Was tun wenn Werkstatt Fehler nicht findet?

Eine Kfz-Werkstatt suchte auf Wunsch des Kunden die Ursache für Probleme an seinem Auto. Damit steht ihr auch der Werklohn für Arbeiten zu, die nicht direkt zum Reparaturerfolg beitragen.

Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Autowerkstatt und Kunde: Eine besondere Beziehung

"Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen!", lautet ein Sprichwort. Das kannte ein Autobesitzer offenbar nicht. Um einen Fehler an seinem Wagen zu finden, verlangte er ohne gesicherte Diagnose diverse Arbeiten von seiner Kfz-Werkstatt. Als diese ihm die Rechnung präsentierte, wollte er sie aber nicht begleichen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm belehrte ihn eines Besseren.

Der Fall

Ein Autobesitzer hatte Probleme mit seinem Fahrzeug: Es sprang schlecht an, der Motor lief unruhig, die Fahrleistung verminderte sich. Deshalb brachte er den Wagen in eine Kfz-Markenwerkstatt. Die Fahrzeugdiagnose zeigte Zündaussetzer an, der Werkstattinhaber vermutete einen Fehler im Ansaugsystem. Zunächst wurde aber nicht repariert. Eine Woche später verlangte der Kunde, die Zylinderkopfhaube auszutauschen. Der Kfz-Mechaniker erklärte ihm, es sei nur eine Vermutung, dass das die Ursache für das Problem sein könnte.

Da der Autobesitzer aber auf dem Auftrag bestand, wurde dem Werkstattvertrag eine Klausel hinzugefügt: "Die Reparatur erfolgt auf Kundenwunsch ohne gesicherte Diagnose". Die Monteure ersetzen die Zylinderkopfhaube. Weil das aber die Defizite nicht behob, wurden – abgesprochen mit dem Autobesitzer – nach und nach Injektoren, Zündspulen und Kerzen ausgewechselt, sodann das Steuergerät und die Lambdasonde. Danach lief der Wagen wieder rund.

Doch die Rechnung von 6.340 Euro wollte der Kunde nicht bezahlen. Für unnütze Reparaturen habe er keinen Auftrag erteilt, war sein Argument. Die Werkstatt habe die Fehler beheben und nicht "Verdachtsreparaturen" durchführen sollen. Er sei nur verpflichtet, die wirklich notwendigen Arbeiten zu vergüten, meinte er.

Das Urteil

Das OLG Hamm sah das ganz anders: Es stellte sich auf die Seite der Werkstatt. Hier seien die Besonderheiten eines Kfz-Reparaturvertrags zu beachten, erklärte das Gericht. Wenn die Fehlerursache unbekannt sei, müsse der Mechaniker zunächst danach suchen und technische Prüfungen vornehmen, um anschließend den Fehler reparieren zu können. Mögliche Fehlerquellen müssten geprüft und nacheinander ausgeschaltet werden, bis die tatsächliche Ursache entdeckt werde. Insofern seien alle durchgeführten Arbeiten der Werkstatt sinnvoll und nötig gewesen.

Wirtschaftlich arbeiten mit Hersteller-Diagnoseprogramm

Natürlich müsse die Werkstatt bei der Fehlersuche wirtschaftlich arbeiten und zuerst die wahrscheinlichsten Ursachen überprüfen. Grundsätzlich gelte aber: Wenn der Unternehmer mit der Fehlersuche beauftragt sei, müsse der Kunde auch die Arbeiten bezahlen, die nicht direkt zum Reparaturerfolg beitragen.

Dass sich der Mechaniker bei der Fehlersuche vom Hersteller-Diagnoseprogramm leiten ließ, sei laut Sachverständigengutachten die völlig korrekte Vorgehensweise: Sie zeige zuverlässig die wahrscheinlichsten Fehler an.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 16. September 2020, Az. 12 U 177/19 

Corona Werkstatt darf nur die Desinfektion nach der Reparatur berechnen. Lesen Sie > hier mehr!

Text: / handwerksblatt.de

Discussion:

Werkstatt findet Fehler nicht (KFZ)

(zu alt für eine Antwort)

Hallo an alle,

folgender (fiktiver) Sachverhalt:

Jemand bringt seinen Wagen in eine Werkstatt der betreffenden
Marke, also Opel - Opelwerkstatt, VW - VW-Werkstatt etc.,
also nicht zu einem Schrauber oder Markenfremd.

Der Wagen zeigt einen Fehler im Abgassystem an, eine
entsprechende Diagnose wird gemacht, danach lautet die
Aussage des Werkstattmeisters:
"Da ist Teil X defekt, kostet dann mit Diagnose, Teilen und
Montage ca. 450 Euro."

Daraufhin wird der Reparaturauftrag erteilt.

