Wo trage ich die gesetzliche Rentenversicherung ein

Von rund 40 Mio. aktiven Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmern sind gut 32 Mio. gesetzlich rentenversichert.

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Übersicht

In Deutschland gibt es 44,7 Millionen Erwerbstätige. Diese unterteilen sich in zwei Kategorien: Arbeitnehmer mit 39,9 Millionen (40,8 Millionen abzüglich 0,9 Millionen in Elternzeit), sowie Selbstständige mit 4,0 Millionen (inklusive mithelfende Familienangehörige).

Kategorie 1: Arbeitnehmer. 39,9 Millionen

Von der ersten Kategorie, also den 39,9 Millionen Arbeitnehmern, sind

  • 32,3 Millionen in der Gesetzlichen Rentenversicherung, davon:
    • 1,2 Millionen in der Gleitzone
    • 1,8 Millionen Auszubildende
    • 0,8 Millionen ausschließlich geringfügig Beschäftigte und
    • 0,3 Millionen beschäftigte Erwerbsminderungsrentner
  • 2,7 Millionen in anderweitiger obligatorischer Absicherung, davon:
    • 2,0 Millionen Beamte einschließlich Richter und Soldaten
    • 0,7 Millionen versicherte Beschäftigte in Berufsständischen Versorgungswerken
  • 4,8 Millionen ohne obligatorische Absicherung, davon:
    • 4,1 Millionen ausschließlich geringfügig Beschäftigte, darunter 1 Million Rentner über Regelaltersgrenze
    • 0,1 Millionen Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs)
    • 0,3 Millionen Rentner über Regelaltersgrenze
    • 0,4 Millionen Sonstige, z.B. Werksstudenten, Praktikanten

Kategorie 2: Selbstständige. 4,0 Millionen

Von der zweiten Kategorie, also den 4,0 Millionen Selbstständigen, sind:

  • 0,3 Millionen in der Gesetzlichen Rentenversicherung, davon:
    • 0,02 Millionen Versicherte auf Antrag
    • 0,07 Millionen Versicherte Kraft Gesetz
    • 0,18 Millionen Künstler/Publizisten
    • 0,06 Millionen Handwerker
  • 0,6 Millionen in einer anderweitig obligatorischen Absicherung, davon:
    • 0,2 Millionen Selbstständige in der Alterssicherung der Landwirte
    • 0,4 Millionen Selbstständige in Berufsständischen Versorgungswerken
  • 3,1 Millionen ohne obligatorische Absicherung, darunter:
    • 0,4 Millionen über 65 Jahre

Hinweise zur Interpretation

Von den rund 40 Mio. aktiven Arbeitnehmern verfügen rund 35 Mio. Personen über eine obligatorische Alterssicherung. Für gut 32 Mio. Arbeitnehmer ist die gesetzliche Rentenversicherung die wichtigste Form der Absicherung im Alter. Die größte Personengruppe der Arbeitnehmer ohne obligatorische Alterssicherung (als Folge der Möglichkeit die obligatorische rentenrechtliche Absicherung zu verlassen) stellen die ausschließlich geringfügig Beschäftigten dar. Bei den Selbstständigen sind nur 0,3 Mio. in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. 0,6 Mio. Selbstständige verfügen über eine obligatorische Absicherung über die Berufsständischen Versorgungswerke und die Alterssicherung der Landwirte. 3,1 Mio. Selbstständige verfügen über keine obligatorische Alterssicherung.

Definition

Bei der in der Übersicht genannten Zahlen handelt es sich um Schätzungen auf Basis verschiedener statistischer Daten für das Jahr 2020. Die Angaben und die Definitionen zu den Erwerbstätigen, Arbeitnehmern und Selbstständigen basieren auf der Erwerbstätigenrechnung im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, unter Hinzuziehung weiterer Daten und Statistiken der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit, des Mikrozensus, der Elterngeldstatistik, der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen und den Statistiken der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Welchen Beitrag leisten die Steuerzahler zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung?

Mittel aus dem Bundeshaushalt decken seit einigen Jahren gut 30 % der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung.

