Wie viel muss ich verdienen damit ich meine frau nach deutschland bringen kann?

Ein Schengen Visum Typ C ermöglicht Ausländern die Einreise sowie das freie Reisen in Deutschland und dem Schengen-Raum für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten. Wenn visumpflichtige Staatsbürger allerdings langfristig in Deutschland leben möchten, kommen andere Visa-Arten für Deutschland zum Tragen. Bei einem Langzeitaufenthalt im Ausland entsteht schnell auch der Wunsch, die Familie nachzuholen. Leben Sie in Deutschland und planen den Nachzug von Familienangehörigen? Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen über die Voraussetzungen und das Visum zur Familienzusammenführung.

Was versteht man unter einer Familienzusammenführung?

Wenn Sie langfristig in Deutschland wohnen und Sie möchten, dass Ihre Familie nachkommt, spricht man von Familienzusammenführung oder auch Familiennachzug. Der Nachzug von Familienangehörigen zu einer Person, die sich bereits im Zielland aufhält, dient dem Schutz der Familie und ist im Grundgesetz wie folgt verankert:
 

“Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug) wird zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verlängert.” (§ 27 AufenthG)

Wer kann eine Familienzusammenführung beantragen?

Damit Sie Ihre Familie schon bald auch in Deutschland wieder bei sich haben, können Sie einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Berechtigt dazu sind Sie, wenn:

  1. Sie Staatsbürger eines EU-Landes sind und sich dauerhaft in Deutschland aufhalten oder
  2. Sie als Ausländer in Deutschland eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis besitzen.
     

Wer darf nachziehen?

  • die engste Familie, also Ehepartner und minderjährige Kinder
  • Ausländer unter 18 Jahre dürfen Eltern zur Ausübung der Personensorge und minderjährige Geschwister nachholen (§ 28 AufenthG)
  • sonstige Familienmitglieder (Onkel, Tante, Großeltern) können nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen nachziehen
     

Familiennachzug für Flüchtlinge?

Asylberechtigte Flüchtlinge haben das Recht auf privilegierten Familiennachzug: Dieser umfasst den Ehegatten- sowie Kindernachzug. Auch Flüchtlinge, die den subsidiären Schutz erhalten, haben seit dem 1. August 2018 wieder die Möglichkeit auf Familiennachzug von engsten Familienangehörigen – allerdings für ein begrenztes Kontingent von 1.000 Personen pro Monat.

Visum Familienzusammenführung: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Als EU-Bürger mit einem Freizügigkeitsrecht (z.B. als Arbeitnehmer oder Selbständiger), können Ehepartner sowie Kinder ebenso in Deutschland leben und arbeiten und benötigen weder ein Visum zur Familienzusammenführung noch eine Aufenthaltserlaubnis – selbst wenn sie keine EU-Bürger sind. Anders sieht das aus, wenn ein visumpflichtiger Ausländer seine Familie nach Deutschland holen möchte. 
 

Planen Sie als visumpflichtiger Ausländer in Deutschland eine Familienzusammenführung, dann müssen Sie:

  • seit mind. 2 Jahren über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen,
  • ausreichenden Wohnraum haben und
  • für Ihren und den gesicherten Lebensunterhalt Ihrer Angehörigen aufkommen können.

Für den Ehegattennachzug gilt:

  • ausländische Ehepartner müssen über Grundkenntnisse (A1) der deutschen Sprache verfügen.
  • gegen den nachziehenden Ehepartner dürfen keine Ausweisungsgründe vorliegen
  • Beide Ehepartner müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Für die zuziehenden Kinder gilt:

  • Kinder erhalten bis 16 Jahre eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Kindernachzuges (§32 AufenthG)
  • das Kind darf nicht verheiratet, geschieden oder verwitwet sein.
  • für Kinder über 16 Jahre gelten spezielle Anforderungen*
  • Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen eigenen Aufenthaltstitel beantragen

*Kinder über 16 Jahre haben den Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis nur, wenn:

  • sie zusammen mit beiden Eltern bzw. dem allein sorgeberechtigten Elternteil nach Deutschland ziehen,
  • sie die deutsche Sprache beherrschen (C1) oder
  • aus anderen Gründen, wie zum Beispiel eine abgeschlossene Ausbildung in Deutschland.

Hinweis: Sie können auch als Alleinerziehende oder Alleinerziehender ein Visum zur Familienzusammenführung für Ihr Kind beantragen, hierfür brauchen Sie aber das Einverständnis des zweiten sorgeberechtigten Elternteils.

Wie funktioniert die Familienzusammenführung?

Für die Einreise nach Deutschland benötigen die Familienangehörigen ein Visum "Familienzusammenführung". Für den weiteren Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis.
 

Hier die einzelnen Stationen im Überblick:

  1. Beantragung Visum zur Familienzusammenführung bei der deutschen Auslandsvertretung 
  2. Weiterleitung Ihres Antrags an die für Sie zuständige Ausländerbehörde in Deutschland
  3. Termin zum persönlichen Vorsprechen im Ausländeramt für den in Deutschland lebenden Partner
  4. Vorabzustimmung der Ausländerbehörde an die deutsche Auslandsvertretung
  5. Die deutsche Auslandsvertretung entscheidet über das Visum zur Familienzusammenführung
  6. Nach erfolgter Einreise: Anmeldung Wohnsitz im zuständigen Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche
  7. Beantragung Aufenthaltserlaubnis beim Ausländeramt

Wo beantrage ich ein Visum zur Familienzusammenführung?

