Wie weist man nach dass man corona hatte

Was mache ich bei einer roten Corona Warn-App?

Sollte Ihnen in Ihrer App eine Risikobegegnung angezeigt werden, kann aufgrund der aktuellen Fassung der Coronavirus-Testverordnung nicht mehr automatisch eine RT-PCR veranlassen.

In diesen Fällen raten wir, dass Sie ihre Kontakte auf das notwendigste reduzieren, bestenfalls ins Homeoffice begeben und sich – bei einem Mehrpersonenhaushalt, auch innerhalb des Haushaltes – absondern. Bei unerlässlichen Kontakten raten wir zum Tragen einer FFP2-Maske, einen Abstand von 1,5 Meter und gut belüftete Räume.

Eine mögliche Infektion auf das SARS-CoV-2 kann in der Regel 4 bis 6 Tagen nach dem Risikoereignis mittels hochwertigen Antigen-Schnelltest (Bürgertest bei richtiger Probenahme) bestätigt werden. Sollten Sie schon vorher Coronavirus-assoziierte/grippeähnliche Symptome entwickeln, ist eine aussagekräftige Testung auch schon dann möglich.

Mein Handy hat einen Risikokontakt mit einem als infiziert gemeldeten Menschen registriert! Was nun?

Ob geimpft oder nicht, hat jeder in diesem Fall Anspruch auf bis zu tägliche kostenlose Antigentests (Bürgertest). Sollte der Bürgertest eine Infektion anzeigen, wird eine kostenlose RT-PCR durchgeführt. Ein Anspruch auf sofortige Durchführung einer RT PCR  bei roter Warn-App besteht seit dem 12.2.2022 nicht mehr.

Wer kann sich bei uns zur Corona-Testung vorstellen?

Jede Person über 18 Jahre kann bei uns einen Test durchführen lassen. Voraussetzung ist eine verbindliche Buchung und Zahlung über unsere Internetseite. Auch Kinder über 6 dürfen bei uns einen Test machen, müssen jedoch von Ihren Erziehungsberechtigten begleitet werden, die ihr Einverständnis zum Test geben.

Benötige ich eine ärztliche Überweisung zum Test?

Nein, Sie benötigen keine Überweisung. Sie müssen lediglich einen festen Termin buchen und pünktlich zu uns kommen. Sollten Sie nicht pünktlich zum Termin erscheinen, verfällt der Termin wertlos.

Bitte putzen Sie sich 1 h vor dem Termin nicht die Zähne und essen Sie nicht.

Kann Wartezeit entstehen?

Wir wollen Begegnungen der Testpersonen – und damit Ansteckungsmöglichkeiten- vermeiden, daher vergeben wir individuelle verbindliche Termine. Es soll für Sie zu keinen Wartezeiten kommen. Nach Testdurchführung wird das Ergebnis elektronisch an Sie übermittelt, Sie müssen also nicht vor Ort auf das Ergebnis warten.

Kann ich einen Test machen lassen auch wenn ich aktuell erkältet bin oder andere Symptome habe, die für eine Coronavirus-Infektion sprechen

Falls Sie aktuell Symptome aufweisen, können Sie sich selbstverständlich bei uns zur Testdurchführung vorstellen. Auf diese Weise kann beantwortet werden, ob das Coronavirus für die aktuellen Symptome verantwortlich ist. Dadurch, dass wir vermeiden, dass Sie anderen Testpersonen zu nah kommen und die Belüftung stets optimal ist, kann eine Ansteckung von weiteren Personen vermieden werden. Die Ansteckung unserer Mitarbeiter  wird durch entsprechende Schutzkleidung und eine Testdurchführung bei optimaler Belüftung vermieden.

Was ist der Unterschied zwischen den einzelnen Testverfahren?

Bitte lesen Sie sich die Texte auf unserer Homepage zu den jeweiligen Verfahren durch, die Charakteristika sind dort ausführlich beschrieben.

In Kurzform: der Antikörper-Test ist geeignet, um die Frage zu beantworten, ob bereits eine zurückliegende Infektion mit dem neuen Coronavirus stattgefunden hat.

