Seit 2010 werden Restmüll und Bioabfall überwiegend mit sogenannten Seitenladern (Rechtslenker) abgeholt. Benötigt wird nur noch ein Fahrer; Ladepersonal ist nicht mehr erforderlich. Lediglich die Innenstadt, einzelne Ausfallstraßen und sehr enge Straßen werden weiterhin mit einem Heckladefahrzeug und Ladepersonal bedient.
Seitenlader können bis zu zwei Mülltonnen gleichzeitig heben und leeren, wenn die Tonnen dicht nebeneinander stehen. Einzelne Tonnen können ebenso aufgenommen werden, wenn mindestens an einer Seite genügend Freiraum für den breiten Aufnahmehaken ist.
Wichtig ist immer, dass die Mülltonnen richtig herum stehen, und zwar mit der Deckelöff-nung in Richtung Straße. Als Hilfestellung finden sich daher auf den meisten Tonnen Aufkleber mit roten Richtungspfeilen. Als Hilfestellung finden sich daher auf den meisten Tonnen Aufkleber mit roten Richtungspfeilen.
„Dies klappt in Rheine meistens sehr gut“, bedankt sich Tanja Starke von den Technischen Betrieben, „damit ist eine reibungslose und schnelle Abfuhr der Abfälle gewährleistet.“
Gelegentlich bleibt aber die eine oder andere Tonne stehen. Dafür gibt es verschiedene Gründe, z. B. wenn Tonne übervoll, falsch befüllt oder manchmal auch verkehrt herum aufgestellt ist.
Damit das nicht passiert:
- Gleichartige Mülltonnen immer paarweise stellen,
- nach jedem Pärchen mindestens eine Handspanne Abstand lassen,
- in Fahrtrichtung erst die größere und dann die kleinere Tonne stellen,
- Bio- und Restmülltonnen in Fahrtrichtung, Papiertonnen und gelbe Säcke separat aufstellen,
- gelbe Säcke nicht an die Mülltonne hängen,
- Mülltonne nicht stramm an Hauswand oder Zaun stellen,
- Müllgefäße nicht zuparken oder hinter parkenden Fahrzeugen aufstellen,
- Deckel der Tonne aus hygienischen Gründen schließen.
Bei Fehlbefüllung leert Müllabfuhr die Tonne nicht
Mit Fehlbefüllung meint der BDE nicht, dass einmalig und versehentlich ein einzelnes Stück Abfall in der falschen Tonne landet. Allein um sich Beschwerden echauffierter Verbraucher zu ersparen, würden die meisten Entsorger den Müll in einem solchen Fall aus Kulanz mitnehmen.
Das bestätigt auch Rechtsanwältin Susanne Jagenburg von der ALBA Group plc & Co. KG auf Nachfrage von t-online. "Sollten wir im Rahmen unserer regelmäßigen Entsorgungstätigkeit bei Wertstofftonnen oder Wertstoffsäcken erkennbar eine Fehlbefüllung feststellen, so lassen wir sie zur Nachsortierung stehen", erklärt sie. Die Nachsortierung müsse dann von dem Besitzer der Mülltonne durchgeführt werden.
Es ist Sache der Nutzer, dafür zu sorgen, dass in den jeweiligen Tonnen nur zulässige Abfälle landen, auch wenn sich dies für den Einzelnen – etwa in einem großen Mietshaus – mitunter schwierig gestalten kann. Vor allem, wenn an einem Abholpunkt wiederholt Tonnen mit falschem Inhalt stehen, dürfte die Kulanz der Müllabfuhr irgendwann ein Ende haben.
"Sollte eine Nachsortierung nicht erfolgen, so wird die Tonne/der Sack als Restmüll [...] entsorgt", erklärt Jagenburg. Zuständig hierfür sind dann die kommunalen Entsorgungsbetriebe, die dem Besitzer eine entsprechende Gebühr auferlegen.
Überquellende Mülltonnen darf die Müllabfuhr stehen lassen
Auch überfüllte Mülltonnen dürfen stehen gelassen werden. "Überquellende Tonnen verursachen erhebliche Probleme bei der Leerung", begründet der BDE diese Regelung. Ein Teil des Abfalls lande dann nicht im Müllwagen, sondern daneben, wenn die Tonne gekippt wird.
Ist das Abfallaufkommen einmalig etwas höher, können beim kommunalen Entsorger Kunststoffsäcke geordert werden. Diese werden einfach neben die Mülltonne gestellt und mit abgeholt. Die Extra-Gebühren hierfür liegen meistens im einstelligen Bereich.
Abfall neben die volle Mülltonne stellen: Ist das erlaubt?
Wenn der Abfall nicht mehr in die Mülltonne passt, da diese voll ist, dürfen Sie ihn nicht neben daneben stellen. Das erklären sowohl der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) sowie der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU).
Einige Entsorgungsbetriebe sind jedoch kulant und nehmen bis zu einer bestimmten Menge – beispielsweise eine kleine Tüte – den Abfall mit, der vor der Tonne steht. Darauf sollten Sie allerdings nicht wetten. Denn allgemein gilt: Sind die Mülltonnen zu voll oder steht stets Abfall daneben, liegt ein Verstoß gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz vor. Demnach müssen mehr oder größere Mülltonnen bestellt werden.
Bußgeld möglich
Übrigens: Teilweise droht auch eine Geldstrafe, wenn Abfall neben der Tonne steht und von den Entsorgungsbetrieben nicht mitgenommen wurde. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Tonne zur Abholung auf der Straße stehen. Denn bei einer Straße handelt es sich um einen öffentlichen Bereich. Hierfür ist das Ordnungsamt zuständig. Tüten, Kisten und anderer Unrat, der nicht in die Tonne gepasst hat, kann als "Abfall des Hausmülls , der "abgelager (zum Beispiel Wegwerfen, Liegenlassen,)" wurde, gewertet werden. Eine Geldstrafe von bis zu 500 Euro kann hier fällig werden.