Wer ist arbeitmigrant in deutschland

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Migration

Die Migration ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den deutschen Arbeitsmarkt ist einer der Eckpfeiler der deutschen Zuwanderungspolitik. Deutschland hat einen großen Bedarf an qualifizierten Fachkräften und gehört zu den Ländern mit den geringsten Beschränkungen für die Zuwanderung von Fachkräften und Hochqualifizierten.

Inhaltsverzeichnis
  • Zuwanderung von Fachkräften
  • Fachkräfte mit beruflicher Ausbildung
  • Fachkräfte mit akademischer Ausbildung: Blaue Karte EU
  • Arbeitsmigration nach aufenthaltsrechtlichen Richtlinien der Europäischen Union
  • Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen
  • Erleichterter Arbeitsmarktzugang für IT-Spezialisten
  • Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche
    • Fachkräfte aus Drittstaaten
    • Absolventen deutscher Berufsausbildungen oder Hochschulen
  • Beschleunigte Verfahren für Fachkräfte
  • Langfristige Perspektiven für Fachkräfte
  • Unternehmer und Selbständige
  • Zuwanderung zum Zweck der unqualifizierten oder geringqualifizierten Beschäftigung
  • Nachzug von Ehegatten und Kindern ausländischer Fachkräfte

Vor dem Hintergrund des wachsenden Bedarfs an qualifizierten Fachkräften wurde die Rechtslage zur Arbeitsmigration in den letzten Jahren laufend weiterentwickelt. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist, schafft einen neuen Rechtsrahmen, erleichtert insbesondere den Zugang für Fachkräfte in Ausbildungsberufen und verbessert die Perspektiven für ausländische Fachkräfte.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll helfen, dem wachsenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften zu begegnen, der nicht allein durch inländische und europäische Kräfte gedeckt werden kann. Die neuen Möglichkeiten und Perspektiven setzen ein klares Signal, dass ausländische Fachkräfte in Deutschland willkommen sind und gebraucht werden.

Anlagen zu den Anwendungshinweisen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Anlage 1

Anlage 4

Anlage 7

Anlage 10

Anlage 2

Anlage 5

Anlage 8

Anlage 11

Anlage 3

Anlage 6

Anlage 9

Zuwanderung von Fachkräften

Fachkräfte sind Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung. Dabei muss die Ausbildungsdauer mindestens zwei Jahren betragen haben. Wurde der Abschluss im Ausland erworben, muss eine Anerkennung der in Deutschland zuständigen Stelle vorliegen oder der ausländische Hochschulabschluss muss mit dem Deutschen vergleichbar sein.

Fachkräfte mit beruflicher Ausbildung

Qualifizierte Fachkräfte in Ausbildungsberufen können eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Deutschland erhalten. Mit diesem Aufenthaltstitel können sie in allen Berufen arbeiten, für die sie ihre Qualifikation befähigt.

Neben einem Arbeitsvertrag ist erforderlich, dass die Gleichwertigkeit mit einer inländischen qualifizierten Ausbildung festgestellt wird und das Gehalt dem eines deutschen Arbeitnehmers entspricht. Eine feste Gehaltgrenze gibt es nicht. Auch eine Vorrangprüfung erfolgt nicht.

Auch Ausländerinnen und Ausländer, die eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland absolviert haben, können nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung eine Arbeit in Deutschland aufnehmen, zu der sie die erworbene Qualifikation befähigt.

Fachkräfte mit akademischer Ausbildung: Blaue Karte EU

Muster der Blauen Karte EU (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BMI Muster der Blauen Karte EU

Als zentraler Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte ermöglicht die 'Blaue Karte EU' den einfachen und unbürokratischen Zuzug von Menschen aus Drittstaaten, die in Deutschland arbeiten möchten. Es muss kein kompliziertes und aufwändiges Punkteverfahren durchlaufen werden und auf eine Vorrangprüfung wird verzichtet.

Erforderlich ist lediglich zweierlei:

  • Der Antragsteller muss ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen, das mit einem deutschen Hochschulstudium vergleichbar ist.
  • Eine Gehaltsmindestgrenze von 55.200 Euro muss eingehalten werden.

Die 'Blaue Karte EU' macht den deutschen Arbeitsmarkt auch für Berufseinsteiger attraktiv.

In sogenannten Mangelberufen, in denen es in Deutschland eine hohe Anzahl unbesetzter Stellen gibt, liegt die Gehaltsuntergrenze bei lediglich 43.056 Euro. Dies gilt beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte und den Ingenieursberuf. Die Arbeitsbedingungen (wie zum Beispiel Arbeitszeit und Gehalt) müssen denen eines deutschen Arbeitnehmers entsprechen. Das prüft die Bundesagentur für Arbeit.

Die 'Blaue Karte EU‘ bietet Privilegien für Zuwandererinnen und Zuwanderer und ihre Familien. So können potentielle Bewerberinnen und Bewerber ihre Zukunft in Deutschland durch ein frühzeitiges Daueraufenthaltsrecht langfristig planen: Nach einem 33-monatigen Aufenthalt können sie eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten, beim Nachweis guter Deutschkenntnisse sogar schon nach 21 Monaten.