Am nächsten Tag sollte der Wagen fertig sein, allerdings kommt
dann die Aussage:
"Wir haben das Teil getauscht, der Fehler ist aber noch da.
Wir müssen halt weiter suchen.)

Nunmehr wird seit 3 Tagen diagnostiziert(!) und gerätselt,
der Wagen steht nach wie vor in der Werkstatt, Fehlerursache
ebenso nach wie vor unklar.
Für ein Gespräch in der Werkstatt sollte man ja einige Vorab-
Informationen haben, daher:

Frage 1: Muss der Austausch des ersten Teiles bezahlt werden,
obwohl dies ja offensichtlich nicht die Fehlerursache war?

Frage 2: Wie viel darf eine Fehlerdiagnose eigentlich kosten?
(Wenn die nun 5 Tage diagnostizieren und basteln, müssen wir
dann die Finanzkrise bei Opel alleine finanzieren? *fg*)

Frage 3: Die veranschlagten 450 Euro waren für ein 5 Jahre altes
Fahrzeug ja durchaus vertretbar, da nun aber die Reparatur wohl
deutlich teurer werden könnte, kann es ja durchaus zu einigen
Streitereien kommen.
Darf die Werkstatt in diesem Fall die Herausgabe des Fahrzeuges
verweigern, wenn man erstmal nur die 450 Euro aus der schon
veranschlagten Reparatur plus evtl. 10% Überschreitung zahlt, und
den Rest erst anderweitig klären lässt? (RA bzw. Firmenzentrale)

Danke für alle Hinweise
Stefan

Post by Stefan Bast
Nunmehr wird seit 3 Tagen diagnostiziert(!) und gerätselt,
der Wagen steht nach wie vor in der Werkstatt, Fehlerursache
ebenso nach wie vor unklar.
Für ein Gespräch in der Werkstatt sollte man ja einige Vorab-
Frage 1: Muss der Austausch des ersten Teiles bezahlt werden,
obwohl dies ja offensichtlich nicht die Fehlerursache war?

Wenn der Auftrag lautete, "such den Fehler", und der Austausch zur
Eingrenzung nötig war, dann ja.
Es ist schwer, der Werkstatt im Zweifel nachzuweisen, dass sie nur zu
blöd waren und Murks gemacht haben.

Post by Stefan Bast
Frage 2: Wie viel darf eine Fehlerdiagnose eigentlich kosten?

So viel wie Aufwand nötig ist.

Post by Stefan Bast
Darf die Werkstatt in diesem Fall die Herausgabe des Fahrzeuges
verweigern, wenn man erstmal nur die 450 Euro aus der schon
veranschlagten Reparatur plus evtl. 10% Überschreitung zahlt, und
den Rest erst anderweitig klären lässt? (RA bzw. Firmenzentrale)

Die Frage ist was die Werkstatt für einen Auftrag bekommen hat und was
sie ausgesagt hat.

Wenn die Aussage war, für 450 machen wir den Wagen wieder fit, dann
sind sie daran gebunden, wenn es nur eine Schätzung über einen
vermuteten Fehler war, dann nicht.
Die Werkstätten dürften die Rechtslage kennen und werden dem Kunden
kaum ein verbindliches Angebot machen.
Du wirst einen Dienstvertrag abgeschlossen haben, die Werkstatt
schuldet den Dienst der Fehlersuche, du die musst die Kosten dafür
zahlen.

Hast du einen Werkvertrag schuldet die Werkstatt das Werk, den wirst
du aber nicht haben.
Das Werk bedeutet, das reparierte Fahrzeug.

In Fahrzeuggewerbe gibt es für den Kunden kostenlose Schiedsstellen,
das bedingt aber, dass sich die Werkstatt dem Verfahren angeschlossen
hat, von einer Markenwerkstatt würde ich es erwarten.

Harald

Hallo Harald,

"Harald Hengel" schrieb

Post by Harald Hengel
Die Frage ist was die Werkstatt für einen Auftrag bekommen hat und was
sie ausgesagt hat.

Nun, am 1. Tag lautete der Telefonanruf wie folgt:
"Wir haben den Fehler gefunden!
Es ist das Abgasrückführungsventil.
Wenn wir das machen, kostet das incl. Diagnose, Teilen und Montage
rund 450 Euro."

Daraufhin wurde gesagt: "Dann machen sie das so"

Am Tag darauf kam dann:
"Der Fehler ist noch da, wir müssen halt weiter suchen"

Und so suchen sie noch heute....

Grüße
Stefan

Post by Stefan Bast
Hallo Harald,
"Harald Hengel" schrieb

Post by Harald Hengel
Die Frage ist was die Werkstatt für einen Auftrag bekommen hat und was
sie ausgesagt hat.

