Wie oft darf ich mich testen lassen nrw

Testzentren in NRW

Mehr Sicherheit für sich selbst, die Familie, Freunde oder Arbeitskollegen! Unsere Testzentren bieten viele Vorteile für Sie: ein zertifiziertes Ergebnis nach 15-30 Minuten und verkehrsgünstige Lage

Corona-Schnelltests in NRW

Corona-Testangebote für Bürgerinnen und Bürger

Wir sind wie gewohnt für Sie da. Alle Bürger die einen Schnelltest benötigen, können sich in unseren Testzentren auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen.

Wir haben in den unterschiedlichen Testzentren, differenzierte Abläufe! Deswegen ist es wichtig, dass Sie sich im richtigen Testcenter registrieren bzw. einen Termin buchen. Aber eins ist überall gleich: Wir schicken Sie nicht ohne Test nach Hause! Führen Sie bitte lediglich zu legitimierungszwecken einen Ausweis mit sich.

Das Testergebnis erhalten Sie je nach Center per Mail, als QR Code zum Abruf oder vor Ort gegen eine Gebühr von 3 Euro ausdrucken. Sie können das Testergebnis auch zu Hause kostenfrei selber ausdrucken. In jedem Fall dauert es in der Regel nicht länger als 20 Minuten!

Was ändert sich grundsätzlich bei den Corona-Tests?

Bisher hatte jeder – auch ohne Corona-Symptome oder konkreten Anlass – Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche durch geschultes Personal inklusive Testbescheid. Das kostenlose Angebot wird jetzt, bis auf Ausnahmen, „ausgesetzt“, heißt es beim Bundesgesundheitsministerium. Die überarbeitete Testverordnung mit den neuen Regeln steht seit dem 29. Juni 2022 im Bundesanzeiger und greift damit ab dem 30. Juni 2022.

Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs oder online beim Bundesgesundheitsministerium.

  • Kinder unter fünf Jahren
  • Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, insbesondere auch Schwangere im ersten Drittel ihrer Schwangerschaft.
  • Personen, die aktuell an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangen drei Monaten teilgenommen haben.
  • Menschen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Isolierung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.
  • Personen, die jemanden in einem Krankenhaus oder einer stationären Pflegeeinrichtung besuchen wollen.
  • Menschen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben oder gelebt haben.
  • Pflegende Angehörige sowie Assistentinnen und Assistenten, die von Menschen mit Behinderungen angestellt sind (im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX).

  • Menschen, die am selben Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen werden.
  • Personen, die zu einer Person ab 60 Jahren oder e iner Person mit einer Vorerkrankung mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden. 
  • Personen, die durch die Corona Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten

Standorte in meiner Nähe

Wir haben Testzentren an folgenden Standorten errichtet

Gültigkeitsdauer der Schnelltests

Negatives Testergebnis

Ein negative Schnelltest ist medizinisch gesehen nur 6 Stunden gültig. In den meisten Fällen können Sie einen negativen Test allerdings 24h nutzen. Sichern Sie sich aber vorher immer ab und fragen Sie nach den aktuellen Bestimmungen.

FAQ – Corona Testzentren in NRW

Fragen und Antworten zu Tests zum Nachweis von SARS-CoV-2

Wer kann sich in einer Teststation weiterhin kostenfrei testen lassen?

Zum 30. Juni 2022 wurden die kostenlosen Bürgertests für Menschen ohne Symptome im Grunde ausgesetzt. Ausnahmen gelten für folgende Gruppen:

  • Kinder unter fünf Jahren
  • Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, insbesondere auch Schwangere im ersten Drittel ihrer Schwangerschaft.
  • Personen, die aktuell an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangen drei Monaten teilgenommen haben.
  • Menschen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Isolierung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.
  • Personen, die jemanden in einem Krankenhaus oder einer stationären Pflegeeinrichtung besuchen wollen.
  • Menschen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben oder gelebt haben.
  • Pflegende Angehörige sowie Assistentinnen und Assistenten, die von Menschen mit Behinderungen angestellt sind (im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX).

Wer hat Anspruch auf einen Corona-Test mit 3-Euro Eigenbeteiligung?

Die Drei-Euro-Tests sind für den privaten Bereich gedacht, für Besuche von Familienfeiern, Konzerten oder einer anderen „Veranstaltung in einem Innenraum“ am selben Tag. Das soll dabei helfen, sogenannte Super-Spreader-Events zu verhindern, bei denen sich viele Menschen auf einmal anstecken. Einen Drei-Euro-Test soll auch bekommen, wer eine rote Corona-Warnapp hat oder wer vorhat, andere Menschen ab 60 oder mit Vorerkrankung oder Behinderung zu treffen.