Arbeitsmigration nach aufenthaltsrechtlichen Richtlinien der Europäischen Union

Um die aufenthaltsrechtlichen Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration umzusetzen, wurden Regelungen für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (intra-corporate-transferees - "ICTs"), Studierende, Forscherinnen und Forscher, Freiwillige, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Saisonarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer eingeführt.  Neue Aufenthaltstitel wurden mit der ICT-Karte und der Mobiler-ICT-Karte geschaffen. ICTs, Studierende und Forscherinnen und Forscher haben die Möglichkeit zur innereuropäischen Mobilität.

Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen

Das duale Ausbildungssystem in Deutschland weist Besonderheiten auf und setzt hohe Standards, die nur in sehr wenigen Ländern vergleichbar existieren. Deshalb verbessert die Bundesregierung mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Möglichkeiten, sich zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland aufzuhalten. Voraussetzung ist dabei grundsätzlich, dass ein Anerkennungsverfahren aus dem Ausland bei der zuständigen Stelle in Deutschland durchgeführt wurde, in dem die Defizite der erworbenen ausländischen Qualifikation im Vergleich zur deutschen Ausbildung festgestellt wurden. Erforderlich für den Aufenthalt sind in der Regel mindestens hinreichende deutsche Sprachkenntnisse (entspricht Sprachniveau A2).

Ein Ingenieur zeigt einem Kollegen etwas (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: TomWerner/GettyImages

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Erleichterter Arbeitsmarktzugang für IT-Spezialisten

IT-Spezialistinnen und -spezialisten können bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung unabhängig von einem formalen Abschluss einreisen. Voraussetzung ist, dass sie ihre Qualifikation über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung nachweisen und in der Regel über deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Die Mindestgehaltsgrenze liegt bei 49.680 Euro (brutto).

Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche

Fachkräfte aus Drittstaaten

Das Visum zur Arbeitsplatzsuche ermöglicht es interessierten Fachkräften aus Drittstaaten, für sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen. Vor Ort können sie dann eine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit finden.

Voraussetzung ist, dass sie einen Hochschulabschluss vorweisen, der einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Wird innerhalb der sechs Monate ein Arbeitgeber gefunden, kann die erforderliche Aufenthaltserlaubnis oder 'Blaue Karte EU‘ direkt in Deutschland beantragt werden.

Zur Arbeitsplatzsuche können seit dem 1. März 2020 auch Fachkräfte nach Deutschland kommen, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben. Voraussetzung ist, dass die ausländische Qualifikation durch die zuständige Stelle in Deutschland anerkannt wurde, der Lebensunterhalt für den Aufenthalt gesichert ist und für die angestrebte Tätigkeit entsprechende Deutschkenntnisse vorhanden sind.

Das Visum zur Arbeitsplatzsuche soll besonders kleinen und mittelständischen Betrieben helfen, die ihre Arbeitskräftesuche hauptsächlich regional ausgerichtet haben.

Deutschland ist daran gelegen, Fachkräfte im Land zu halten: Ausländerinnen und Ausländer, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und sich bereits zur Erwerbstätigkeit oder wissenschaftlichen Tätigkeit in Deutschland aufhalten, können im Anschluss an diese Tätigkeit einen entsprechenden Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche erhalten.

Absolventen deutscher Berufsausbildungen oder Hochschulen

Um ausländische Absolventinnen und Absolventen, die in Deutschland erfolgreich studiert haben, für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen, erhalten sie 18 Monate Zeit für die Arbeitsplatzsuche. In dieser Zeit dürfen sie jede Arbeit aufnehmen.

Auch Ausländerinnen und Ausländer, die eine Lehre oder eine andere qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich absolviert haben, können weiterhin in Deutschland leben, um in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten. Sie haben ein Jahr Zeit, um sich einen entsprechenden Arbeitsplatz zu suchen. Auch sie dürfen während dieser Arbeitsplatzsuche ihren Lebensunterhalt mit anderen Tätigkeiten bestreiten.

Beschleunigte Verfahren für Fachkräfte

Fachkräfte sollen ihren Weg in die Betriebe schnell finden. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren erlaubt es ab 1. März 2020, das Verfahren auf Initiative des Arbeitgebers bei der zuständigen Ausländerbehörde mit absehbaren, planungssicheren Fristen aus dem Inland zu betreiben.

Langfristige Perspektiven für Fachkräfte

Menschen, die als Fachkräfte nach Deutschland kommen, sollen Teil der Gesellschaft werden und eine sichere Perspektive für ihre Zukunft in Deutschland haben. Deshalb können Fachkräfte mit einem ausländischen Abschluss, die vier Jahre in Deutschland beschäftigt waren, eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Wurde die Berufsausbildung bzw. das Studium in Deutschland absolviert, kann diese Niederlassungserlaubnis bereits nach zwei Jahren Beschäftigung erteilt werden.

