Wie viele Stunden darf der Transport von Zuchttieren in der Schweiz maximal dauern?

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Die Nutzung von Tieren ist in Deutschland und den meisten anderen Industrienationen hoch spezialisiert und in verschiedene Bereiche aufgeteilt. Es gibt Zucht- und Vermehrungsanlagen, Brütereien, Mastanlagen, Betriebe für die Ei- oder Milcherzeugung und Schlachthäuser. Dementsprechend werden landwirtschaftlich genutzte Tiere in ihrem Leben oft mehrfach von Betrieb zu Betrieb transportiert.

Die Mehrzahl der Tiertransporte sind sogenannte Schlachttiertransporte . Neben »Masttieren« erwartet auch »Legehennen«, »Zuchtsauen« oder »Milchkühe« ein Ende im Schlachthof – spätestens bei nachlassender »Leistung«. Im Jahr 2019 starben über 763 Millionen Tiere in deutschen Schlachthöfen. Da zentrale Großschlachtbetriebe zunehmend dominieren und die kleinen, regionalen Schlachtereien verdrängen, werden die Transportwege immer länger.

Internationaler Handel mit Tieren

Landwirtschaftliche Betriebe kaufen und verkaufen lebende »Nutztiere« nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern handeln auch mit Betrieben in anderen Ländern. So exportierte Deutschland nach unseren Berechnungen* im Jahr 2019 über 317 Millionen Rinder, Schweine, Hühner und andere Tiere in EU-Länder und führte mehr als 171 Millionen von ihnen aus anderen EU-Ländern ein. Diese Zahlen sind leicht rückläufig: Im Jahr 2016 waren es z. B. knapp 350 Millionen Exporte und 216 Millionen Importe.

Die wichtigsten Handelspartner Deutschlands auf diesem Gebiet sind mit Abstand die Niederlande, gefolgt von Österreich und Polen. Außerdem werden zwischen Deutschland und Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien sowie Tschechien jährlich jeweils mehrere Millionen Tiere transportiert. Der Weg von einem Betrieb zum anderen kann also viele hundert Kilometer lang sein.

Innerhalb der gesamten Europäischen Union werden jedes Jahr rund eine Milliarde landwirtschaftlich genutzte Tiere transportiert (2015 waren es laut Deutschem Bundestag 1,4 Milliarden). Weitere Millionen werden über die Grenzen der EU hinaus in sogenannte Drittländer exportiert (238 Millionen im Jahr 2015). Allein von Deutschland aus waren es 2018 nach unseren Berechnungen etwa 22 Millionen Schweine, Rinder, Hühner und andere Tiere, die in Nicht-EU-Länder befördert wurden.

Zuchttiertransporte

Die Tierindustrie unterscheidet zwischen sogenannten Schlacht- und Zuchttiertransporten. Im Agrarexportbericht von 2017 betonte der damalige Landwirtschaftsminister Christian Schmidt z. B. den Export von »leistungsfähigen Zuchttieren«. Allerdings gibt es Zweifel daran, ob diese Tiere insbesondere in Drittländern anders behandelt werden als »Schlachttiere«. Letztendlich kontrolliert niemand, wie die Haltungs- und Schlachtbedingungen in den Drittländern aussehen und ob die Tiere tatsächlich für die Zucht eingesetzt werden.

Laut Statistischem Bundesamt** exportierte Deutschland im Jahr 2019 insgesamt fast 20 Millionen »Nutztiere« für Zuchtzwecke in andere EU-Länder. Die meisten davon waren Hühner (über 19 Millionen). Hinzu kamen 68.755 Rinder und 19.283 Schweine. Für Puten, Enten, Kaninchen oder Wachteln werden keine Zahlen erfasst. Ferner importierte Deutschland 2019 knapp 5 Millionen Tiere für die Zucht aus anderen EU-Ländern, ebenfalls größtenteils Hühner.

