Wer entscheidet ob ich einen covid-19 test machen soll

Wer in welchen Situationen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden soll, beschreibt die Nationale Teststrategie. Dort finden sich auch Empfehlungen, welche Tests verwendet werden sollten.

Nach der aktuellen Nationalen Teststrategie ist für folgende Personengruppen eine Testung empfohlen:

Menschen mit Krankheitszeichen: Der Arzt oder die Ärztin führt einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durch, wenn Symptome vorliegen, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hindeuten. Auch Personen, die geimpft sind, sowie Genesene, die früher bereits eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, sollen getestet werden. In der Regel wird hierfür ein PCR-Test eingesetzt. Nur im Ausnahmefall wird ein Antigen-Schnelltest verwendet, zum Beispiel wenn das Ergebnis schnell benötigt wird. Grundsätzlich beurteilt die Ärztin bzw. der Arzt oder das Gesundheitsamt, ob ein Test durchgeführt wird und entscheidet, welches Testverfahren angewendet wird.

Bitte beachten Sie die Empfehlungen zum Verhalten bei Krankheitszeichen.

Kontaktpersonen: Personen, die zuvor Kontakt zu einer Person mit bestätigter SARS-CoV-2-Infektion hatten, können ebenfalls mit einem PCR-Test getestet werden. Die Durchführung eines Tests ist unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus, wenn der Test von einem behandelnden Arzt beziehungsweise einer behandelnden Ärztin oder vom öffentlichen Gesundheitsdienst als notwendig erachtet wird. Ein Anspruch auf eine PCR-Testung besteht jedoch nicht, da in vielen Fällen ein Antigen-Test ausreicht (siehe auch „Wer hat Anspruch auf einen PCR-Test und wer soll getestet werden?“). Im Einzelfall können wiederholte Testungen durchgeführt werden. Bitte beachten Sie auch die Hinweise, was nach Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person zu tun ist.

Bei bestätigten SARS-CoV-2-Infektionen in bestimmten Einrichtungen: In Einrichtungen wie Kitas oder Schulen, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften sowie in der ambulanten Pflege oder in Arztpraxen soll umfangreich getestet werden, wenn dort Infektionen mit SARS-CoV-2 nachgewiesen wurden. Hierfür sollen bevorzugt PCR-Tests eingesetzt werden. Antigen-Schnelltests können beispielsweise verwendet werden, wenn für Gruppen schnellstmöglich über eine Isolierung entschieden werden soll.

Vor (Wieder-) Aufnahme sowie vor ambulanten Operationen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder ähnlichen Einrichtungen soll ebenfalls getestet werden, bevorzugt mit einem PCR-Test. Betreute sowie das Personal in solchen Einrichtungen sollten sollten – ebenfalls unabhängig vom Impf- und Genesenenstatus – regelmäßig entsprechend dem Testkonzept getestet werden, auch wenn dort keine Infektionsfälle aufgetreten sind. Für diese Reihentests werden in der Regel Antigen-Schnelltests verwendet.  In Krankenhäusern, Reha- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen werden zudem Antigen-Schnelltests für Besucherinnen und Besucher empfohlen.

Entsprechend dem Testkonzept der Einrichtung können für Reihentests auch Antigen-Selbsttests eingesetzt werden, deren Durchführung vor Ort überwacht wird.

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