"Wir haben den Fehler gefunden!
Es ist das Abgasrückführungsventil.
Wenn wir das machen, kostet das incl. Diagnose, Teilen und Montage
rund 450 Euro."
Daraufhin wurde gesagt: "Dann machen sie das so"
"Der Fehler ist noch da, wir müssen halt weiter suchen"
Und so suchen sie noch heute....

Aber ich hätte ihm gesagt, das er das alte Abgasrückführventil
wieder einbauen kam.
Zudem kam ja die Aussage das der Fehler gefunden wurde, was
aber nicht stimmt.
Hätte er gesagt "Wir vermuten....., kommt auf ein Versuch an..",
dann hättest du ja dem Versuch zugestimmt. Aber du hast ja der
Fehlerbehbung zugestimmt.
Ich kenne es nur aus der Vergangenheit, das die Werkstätten einfach
(wenn möglich) den Rückbau des defekten Teils auf eigene Kosten
durchgeführt haben. Sogar bei weithaus aufwändigeren Dingen als
solch ein Ventil.
Frag halt einfach nach. Und wenn die sich querstellen sag den einfach
das sie ja gesagt hätten das der Fehler gefunden wäre und nicht das
sie glaubten den Fehler gefunden zu haben.

Det.

Post by Det Hoffmann
Aber ich hätte ihm gesagt, das er das alte Abgasrückführventil
wieder einbauen kam.

Das wuerde er sicher auch machen - natuerlich unter Anrechnung der
dafuer anfallenden Zeit. Ob das Ventil rueckerstattet wuerde?

Post by Det Hoffmann
Frag halt einfach nach. Und wenn die sich querstellen sag den einfach
das sie ja gesagt hätten das der Fehler gefunden wäre und nicht das
sie glaubten den Fehler gefunden zu haben.

Leider fehlt die Beweisbarkeit der Aussage - vor Gericht wuerde sie wohl
einfach bestritten, genau so erfolgt zu sein.

Schoenen Gruss
Martin

Post by Martin Trautmann
Leider fehlt die Beweisbarkeit der Aussage - vor Gericht wuerde sie wohl
einfach bestritten, genau so erfolgt zu sein.

Ja, genau so läuft das ab; abgestritten wird nicht nur vor Gericht,
sondern auch schon im direkten Gespräch mit dem Kunden.

Dieselbe Werksniederlassung, über die ich hier in einem anderen thread
schon mein Leid klage:

Die Automatik des Autos meiner Tochter schaltete nicht mehr hoch; es
wurden nach langer Fehlersuche (das Auto war mehr als eine Woche lang
ununterbrochen in der Werkstatt) einige Maßnahmen erfolglos
ausprobiert. Jede Maßnahme wurde angekündigt mit "wir haben den Fehler
gefunden" - und dann hat's doch nicht funktioniert. Meine Tochter hat
dafür > 400 Euro bezahlt und hatte anschließend ein weiterhin nicht
funktionierendes Getriebe. Als letzte Maßnahme schlug man den Einbau
eines neuen Getriebes vor; das sollte >3000 Euro plus Arbeitslohn in
nicht näher bezeichneter Höhe kosten.

Man riet ihr, das Auto wegen des nicht zu vertretbaren Kosten
behebbaren Defekts mit 1000 Euro in Zahlung zu nehmen, zusammen mit
der Abwrackprämie (die sie überhaupt nicht beanspruchen konnte, weil
das Auto noch zu jung ist) hätte sie doch eine schöne Anzahlung für
ein neues Auto beisammen.

Eine andere Vertragswerkstatt (nicht Werksniederlassung) hat dann das
Getriebe für unter 400 Euro repariert und es funktioniert seit Monaten
tadellos.

Zur Abrundung der Story: eine andere Tochter hat bei derselben
Werksniederlassung einen Jahreswagen gekauft, bei dem sich nach der
Zulassung herausstellte, dass er mehr Kilometer gelaufen und acht
Monate älter war, als auf dem Preisauszeichnungsschild stand.

Wir sind nur deshalb gleich drei Mal dort hereingefallen, weil wir
innerhalb eines Monats zwei Jahreswagen und einen zwei Jahre jungen
Gebrauchten gekauft haben.

Jürgen

"Juergen Roesener" <***@compuserve.com> schrieb im Newsbeitrag news:han53p$d00$03$***@news.t-online.com...
..

Post by Juergen Roesener
Eine andere Vertragswerkstatt (nicht Werksniederlassung) hat dann das
Getriebe für unter 400 Euro repariert und es funktioniert seit Monaten
tadellos.

Hi,
aah, vermutlich haben die einfach nen Ölwechsel gemacht und dabei die
störende Luftblase rausgekriegt...
Denn zerlegen und zusammenfummeln einer Automatik wäre viel teurer gekommen.