Aus der gesamten EU wurden nach Zahlen des Deutschen Bundestags im Jahr 2015 über 65 Millionen Hühner und 156.000 Rinder für die Zucht in Drittländer geschickt.

Europäisches und deutsches Recht zu Tiertransporten

Auf europäischer Ebene regelt die EU-Tierschutztransport-Verordnung den Transport von lebenden »Nutztieren«. Diese beruht auf einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses für Tiergesundheit und Tierschutz (ehemals SCAHAW, jetzt AHAW). Die Verordnung ignoriert jedoch einige wichtige Empfehlungen aus der Stellungnahme, z. B. Elektro-Treiber vollständig zu verbieten oder den Transport von im Transportabteil angebundenen Tieren zu untersagen.

Deutschland setzt die europäischen Vorgaben mittels einer nationalen Tiertransportverordnung (TierSchTrV) um. Sie konkretisiert einige grobe Vorgaben der europäischen Verordnung und regelt manche Bereiche strenger – trotzdem kommt es auch in Deutschland in vielen Bereichen zu starken Belastungen für die transportierten Tiere.

Belastung durch Transporte

Der Transport sogenannter Nutztiere erfolgt in Deutschland und Europa standardmäßig mit ein- oder mehrstöckigen Lkw. Große Tiere wie Rinder oder Schweine sind auf Etagen verteilt untergebracht. Kleine Tiere wie Hühner, Puten oder Kaninchen werden dagegen in gestapelten Boxen oder Käfigen transportiert. Häufig ermöglichen diese Behälter keinen Zugang zu den darin untergebrachten Tieren – ein Zustand, der gegen die Verordnungen verstößt.

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Ein Transport bedeutet für die Tiere Stress: Die Situation ist ungewohnt und beängstigend. Im Transporter haben sie aufgrund der unbequemen Enge, des Lärms und der Fahrtbewegungen nur wenig Chancen, richtig zur Ruhe zu kommen. Zusätzlich sind sie den Wetterverhältnissen stark ausgesetzt: In heißen Sommermonaten kann sich der Innenraum eines Transporters unerträglich aufheizen, im Winter ziehen Nässe und Kälte in den Transportraum.

Eine besondere Belastung ist ein Transport – zusammen mit der frühzeitigen Trennung von der Mutter – oft für Ferkel und Kälber. Gerade Langstreckentransporte sind jedoch auch für erwachsene, gesunde Tiere eine so erhebliche Belastung, dass viele von ihnen einige Tage nach der Ankunft aufgrund der Transportbedingungen erkranken.

Gefahren beim Beladen

Die Strapazen des Transports beginnen für die Tiere schon mit dem Beladen, etwa wenn sie unter Zeitdruck auf die Ladeflächen der Lkw getrieben oder gefangen und in Transportboxen gepackt werden. Verletzt sich ein Tier während des Beladens, wird es meist trotzdem abtransportiert. Die EU-Tiertransportverordnung gibt zwar vor, dass verletzte Tiere nicht transportfähig sind. Allerdings gilt dies nicht für »leicht verletzte oder leicht kranke« Tiere.

Ungenügendes Platzangebot

Dass die Tiere unter längeren Transporten leiden, liegt auch an der Enge: Die Transportboxen oder -käfige für kleine Tiere sind üblicherweise so niedrig, dass die Luft nicht zirkulieren kann. Die Tiere bekommen nicht ausreichend frische Luft. Es ist ihnen auch nicht möglich, aufzustehen und sich zu strecken. In den Boxen können sie nur gebeugt hocken.

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Große Tiere stehen in Gruppenabteilen. Ist die Laderaumhöhe zu niedrig, ist die Luftversorgung auch hier ungenügend. Außerdem stoßen die Tiere häufig mit ihren Rücken an die Decke. Besonders bei Rindern ist das ein Problem, da sie ihren Rücken aufkrümmen müssen, um Kot oder Urin abzusetzen.

