Die Bundesregierung hat ein Verbot für den Einbau neuer, ausschließlicher Ölheizungen ab 2026 beschlossen. Viele Ölheizungsbesitzer sind besorgt: Droht jetzt das Aus für Ölheizungen? Oder muss ich gar meine Ölheizung entsorgen, die bislang treue Dienste geleistet hat? Und was ist an dem Gasheizungsverbot dran?
Hier finden Sie alle Infos rund ums Gas- und Ölheizungsverbot − und welche Ausnahmen es gibt.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
- Stimmt es, dass Ölheizungen verboten werden sollen?
- Stimmt es, dass Gasheizungen verboten werden sollen?
- Das gilt für alle neuen Öl- und Gasheizungen
- Was muss ich jetzt machen?
Stimmt es, dass Ölheizungen verboten werden sollen?
Das Wichtigste vorab: Ein komplettes Aus für Ölheizungen droht nicht. Gerüchte dieser Art haben viele Verbraucher verunsichert. Bestehende Ölheizungen dürfen weiter betrieben werden – auch über das Jahr 2026 hinaus. Richtig ist:
- Der Einbau einer neuen, reinen Ölheizung ist ab 2026 grundsätzlich verboten. Hier greift tatsächlich das Ölheizungsverbot.
- In Kombination mit erneuerbaren Energien sind Öl-Hybridheizungen aber auch nach 2026 noch erlaubt.
- Auch Gasheizungen bleiben weiterhin erlaubt.
- Ab sofort gibt es keine Fördergelder mehr für reine Öl- und Gasheizungen.
- Bereits eingebaute Ölheizungen im Bestand dürfen weiterlaufen.
Wie lange sind Ölheizungen noch erlaubt?
Grundsätzlich gilt für alle bereits installierten Anlagen: Sie genießen Bestandsschutz, das heißt sie dürfen weiterlaufen und müssen nicht ausgebaut werden.
Achtung: Austauschpflicht für veraltete Öl- und Gasheizungen
Bei vielen Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, greift die Austauschpflicht nach dem Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Stand 2022 betrifft das Heizungsanlagen, die vor dem Jahr 1992 in Betrieb genommen wurden. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass diese gegen eine effizientere Heizungsanlage ausgetauscht werden müssen. Die Austauschpflicht gilt unabhängig von den Neuregelungen des Klimapakets.
Mehr zur Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizungen »
Stimmt es, dass Gasheizungen verboten werden sollen?
Noch im Sommer 2022 war das Verbot von Gasheizungen in Deutschland bereits beschlossene Sache. Doch dann kam die Kehrtwende: Da die Umsetzung laut Experten nicht realisierbar sei, wurde das Verbot vom Bund schließlich gekippt.
Es bleibt also nach wie vor erlaubt, eine neue neue Gasheizung einzubauen. Aber: Nur, wenn Sie zum Beheizen "grünes Gas" (beispielsweise Biogas) verwenden. Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Doch auch wenn das Gasheizungsverbot nicht gekommen ist, ist die Gasheizung alles andere als ein Zukunftsmodell. Denn die Bundesregierung möchte sich von fossilen Energieträgern verabschieden, zugleich haben sich die Gaspreise seit dem Ukraine-Krieg um ein Vielfaches verteuert. Aktuelle Informationen finden Sie in unserem Artikel zur Gaspreisentwicklung »
Das gilt für alle neuen Öl- und Gasheizungen
ZVSHK
Bis Ende 2025 dürfen Sie Ihre alte Ölheizung gegen ein neues Öl-Brennwertgerät austauschen. Diese arbeiten weit effektiver als die alten Geräte. Der Heizölbedarf lässt sich damit um etwa 15 Prozent reduzieren. Fördergelder bekommen Sie dafür aber nicht.
