Tod der Eltern – was passiert mit den Kindern? Sorgerechtsverfügung / Sorgerechtstestament
Für die meisten Kinder ist klar: Ihre Eltern sind immer für sie da. Aber was ist, wenn die Eltern dieser Erwartung nicht mehr erfüllen können, weil sie z.B bei einem Unfall ums Leben gekommen sind oder ihre Urteilsfähigkeit verloren haben? Obwohl den meisten Eltern ihre Kinder das Wichtigste sind, beschäftigt sich kaum jemand mit solch unangenehmen Fragen.
Als Eltern sollten Sie frühzeitig regeln, was mit Ihren Kindern passiert, falls ein oder beide Elternteile unerwartet versterben. Für solche Situationen ist eine sog. Sorgerechtsverfügung (auch Sorgerechtstestament) zu erlassen. Darin kann festgehalten werden, an wen die zuständige Behörde im Falle eines Ablebens der Eltern die elterliche Sorge übertragen soll. Für die zuständige Behörde (KESB) ist dieses Dokument grundsätzlich nicht verbindlich. Gleichwohl wird sie sich an Ihren Vorschlag halten, sofern dieser dem Kindeswohl nicht widerspricht und keine anderen wichtigen Gründe dagegen sprechen.
Was passiert beim Tod eines Elternteils mit gemeinsamer elterlicher Sorge?
Die (alleinige) elterliche Sorge steht automatisch dem überlebenden Elternteil zu. Es ist keine Behörde involviert und Sie müssen keine Regelung treffen.
Wer bekommt das Sorgerecht beim Tod des Elternteils mit der alleinigen elterlichen Sorge?
In diesem Falle kommt die elterliche Sorge nicht automatisch dem überlebenden Elternteil zu. Die zuständigen Behörde prüft, ob das Sorgerecht dem überlebenden Elternteil übertragen werden kann. Massgeblich ist dabei das Wohl des Kindes.
Sollte es Ihres Erachtens Gründe geben, die im Falle Ihres Ablebens (und Sie die alleinige elterliche Sorge haben) gegen eine Übertragung der elterlichen Sorge an den verbleibenden Elternteil sprechen, so sind diese unbedingt im Sorgerechtstestament schriftlich festzuhalten.
Wer bekommt das Sorgerecht beim Tod beider Eltern?
In früheren Zeiten wurde automatisch die Gotte (Taufpatin) oder der Götti (Taufpate) mit dieser Aufgabe betraut. Heutzutage ist diese Regelung längst überholt. Die zuständige Behörde ist verpflichtet, einer geeigneten Person das Sorgerecht zu übertragen. Findet die Behörde keine Verwandten oder nahen Angehörigen, die sie mit der Fürsorgepflicht betrauen kann, wird ein Amtsvormund bestellt.
Um die Kinder nach dem eigenen Tod in guten Händen zu wissen, sollten Sie zu Lebzeiten unbedingt einen Wunschvormund in einem Sorgerechtstestament bezeichnen.
Die Sorgerechtsverfügung
Die Sorgerechtsverfügung ist aus Beweisgründen unbedingt schriftlich zu erstellen. Das Dokument sollte mit dem Datum und einer eigenhändigen Unterschrift versehen werden. Jeder Elternteil muss ein eigenes Exemplar ausfertigen, wobei der Wunschvormund aber derselbe sein sollte. Darin bestimmen Sie als Eltern, wer im Falle Ihres Ablebens die Vormundschaft über die Kinder erhalten soll. Wichtig ist, dass Sie Ihre Wahl begründen und die Personalien und Adresse des gewünschten Vormundes angeben. Erkundigen Sie sich vor der Errichtung dieser Verfügung bei Ihrem Wunschvormund ob er auch tatsächlich bereit ist, Ihre Kinder zu übernehmen. Es empfiehlt sich, sämtliche Kinder beim gleichen Vormund zu platzieren, sodass Geschwister zusammen bleiben können. Überlegen Sie sich zudem, wer das materielle Erbe, welches Sie Ihren Kindern hinterlassen würden, verwaltet. Sie können hierfür auch eine andere Person bezeichnen. Heben Sie je ein Exemplar der Sorgerechtsverfügung jedes Elternteils in Ihrem „Notfall-Ordner“ zu Hause auf, je ein Exemplar beim Wunschvormund und erkundigen Sie sich bei der KESB Ihres Wohnorts, ob Sie dort je ein Exemplar hinterlegen können.
