Für das Dach über dem Kopf haben Sie mit uns verlässliche Ansprechpartner*innen zur Hand. Denn natürlich gehört ein Zuhause zum Leben dazu. Im Rahmen der Grundsicherung übernehmen wir daher auch die Kosten für Ihre Unterkunft und die Heizung, sofern diese angemessen sind. Was bedeutet angemessen? Anzahl der Personen im Haushalt Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, erhöht sich die angemessene Größe der Wohnung um einen zusätzlichen Raum mit maximal 15 qm. Werden besondere Lebensumstände berücksichtigt? Was ist,
wenn meine Wohnung mehr kostet? Gängige Preise pro Quadratmeter
in Wuppertal 8,27 €/qm (6,13 €/qm Grundmiete + 2,14 €/qm Betriebskosten) 7,75 €/qm (5,61 €/qm Grundmiete + 2,14 €/qm Betriebskosten) 7,50 €/qm (5,36 €/qm Grundmiete + 2,14 €/qm Betriebskosten)
Eine Familie mit drei Kindern benötigt eine andere Wohnung als jemand, der alleine lebt. Die angemessenen Kosten werden
daher unter Berücksichtigung der passenden Wohnungsgröße und des gängigen Quadratmeterpreises in Wuppertal berechnet.angemessene Wohnungsgröße
angemessener Höchstbetrag für Miete und Nebenkosten ohne Heizkosten
1
1 Raum bis 50 qm
413,50 Euro
2
2 Räume bis 65 qm
503,75 Euro
3
3 Räume bis 80 qm
620,00 Euro
4
4 Räume bis 95 qm
736,25 Euro
5
5 Räume bis 110 qm
825,00 Euro
6
6 Räume bis 125 qm
937,50 Euro
7
7 Räume bis 140 qm
1050,00 Euro
Ihre Lebensumstände stehen für uns immer im Mittelpunkt. Je nach Situation kann Ihnen auch eine Wohnung zugesprochen werden, die bis zu 15 qm größer ist oder ein Zimmer mehr hat. Zum Beispiel im Fall einer Behinderung oder Krankheit.
Wenn Sie gerade einen Antrag auf Grundsicherung gestellt haben und zu Beginn der Hilfe in einer teureren Unterkunft wohnen, werden diese Kosten für maximal 6 Monate übernommen. Das gilt auch für selbst genutztes Eigentum. Ein Umzug ist nach diesen 6 Monaten nicht zwingend. So haben Sie zum Beispiel die Möglichkeit, Räume unterzuvermieten oder mit den Vermieter*innen eine Anpassung der Kosten zu vereinbaren.Größe der Wohnung
Preis je Quadratmeter (qm)
bis 50 qm
über 50 qm bis 95 qm
über 95 qm
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Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II berücksichtigt. Sofern die Kosten der Unterkunft die festgesetzten Bedarfe nicht überschreiten, können Miet- und Heizkosten vom Jobcenter übernommen werden.
Die aktuellen Mietobergrenzen (Kaltmiete inkl. Nebenkosten ohne Heizkosten) können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
Der Nachweis der Kosten ist mit einer Mietbescheinigung bzw. dem Mietvertrag zu erbringen. Zusätzlich können tatsächlich anfallende Heizkosten übernommen werden, wenn diese angemessen sind.
Die Angemessenheitsgrenzen werden von der Landeshauptstadt Mainz auf Grundlage des örtlichen Mietniveaus wie folgt festgelegt:
Angemessene Mietkosten
Richtwerttabelle für angemessene Kosten der Unterkunft in der Stadt Mainz
1-Personen- | ||
420,00 € | 520,00 € | 710,00 € |
100,00 € | 120,00 € | 150,00 € |
520,00 € | 640,00 € | 860,00 € |
4-Personen- | ||
820,00 € | 1020,00 € | 1.150,00 € |
160,00 € | 170,00 € | 190,00 € |
980,00 € | 1.190,00 € | 1.340,00 € |
Bei Haushalten mit mehr als sechs Personen ist der Betrag für einen 6-Personenhaushalt für jede weitere Person um 164,00 € zu erhöhen. Bei Wohngemeinschaften werden geringere Beträge angesetzt und individuell berechnet.
Umzug
Bevor Sie in Mainz umziehen und einen neuen Mietvertrag unterschreiben, sind Sie verpflichtet, eine Zusicherung der Kostenübernahme durch das Jobcenter einzuholen. Eine Zusicherung ist nur möglich, wenn der Umzug erforderlich ist und die Mietkosten für die neue Wohnung angemessen sind.
Eventuell anfallende Umzugskosten und eine Kaution können daher auch nur übernommen werden, wenn Sie eine Zusicherung erhalten haben.
Bei Umzug außerhalb der Stadt Mainz wenden Sie sich vor Anmietung der Wohnung an das dort zuständige Jobcenter.
Kaution
Wenn Sie für den geplanten Umzug eine Zusicherung durch das Jobcenter bekommen haben, und in der neuen Wohnung eine Mietkaution zu zahlen ist, kann diese darlehensweise im Rahmen des SGB II übernommen werden. Das Darlehen wird dann in der Regel in monatlichen Raten mit Ihren laufenden Leistungen verrechnet.
Bei Umzug außerhalb der Stadt Mainz ist für die Übernahme der Kaution die neue Behörde zuständig. Sollten Sie ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen, werden nur die angemessenen Unterkunftskosten übernommen.
Stromkosten
Der Haushaltsstrom ist Bestandteil der Regelleistung und wird nicht bei den Kosten der Unterkunft zusätzlich gewährt. Das heißt, dass Sie von Ihren monatlichen Regelleistungen auch den Haushaltsstrom bezahlen müssen. Das gilt auch für eventuelle Nachzahlungen aus der jährlichen Stromabrechnung. Bitte beachten Sie, dass das Jobcenter keine Nachzahlungen für Haushaltsstrom übernehmen kann.