Ab 2026 dürfen Sie eine neue Öl- und Gasheizungen einbauen, wenn Sie erneuerbare Energien einbringen (sogenannte Hybridheizungen). Beispielsweise könnten Sie Ihre Ölheizung mit einer Wärmepumpe oder mit Solarwärme ergänzen. Ab 2024 müssen bei jeder neu eingebauten oder ausgetauschten Heizung mindestens 65 % Erneuerbare Energien enthalten sein. Wie eine Gas-Brennwertheizung durch das Nachrüsten mit einer Wärmepumpe zur förderfähigen Hybridheizung wird, erklären wir hier: Gasheizung und Wärmepumpe kombinieren »
Wenn in Ihrem Gebäude aus technischen Gründen keine andere Wärmeerzeugung als Öl möglich ist, darf auch nach 2026 eine reine Ölheizung eingebaut werden. Das gilt beispielsweise für Gebäude, bei denen kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können.
Achtung: Seit November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es löst u.a. die geltende EnEV ab. Was ändert sich damit für mich als Bauherren oder Sanierer, was bleibt gleich? Das neue Gebäudeenergiegesetz im Überblick »
Ölheizungsverbot kompakt: Regelungen für Öl- und Gasheizungen
Ab jetzt | Ab 2026 |
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Was muss ich jetzt machen?
Momentan besteht noch kein akuter Handlungsdruck. Ihre alte Ölheizung kann vorerst weiterlaufen. Doch das Ölheizungsverbot wird kommen − wenn auch (vorerst) nur partiell und in Schüben. Stellen Sie sich am besten jetzt schon gedanklich darauf ein. Alternativen könnten sein:
- Modernisierung: Ersatz der bestehenden Anlage durch einen moderneren Öl-Brennwert-Kessel (nur noch bis Ende 2025, nicht förderfähig) oder − noch besser − durch einen Gas-Brennwertkessel
- Ergänzung der bestehenden Ölheizung mit erneuerbaren Energien, beispielsweise mit Solarwärme
- Ersatz der Ölheizung durch eine Wärmepumpe oder einen Pelletkessel
Wenn Sie einen Austausch der alten Heizungsanlage planen, sollten Sie nicht zu lange zögern. So lange zu warten, bis die alte Heizung kaputtgeht, ist die denkbar schlechteste Strategie. Das gilt besonders für veraltete und ineffiziente Heizungsanlagen. Wenn Sie unsicher sind, wie alt Ihre Heizungsanlage eigentlich ist, sollten Sie dies möglichst bald überprüfen.
Nutzen Sie Fördergelder für Ihre neue Heizungsanlage
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, erneuerbare Energien in Ihre Heizungsanlage einzubinden. Dies ist nicht nur im Hinblick aufs Ölheizungsverbot, sondern auch vor dem Hintergrund stetig steigender Energiepreise sinnvoll.
Denn: Wer eine Ölheizung besitzt und jetzt auf ein klimafreundlicheres Modell wechseln möchte, wird finanziell belohnt. Mit dem neuen Klimapaket der Bundesregierung sind die Bedingungen für eine energetische Sanierung so günstig wie nie. So wird Ihnen beim Kauf eines neuen, effizienteren Heizsystems ein Förderanteil von bis zu 40 Prozent gutgeschrieben. Hier finden Sie einen Überblick über die Austauschprämie für Ölheizungen »
Nutzen Sie auch die steuerliche Förderung
Aber: Alternativ gibt es in jedem Fall einen 20 % steuerliche Förderung auf die gesamte Handwerkerrechnung. Diese gibt es unabhängig davon, ob eine Nachrüstungsverpflichtung besteht. Mehr zum neuen Steuerbonus für energetische Sanierungen »
Wer berät zum Heizungstausch?
Foto: Intelligent heizen/VdZ
Kompetente Beratung rund um das Thema Heizung gibt's beim Schornsteinfeger oder beim Heizungsinstallateur.
Beim größeren Sanierungsvorhaben lohnt es sich, einen Energieberater einzuschalten. Denn vielleicht ist es sinnvoller, zuerst die Fassade zu dämmen. Dann muss die Heizung weniger Wärme erzeugen und kann unter Umständen eine Nummer kleiner ausfallen.
Energieberatungen werden bezuschusst. In unserem Artikel finden Sie alle Fördergelder für Energieberatungen auf einem Blick »
Weitere Infos
- Infoportal der Bundesregierung: www.machts-effizient.de
- Neutrale Informationen rund um die energetische Sanierung: Zukunft Altbau
- Energieberater-Recherche: www.energie-effizienz-experten.de
Stand: Oktober 2022