--
mfg,
gUnther

Post by gUnther nanonüm
aah, vermutlich haben die einfach nen Ölwechsel gemacht und dabei die
störende Luftblase rausgekriegt...
Denn zerlegen und zusammenfummeln einer Automatik wäre viel teurer gekommen.

Neuprogrammierung des Bordcomputers und Getriebeölwechsel waren die
erfolglosen Versuche der Werksniederlassung.

Nach den schlechten Erfahrungen mit meinem Auto von demselben
Verkäufer habe ich den Verdacht, dass man meiner Tochter für 1.000,00
Euro das Auto abkaufen wollte, um es dann preiswert zu reparieren und
zum derzeitigen Marktpreis von ca. 7.000,00 Euro zu verkaufen.

Bei der anderen Werkstatt wurden laut Rechnung zwei Ventile
ausgetauscht. Viel interessanter war, dass die Diagnose sofort bei der
Reparaturannahme gestellt wurde, der mündliche Kostenvoranschlag
eingehalten wurde und die Reparatur trotz Ersatzteilbeschaffung nur
zwei Tage dauerte. Außerdem hat man im Gegensatz zur
Werksniederlassung nicht versucht, meiner Tochter gleich einen
Neuwagen zu verkaufen.

Gruß
Jürgen

"Juergen Roesener" <***@compuserve.com> schrieb im Newsbeitrag news:haoh2v$v8m$00$***@news.t-online.com...
..

Post by Juergen Roesener
ausgetauscht. Viel interessanter war, dass die Diagnose sofort bei der
Reparaturannahme gestellt wurde, der mündliche Kostenvoranschlag
eingehalten wurde und die Reparatur trotz Ersatzteilbeschaffung nur
zwei Tage dauerte. Außerdem hat man im Gegensatz zur

Hi,
naja, freie Werkstatt mit etwas mehr Erfahrung über den Fahrzeugtyp und
seine typischen Probleme...2 Tage ist da genug, die meisten freien
Werkstätten kriegen ihre Ersatzteile am nächsten Tag...gebracht vom
nächstliegenden Vertragshändler...der ja auch meist der
Ersatzteillagerstützpunkt ist.

Post by Juergen Roesener
Werksniederlassung nicht versucht, meiner Tochter gleich einen
Neuwagen zu verkaufen.

Tja, vermutlich entweder keine Vertretung oder man war eher an einem
möglichen Stammkunden interessiert. Dagegen "müssen" die Werksvertreter ihre
Verkäufe unter Dach&Fach bringen, da hat Lopez für gesorgt. Die gehen da
gerne über Leichen, nur damit es nicht die eigene Leiche wird...

--
mfg,
gUnther

Post by Det Hoffmann
Frag halt einfach nach.

Im Moment wissen wir ja noch nicht, was die Werkstatt letztlich haben
will, wenn der Fehler gefunden ist.
Beliebt ist auch und nur schwer nachzuweisen, das selbstverständlich
das bewusste Teil kaputt war und noch ein zusätzlicher Fehler
vorhanden war. Wenn du dann dein defektes Teil zurückfordest ist das
schon entsorgt und zufällig wurden gerade eine Stunde vorher der
Schrott abgeholt. ;-)

Bei Auftragsvergabe sollte man immer die Altteile einfordern, das gibt
der Werkstatt weniger Handlungsspielraum.
Ok, nicht nötig bei einen zerknitterten Kotflügel.

Harald

Post by Harald Hengel
Bei Auftragsvergabe sollte man immer die Altteile einfordern, das gibt
der Werkstatt weniger Handlungsspielraum.

dann ist gerade das Teil defekt und musste getauscht werden, welches
letzte Woche im anderen Wagen wirklich defekt war.

Post by Kurt Guenter

Post by Harald Hengel
Bei Auftragsvergabe sollte man immer die Altteile einfordern, das
gibt der Werkstatt weniger Handlungsspielraum.

dann ist gerade das Teil defekt und musste getauscht werden, welches
letzte Woche im anderen Wagen wirklich defekt war.

Oder welches der Monteur dringend für sein eigenes Fahrzeug braucht.
;-)

Ja, kennzeichnen sollte man es vorsichtshalber auch noch.

Harald

Post by Harald Hengel
Wenn du dann dein defektes Teil zurückfordest ist das
schon entsorgt und zufällig wurden gerade eine Stunde vorher der
Schrott abgeholt. ;-)

Dann hat die Werkstatt ein Problem. Das Teil, auch wenn defekt,
gehört dem Kunden. :-)

Post by Harald Hengel
Bei Auftragsvergabe sollte man immer die Altteile einfordern, das gibt
der Werkstatt weniger Handlungsspielraum.
Ok, nicht nötig bei einen zerknitterten Kotflügel.