Die europäische Verordnung gibt für manche Tiere darüber hinaus zu geringe Bodenflächen vor. Die Tiere können so besonders bei langen Fahrten nicht bequem und ohne Verletzungsrisiko liegen. Zudem fehlen exakte Flächenvorgaben pro Tier. Die Angaben beziehen sich stattdessen auf die Fläche pro Gewicht. So bleiben die unterschiedlichen Platzbedürfnisse der Tiere beim Transport unbeachtet.

Erhöhte Verletzungsgefahr

Von der Ausstattung der Transportfahrzeuge können ebenfalls Gefahren ausgehen. Scharfe Kanten, Spalten oder Öffnungen verursachen schmerzhafte Schnitt- oder Quetschverletzungen. Bleiben die Tiere mit ihren Füßen oder Flügeln in Zwischenräumen hängen oder rutschen sie beim Abladen auf den Rampen aus, sind Prellungen, Abschürfungen oder gar Knochenbrüche die Folge.

Im Transporter treffen außerdem einander fremde und verängstigte Tiere aufeinander, die sich nicht aus dem Weg gehen können. Nicht selten verletzen sich die Tiere gegenseitig – absichtlich oder aufgrund der Enge unabsichtlich.

Keine Begrenzung der Transportzeit

Die Tiere sind den Belastungen des Transports stundenlang und teilweise sogar über Tage ausgesetzt. Der EU-Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz hebt in seiner Stellungnahme zwar hervor, dass das Wohlbefinden der Tiere sich immer weiter verschlechtert, je länger die Beförderung andauert. Trotzdem setzt die EU-Tiertransportverordnung keine absolute Begrenzung der Transportzeit fest.

Innerhalb Deutschlands ist die Transportdauer in der nationalen Tierschutztransportverordnung auf höchstens acht Stunden begrenzt – jedoch werden im gleichen Paragraphen Bedingungen angegeben, unter denen der Transport wesentlich länger dauern darf. Somit sind also Langstreckentransporte auch nach der deutschen Verordnung erlaubt.

An den EU-Außengrenzen oder in Zollhäfen kommt es häufig zu ungeplanten Wartezeiten, die die Transportzeit teils um Tage verlängern. Gerade im EU-Ausland fehlen oft sogar Versorgungsstationen, um die Tiere während einer Pause außerhalb des Transporters unterzubringen und mit Futter und Wasser zu versorgen.

Tod durch Transport

Nicht selten sterben Tiere während des Transports. Bei Vögeln ist eine gewisse Sterberate sogar fest einkalkuliert. Sie wird als »Death on arrival«, also »Tod bei Ankunft« bezeichnet. Bei besonders ungünstigen Umständen wie Sommerhitze, nasskalten Wintertemperaturen oder ungenügenden Transportmitteln kann die Todesrate durchaus mehrere Prozent erreichen.

»Masthühner« und »Mastschweine« sind aufgrund ihrer Überzüchtung besonders anfällig für die Strapazen des Transports. Erheblich gefährdet sind auch Jungtiere, die noch auf flüssige Nahrung angewiesen sind. Eine adäquate Versorgung mit Flüssigfutter, d. h. Milch oder »Milchaustauscher«, ist im Transportfahrzeug gänzlich unmöglich. Auch Tiere, die trotz Verletzung oder Erkrankung transportiert werden, haben ein erhöhtes Sterberisiko.

Zusammenfassung der Gefahren

Der Wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat folgende Gefahren und Probleme rund um den Tiertransport zusammengetragen:

  • Einschränkung der Bewegungsmöglichkeit (zu wenig Platz und/oder zu geringe Laderaumhöhe)
  • Plötzliche Fahrbewegungen durch Bremsen, Beschleunigen und Kurven
  • Auseinandersetzungen mit unbekannten Artgenossen
  • Eingeschränktes Ausruhen
  • Zu hohe oder zu niedrige Umgebungstemperaturen (Überhitzung, Kälteschäden, Tod)
  • Mangelnde Belüftung
  • Verlängerte Transportdauer durch Wartezeiten
  • Geburten beim Transport
  • Verletzungen wie Abschürfungen, Knochenbrüche und Prellungen
  • Stress und Angst
  • Dehydrierung und Hunger durch unregelmäßige oder unzureichende Fütterung und Wasserversorgung bzw. durch die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben
  • Tod