Ein Pfleger hilft einem ältere, im Bett liegenden Mann beim Trinken (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Maskot/GettyImages

Unternehmer und Selbständige

Menschen aus dem Ausland mit innovativen Ideen sollen Unternehmen in Deutschland gründen können und dazu beitragen, dass neue Arbeitsplätze entstehen. Seit August 2012 bieten erleichterte Bedingungen im Aufenthaltsrecht Unternehmensgründerinnen und -gründern einen Anreiz für die Entscheidung, in Deutschland zu investieren. Sie geben auch den Bundesländern mehr Spielraum, um die Erfolgsaussichten für die verschiedensten Geschäftsmodelle zu prüfen und zu bewerten. Pauschale Forderungen nach Mindestinvestitionssummen und einer Mindestzahl zu schaffender Arbeitsplätze gibt es nicht. Für Freiberuflerinnen und Freiberuflern kann unter erleichterten Bedingungen ein Aufenthaltsrecht erteilt werden.

Zuwanderung zum Zweck der unqualifizierten oder geringqualifizierten Beschäftigung

Die Beschäftigung von Saisonkräften in der Landwirtschaft und in der Gastronomie (max. 6 Monate jährlich) steht unter dem Vorbehalt, dass eine Absprache zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsverwaltung des Herkunftsstaates über das Verfahren und die Auswahl für die Saisonbeschäftigung besteht. Aktuell besteht eine solche Absprache mit Georgien, die sich jedoch auf den landwirtschaftlichen Bereich und einen Zeitraum von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen beschränkt.

Für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien besteht seit 2016 befristet bis 2020 ein erleichterter Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt: Sie können die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zu jeder Beschäftigung unabhängig von ihrer persönlichen Qualifikation erhalten (Westbalkan-Regelung). Voraussetzungen sind:

  • ein konkretes Arbeitsplatzangebot,
  • dass keine bevorrechtigten inländischen Arbeitnehmer für den Arbeitsplatz zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung),
  • und dass die Arbeitsbedingungen nicht ungünstiger sind als die vergleichbarer deutscher Arbeitnehmer.

Notwendig ist die Einreise mit einem entsprechenden Visum.

Nachzug von Ehegatten und Kindern ausländischer Fachkräfte

Ausländische Fachkräfte, die einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit haben, können von ihren Ehepartnerinnen und Ehepartner aus dem Ausland begleitet werden. Dafür müssen sie beabsichtigen, länger als ein Jahr in Deutschland zu bleiben. Dabei ist grundsätzlich ein Sprachnachweis erforderlich. Ausnahmen gelten im Wesentlichen zugunsten von Ehepartnerinnen und Ehepartnern von Hochqualifizierten und Forscherinnen und Forschern sowie von Inhaberinnen und Inhabern der 'Blauen Karte EU‘, einer ICT-Karte oder Mobiler-ICT-Karte und für Ehepartnerinnen und Ehepartner von Angehörigen bestimmter Staaten (z.B. USA, Kanada, Australien, Japan). Auch zugunsten von Ehepartnerinnen und Ehepartnern mit akademischer Bildung können Ausnahmen gemacht werden.

Wer nach erfolgtem Zuzug heiratet, kann die Ehepartnerin oder den Ehepartner in der Regel erst nach zwei Jahren Aufenthalt in Deutschland nachholen. Ausnahmen gelten für Inhaber der 'Blauen Karte EU‘.

Kinder können ebenfalls mitziehen. Für Kinder, die ihren Wohnsitz nicht zusammen mit ihren Eltern oder einem sorgeberechtigten Elternteil nach Deutschland verlegt haben, gelten differenzierte Regelungen (abhängig von Alter  und Mitzug der Ehepartnerin oder des Ehepartners).

Familienangehörige, die einen Aufenthaltstitel zum Familiennachzug besitzen, erhalten mit der Aufenthaltstitelerteilung sofort das vollständige und unbeschränkte Recht auf Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Willkommen in Deutschland

Deutsche Fassung

Wie heißen Gastarbeiter heute?

Den Namen "Gastarbeiter" erhielten die Arbeitsmigrantinnen und -migranten, weil ihr Aufenthalt eigentlich nur vorübergehend sein und sie in ihr Heimatland zurückkehren sollten. Viele der ausländischen Arbeitskräfte blieben jedoch dauerhaft in der Bundesrepublik und holten ihre Familien nach.

Wo kommen Arbeitsmigranten her?

Die meisten Arbeitsmigranten und Arbeitsmigrantinnen kommen aus Bangladesch, Indien, Nepal, Philippinen und Pakistan. Weitere kommen aus Ostafrika, der arabischen Welt und dem Westen.

Warum gibt es in Deutschland Arbeitsmigranten?

Qualifizierte Zuwanderung gilt in Deutschland als eine Maßnahme zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in zahlreichen Berufen und Regionen. Damit sind Herausforderungen verbunden, die Politik, Betriebe, aber auch angeworbene Fachkräfte betreffen.

Wie viele Deutsche sind 2022 ausgewandert?

Juni 2022 Migration 2021: 329 000 Personen mehr zu- als abgewandert. Im zweiten Corona-Jahr 2021 sind rund 329 000 Personen mehr nach Deutschland zugezogen als aus Deutschland fortgezogen.

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