Alle menschen sind vor dem gesetz gleich bild

Deutschland hat eine Leitkultur, auf die wir alle stolz sein können: Seit mehr als 65 Jahren regelt das Grundgesetz, wie wir gemeinsam in Freiheit zusammenleben! Dieses wichtigste deutsche Gesetz hat Deutschland zu einem friedlichen und wohlhabenden Land gemacht, in dem sich die Menschen wohlfühlen – und viele ihre Heimat suchen.

Deutschland braucht deshalb keine neuen Regeln: Wir haben das Grundgesetz, an das sich alle halten müssen, die hier leben wollen.

BILD druckt die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes (Grundrechte) auf Deutsch – und in einer Sonderausgabe auf Arabisch. Die BILD-Sonderausgabe (40 000 Stück) wird ab morgen vor Flüchtlingsunterkünften bundesweit verteilt.

Artikel 1

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Das bedeutet es: Frauen, Männer und Kinder werden vom Staat geschützt. Keiner darf ihnen Unrecht tun. Kein Mensch darf geschlagen oder gefoltert werden. Das ist die menschliche Würde. Und der Staat sorgt dafür, dass die Würde aller Menschen vor Unrecht geschützt ist.

Artikel 2

(1) „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt (...)“ (2) „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“

Das bedeutet es: Frauen und Männer haben die gleichen Rechte. Kein Mann darf über seine Frau bestimmen, keine Frau über ihren Mann. Jeder soll sein Leben so leben, wie er es will. Aber er muss natürlich auch das Leben der anderen achten. Er darf andere nicht verletzen oder beschimpfen. Und auch die Polizei darf keinen ins Gefängnis stecken ohne Richterspruch.

Artikel 3

(1) „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ (2) „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ (3) „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Das bedeutet es: Ob Frau oder Mann, ob arm oder reich, Christ, Jude oder Moslem, jung oder alt, schwarz oder weiß, ob Männer Männer lieben oder Frauen – das alles geht den Staat nichts an. Alle Menschen, ob deutsch oder aus dem Ausland, haben die gleichen Rechte und die gleichen Chancen im Beruf: Auch Frauen dürfen Busfahrerin oder Ministerin werden. Auch wer im Rollstuhl sitzt oder sonst behindert ist, muss seinen Beruf frei wählen dürfen.

Artikel 4

(1) „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ (2) „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Das bedeutet es: Jede Religion ist erlaubt. Jeder darf in der Moschee, in der Kirche oder in der Synagoge beten. Auch wer nicht an Gott glaubt, darf in Deutschland in Frieden leben. Und Kinder dürfen mit 14 Jahren entscheiden, ob sie noch mit den Eltern beten gehen wollen oder nicht.

Artikel 5

(1) „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (...) Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung (...) werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ (3) „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“

Das bedeutet es: In Deutschland darf jeder seine Meinung sagen. Der Staat darf keine Zeitungen verbieten und er darf den Journalisten nicht vorschreiben, worüber sie berichten dürfen und worüber nicht. Auch Professoren an den Universitäten bekommen keine Vorschriften von der Regierung, was sie lehren dürfen. Aber sie dürfen ebenso wie die Journalisten andere Menschen nicht verächtlich machen. Darauf achten unabhängige Richter.

Foto: coremedia

Artikel 6

„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“

Das bedeutet es: Der Staat schützt nicht nur den Einzelnen, er schützt auch wenn Mann und Frau, zusammenleben und eine Familie gründen. Die Eltern haben das Recht, ihr Kind so zu erziehen, wie sie es für richtig halten. Aber sie müssen es in die Schule schicken. Das ist ihre Pflicht. Nur wenn Eltern sich nicht um ihre Kinder kümmern, dann darf der Staat die Kinder zu Pflegeeltern oder in Heime geben. Aber das passiert ganz selten. Und muss vorher geprüft werden. Was das Zusammenleben angeht, dürfen auch Männer mit Männern und Frauen mit Frauen zusammenleben. Auch da mischt der Staat sich nicht ein.

Artikel 7

(1) „Das gesamte Schulwesen steht unter Aufsicht des Staates.“ (2) „Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.“

Das bedeutet es: Der Staat achtet darauf, dass es gute Lehrer gibt und alle Schülerinnen und Schüler die gleichen Chancen beim Lernen haben. Ob ein Kind am Religionsunterricht teilnimmt, das entscheiden die Eltern. Aber mit 14 Jahren hat das Kind die Wahl, ob es weiter an diesem Unterricht teilnimmt oder nicht.

Artikel 8

„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

Das bedeutet es: Alle Bürger dürfen sich versammeln, an Kundgebungen oder Demonstrationen teilnehmen. Denn jeder hat das Recht, seine Meinung öffentlich zu äußern. Die Versammlungen müssen bei der Polizei angemeldet werden. Aber die Polizei hat auch das Recht, Versammlungen zu verbieten, wenn sie in Krawall ausarten. Wenn es darüber Streit mit den Veranstaltern gibt, dann entscheiden unabhängige Richter.