Genau, aber dazu gabs auch mal ein Urteil. Die Werkstatt muss bei
Verdachtswechsel und innerhalb einer bestimmten Zeit solche
Teile aufheben. Gilt halt nicht für den zerknitterten Kotflügel :-)

Det.

Post by Det Hoffmann

Post by Harald Hengel
Wenn du dann dein defektes Teil zurückfordest ist das
schon entsorgt und zufällig wurden gerade eine Stunde vorher der
Schrott abgeholt. ;-)

Dann hat die Werkstatt ein Problem. Das Teil, auch wenn defekt,
gehört dem Kunden. :-)

Bist du sicher?
Kennst du eine entsprechende Rechtsprechung?

Üblicherweise gehört die Entsorgung der Altteile zur Reparatur.

Post by Det Hoffmann

Post by Harald Hengel
Bei Auftragsvergabe sollte man immer die Altteile einfordern, das
gibt der Werkstatt weniger Handlungsspielraum.
Ok, nicht nötig bei einen zerknitterten Kotflügel.

Genau, aber dazu gabs auch mal ein Urteil. Die Werkstatt muss bei
Verdachtswechsel und innerhalb einer bestimmten Zeit solche
Teile aufheben. Gilt halt nicht für den zerknitterten Kotflügel :-)

Bei Verdachtswechsel!

Harald

Post by Harald Hengel

Post by Det Hoffmann

Post by Harald Hengel
Wenn du dann dein defektes Teil zurückfordest ist das
schon entsorgt und zufällig wurden gerade eine Stunde vorher der
Schrott abgeholt. ;-)

Dann hat die Werkstatt ein Problem. Das Teil, auch wenn defekt,
gehört dem Kunden. :-)

Bist du sicher?

Klar, oder habe ich irgendeine Schenkung unterschrieben?

Post by Harald Hengel
Kennst du eine entsprechende Rechtsprechung?

Ich nicht, aber sieh mal Rupert Haselbeck seine Antwort :-)

Post by Harald Hengel
Üblicherweise gehört die Entsorgung der Altteile zur Reparatur.

Klar, aber ich wurde bisher immer gefragt. Früher bei BMW lagen
die Teile sogar beim oder im Fahrzeug und ich wurde wegen der
Entsorgung gefragt.

Det.

Post by Det Hoffmann

Post by Harald Hengel

Post by Det Hoffmann

Post by Harald Hengel
Wenn du dann dein defektes Teil zurückfordest ist das
schon entsorgt und zufällig wurden gerade eine Stunde vorher der
Schrott abgeholt. ;-)

Dann hat die Werkstatt ein Problem. Das Teil, auch wenn defekt,
gehört dem Kunden. :-)

Bist du sicher?

Klar, oder habe ich irgendeine Schenkung unterschrieben?

Da Kunden einer Autowerkstatt ueblicherweise keinen Schrott mit nach Hause
nehmen moechten, koennte eine Entsorgung durch die Werkstatt
moeglicherweise konkludent beauftragt worden sein. Oder ?

Liebe Gruesse,
Joerg

--
Ich lese meine Emails nicht, replies to Email bleiben also leider
ungelesen.

Post by Det Hoffmann

Post by Harald Hengel
Bei Auftragsvergabe sollte man immer die Altteile einfordern, das
gibt der Werkstatt weniger Handlungsspielraum.
Ok, nicht nötig bei einen zerknitterten Kotflügel.

Genau, aber dazu gabs auch mal ein Urteil.

Dazu brauchts noch nichtmal ein Urteil - es gibt dafür sogar ein Gesetz,
nämlich den § 985 BGB

Post by Det Hoffmann
Die Werkstatt muss bei
Verdachtswechsel und innerhalb einer bestimmten Zeit solche
Teile aufheben. Gilt halt nicht für den zerknitterten Kotflügel :-)

Selbstverständlich gilt das auch für den zerknitterten Kotflügel und
die "bestimmte Zeit" wird man anhand der Verjährungsfrist bestimmen
dürfen. Und selbstverständlich sind Auftraggeber und Werkstatt nicht
daran gehindert, eine andere Regelung zu vereinbaren

MfG
Rupert

Post by Harald Hengel

Post by Stefan Bast
Nunmehr wird seit 3 Tagen diagnostiziert(!) und gerätselt,
der Wagen steht nach wie vor in der Werkstatt, Fehlerursache
ebenso nach wie vor unklar.
Für ein Gespräch in der Werkstatt sollte man ja einige Vorab-
Frage 1: Muss der Austausch des ersten Teiles bezahlt werden,
obwohl dies ja offensichtlich nicht die Fehlerursache war?