 

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JahrBeiträge für KindererziehungszeitenErstattungen durch den BundBundeszuschuss KnappschaftBundeszuschüsse allg. Rentenversicherung19706,513,719716,313,419726,214,619735,710,919745,513,619755,413,219765,512,919775,61319785,913,619795,813,919805,814,819815,712,519825,41419835,413,81984514,219854,814,419864,814,519874,814,419884,814,219894,713,919904,713,819914,614,719920,74,116,119930,84,115,919940,83,917,319951,13,816,519961,13,716,919971,33,617,919981,43,520,819993,42,13,520,620005,42,13,419,820015,22,23,320,920025,12,43,221,620035,12,13,123200452323,12005522,923,320064,82,12,723,320074,922,623,620084,822,523,520094,722,523,320104,71,92,423,720114,622,323,520124,61,92,223,520134,51,92,123,120144,51,922320154,41,81,922,520164,31,81,822,420174,41,81,822,720184,61,81,722,620194,71,71,622,320204,81,71,522,320214,91,71,522,8

Hinweise zur Interpretation

Mit aktuell rund 100 Milliarden Euro decken die aus dem Bundeshaushalt gezahlten Mittel gut 30 Prozent der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Zuschüsse, Beitragsleistungen und Erstattungen sind unter anderem dadurch gerechtfertigt, dass die gesetzliche Rentenversicherung gesamtgesellschaftliche Aufgaben übernimmt, wie z.B. die Anerkennung der Kindererziehung im Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Bundeszuschüsse haben aber auch eine allgemeine Sicherungsfunktion zur Gewährleistung der dauerhaften Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung auch unter sich verändernden ökonomischen und demografischen Rahmenbedingungen. Die Zuschüsse dienen damit auch dazu, die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vor übermäßiger Belastung zu schützen.

Definition

Die Bundesmittel an die gesetzliche Rentenversicherung sind:

  • die Bundeszuschüsse an die allgemeine Rentenversicherung (allgemeiner und zusätzlicher Bundeszuschuss einschließlich Erhöhungsbetrag),
  • der Bundeszuschuss (Defizitdeckung) an die Knappschaftliche Rentenversicherung,
  • (pauschale) Beiträge für Kindererziehungszeiten und -leistungen sowie
  • Erstattungen, die sich wesentlich aus dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) ergeben, dass die aus den Sonder- und Zusatzversorgungssystem der DDR abgeleiteten Rentenansprüche regelt.

Die Höhe der in einem Jahr zu leistenden Bundesmittel werden im Wesentlichen durch spezifische Berechnungs- und Fortschreibungsverfahren ermittelt.

Stimmt es, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung seit langer Zeit steigt?

Trotz höherer Lebenserwartung liegt der Beitragssatz 2022 um 1,7 Prozentpunkte niedriger als 1999.

 

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Jahr19571959196119631965196719691971197319751977197919811983198519871989199119931995199719992001200320052007200920112013201520172019202020212022Beitragssatz14141414141416171818181818,51818,718,718,718,717,518,620,320,319,119,519,519,919,919,918,918,718,718,618,618,618,6

Hinweise zur Interpretation

Die Entwicklung des Beitragssatzes der gesetzlichen Rentenversicherung in den letzten 60 Jahren ist wesentlich von der demografischen Entwicklung der Bevölkerung, genauer gesagt vom Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern geprägt. Aber auch Anpassungen im Rentenrecht und die wirtschaftliche Entwicklung spielen eine große Rolle, so dass trotz fortschreitender Alterung der Bevölkerung der Beitragssatz im Jahr 2022 um 1,7 Prozentpunkte niedriger liegt als im Jahr 1999.

Definition

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird jährlich nach klaren gesetzlichen Vorgaben vom Gesetzgeber neu festgelegt. Im Jahr 2022 beträgt er in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 Prozent. Der Beitragsanteil wird jeweils zur Hälfte durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Der Beitragssatz ändert sich entsprechend der Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei ist grundsätzlich die Entwicklung der Höhe der Nachhaltigkeitsrücklage entscheidend. Droht die Nachhaltigkeitsrücklage unterhalb von 0,2 Monatsausgaben zu fallen, wird der Beitragssatz erhöht. Liegt die Nachhaltigkeitsreserve über 1,5 Monatsausgaben wird der Beitragssatz verringert. Bis zum Jahr 2025 ist festgelegt, dass der Beitragssatz mindestens 18,6 Prozent betragen muss und 20 Prozent nicht überschreiten darf.

Sind wir fit bis zur Rente?

Immer mehr Menschen sind bis zum Erreichen der Altersrente gesetzlich versichert und immer weniger müssen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit früher in Rente gehen.

