigkeiten zu überzeugen.

Entsprechend ernsthaft und motiviert sollten Sie das Angebot vortragen. Denn nach einem Ausbildungsabbruch sind Ihre größten Stärken Ihre Lernfähigkeit und Ihr Engagement.

Ausbildung abbrechen oder nicht?

Immerhin: Wer seine Ausbildung abgebrochen hat, macht danach in der Regel weiter:

  • 50 Prozent schließen danach einen neuen Ausbildungsvertrag in einem anderen Betrieb ab.
  • 9 Prozent wählen den direkten Berufseinstieg – ohne Ausbildung.
  • 8 Prozent wechseln in eine Berufsfachschule oder beginnen ein Studium.
  • 4 Prozent besuchen erst einmal wieder die Schule, um ihren Schulabschluss zu verbessern.

Lediglich 17 Prozent werden danach arbeitslos. Aber wie gesagt: Soweit muss es nicht kommen…

Was andere Leser dazu gelesen haben

  • Ausbildungsstart: Tipps für die ersten Tage als Azubi
  • Azubi-Tipps: Rechte und Pflichten
  • Ausbildung wechseln: Das bitte beachten
  • Ausbildungsnachweis: Vorlagen und Tipps zum Berichtsheft
  • Ausbildungszeugnis: Das unbedingt beachten!

[Bildnachweis: Spreadthesign by Shutterstock.com]

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Ist es möglich während der Ausbildung den Betrieb zu wechseln?

Auszubildende können ihre Ausbildung nicht so ohne weiteres im gleichen Beruf in einem anderen Betrieb fortsetzen. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht einen Wechsel des Ausbildungsbetriebes nicht vor.

Kann man in der Ausbildung kündigen?

Als Azubi können Sie Ihr Ausbildungsverhältnis entweder durch eine ordentliche Kündigung, eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund oder einen Aufhebungsvertrag beenden. Nach der Probezeit von maximal 4 Monaten dürfen Sie als Azubi nur noch außerordentlich gekündigt werden.

Wie kündigt man eine Ausbildung in der Probezeit?

Kündigung in der Probezeit Nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz kann das Ausbildungsverhältnis während der Probezeit unter erleichterten Bedingungen von beiden Seiten gekündigt werden: Es kann jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Ausbildung?

Nach der Probezeit kannst du gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen dein Ausbildungsverhältnis beenden. Deine Kündigung muss schriftlich und unter Angaben von wichtigen Gründen erfolgen.

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