Wenn der Auftrag lautete, "such den Fehler", und der Austausch zur
Eingrenzung nötig war, dann ja.
Die Frage ist was die Werkstatt für einen Auftrag bekommen hat und was
sie ausgesagt hat.

Das ist keine Frage. Reparaturaufträge sind immer Werkaufträge.

Grüße,
Lars Friedrich

Post by Lars Friedrich

Post by Harald Hengel
Die Frage ist was die Werkstatt für einen Auftrag bekommen hat und
was sie ausgesagt hat.

Das ist keine Frage. Reparaturaufträge sind immer Werkaufträge.

Nein.

Harald

Post by Lars Friedrich

Post by Harald Hengel
Die Frage ist was die Werkstatt für einen Auftrag bekommen hat und
was sie ausgesagt hat.

Das ist keine Frage. Reparaturaufträge sind immer Werkaufträge.

Nein.

Doch.

Grüße,
Lars Friedrich

Post by Lars Friedrich

Post by Harald Hengel
Die Frage ist was die Werkstatt für einen Auftrag bekommen hat und
was sie ausgesagt hat.

Das ist keine Frage. Reparaturaufträge sind immer Werkaufträge.

Nein.

Doch.

Vielleicht ein Kompromiss - nicht immer, wenn man sein Fahrzeug zur
Werkstatt zwecks reparatur bringt, wird ein Reparaturauftrag geschlossen,
und damit auch kin Werkauftrag.

Liebe Gruesse,
Joerg

--
Ich lese meine Emails nicht, replies to Email bleiben also leider
ungelesen.

Post by Joerg Meier
Vielleicht ein Kompromiss - nicht immer, wenn man sein Fahrzeug zur
Werkstatt zwecks reparatur bringt, wird ein Reparaturauftrag geschlossen,
und damit auch kin Werkauftrag.

Wieso nicht? Was für ein Vertragstyp kommt denn sonst noch in Betracht?

--
Gruß, Sebastian

Post by Lars Friedrich

Post by Harald Hengel
Die Frage ist was die Werkstatt für einen Auftrag bekommen hat und
was sie ausgesagt hat.

Das ist keine Frage. Reparaturaufträge sind immer Werkaufträge.

Das ist zwar richtig, es paßt aber nicht zur Fragestellung :-)
Die wenigsten Werkstätten werden Reparaturaufträge annehmen, wenn nicht
zuvor geklärt ist, was genau zu tun ist, um diesen Reparaturauftrag
auszuführen. Um dies zu ermitteln, werden die Dienste der Werkstatt zur
Fehlersuche angeboten ("Die xyz-Schrauber-GmbH wird sich bemühen, den
Fehler zu finden")

MfG
Rupert

Post by Rupert Haselbeck

Post by Lars Friedrich
Das ist keine Frage. Reparaturaufträge sind immer Werkaufträge.

Das ist zwar richtig, es paßt aber nicht zur Fragestellung :-)
Die wenigsten Werkstätten werden Reparaturaufträge annehmen, wenn nicht
zuvor geklärt ist, was genau zu tun ist, um diesen Reparaturauftrag
auszuführen. Um dies zu ermitteln, werden die Dienste der Werkstatt zur
Fehlersuche angeboten ("Die xyz-Schrauber-GmbH wird sich bemühen, den
Fehler zu finden")

Aber selbst dann ist es doch ein Reparaturvertrag. Ich verstehe den
Einwand gegen Lars nicht.

--
Gruß, Sebastian

"Stefan Bast" schrieb
Ich sehe in meiner Glaskugel einen verrotteten Anschluß zur Lambdasonde.

Dieser beitrag ist möglicherweise unangemessen. Klicken sie auf, um es anzuzeigen.

"Stefan Bast" schrieb

Post by Stefan Bast
Ob der Meister einschnappt, wenn ich ihm sage
das die Glaskugel das aussagt? *ggg*

Wenn es sich um einen Diesel handelt, kannst Du mir
das mitteilen, damit ich die Glaskugel bis auf weiters
nur als Briefbeschwerwe nutze. *ggg*

Hi Armin,

"Armin Wolf" schrieb

Post by Armin Wolf
Wenn es sich um einen Diesel handelt, kannst Du mir
das mitteilen, damit ich die Glaskugel bis auf weiters
nur als Briefbeschwerwe nutze. *ggg*

Da kann ich dich beruhigen, es ist ein Astra G Twin Port.
Werde nachher mal in der Werkstatt anrufen, weil mir
ein Anruf "Heute noch" zugesagt wurde und die bald
Feierabend machen.
Bin mal gespannt was der zu deiner Glaskugel meint ;-)

Grüße
Stefan

Hallo Armin, Hi @ll,

bin gerade aus der Werkstatt zurück, es war ein sehr positives Gespräch.