Der Antigen-Test ist geeignet, um schnell (15 Min) Coronaviren in den Atemwegen nachzuweisen. Der Test kann mit sehr hoher Sicherheit die Frage beantworten, ob eine aktuelle Erkrankung durch Coronaviren hervorgerufen wird und/oder ob derzeit eine Infektionsgefahr durch die getestete Person ausgeht. Der Test ist preiswerter und schneller als der PCR-Test. Er ist vor allem für symptomatische Patienten geeignet.

Der PCR-Test ist der Goldstandard und geeignet, um festzustellen ob derzeit Coronaviren in den Atemwegen vorhanden sind. Dabei weist er eine etwas höhere Genauigkeit als der Antigen-Test auf, findet also auch geringere Mengen an Coronaviren. Damit ist er auch der Test, der als erster nach einer Risikobegegnung und stattgehabten Ansteckung Virus nachweisen kann. Allerdings dauert die Auswertung deutlich länger als beim Antigen-Test. Der PCR-Test wird weltweit anerkannt, wenn eine ansteckende Coronavirus-Infektion zwingend ausgeschlossen werden muss, also zum Beispiel bei Grenzübertritten. Der Nachteil: das Testergebnis liegt erst am Folgetag vor und die Kosten sind höher als beim Antigentest.

Wer erstattet die Kosten für den Test?

Die Höhe der Kosten wird auf unserer Homepage transparent bei den einzelnen Testverfahren angegeben. Wir dürfen leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Private Krankenkassen sollten die Kosten für die Tests erstatten, hier kommt es jedoch auf Ihren individuellen Vertrag an. Falls der Arbeitgeber einen Test einfordert ist es üblich, dass dieser die Kosten übernimmt. Selbstverständlich erhalten Sie eine ärztliche Rechnung für die Testung und eine Quittung über den gezahlten Betrag.

Wie sicher ist der von Ihnen angebotene Antigen-Test?

Der von uns eingesetzte Test ist vom Bundesinstitut für Arzneimittel offiziell zugelassen und empfohlen. Er weist nach Herstellerangaben eine Sensitivität von 97% und eine Spezifität von 99% auf. Das bedeutet, dass nur sehr selten falsch-positive oder falsch-negative Ergebnisse vorkommen können (siehe auch den Text auf unserer Homepage zum Antigen-Test). Der Test wird von nahezu allen Behörden in Deutschland anerkannt und ist in verschiedenen Szenarien in der aktuellen Teststrategie der Bundesregierung ausdrücklich empfohlen, beispielsweise zur Testung größerer Patientengruppen, vor Krankenhausaufnahme oder für Reiserückkehrer.

Was geschieht wenn mein (Antigen-/PCR-Test) positiv ausfällt?

Positiver Antigen-Test: In diesem Fall sind Sie verpflichtet sich umgehend in Selbstisolation begeben. Das positive Ergebnis muss durch einen PCR-Test bei uns umgehend bestätigt werden. Wir melden das positive Testergebnis dem Gesundheitsamt. Sie sind verpflichtet sich umgehend in Selbstisolation zu begeben. Für ungeimpfte Personen dauert die Selbstisolation 14 Tage, vollständig geimpfte Personen können sich bereits nach 7 Tagen vorzeitig mit einem Bürgertest freitesten, wenn sie 48 Stunden zuvor asymptomatisch waren. Nach 10 Tagen endet für diese Personengruppe die Verpflichtung zur Selbstisolation. Allerdings raten wir dann noch dringend für weitere 5 Tage sehr streng eine Maske zu tragen. Eine Freitestung ist ausschließlich mit einem Bürgertest vorgesehen, es sei denn Sie gehören zu der Gruppe des Klinikpersonals.

Positiver PCR-Test: Hier ist kein Bestätigungstest erforderlich. Ansonsten unterscheidet sich das Vorgehen nicht vom Antigen-Test (siehe Text oben). In jedem Fall müssen Sie sich wie beschreiben in Selbstisolation begeben.

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