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Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 8.
August 2022E-Scooter-Regeln: Welche Vorschriften gelten für die Elektrokleinstfahrzeuge?
Mit dem Elektro-Scooter sicher ans Ziel
Wer am öffentlichen Verkehr teilnehmen möchte, muss sich dabei an die geltenden Vorschriften halten. Denn diese geben unter anderem Verhaltensregeln für Fußgänger, Fahrradfahrer und Kraftfahrzeugführer vor, deren Einhaltung zum Beispiel dazu beitragen kann, Unfälle zu vermeiden.
Die gesetzlichen Vorgaben die zur Sicherheit beitragen, berücksichtigen dabei auch die individuellen Merkmale der einzelnen Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber auch für die Nutzung der E-Scooter verschiedene Regeln vor.
Doch was müssen Sie, wenn Sie ein sogenanntes Elektrokleinstfahrzeug nutzen, beachten? Besteht eine Helmpflicht? Ist die Verwendung der Elektro-Scooter auch für Kinder erlaubt? Und was besagen die E-Scooter-Regeln zum Parken? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
- Mit dem Elektro-Scooter sicher ans Ziel
- FAQ: E-Scooter-Regeln
- Video: Was gilt auf dem E-Scooter?
- Auszug aus dem Bußgeldkatalog für E-Scooter
- Bußgeldrechner zum E-Scooter
- Welche Voraussetzungen gelten für E-Scooter im Straßenverkehr?
- Vorschriften für E-Scooter: Was ist erlaubt und was ist verboten?
FAQ: E-Scooter-Regeln
Darf man mit einem E-Scooter auf der Straße fahren?
Ja, E-Scooter sind auf dem Fahrradweg, dem Radschutzstreifen und wenn diese nicht vorhanden sind, auf der Straße zugelassen. Im Gegensatz dazu sind E-Scooter auf dem Gehweg nicht erlaubt.
Muss ich auf dem E-Scooter einen Helm tragen?
Die Verkehrsregeln schreiben für E-Scooter keine Helmpflicht vor. Dennoch ist es ratsam, freiwillig einen Schutzhelm anzulegen.
Drohen für Verstöße gegen die E-Scooter-Regeln Sanktionen?
Ob ein Verwarngeld oder ein Bußgeld droht, können Sie unserer Bußgeldtabelle entnehmen. Diese finden Sie hier.
Video: Was gilt auf dem E-Scooter?
Auszug aus dem Bußgeldkatalog für E-Scooter
Eine nicht zulässige Verkehrsfläche befahren | 15 € |
... mit Behinderung | 20 € |
... mit Gefährdung | 25 € |
... mit Sachbeschädigung | 30 € |
Nebeneinander gefahren | 15 € |
... mit Behinderung | 20 € |
... mit Gefährdung | 25 € |
... mit Sachbeschädigung | 30 € |
Freihändig gefahren | 10 € |
E-Scooter zu zweit genutzt | 10 € |
An ein anderes Kfz anhängen | 10 € |
Richtungsänderung nicht angezeigt | 10 € |
... mit Gefährdung | 20 € |
... mit Sachbeschädigung | 25 € |
Fahren ohne Versicherungsschutz | 40 € |
Klingel fehlt oder funktioniert nicht | 15 € |
Beleuchtung fehlt oder funktioniert nicht | 20 € |
Teilnahme am Straßenverkehr, obwohl der E-Scooter über keine ABE verfügt | 70 € |
Teilnahme am Straßenverkehr, obwohl die ABE des E-Scooters abgelaufen war | 30 € |
E-Scooter ohne Fahrzeug-Identifikationsnummer in Betrieb genommen | 10 € |
E-Scooter entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen | 25 € |
Rotlichtverstoß auf dem E-Scooter
Bei Rot über die Ampel gefahren | 60 € | 1 |
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 100 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 120 € | 1 |
Bei Rot über die Ampel gefahren, wobei die Ampel bereits länger als 1 Sekunde rot war | 100 € | 1 |
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 160 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 180 € | 1 |
Alkoholverstöße auf dem E-Scooter
E-Scooter gefahren ab 0,5 Promille | 500 € | 2 | 1 Monat |
... zum zweiten Mal | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
... zum dritten Mal | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
Ab 0,3 Promille: andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, eine Unfall verursacht oder durch Ausfallerscheinungen auffällig geworden | 3 | Freiheits- oder Geldstrafe, es kann die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen | |
E-Scooter gefahren ab 1,1 Promille | 3 | Freiheits- oder Geldstrafe, es kann die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen |
Alkoholverstöße auf dem E-Scooter während der Probezeit
In der Probezeit oder mit unter 21 Jahren gegen die 0,0-Promillegrenze auf dem E-Scooter verstoßen | 250 € | 1 | |
In der Probezeit oder mit unter 21 Jahren ab 0,5 Promille E-Scooter gefahren | 500 € | 2 | 1 Monat |
... zum zweiten Mal | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
... zum dritten Mal | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
Ab 0,3 Promille: Mit dem E-Scooter andere Personen gefährdet, durch Unsicherheiten auffällig geworden, einen Unfall verursacht | 3 | Freiheits- bzw. Geldstrafe; Entziehung der Fahrerlaubnis kann drohen | |
E-Scooter ab 1,1 Promille gefahren | 3 | Freiheits- bzw. Geldstrafe; Entziehung der Fahrerlaubnis kann drohen |
Bußgeldrechner zum E-Scooter
Welche Voraussetzungen gelten für E-Scooter im Straßenverkehr?