Also: Das Abgasrückführungsventil wird wieder zurückgebaut,
es werden keine Kosten dafür in Rechnung gestellt.
Ebenso werden die bisherigen 3 Tage erfolgloser Fehlersuche nicht
berrechnet, sondern lediglich die zur Auffindung der tatsächlichen
Fehlerursache nötigen Zeiten - nachdem der Fehler denn gefunden ist.
Soweit hier an dieser Stelle ein großes Lob an die Opel-Werkstatt!

Für Armin dann noch ein Wink zur Glaskugel:
Die sind mit abgezogenem Stecker an der Lambdasonde gefahren und
es wurden die selben Fehlercodes gespeichert.
Das Fahrzeug hat im betriebswarmen Zustand (nur dann) ein
Magerruckeln im Teillastbereich bei 1500-1800 U/min.
Nur sehr leicht und kaum spürbar, aber danach sind die gelöschten
Fehlercodes wieder vorhanden.
Codes *grübel* 300, 301 etc.
Klartext: Fehlzündung auf mehreren Zylindern detektiert und
Fehlzündung auf Zyl.1 detektiert
Manchmal eben auch Zyl. 2 oder 3 oder 4....

Die Werkstatt hat bereits einen Werksingenieur hinzugezogen.
Leider hatte der (ausser einer sehr unwahrscheinlichen Ursache)
auch keine Lösung zur Hand.
Er vermutet ein verkokstes Abgasrückführungsrohr.
Allerdings bei einem Fahrzeug das 5 Jahre alt ist und zu 98% nur auf
Langstrecke größer 50KM gefahren wird..... nunja.... we will see

Vielleicht hat ja zufällig einer der Mitleser noch einen heissen Tip :-)

Grüße an alle
Stefan

Post by Stefan Bast
Die Werkstatt hat bereits einen Werksingenieur hinzugezogen.
Leider hatte der (ausser einer sehr unwahrscheinlichen Ursache)
auch keine Lösung zur Hand.
Er vermutet ein verkokstes Abgasrückführungsrohr.
Allerdings bei einem Fahrzeug das 5 Jahre alt ist und zu 98% nur auf
Langstrecke größer 50KM gefahren wird..... nunja.... we will see
Vielleicht hat ja zufällig einer der Mitleser noch einen heissen Tip :-)

Auf die Schnelle hätte ich vermutet, dass das (neue) AGR-Ventil mit
der (alten) Firmware des Steuergerätes nicht zusammenspielt und da ein
Update helfen könnte.

Aber das hätte der Werksingenieur vermutlich gewusst....

"Stefan Bast" schrieb

Die sind mit abgezogenem Stecker an der Lambdasonde gefahren und es wurden
die selben Fehlercodes gespeichert.

Ohne jetzt das Auto zu kennen, bei abgesteckter Lambdasonde
sollten doch neue Fehler hinzukommen, außer, wenn das abgezo-
gene Kabel beteits woanders unterbrochen war.

Der Ingenieur muß anhand der Meßgeräte erkennen, ob die Lambda-
sonde ein bzw. ausgesteckt ist. Ausnahme: Sonde ist ohne Funktion.

On Fri, 9 Oct 2009 09:33:58 +0200, "Stefan Bast"

Post by Stefan Bast
Hallo an alle,
Jemand bringt seinen Wagen in eine Werkstatt der betreffenden
Marke, also Opel - Opelwerkstatt, VW - VW-Werkstatt etc.,
also nicht zu einem Schrauber oder Markenfremd.
Der Wagen zeigt einen Fehler im Abgassystem an, eine
entsprechende Diagnose wird gemacht, danach lautet die
"Da ist Teil X defekt, kostet dann mit Diagnose, Teilen und
Montage ca. 450 Euro."
Daraufhin wird der Reparaturauftrag erteilt.
Am nächsten Tag sollte der Wagen fertig sein, allerdings kommt
"Wir haben das Teil getauscht, der Fehler ist aber noch da.
Wir müssen halt weiter suchen.)
Nunmehr wird seit 3 Tagen diagnostiziert(!) und gerätselt,
der Wagen steht nach wie vor in der Werkstatt, Fehlerursache
ebenso nach wie vor unklar.

In einem ähnlich gelagerten Falle (letztendlich Kupplungsschaden an
einer Automatik) war es sehr hilfreich, dass sich ein Werksingenieur
der Sache angenommen hat. Der wusste -und konnte nachweisen- dass eben
auch Dinge defekt werden können, die nie defekt werden (und die
folglich in der Diagnose gar nicht vorkommen).

l.