Benötigt Ihr Ehepartner ein nationales Visum Typ D zum Zweck der Familienzusammenführung, dann sollte er das Visum bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem Konsulat beantragen. Das Auswärtige Amt führt eine Liste über alle deutschen Auslandsvertretungen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Familienzusammenführung?

Die Frage nach den notwendigen Unterlagen, kann von Land zu Land variieren, zudem kommt es darauf an, ob Ehepartner und/ oder Kinder nachziehen und welche persönlichen Umstände vorliegen. Unsere Checklisten können Ihnen als Orientierungshilfe beim Antrag auf Familienzusammenführung dienen.

1. Checkliste: Dokumente für den Antrag zur Familienzusammenführung

  • Antrag zur Familienzusammenführung
  • gültiger Reisepass
  • aktuelles Passfoto
  • Personalausweis Kopie des Ehepartners
  • Heiratsurkunde oder Nachweis zur gleichgeschlechtlichen Verpartnerung
  • Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse (A1)

Wenn Kinder nachziehen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis über das alleinige Sorgerecht, wenn das Kind nur zu einem Elternteil ziehen soll

Hinweis: Die Antragsformulare sind bei den Auslandsvertretungen und meist auch auf deren Webseiten erhältlich. Diese Auflistung ist ggf. nicht vollständig. Erfragen Sie bei Ihrer deutschen Auslandsvertretung welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind.

2. Checkliste: Dokumente für die Ausländerbehörde in Deutschland

Unterlagen der in Deutschland lebenden Person:

  • Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Heimatpass
  •  Arbeitgeberbescheinigung
  • Nachweise über Einkünfte zur Sicherung des Lebensunterhaltes
  • Selbstständige und Freiberufler:
    • Gewerbeanmeldung oder schriftliche Darstellung der Tätigkeit
    • Bescheinigung vom Finanzamt (Auskünfte in Steuersachen)
    • aktueller Steuerbescheid vom Finanzamt
    • Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen
    • Krankenversicherungsnachweis
  • Wohnraumbescheinigung und Mietvertrag bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl
  • Nachweis über bestehende Krankenversicherung ab Einreise für den Nachzug
  • Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt)

Hinweis: Da Ausländerbehörden und Botschaften in Sachen Visum für die Familienzusammenführung Hand in Hand arbeiten, können die notwendigen Unterlagen bei beiden Behörden vorgelegt werden.

Visum Familiennachzug: Wie lange ist die Bearbeitungsdauer?

Die Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung kann bis zu drei Monate dauern. Sofern der Antrag positiv beschieden wird, kann ein Visum zur Einreise nach Deutschland mit einer Gültigkeit von drei Monaten ausgestellt werden.

Was kostet ein Visum zur Familienzusammenführung?

Die Bearbeitungsgebühr für ein nationales Visum beträgt in der Regel 75 €, für minderjährige Antragsteller 37,50 €. Die Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung zu einem deutschen Staatsangehörigen oder zu einem EU-Bürger erfolgt gebührenfrei.

Warum wurde mein Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt?

Haben Sie einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt und jetzt einen Ablehnungsbescheid erhalten? Ein Visum zum Familiennachzug kann aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt werden:

  • es besteht der Verdacht der Scheinehe
  • das Einkommen des Ehepartners reicht nicht aus
  • zu geringe Deutschkenntnisse des Antragstellers
  • Einreisesperre bezüglich des Antragsteller

Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, haben Sie innerhalb einer Frist von einem Monat Gelegenheit zu remonstrieren. Hierzu können Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung Beschwerde einlegen und um erneute Prüfung bitten. Dieses Verfahren nennt sich Remonstration.

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FAQ: Visum Familienzusammenführung

Was brauche ich um meine Frau nach Deutschland zu bringen?

Wie Sie Ihren Ehegatten nach Deutschland holen Braucht Ihr Ehegatte ein Visum für die Einreise nach Deutschland, muss er oder sie das Visum bei der deutschen Botschaft oder beim deutschen Konsulat beantragen.

Wie viel Einkommen für Aufenthaltserlaubnis?

Die schriftliche Verpflichtungserklärung können Sie auch im Hamburg Welcome Center abgeben, wenn die verpflichtungsgebende Person Fach- oder Führungskraft mit einem Einkommen von mindestens 43.992€ im Jahr (§18b Abs. 2 S. 2 Aufenthaltsgesetz) oder Forscherin bzw. Forscher ist oder in Hamburg studiert.

Wie viel muss man verdienen um eine Einladung zu machen?

Eine alleinstehende Person muss mindestens 2.400 € verdienen. Eine Person mit einer Unterhaltsverpflichtung (z.B. Ehefrau oder Kind) muss mindestens 3.300 € verdienen. Eine Person mit zwei Unterhaltsverpflichtungen (z.B. Ehemann und ein Kind) muss mindestens 3.900,- € verdienen.

Kann ich meine Frau nach Deutschland?

Ist Ihr Ehegatte selbst Staatsangehöriger eines EU- oder EWR-Landes, dann ist der Zuzug nach Deutschland ganz einfach. Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin kann ohne Einschränkungen in Deutschland leben und arbeiten. Eine spezielle Aufenthaltserlaubnis muss nicht beantragt werden.

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