  • Menschen, die am selben Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen werden.
  • Personen, die zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden. 
  • Personen, die durch die Corona Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten

Welche Nachweise muss ich vorlegen, wenn ich eine Testung mit Eigenbeteiligung (3 Euro) in Anspruch nehmen möchte?

Beim 3-Euro-Test muss grundsätzlich unterschrieben werden, dass der Test wegen eines geplanten Konzertbesuchs, einer Familienfeier oder eines Besuchs bei einem vorerkrankten Angehörigen gemacht wird. Als Beleg kann zusätzlich auch ein Konzertticket vorgezeigt werden. 

Weitere Informationen hierzu informiert das Bundesgesundheitsministerium unter: Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests – Bundesgesundheitsministerium. Dort die Frage aufrufen: Muss ich einen Nachweis bringen, damit ich den 3-Euro-Bürgertest bekomme?

Wie lange dauert der Test und wie ist der Ablauf?

Sie müssen sich zu Hause zunächst online registrieren und einen Termin buchen. Mit der Registrierung bekommen Sie einen QR-Code zugeschickt, mit dem das Personal vor Ort ihre Registrierung nachvollziehen kann. Es reicht, wenn Sie den Zeitpunkt vor Ort an der Anmeldung nennen und Ihren Personalausweis vorzeigen. Im Testzentrum selbst führt unser geschultes Personal einen Rachenabstrich durch. Nach 15 bis 30 Minuten erhalten Sie das Testergebnis per Mail oder als QR-Code zum Abruf ausgedruckt. Schauen Sie gerne auch im Spamordner nach. Der Test an sich dauert nur wenige Sekunden.

Wie sicher ist der Schnelltest?

Ein Antigen-Schnelltest erkennt zwischen 96 und 99% aller infizierten Personen.

Ich habe bereits Symptome. Darf ich mich hier testen lassen?

Nein. Sollten sich bei Ihnen Symptome aufzeigen, müssen Sie zwingend einen Arzt aufsuchen.

Sind mit dem Test Schmerzen verbunden?

Nein, der Test ist schmerzfrei. Manche Personen empfinden den Test lediglich als etwas unangenehm.

Wie wird der Abstrich gemacht?

Wir machen den Abstrich im Rachenraum.

Besteht eine Testpflicht?

Für die Besuche mancher Orte ist ein negatives Testergebnis Pflicht. Das sind zum Beispiel Pflegeheime oder auf manchen Reisen.

Wann und wie erhalte ich das Testergebnis?

Sie erhalten Ihr Ergebnis nach ca. 15 bis 30 Minuten. Das Testergebnis erhalten Sie je nach Center per Mail, als QR-Code zum Abruf oder vor Ort gegen eine Gebühr von 3 Euro ausdrucken. Sie können das Testergebnis auch zu Hause kostenfrei selber ausdrucken. 

Was passiert bei einem ungültigen Testergebnis?

In seltenen Fällen kann es zu ungültigen Testergebnissen kommen. Wenn dies eintritt, muss der Test wiederholt werden. Hierbei fallen keine Kosten für Sie an.

Wie verhalte ich mich bei einem positiven Ergebnis?

Wenn bei Ihnen eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch einen zertifizierten Antigen-Schnelltest (Bürgertest) oder einen PCR-Test nachgewiesen wurde, erhält das Gesundheitsamt eine Meldung über das positive Testergebnis. Sie müssen sich dann in eine häusliche Isolierung begeben.

Während der häuslichen Isolierung dürfen Sie Ihr Zuhause nicht verlassen und keinen Besuch empfangen. Beachten Sie auch die Empfehlungen Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin sowie des Gesundheitsamtes.

Muss ich zum Test meine Krankenversicherungskarte mitbringen?

Nein, Sie müssen sich lediglich mit Ihrem Personalausweis oder Führerschein ausweisen.

Kann ich meine Kinder bzw. mehrere Personen auf eine E-Mail-Adresse registrieren?

Ja, das ist möglich.
Jedoch haben unsere Erfahrungen gezeigt, dass es aufgrund von Filterungen im System vorgekommen ist, dass teilweise manche E-Mails nicht angekommen sind. Besser wäre es, wenn z.B. für Kinder eine eigene E-Mail-Adresse für die kommende Testzeit angelegt wird, sodass keinerlei Probleme auftreten können.

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