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Sorgerechtsverfügung: Wer kümmert sich im Todesfall der Eltern um die Kinder?
Oft ist im Todesfall von Eltern nicht klar, wer sich um die hinterbliebenen minderjährigen Kinder kümmert. Eltern, die für diesen Fall zu Lebzeiten vorsorgen möchten, können eine Sorgerechtsverfügung aufsetzen. Wir informieren Sie über das Thema.
Was ist eine Sorgerechtsverfügung?
Es kann vorkommen, dass minderjährige Kinder ihre Eltern verlieren. Wenn beide Elternteile versterben, stellt sich oft die Frage, wer sich um das Kind bzw. die Kinder kümmert. Wer übernimmt das Sorgerecht?
Wenn Eltern für ihren Todesfall wünschen, dass die Entscheidung über das Sorgerecht für die Kinder nicht allein einem Gericht obliegen soll, können sie eine Sorgerechtsverfügung aufsetzen. In der Verfügung wird ein Vormund benannt, dem im Todesfall der Eltern das Sorgerecht für die Kinder übertragen werden soll.
Das Familiengericht muss sich bei der Entscheidung über die Sorgerechtsvergabe an den Wünschen der Eltern orientieren. Es kann jedoch von den elterlichen Erklärungen abweichen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Vormund benannt wurde, der gebrechlich geworden ist und sich deshalb nicht mehr um die Kinder kümmern kann.
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Wer bekommt das Sorgerecht, wenn ein Elternteil verstirbt?
Kommt es zum Tod eines Elternteils, erhält der Überlebende automatisch das alleinige Sorgerecht für die minderjährigen Kinder. In diesem Fall ist kein Gericht notwendig, das über das Sorgerecht entscheidet. Voraussetzung: Beide Elternteile müssen zu Lebzeiten das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt haben.
Wer bekommt das Sorgerecht, wenn beide Eltern versterben?
Wenn beide Eltern versterben, werden minderjährige Kinder zu Vollwaisen. Wer hat das Sorgerecht für diese?
Oft herrscht der Glaube, im Todesfall der Eltern würde das Sorgerecht für die Kinder automatisch übertragen, und zwar an nahe Verwandte wie etwa volljährige Geschwister, Onkel und Tanten oder die Großeltern. Auch gibt es die weit verbreitete Meinung, dass Taufpaten automatisch sorgeberechtigt seien. Doch beides ist nicht der Fall.
Wenn minderjährige Kinder beide Elternteile verlieren, obliegt die Entscheidung über das Sorgerecht einem Familiengericht. Dieses bestellt einen sogenannten Vormund. Haben Kinder das 14. Lebensjahr erreicht, haben sie ein Mitsprachrecht, wenn es um die Vormundschaft geht.
Der formale Aufbau einer Sorgerechtsverfügung
Eine Sorgerechtsverfügung hat bestimmte formale Anforderungen zu erfüllen. Die Verfügung muss persönlich und handschriftlich verfasst, datiert und mit dem Vor- und Nachnamen unterschrieben sein – so wie jedes Testament auch.
Sorgerechtsverfügung: Vorlagen zum Ausdrucken
Eine mit dem Computer geschriebene, ausgedruckte und unterschriebene Sorgerechtsverfügung ist nicht ausreichend. Daher sind auch Vorlagen für Sorgerechtsverfügungen aus dem Internet, die lediglich datiert und unterschrieben werden müssen, nicht zu empfehlen. Jedoch können Formulierungsbeispiele beim Verfassen der handschriftlichen Sorgerechtsverfügung helfen.
Ob Sorgerechtsverfügung oder Sorgerechtsvollmacht – im Zweifelsfall sollte man sich stets von einem Notar beraten lassen, wenn man eines der Dokumente oder beide aufsetzen möchte.
Formulierungsbeispiel für eine Sorgerechtsverfügung verheirateter Eltern
Sorgerechtsverfügung
Für den Fall, dass nach unserem Tod eine Vormundschaft für unsere minderjährigen Kinder angeordnet wird, benennen wir als Vormund ...
Nicht als Vormund eingesetzt werden soll...
Ort, Datum und Unterschrift eines Elternteils
Die Angaben sind auch mein letzter Wille.