Artikel 9

„Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden“

Das bedeutet es: Jeder Bürger hat das Recht, aber kann nicht gezwungen werden, mit anderen einen Verein zu gründen oder ihm beizutreten. Wenn jedoch Vereine gegen andere hetzen oder zu Mord und Terror aufrufen, dann können sie verboten werden. Übrigens dürfen nicht nur deutsche Staatsbürger, sondern auch Ausländer, die hier leben, eigene Vereine gründen oder sich anderen anschließen.

Artikel 10

„Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“

Das bedeutet es: Der Staat und die Polizei, aber auch Verwandte und Ehepartner dürfen keine Post lesen, die an andere gerichtet ist. Es sei denn, der Empfänger erlaubt ihnen das. Auch Telefone dürfen nicht abgehört werden. Nur wenn Terrorgefahr besteht oder bei der Aufklärung von schweren Verbrechen darf der Staat dieses Post- und Telefongeheimnis außer Kraft setzen. Aber auch darüber müssen unabhängige Richter entscheiden.

Artikel 11

„Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.“

Das bedeutet es: Der deutsche Staat will und darf seinen Bürgern nicht vorschreiben, wo sie leben müssen. Sie können hinziehen und arbeiten, wo sie wollen. Das gilt für die deutschen Staatsbürger. Für Flüchtlinge und Asylbewerber, über deren Antrag noch nicht entschieden ist, bestimmt der Staat, wo sie leben müssen und wo ihr Antrag bearbeitet wird. In dieser Zeit dürfen sie nicht ohne Genehmigung umziehen.

Artikel 12

„Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“

Das bedeutet es: Jeder darf sich selber seinen Beruf auswählen. Der Staat mischt sich nicht ein. Er darf auch von einem Mechaniker nicht verlangen, dass er als Verkäufer arbeitet. Und von einer Lehrerin nicht, dass sie in die Fabrik geht. Auch beim Beruf haben Frauen und Männer das gleiche Recht auf freie Wahl. Zwangsarbeit ist verboten.

Artikel 13

(1) „Die Wohnung ist unverletzlich.“ (2) „Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.“

Das bedeutet es: Kein Fremder darf eine Wohnung betreten, wenn der, der darin wohnt, es nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es nur im Notfall, zum Beispiel wenn es brennt und die Feuerwehr löschen oder eine Gewalttat verhindert werden muss. Sonst brauchen auch Polizisten die Genehmigung eines Richters, wenn sie eine Wohnung betreten wollen. Das gilt auch für Räume, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung sind.

Artikel 14/15

„Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.“ „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“

Das bedeutet es: Diebstahl ist in Deutschland verboten und wird bestraft. Auch der Staat darf sich nicht am Eigentum der Bürger und ihrer Erbschaft vergreifen. Der Staat darf den Bürgern weder ihre Wohnung noch ihr Haus oder ihr Land wegnehmen. Nur in ganz seltenen Fällen – zum Beispiel wenn eine Straße gebaut werden muss – ist das erlaubt. Dafür muss der Bürger entschädigt werden. Dafür gibt es strenge Regeln und Gerichte.

Artikel 16a

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“

Das bedeutet es: Vor 50 Jahren haben sich viele Staaten darauf geeinigt, dass politischen Flüchtlingen Asyl gewährt werden soll. In Deutschland ist das ein Grundrecht. Durch das Asylrecht soll die Menschenwürde der Bürger anderer Staaten geschützt werden – vor Verfolgung durch andere Regierungen – etwa aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen. Wirtschaftliche Not ist kein Grund für Asyl.

Artikel 17

„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

Das bedeutet es: Alle Bürger – auch Ausländer – dürfen sich bei staatlichen Stellen beschweren, wenn sie meinen, dass etwas nicht in Ordnung ist. Aber sie sollten sich bei Vertrauenspersonen informieren, an wen sie ihre Beschwerde richten sollen. Beschwerden – auch gegen die Ausländerbehörde – sind erlaubt.

Artikel 18

„Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs.3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.“

Das bedeutet es: Wer sich an die im Grundgesetz niedergeschriebenen Regeln nicht hält, der stellt sich außerhalb der Gemeinschaft. Gerichte entscheiden dann zum Beispiel darüber, ob er seinen Beruf noch ausüben darf.

Artikel 19

(2) „In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“ (4) „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.“

Das bedeutet es: Wenn jemand meint, dass diese Grundregeln missachtet oder verletzt werden, darf er unabhängige Gerichte anrufen.

*Der Autor ist Gründungsintendant des Deutschlandradios

Warum sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich?

GrundgesetzArtikel 3. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Haben alle Menschen gleiche Rechte oder gibt es Unterschiede?

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Was sagt der Artikel 2 des Grundgesetzes?

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Was beschreibt Artikel 1 bis 5 des Grundgesetzes?

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

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