Kontrollen

Für die Kontrollen der Tiertransporte sind die Veterinärbehörden der Bundesländer zuständig. Teilweise erhalten sie Unterstützung von der Polizei oder dem Zoll. Die Ergebnisse der Kontrollen muss Deutschland an die Europäische Kommission übermitteln.

Bei den Kontrollen im Jahr 2018 wurden in Deutschland insgesamt etwa 6.000 Verstöße beim Transport von Rindern, Schweinen, Vögeln, Schafen und Ziegen festgestellt. Bei den Rindern betrafen die meisten Verstöße (insgesamt fast 45 %) die Transportfähigkeit der Tiere. Insbesondere fanden die Kontrolleur:innen hochschwangere oder kranke bzw. verletzte Tiere auf den Transportern. Auch bei Schweinen wurde meist der Transport von verletzten oder kranken Tieren bemängelt. Bei allen Tieren fanden die Kontrolleur:innen Verstöße gegen die Vorgaben der Ladedichte vor, die Transporter waren also überladen. Das betraf vor allem in Behälter zusammengepferchte Vögel.

Bei anderen Verstößen ging es um die Dokumentation oder das Transportmittel. 430 Mal wurden außerdem die Vorgaben zum Tränken und Füttern oder zur Transport- oder Ruhedauer nicht eingehalten.

Was der Bericht von 2018 nicht berücksichtigt: Transportunternehmen umfahren bestimmte Regionen gezielt oder wählen gänzlich andere Routen, um häufigen oder strengeren Kontrollen zu entgehen. Da sich außerdem das Strafmaß für dieselben Vergehen von Land zu Land innerhalb der EU immer noch unterscheidet, nehmen die Transportunternehmen sogar längere Wege in Kauf, um strenge Strafen zu vermeiden.

Abkommen mit Drittländern

Deutschland hat laut einer Kleinen Anfrage der Grünen an den Bundestag mindestens 16 Abkommen zu Lebendtiertransporten mit Drittländern geschlossen, darunter Algerien, Ägypten, Mexiko und die Vereinigten Arabischen Emirate. Die Tiere werden teilweise tausende Kilometer weit und über mehrere Tage hinweg transportiert. Wartezeiten an den EU-Grenzen und Zollhäfen verschlimmern die Situation der Tiere. Insbesondere in den Sommermonaten sterben dort viele, da sie nicht ausreichend mit Wasser versorgt werden.

Auch Transporte per Seeweg sind üblich. Vornehmlich Rinder und Schafe werden viele Tage lang über das Mittelmeer verschifft. Der Transport erfolgt in ausgemusterten Autofähren oder Frachtern. Eine Prüfung auf ihre Tauglichkeit für den Transport lebender Tiere fehlt bei den meisten Schiffen. Darüber hinaus fällt auf Schiffen die Begrenzung der Transportzeit weg, was angesichts der Bedingungen an Bord zu massiven Tierschutzproblemen führt.*** Der Tierarzt Dr. Alexander Rabitsch kritisiert die Zustände auf Schärfste und spricht von katastrophalen Zuständen an den Häfen. Den Tieren wird sowohl an den Verlade- als auch an den Entladehäfen keine Ruhezeit ermöglicht, da dort keine Versorgungsstellen existieren. Das Entladen ist zudem besonders für geschwächte Tiere eine Qual, wie der Journalist Manfred Karremann in seinen Dokumentationen immer wieder zeigt.