Post by Ludger Averborg
In einem ähnlich gelagerten Falle (letztendlich Kupplungsschaden an
einer Automatik) war es sehr hilfreich, dass sich ein Werksingenieur
der Sache angenommen hat. Der wusste -und konnte nachweisen- dass eben
auch Dinge defekt werden können, die nie defekt werden (und die
folglich in der Diagnose gar nicht vorkommen).

Wenn's nicht so traurig wär, würde ich mich jetzt auf dem Boden rollen vor
Lachen.

Gruß, Angelique

--
"35 Millimeter", die Filmsendung bei Radio Dreyeckland.
//kuerzer.de/35mm

On Fri, 09 Oct 2009 23:57:31 +0200, Angelique Presse

Post by Angelique Presse

Post by Ludger Averborg
In einem ähnlich gelagerten Falle (letztendlich Kupplungsschaden an
einer Automatik) war es sehr hilfreich, dass sich ein Werksingenieur
der Sache angenommen hat. Der wusste -und konnte nachweisen- dass eben
auch Dinge defekt werden können, die nie defekt werden (und die
folglich in der Diagnose gar nicht vorkommen).

Wenn's nicht so traurig wär, würde ich mich jetzt auf dem Boden rollen vor
Lachen.

Kupplung und Schwungscheibe können - da die Schaltung automatisch ist-
nicht durch "anfahren mit schleifender Kupplung" und so vom Fahrer
kaputt gemacht werden, folglich können sie nur dann (bei der in Frage
stehenden km-Leistung) kaputt gehen, wenn es ein Fehlfabrikat ist.

Das traurige daran war: trotzdem hat sich das der Herstelle nicht per
Kulanz ans Bein binden lassen.

l.

"Ludger Averborg" <***@web.de> schrieb im Newsbeitrag news:***@4ax.com...
..

Post by Ludger Averborg
Kupplung und Schwungscheibe können - da die Schaltung automatisch ist-
nicht durch "anfahren mit schleifender Kupplung" und so vom Fahrer
kaputt gemacht werden, folglich können sie nur dann (bei der in Frage
stehenden km-Leistung) kaputt gehen, wenn es ein Fehlfabrikat ist.

Hi,
nein, es gibt Zustände auch bei einer Automatik, die die interne Kupplung
überlasten können. Etwa der "Ampelstart" mit Vollgas und gleichzeitigem
"Runterreißen" des schalthebels auf den 1.Gang, der bei den mechanischen
Automatiken zwecks Abschleppens und Notbremse eine Schaltpriorität hat, also
zwangsweise einrastet...genauso wie das runterschalten bei hohem Tempo. Der
Motor regelt ab, kann ja auch kaum überdrehen, aber die Automatik
würgt...das kann das Getriebe kosten. Einmal Muttis Automatik-Jetta in
Händen von Sohnemann zur Disco, und die Werkstatt freut sich.

--
mfg,
gUnther

"Ludger Averborg" schrieb

Post by Ludger Averborg
Der wusste -und konnte nachweisen- dass eben
auch Dinge defekt werden können, die nie defekt werden (und die
folglich in der Diagnose gar nicht vorkommen).

z.B. könnte ein Marder ein Kabel oder Unterdruckschlauch ange-
knabbert haben, und die Diagnose liefert folglich Mondwerte.

Loading...

Was kostet Fehlersuche in der Werkstatt?

Wenn eine Fehlerdiagnose in der Werkstatt durchgeführt wird, kostet diese meistens 20 bis 60 Euro. Im Preis inklusive sind Hinweise zum möglichen Grund, Handlungsempfehlungen und das Löschen des Fehlers. Wenn ein ernster Fehler entdeckt wird, der sofort behoben werden muss, wird es kostspieliger.

Wie lange kann man eine Reparatur reklamieren?

Das Recht auf Nachbesserung unterliegt nach § 634a BGB einer Verjährungsfrist von zwei Jahren. Diese gilt auch dann, wenn Sie selbst den Mangel nicht bemerken. Wir empfehlen, die durchgeführten Arbeiten zeitnah nach dem Werkstattbesuch zu kontrollieren und ggf. zu reklamieren.

Wie lange muss eine Werkstatt Garantie auf Reparatur geben?

Für Pfusch am Fahrzeug gilt seit 1. Januar eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. "Diese Frist kann die Werkstatt in ihren Reparaturbedingungen auf ein Jahr abkürzen, aber in keinem Fall weniger", erklärt Rocke.

Hat man nach einer Autoreparatur Garantie?

Nein, eine Garantie bekommst Du keine, sondern nur eine Gewährleistung. Die gilt für 2 Jahre, aber wenn nach der Reparatur mehr als 6 Monate vergangen sind und dann Probleme auftreten, musst Du beweisen, dass entweder die Reparatur oder die eingebauten Teile fehlerhaft sind.

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