Damit Fahrzeuge auf unseren Straßen unterwegs sein dürfen, müssen diese den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So hat der Gesetzgeber auch für die E-Scooter Regeln definiert, die sich vor allem aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ergeben. Hierzu gehören zum Beispiel die Notwendigkeit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis und einer Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive Versicherungskennzeichen.
Einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung schreiben die Regeln für E-Scooter nicht vor. Auch eine spezielle Ausbildung in der Fahrschule oder die Absolvierung eines Kurses ist nicht vorgeschrieben. Dennoch ist es sinnvoll, den Umgang mit dem Gefährt erst einmal in einer ruhigen Seitenstraße zu üben und ein Gefühl für die Handhabung zu entwickeln.
Auch bei der Leistung und der Ausstattung gelten für E-Scooter Regeln. Die erlaubte Geschwindigkeit darf bauartbedingt zum Beispiel minimal 6 und maximal 20 km/h betragen. Zudem muss das Elektrokleinstfahrzeug unter anderem über folgende Merkmale verfügen:
- zwei unabhängige Bremsen
- einen weißen Scheinwerfer vorne
- ein rotes Rücklicht hinten
- eine Klingel
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Verwendung der Elektro-Scooter bereits ab 14 Jahren erlaubt. Allerdings sind Minderjährige wohl darauf angewiesen, dass ihre Eltern ein entsprechendes Gefährt kaufen, denn die Verleiher der E-Scooter schreiben ein Mindestalter von 18 Jahren vor.
Schreiben die für E-Scooter geltenden Regeln eine Helmpflicht vor? In § 21a Abs. 2 Satz 1 StVO heißt es dazu:
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Somit sorgt die Begrenzung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit auf maximal 20 km/h dafür, dass keine gesetzliche Helmpflicht besteht. Experten raten dennoch dazu, einen Schutzhelm anzulegen, um im Falle eines Sturzes Verletzungen zu vermeiden bzw. zu reduzieren.
Weitere Ratgeber zum E-Scooter
- Was sind Elektrokleinstfahrzeuge?
- Sind E-Scooter mit 25 km/h auf der Straße zugelassen?
- Ist E-Scooter-Fahren auch ohne Führerschein gestattet?
- Was ist beim Kauf von einem E-Scooter zu beachten?
- Was ist notwendig, um einen E-Scooter zu mieten?
- Welche Promillegrenze gilt für E-Scooter-Fahrer?
- Welche Verkehrsregeln gelten auf dem E-Scooter?
- Darf ich meinen E-Scooter durch Tuning schneller machen?
- Welches Verhalten ist beim E-Scooter-Unfall vorgeschrieben?
- Müssen E-Scooter versichert werden?
Vorschriften für E-Scooter: Was ist erlaubt und was ist verboten?
Nicht wenige Menschen nehmen E-Scooter nur als eine Art Spielzeug wahr, dabei unterscheiden sich die Elektrokleinstfahrzeuge doch erheblich von den Spielgeräten, die mit Muskelkraft angetrieben werden. Daher schreibt der Gesetzgeber für die Verwendung der E-Scooter zahlreiche Regeln vor, deren Missachtung Bußgelder nach sich zieht.
So dürfen Sie zum Beispiel mit einem E-Scooter den Bürgersteig nicht nutzen und auch in vielen Fußgängerzonen sind diese tabu. Stattdessen sind Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstreifen für diese Gefährte freigegeben. Sind diese nicht vorhanden, muss auf die Straße ausgewichen werden. Dabei ist gemäß den E-Scooter-Verkehrsregeln grundsätzlich möglichst weit recht zu fahren und ein Fahrtrichtungswechsel mithilfe von Handzeichen zu signalisieren.
Zudem ist es untersagt, auf dem E-Scooter zu zweit zu fahren. Denn eine Personenbeförderung ist generell verboten. Sind Sie als Gruppe auf mehreren elektrischen Tretrollern unterwegs, müssen Sie zudem hintereinander fahren. Dies soll eine Behinderung der restlichen Verkehrsteilnehmer verhindern.
Damit nicht genutzte E-Scooter nicht überall im Weg rumliegen, gibt es auch Vorschriften zum Parken. Diese orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben für Fahrräder, weshalb das Anschließen auf Gehwegen erlaubt ist. Allerdings müssen Sie gewährleisten, dass weder Fußgänger noch Rollstuhlfahrer behindert werden, wenn Sie Ihren E-Scooter abstellen.
Die E-Scooter-Regeln sehen keine eigene Promillegrenze vor, stattdessen gelten die gleichen Vorgaben wie für Autofahrer. Die Promillegrenze liegt somit bei 0,5. Darüber hinaus gilt für Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit ein generelles Alkoholverbot.
Ob E-Scooter in Bussen und Bahnen verboten sind, hängt meist davon ab, ob es sich um zusammenklappbare Modelle handelt. Denn diese dürfen zum Beispiel in den Fernzügen der deutschen Bahn kostenlos mitgenommen werden. Informieren Sie sich ggf. beim zuständigen Verkehrsverbund, welche Regelungen gelten.
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