Einverständniserklärung für Minderjährige
Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseite
des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben.
Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.
Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:
- Personalien zum Minderjährigen
- Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
- Reiseroute
- Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen
Die Frage, ob die Unterschriften einer Einverständniserklärung beglaubigt werden sollten und ob eine Beglaubigung in Deutschland (durch Notar, Gemeinde- oder Stadtverwaltung) anerkannt wird, hängt vom Recht des Ziellandes ab.
Ggf. kann eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache (durch
Übersetzerbüro), ggf. auch eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung mit Übersetzung empfehlenswert sein.
Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie in unseren Reise- und Sicherheitshinweisen unter Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:
Reise- und Sicherheitshinweise
Für verbindliche Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen im Zielland wenden Sie sich bitte an die zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland.
Vertretungen anderer Staaten
Informationen zum Reisen mit Kindern über deutsche Grenzen erteilt die Bundespolizei:
Bundespolizei-Reisen mit Kindern
Informationen zum Thema wie auch unverbindliche Muster zum Download für eine Reisevollmacht für Kinder bietet u.a. der ADAC e.V.:
ADAC-Reisevollmacht für Kinder
In einigen Ländern kann es an der Grenze zu Problemen bei der Einreise kommen, wenn keine oder nur eine erziehungsberechtigte Person mit dem Kind unterwegs ist.
Hier finden Sie dazu eine Vorlage (Achtung: Es handelt sich um kein amtliches Dokument, sondern lediglich um eine Empfehlung).
Es ist empfehlenswert, direkt mit der Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulate) des jeweiligen Reiselandes abzuklären, ob die erstellte Einverständniserklärung ausreicht oder ob weitere Dokumente notwendig sind (z. B. Übersetzung in Landessprache, Beglaubigung).
Kinder und Jugendliche verreisen nicht immer zusammen mit den Eltern (bzw. Personensorgeberechtigten). Was hier zu beachten ist, haben die ADAC Clubjuristen für Sie zusammengestellt.
Reisevollmachten zum kostenlosen Download
Amtliche Beglaubigung teilweise erforderlich
Formulare in elf Sprachen erhältlich
Wenn Minderjährige mit nur einem Elternteil, den Großeltern oder Freunden, aber auch mit einer Organisation (beispielsweise Sportverein oder Sprachreise) ins Ausland reisen, dann ist in einigen Ländern das Mitführen einer Einverständniserklärung bzw. Vollmacht der Erziehungsberechtigten empfehlenswert oder teilweise sogar verpflichtend vorgeschrieben.
Probleme bei der Einreise mit Vollmacht vermeiden
Ohne eine solche Einverständniserklärung kann es in manchen Ländern an der Grenze zu Problemen bei der Einreise kommen, wenn ein Kind ohne oder mit nur einer personensorgeberechtigten Person unterwegs ist. In Europa betrifft dies insbesondere Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Nordmazedonien, Slowenien und Serbien.
Amtliche Beglaubigung
In Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien und Griechenland muss die Vollmacht zusätzlich amtlich beglaubigt werden, für Serbien wird die Beglaubigung empfohlen. Zusätzlich zur Vollmacht sollte noch eine Kopie der Geburtsurkunde mitgeführt werden.
Tipp der Clubjuristen
Vor Antritt der Reise sollte immer direkt mit den Auslandsvertretungen (Botschaft, Konsulate) des jeweiligen Reiselandes abgeklärt werden, ob eine auf Basis der ADAC Reisevollmacht erstellte Einverständniserklärung ausreicht oder ob weitergehende Unterlagen vorgelegt werden müssen, z. B. andere Formulierungen, Übersetzung in Landessprache, Beglaubigung oder eventuell auch gerichtliche Unterlagen über das bestehende Sorgerecht.
Vollmacht-Vorlage als Download
Zur Vermeidung von Problemen bei der Einreise haben die Clubjuristen des ADAC daher Vorlagen für eine Reisevollmacht erstellt (Achtung: keine amtlichen Dokumente, sondern nur Empfehlungen). Sie stehen Ihnen kostenfrei zum Download zur Verfügung:
1. Reisevollmachten für Kinder, die mit nur einem Elternteil reisen
Einverständniserklärung der Mutter (Vater reist allein mit Kind)
PDF, 254 KB
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Einverständniserklärung des Vaters (Mutter reist allein mit Kind)
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Einverständniserklärung für ein mit nur einem Elternteil (Mutter) reisendes Kind (deutschsprachige Version)
PDF, 27,3 KB
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Einverständniserklärung für ein mit nur einem Elternteil (Vater) reisendes Kind (deutschsprachige Version)
PDF, 26,6 KB
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2. Reisevollmachten für Kinder, die ohne eine sorgerechtsberechtigte Person unterwegs sind
Reisevollmacht für alleinreisendes Kind (Deutsch-Englisch)
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Reisevollmacht für alleinreisendes Kind (Deutsch-Französisch)
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Reisevollmacht für alleinreisendes Kind (Deutsch-Griechisch)
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Reisevollmacht für alleinreisendes Kind (Deutsch-Italienisch)
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Reisevollmacht für alleinreisendes Kind (Deutsch-Kroatisch)
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Reisevollmacht für alleinreisendes Kind (Deutsch-Polnisch)
PDF, 828 KB
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Reisevollmacht für alleinreisendes Kind (Deutsch-Portugiesisch)
PDF, 791 KB
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Reisevollmacht für alleinreisendes Kind (Deutsch-Spanisch)
PDF, 93 KB
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Reisevollmacht für alleinreisendes Kind (Deutsch-Tschechisch)
PDF, 135 KB
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Reisevollmacht für alleinreisendes Kind (Deutsch-Türkisch)
PDF, 138 KB
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Reisevollmacht für alleinreisendes Kind (Deutsch-Ungarisch)
PDF, 835 KB
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