Wie bekomme ich keine Sperre vom Arbeitsamt?

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Erstellt: 07.11.2022, 15:56 Uhr

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Wer einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, erhält in vielen Fällen kein Arbeitslosengeld – und das für mehrere Wochen. Wir zeigen, worauf Sie achten müssen.

Ein Aufhebungsvertrag* stellt eine Alternative zur Kündigung dar und kann für beide Parteien Vorteile bringen. So werden lange Kündigungsfristen umgangen und Arbeitnehmern winkt oft eine üppige Abfindung. Doch der Aufhebungsvertrag birgt auch Nachteile, wie eine mögliche Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.

Bekomme ich Arbeitslosengeld bei einem Aufhebungsvertrag?

Das wichtigste zuerst: Wer einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, hat grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG 1 bzw. 2). Arbeitnehmer müssen sich dafür mindestens drei Monate vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden (gemäß § 38 Abs. 1 Sozialgesetzbuch [SGB] III ). Bei einem kurzfristig angebotenen Aufhebungsvertrag reicht es, das Amt innerhalb von drei Tagen nach Vertragsabschluss zu informieren.

Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperre beim Arbeitslosengeld (ALG 1) zur Folge haben. © epd/Imago

Auflösungvertrag: Wie lange ist die Sperrfrist bei Arbeitslosengeld?

Wenn Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, müssen sie jedoch mit einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen rechnen.  Die gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitsvertrag ohne wichtigen und nachweisbaren Grund aufgehoben wurde – denn dann gilt die Arbeitslosigkeit (wie bei einer Eigenkündigung) als selbstverschuldet, informiert das Portal Arbeitsvertrag.org.  

Während der Sperrfrist erhalten Sie keine Zahlungen von der Agentur für Arbeit. Das kann insbesondere dann Ihre finanzielle Situation belasten, wenn Sie noch keinen Job in Aussicht haben. Deshalb müssen Sie Vor- und Nachteile des Aufhebungsvertrag gut gegeneinander abwägen.

Lesen Sie auch: Kündigen ohne neuen Job? Bevor Sie gehen, sollten Sie sich zwei wichtige Fragen stellen.

Arbeitslosengeld: Kann die Sperrfrist gekürzt werden?

Die Sperrfrist beim Arbeitslosengeld kann von zwölf Wochen auf sechs Wochen verkürzt werden, „sofern die übliche Dauer eine besondere Härte für Sie bedeuten würde“, informiert Arbeitsvertrag.org. Eine Kürzung ist auch dann möglich, wenn Sie bei Vertragsunterzeichnung davon ausgegangen sind, keine Sperrzeit zu erhalten, weil Sie eine entsprechende Information von der Agentur für Arbeit erhalten haben.

Arbeitslosengeld: Kann ich die Sperrfrist beim ALG 1 umgehen?

Ein Aufhebungsvertrag kann aber auch ohne Sperrzeit beim ALG 1 oder 2 geschlossen werden. Keine Sperre droht, wenn der Aufhebungsvertrag aus einem wichtigen und nachweisbaren Grund geschlossen wurde, informiert die Kanzlei Hallermann auf ihrem Blog. Das ist etwa dann der Fall, wenn

  • dem Arbeitnehmer das Warten auf eine Kündigung nicht zumutbar gewesen wäre (etwa bei Belästigung oder Mobbing) oder
  • dem Arbeitnehmer eine betriebsbedingte oder personenbedingte Kündigung (etwa aufgrund einer langen Krankheit) droht und der Aufhebungsvertrag dieser zuvorkommen soll.

Aber auch durch andere wichtige Gründe können Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag.org eine Sperre beim Arbeitslosengeld umgehen. Wer etwa belegt, einen neuen Job in Aussicht zu haben, nachweislich durch die Arbeitsaufgaben überfordert ist oder durch den Aufhebungsvertrag die Betreuung seines Kindes sicherstellt, muss möglicherweise nicht auf Arbeitslosengeld verzichten. Um ganz sicher zu gehen, dass eine Sperrfrist ausgeschlossen ist, sollten sich Arbeitnehmer vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages jedoch unbedingt rechtlich beraten lassen. Übrigens, bei einer Kündigung müssen Arbeitgeber unter Umständen eine Abfindung zahlen. Wann das der Fall ist, lesen Sie hier. (as)

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Was ist ein wichtiger Grund um Sperrzeit zu vermeiden?

Allgemein liegt danach ein wichtiger Grund vor, wenn dem Arbeitnehmer/Arbeitslosen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und in Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten nicht zugemutet werden konnte.

Kann man kündigen ohne Sperre Arbeitsamt?

Bei einer Selbstkündigung erhalten Sie das Arbeitslosengeld ohne Sperre, nachdem Ihre Beweggründe entsprechend geprüft wurden. Ärztliche Atteste, Gesprächsdokumentationen, schriftliche Schilderungen, Lohnabrechnungen oder Kontoauszüge können als Belege aufgeführt werden.

Wann bekommt man keine Arbeitslosengeld Sperre?

Überforderung durch die Arbeit - Bist Du durch die Arbeit überfordert und hältst es einfach nicht mehr aus, kann das ein wichtiger Grund sein, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Auch dann darf die Agentur für Arbeit keine Sperrzeit verhängen (LSG Hessen, Urteil vom 18.

Was muss im Aufhebungsvertrag stehen damit man keine Sperre bekommt?

Um hierfür nicht mit einer Sperrzeit belastet zu werden, muss der Aufhebungsvertrag durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt sein, vgl. § 159 Abs. 1 SGB 3. Wann ein wichtiger Grund vorliegt, ist gesetzlich jedoch nicht vorgeschrieben.

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