Wirksame Kontrollen der Tiere finden nicht statt und in den Zielländern fehlen häufig jegliche Tierschutzstandards. Nachdem die Langstreckentransporte deshalb immer mehr unter öffentlichen Druck gerieten, verweigerten 2019 einzelne deutsche Behörden die Genehmigungen. Nach und nach stellten im Jahr darauf die meisten Bundesländer den Transport von »Nutztieren« in Drittländer ganz oder teilweise ein. Diese Entwicklung ist erfreulich. Allerdings sind die Verbote sehr lückenhaft, da sie nicht alle Drittländer oder alle Tierarten betreffen.

Aktuelle Entwicklungen

Nachdem bei Kontrollen von Lebendtiertransporten wiederholt massive Mängel aufgedeckt wurden, hat das Europäische Parlament am 19. Juni 2020 mit einer deutlichen Mehrheit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zugestimmt. Nach achtmonatiger Arbeit stellte der Ausschuss in seinem Bericht gravierende Mängel und Verstöße gegen die geltenden Vorschriften fest und gab Empfehlungen. Das Parlament forderte auf dieser Grundlage im Januar 2022 eine Aktualisierung der Tiertransportverordnung und die Ernennung eines EU-Kommissars, der für den Tierschutz zuständig ist. Zentrale Punkte wie ein Transportverbot in Drittländer konnten sich leider nicht durchsetzen.  

Zum Jahreswechsel 2021/22 trat in Deutschland darüber hinaus die neue Tierschutztransportverordnung in Kraft: Nach dieser dürfen Schlachttiertransporte innerhalb Deutschlands zukünftig nur länger als 4,5 Stunden dauern, wenn sichergestellt werden kann, dass die Außentemperatur während des Transports zu keinem Zeitpunkt mehr als 30 Grad Celsius beträgt. Von dieser Regel ausgenommen sind jedoch weiterhin Transporte von Vögeln wie Hühner oder Puten. Ab dem 01. Januar 2023 gilt außerdem ein Transportverbot von Kälbern, die jünger als 28 Tage sind. Das vom Fachausschuss empfohlene Transportverbot in 17 Nicht-EU-Länder fand leider keine Mehrheit – und auch andere wichtige Punkte wurden bei der Änderung ignoriert. Das Bündnis für Tierschutzpolitik hatte dazu eine kritische Stellungnahme veröffentlicht.

Forderungen

Tiertransporte unter oben beschriebenen Bedingungen sind eine Folge der Massentierhaltung. Gerade Lebendtiertransporte ließen sich aber vermeiden, wenn die Betriebe vermehrt z. B. Samen oder Fleisch verschicken würden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) räumt inzwischen ein, dass zumindest der Langstreckentransport von »Schlachttieren« durch Fleischtransporte ersetzt werden sollte.

Um das Leid lebender Tiere auf Tiertransporten zu mindern, müssen jedoch mindestens folgende Forderungen so bald wie möglich umgesetzt werden:

Rechtliche Vorgaben

  • Anpassung der EU-Tiertransport-Verordnung an den aktuellen Stand der Wissenschaft
  • Präzisierung des Textes der EU-Tiertransport-Verordnung und Überarbeitung der jeweiligen Fassungen in den Landessprachen
  • Verbindliche Vorgaben der Ladefläche pro Tier (nicht pro Kilogramm Lebendgewicht)

Transportdauer

  • zeitliche Begrenzung der Tiertransporte innerhalb Europas auf maximal acht Stunden (zuzüglich maximal zwei Stunden Ladezeit)
  • Verbot der Langstreckentransporte (über acht Stunden)
  • zeitliche Begrenzung der Tiertransporte innerhalb Deutschlands auf maximal vier Stunden (zuzüglich maximal zwei Stunden Ladezeit)

Transportmittel

  • an die Tiere angepasste Höhe der Tiertransporter und Transportboxen, so dass beispielsweise auch Vögel und Kaninchen aufrecht stehen können
  • Verbot doppelstöckiger Tiertransporter für Rinder
  • eingestreute Ladefläche für Rinder, Schweine und kleine Wiederkäuer auch beim Transport unter acht Stunden
  • Einführung einer zentralen europäischen Zulassungsstelle für die Ausstattung der Fahrzeuge