 

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JahrRenten wegen verminderter ErwerbsfähigkeitRenten wegen Alters1970289.067318.9871971292.371310.3051972293.643315.2911973269.333448.9391974291.438448.7891975288.257403.4551976282.686396.9861977282.641339.5171978277.597292.6581979284.217288.8051980315.854319.4261981322.287301.6601982321.939305.3161983324.964321.3191984335.905362.5581985228.667380.9531986195.624455.7041987194.851471.0181988198.358507.1891989201.029523.5681990197.953542.6861991186.590470.3901992195.433496.6861993271.541787.8201994294.484908.3571995293.9941001.2551996279.668851.9561997264.203836.6251998237.075811.9021999218.187878.1022000214.082878.5212001200.579818.6422002176.099771.7922003174.361826.8092004169.460808.4012005163.960773.2672006159.715756.9932007161.515704.4612008162.839710.4102009173.028696.9572010182.678673.5462011180.238698.7532012178.683650.7672013176.682648.2592014170.784823.6312015174.328888.5212016173.996783.7182017165.638758.8192018167.978784.3592019161.534816.1292020175.808829.0472021165.803858.368

* Sondereffekt durch "neue Mütterrenten" im Jahr 2014 und 2015: Viele westdeutsche Frauen im Alter ab 65 Jahren haben durch die Anerkennung eines weiteren Kindererziehungsjahres pro Kind mit Geburt vor 1992 die Wartezeit von 5 Jahren für einen erstmaligen Rentenanspruch erlangt.

Hinweise zur Interpretation

Im Jahr 1970 wechseln noch etwa gleich viele Menschen in eine Altersrente wie in eine Erwerbsminderungsrente. Im Zeitverlauf steigt allerdings die Zahl der Altersrentner deutlich an, während die Zahl der Zugänge in eine Erwerbsminderungsrente sinkt. Der Anstieg bei den Altersrenten erklärt sich einerseits durch Reformen. So wurden 1972 und 2012 neue Arten vorgezogener Altersrenten eingeführt und Mitte der 1980er Jahre die Wartezeit als Anspruchsvoraussetzung für eine Altersrente von 15 auf 5 Jahre reduziert und somit der Zugang in eine Altersrente erleichtert. Andererseits gab es wirtschaftliche Schwächeperioden, in denen ein vorzeitiger Altersrentenübergang genutzt wurde, um die Lage am Arbeitsmarkt zu entschärfen. So zur Ölkrise Anfang der 1970er Jahre, während des Umbaus der Industriesektoren in den 1980er Jahren und während der wirtschaftlichen Transformation in Ostdeutschland Anfang der 1990er Jahre.

Dadurch, dass der vorzeitige Übergang in eine Altersrente erleichtert wurde, war die Verrentung über eine Erwerbsminderung nur noch eine nachrangige Alternative und folglich ging die Zahl der Erwerbsminderungsrentner tendenziell zurück. Darüber hinaus wurden durch die Reformen in den Jahren 1984 und 2001 die Zugangsvoraussetzungen in eine Erwerbsminderungsrente verändert.

Zusammengenommen spiegeln die Rentenzugänge auch die historische und demografische Entwicklung wieder. So ist der Anstieg im Zuge der Wiedervereinigung deutlich zu erkennen. Die tendenziell rückläufige Entwicklung der Zugänge ist demografisch bedingt und auf die geburtenschwachen Jahrgänge Mitte des letzten Jahrhunderts zurückzuführen.

Definition

Eine Altersrente können Personen beziehen, wenn sie bestimmte Altersgrenzen erreicht haben und die notwendige Dauer an Versicherungszeiten (sogenannte Wartezeit) vorliegt. Bis 2011 lag die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben. Die Anhebung ist im Jahr 2031 abgeschlossen, wenn die Regelaltersgrenze für die Geburtsjahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren liegt. Ältere Menschen können auch vorzeitig in eine Altersrente wechseln, wenn sie bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Das früheste Zugangsalter und die Bedingungen für einen vorgezogenen Altersrentenbezug haben sich seit 1970 mehrmals verändert. Hat eine Person die Altersgrenze noch nicht erreicht und kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten, hat sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, sofern eine Mindestversicherungszeit in den letzten Kalenderjahren vorliegt. Auch bei der Erwerbsminderungsrente – vor dem Jahr 2000 Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente – wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen seit 1970 einige Male angepasst.

Haben Frauen weniger Altersrente als Männer?

Obwohl der Abstand kleiner wird, sind Altersrenten von Frauen im Durchschnitt durch ihre unterschiedliche Erwerbsbiografie immer noch deutlich niedriger als die von Männern.

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Das Diagramm zeigt, dass Frauen eine niedrigere Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Männer erzielen. Im Zeitverlauf verringern sich jedoch die Geschlechterunterschiede. Die Durchschnittsrente von Frauen entsprach im Jahr 1985 nur 43% der Durchschnittsrente von Männern. Dieser Wert beträgt im Jahr 2020 71%.