Ort, Datum und Unterschrift des anderen Elternteils
Sorgerechtsverfügung für Alleinerziehende
Es kommt vor, dass das Sorgerecht lediglich bei einem alleinerziehenden Elternteil liegt. Verstirbt oder leidet dieser an einer schweren Krankheit, sodass die elterliche Sorge nicht mehr ausgeübt werden kann, überträgt das Familiengericht das Sorgerecht an den anderen Elternteil.
In solchen Fällen nimmt das Gericht eine sogenannte Kindeswohlprüfung vor. Sollte der andere Elternteil keine Verantwortung für das Kind übernehmen wollen oder können, widerspricht das dem Kindeswohl – das Sorgerecht wird nicht übertragen. Stattdessen wird vom Gericht ein Vormund bestellt.
Möchte der Alleinerziehende grundsätzlich nicht, dass im Fall der Fälle das Sorgerecht auf den anderen Elternteil übergeht, sollte das zu Lebzeiten in einer Sorgerechtsverfügung schriftlich festgehalten werden. Es bedarf einer ausführlichen Begründung, die darlegt, weshalb es nicht im Sinne des Kindeswohls ist, dass dem anderen Elternteil das Sorgerecht übertragen wird.
Aufbewahrung der Sorgerechtsverfügung
Damit das Gericht nach dem Todesfall der Eltern von der Sorgerechtsverfügung Kenntnis erlangt, sollte das Dokument gut verwahrt werden, beispielsweise von einem Notar. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Verfügung dem benannten Vormund zur Aufbewahrung zu übergeben. Auch das zuständige Nachlassgericht kann die Sorgerechtsverfügung verwahren. Dafür ist eine Gebühr zu entrichten.
Unterschied Sorgerechtsverfügung und Sorgerechtsvollmacht
Sorgerechtsverfügung
Die Bestimmungen in einer Sorgerechtsverfügung sind an den Tod eines oder beider Elternteile gekoppelt. Das heißt: In der Verfügung wird schriftlich fixiert, auf wen das Sorgerecht im Todesfall der Eltern übertragen werden soll.
Sorgerechtsvollmacht
Bei einer Sorgerechtsvollmacht ist das anders. Hier sind die schriftlich fixierten Wünsche hinsichtlich des Sorgerechts für die minderjährigen Kinder nicht an den Todesfall der Eltern gebunden. Über die Vollmacht wird geäußert, wer das Sorgerecht übernehmen soll, sollten Eltern dieses zu Lebzeiten nicht mehr ausüben können – beispielsweise aufgrund eines schweren Unfalls oder einer Krankheit.
Formulierungsbeispiel für eine Sorgerechtsvollmacht eines Elternteils
Wichtig: Eine Sorgerechtsvollmacht muss widerruflich sein. Dieser Hinweis sollte stets beim Verfassen der Vollmacht aufnommen werden, damit diese wirksam ist.
Sorgerechtsvollmacht
Sollte ich meine elterliche Sorge nicht mehr ausüben können, benenne ich als Vormund für meine minderjährigen Kinder ...
Kann die vorstehend genannte Person nicht als Vormund eingesetzt werden, soll ersatzweise folgende Person zum Vormund bestellt werden: ...
Nicht als Vormund eingesetzt werden sollen folgende Personen: ...
Ich kann diese Erklärung jederzeit widerrufen.
Ort, Datum und Unterschrift des Elternteils
Häufig gestellte Fragen
Eine Sorgerechtsverfügung ist ein Dokument, in dem schriftlich festhalten werden kann, auf wen das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder übertragen werden soll, wenn die Eltern versterben.
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In einer Sorgerechtsverfügung wird schriftlich festgehalten, wer im Todesfall eines oder beider Elternteile das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder übernehmen soll.
Bei einer Sorgerechtsvollmacht ist das anders. Die dort fixierten Bestimmungen sind nicht an den Tod der Eltern gebunden. In der Vollmacht wird geäußert, wer das Sorgerechts für die minderjährigen Kinder erhalten soll, wenn die Eltern dieses zu Lebzeiten nicht mehr ausüben können – beispielsweise aufgrund eines schweren Unfalls oder einer Krankheit.
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Verfasst man eine Sorgerechtsverfügung, müssen formale Anforderungen erfüllt werden. Die Verfügung muss persönlich und handschriftlich verfasst, sowie datiert und mit dem Vor- und Nachnamen unterschrieben werden. Eine mit dem Computer geschriebene, ausgedruckte und unterschriebene Sorgerechtsverfügung ist nicht ausreichend.
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