Kontrollen

  • Einführung eines bundesweit einheitlichen und wirksamen Kontrollsystems inkl. wirksamen, ordnungsrechtlichen Sanktionen für in- und ausländische Tiertransporte
  • verbindliche Kontrollen des Be- und Entladens, der Transportfähigkeit sowie der Ladedichte bei Transporten über acht Stunden durch vor Ort anwesende Amtstierärzt:innen
  • umfassende Kontrollen der transportierten Einzeltiere, Transportmittel und des Transportverlaufs bei Ankunft am Schlachthof
  • Stärkung der Kontrollen im Straßenverkehr und Einführung eines Kontrollsystems bei Transporten auf dem Seeweg
  • Anpassung des Niveaus der Kontrollen und Strafen innerhalb eines Landes und zwischen den EU-Ländern, um Umfahrungen zu vermeiden

Drittländer

Die Albert Schweitzer Stiftung hat Bund und Länder wiederholt dazu aufgefordert, Tiertransporte in Drittländer aufgrund gravierender Missstände zu verbieten. Da bundeseinheitliche Regeln bisher fehlen, versuchen die Bundesländer mit Erlassen den tierschutzwidrigen Transporten Einhalt zu gebieten. Die Transportunternehmen finden jedoch regelmäßig Schlupflöcher, um die Tiere über Umwege in Drittländer zu transportieren. Am 25. Juni 2021 hätte nach langem Ringen ein Verbot auf Bundesebene beschlossen werden können – Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner setzte sich jedoch dagegen ein.

Die Albert Schweitzer Stiftung fordert gemeinsam mit dem Bündnis für Tierschutzpolitik:

  • das Auflösen bestehender Abkommen zu Lebendtiertransporten zwischen Deutschland und Drittländern
  • kein Schließen neuer Abkommen zu Lebendtiertransporten zwischen Deutschland und Drittländern
  • die effiziente Überwachung und Kontrolle der Tiertransporte in Drittländer

* Wir orientieren uns bei den Berechnungen an Daten der Online-Datenbank GENESIS des Statistischen Bundesamtes.
** Eigene Berechnungen, orientiert an Daten der Online-Datenbank GENESIS des Statistischen Bundesamtes.
*** Vgl. Rabitsch, Alexander: Tiertransporte. Anspruch und Wirklichkeit. Schaefermueller Publishing Sep 2014. S. 139.

Wie lange dürfen Tiere transportiert werden?

Die EU-Verordnung sieht je nach Tierart unterschiedliche Fahrtzeiten vor: noch nicht entwöhnte Tiere, das sind Tiere, die noch gesäugt werden (neun Stunden Transport, dann eine Stunde Ruhezeit mit Tränke, dann neun Stunden Transport), Schweine (24 Stunden Transport bei ständigem Zugang zu Trinkwasser), Pferde (24 ...

Wie lange darf man Schweine transportieren?

Schweine und Pferde können für eine maximale Dauer von 24 Stunden transportiert werden. Dabei muss für Schweine eine ständige Versorgung mit Wasser gewährleistet sein; Pferde müssen alle acht Stunden getränkt und gefüttert werden.

Wann braucht man einen Tiertransportschein?

Tiertransport: Ein Befähigungsnachweis ist notwendig Sobald die Nutztiere über 65 km für eine gewerbliche Tätigkeit transportiert werden, muss dieser Nachweis oder auch Tiertransportschein vorhanden sein.

Wann ist ein Tier nicht transportfähig?

Nicht transportfähig sind: Die Tiere können sich nicht schmerzfrei oder ohne Hilfe bewegen. Sie haben große offene Wunden oder schwere Organvorfälle. Es handelt sich um trächtige Tiere in fortgeschrittenem Trächtigkeitsstadium (90 % oder mehr) oder um Tiere, die vor weniger als sieben Tagen niedergekommen sind.

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