Hinweise zur Interpretation

Frauen erzielen eine niedrigere Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Männer. Im Zeitverlauf verringern sich jedoch die Geschlechterunterschiede. Die Altersrente wird im Wesentlichen durch die Beiträge aus Erwerbstätigkeit geprägt. Unterschiede zwischen Frauen und Männern in den Erwerbsbiografien führen somit zu unterschiedlichen Rentenhöhen. Die wachsende Erwerbsbeteiligung von Frauen und die bessere Anerkennung von Familienarbeit in der gesetzlichen Rentenversicherung tragen dazu bei, dass sich die Unterschiede in den Rentenhöhen zwischen Frauen und Männern im Zeitverlauf verringern.

Definition

Die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung ist die wichtigste Einkommensquelle älterer Menschen. Die hier dargestellten Daten des Rentenzugangs der Deutschen Rentenversicherung geben die durchschnittlichen Rentenhöhen von Frauen und Männern wieder, die im jeweiligen Jahr erstmals eine Altersrente bezogen haben. Dadurch werden aktuelle Entwicklungen im Rentengeschehen sichtbarer als bei einem Vergleich aller Rentnerinnen und Rentner. Ausgewiesen als Rentenhöhe ist der Rentenzahlbetrag nach Abzug des Eigenanteils an den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Hält die Rente Schritt mit den Preisen?

Die Rente folgt den Löhnen und garantiert so die Teilhabe der Älteren an der Wohlstandsentwicklung. Damit liegt  die Rentenanpassung langfristig über der Preisentwicklung.

 

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Jahre1959-19651966-19701971-19751976-19801981-19851986-19901991-19951996-20002001-20052006-20102011-20152016-20202017-2021Rentenanpassung6,668,019,415,884,353,163,161,001,020,811,443,202,35Preisentwicklung2,072,446,124,023,841,343,521,251,531,581,421,141,66

* Preisentwicklung: bis einschließlich 1962 a Index der Einzelhandelspreise; zwischen 1963 und 1990 Preisindex für die Lebenshaltung, seit 1991 Verbraucherpreisindex

Hinweise zur Interpretation

Vereinfacht gesagt, folgt die Anpassung der gesetzlichen Renten der Entwicklung der Löhne in Deutschland. Damit wird sichergestellt, dass sie am allgemeinen Wohlstandzuwachs beteiligt werden. In anderen Ländern werden die Renten oft entsprechend der Preisentwicklung angepasst. Ende der 1950er Jahre bis Ende der 1980er Jahre sind die Renten deutlich stärker angestiegen als die Preise. In der ökonomisch schwierigeren Phase bis etwa 2010 blieb die Rentenanpassung mehr oder weniger knapp hinter der Preisentwicklung zurück. In den letzten Jahren sehen wir das Ergebnis einer stabilen Konjunktur mit niedriger Inflation und deutlichen Rentenerhöhungen. Das zahlt sich für die Rentner aus. Sie verfügen zunehmend über Kaufkraft, was wiederum auch die Konjunktur stützt.

Definition

Die derzeit gültige Regelung sieht wie folgt aus: Der Rentenanpassung wird jährlich zum 1. Juli neu festgelegt. Grundlage für die Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung entsprechend der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei der Einfluss der Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen ("Ein-Euro-Jobs") außer Acht bleibt. Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. Außerdem wird durch den so genannten Faktor Altersvorsorgeaufwendungen die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge auf die Anpassung der Renten übertragen. Seit 2014 ist dies ausschließlich die Veränderung des Beitragssatzes zur allgemeinen Rentenversicherung.

Bei der Rentenanpassung für die neuen Bundesländer sind die im Rentenüberleitungsabschlussgesetz festgelegten Angleichungsschritte relevant. So werden seit dem 1. Juli 2018 bis zum 1. Juli 2024 bestehende Unterschiede schrittweise abgebaut, so dass danach die Rentenwerte in West und Ost gleich sind.

Wo werden gesetzliche Rentenversicherung in Steuererklärung eintragen?

Deine Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung trägst du in der Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeilen 4 bis 11 ein. Dabei macht es keinen Unterschied, ob du als Arbeitnehmer, Azubi oder geringfügig Beschäftigter eingezahlt hast.

Wo gebe ich Rentenversicherung bei Elster ein?

Werden darüber hinaus steuerpflichtige Beiträge zum Ausschluss einer Minderung der Altersrente gezahlt, sind diese an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführten Beiträge als Sonderausgaben abziehbar und deshalb unter Nummer 23a zu bescheinigen.

Kann man die Rentenversicherung von der Steuer absetzen?

Rentenbeiträge voll von der Steuer absetzbar Beschäftigte werden im Jahr 2023 um 3,2 Milliarden Euro entlastet – denn sie sollen ihre Rentenbeiträge ab dann voll von der Steuer absetzen können. Das reduziert nicht nur ihre Steuerlast sondert verhindert auch künftig eine „doppelte Besteuerung“ der Renten.