Ich bin 55 und möchte nicht mehr arbeiten

Das Arbeiten in unterschiedlichen Schichten beansprucht Körper und Geist mehr, als das dies bei einem regulären Rhythmus der Fall ist. Das Problemfeld von Schichtarbeit und Gesundheit ist bekannt und erschließt sich jedem, der einmal in solch einem Arbeitsumfeld tätig war.

Schichtarbeit für ältere Arbeitnehmer ist gesetzlich nicht geregelt.

Ältere Menschen sind zu schützen, auch im Arbeitsumfeld. Dahingehend kommt natürlich die Frage auf, wie das Arbeitsrecht eine Schichtarbeit im Alter verhandelt.

Kurz & Knapp: Schichtarbeit und Altersgrenze

Warum ist Schichtarbeit mit zunehmendem Alter problematisch?

Schichtarbeit wird für ältere Menschen anstrengender, weil die Regenerationsfähigkeit in der zweiten Lebenshälfte nachlässt. Dadurch fällt den Arbeitnehmern der Schichtwechsel deutlich schwerer.

Bis zu welcher Altersgrenze ist Schichtarbeit zulässig?

Es gibt keine Altersgrenze bei Schichtarbeit: Auch Arbeitnehmer, die über 50 Jahre alt sind, können demnach im Schichtdienst arbeiten.

Gibt es besondere Regeln für Schichtarbeiter, die 50 Jahre und älter sind?

Nachtarbeiter können ab ihrem 50. Lebensjahr einmal jährlich eine kostenfreie arbeitsmedizinische Untersuchung beanspruchen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um ggf. gesundheitliche Beschwerden aufzudecken.

Da das Risiko gesundheitlicher und psychischer Erkrankungen gegeben ist, wäre es da nicht sinnig, bei der Schichtarbeit eine Altersgrenze einzuführen? Ja, dafür gibt es sicherlich gute Argumente – hierzulande ist dies jedoch nicht vorgesehen.

  • Kurz & Knapp: Schichtarbeit und Altersgrenze
  • Schichtarbeit im Alter: Was das Arbeitsrecht bestimmt
  • Es gelten die üblichen Auflagen für Schichtarbeiter
    • Weiterführende Suchanfragen

Schichtarbeit im Alter: Was das Arbeitsrecht bestimmt

Eines vorweg: Es gibt bezüglich Schichtarbeit und Altersgrenze kein Gesetz in dem Sinne, welches eine Schichtarbeit ab einem bestimmten Alter einschränkt oder verbietet.

Schichtarbeit kann auch über 50 oder 60 ausgeübt werden. Auch das Arbeitszeitgesetz bestimmt hinsichtlich Schichtarbeit keine Altersgrenze – jedoch darf ab dem 50. Lebensjahr eine arbeitsmedizinische Untersuchung jedes Jahr in Anspruch genommen werden kann. Für jüngere Arbeitnehmer ist dies alle drei Jahre möglich. So heißt es im § 6 Abs. 3 Satz 2 und 3 Arbeitszeitgesetz:

Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, sofern er die Untersuchungen den Nachtarbeitnehmern nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten anbietet.

Es gelten die üblichen Auflagen für Schichtarbeiter

Abgesehen von dem oben genannten Sonderrecht der einjährigen Untersuchung gibt es keine gesetzlichen Ausnahmen bezüglich der Schichtarbeit für ältere Arbeitnehmer. Gleichwohl vielen bei der Schichtarbeit eine Altersgrenze richtig und auch wichtig erscheint, sind die Erwerbstätigen, welche auch im fortgeschrittenen Alter in Schichten arbeiten, äußerst zahlreich – hier seien nur Ärzte, LKW-Fahrer oder etwa Bäcker erwähnt.

Bei Schichtarbeit im Alter kann die arbeitsmedizinische Untersuchung ab 50 jedes Jahr in Anspruch genommen werden kann.

Ältere Arbeitnehmer in Schichtdiensten haben ansonsten die gleichen Rechte wie jüngere Arbeitnehmer auch.

Hierzu zählt zum Beispiel, dass unter bestimmten Umständen ein Tagesarbeitsplatz sichergestellt werden muss: Dies ist u.a. dann der Fall, wenn Arbeitnehmer sich um ein aufsichtspflichtiges Kind zu sorgen haben. Oder aber, wenn durch die arbeitsmedizinische Versorgung festgestellt werden würde, dass betroffene Arbeitgeber nachweislich unter der Nachtschicht leiden.

Mit Altersgrenze kann dies zwar begrenzt zu tun haben – nämlich dann, wenn Arbeitnehmer eben altersbedingt weniger verkraften – dennoch gilt diese Regelung grundsätzlich für alle Arbeitnehmer.

Zudem hat der Arbeitgeber sich stets an die vorgeschriebenen Ruhezeiten und Höchstdauern zu halten und sollte natürlich allgemein sicherstellen, dass die Gesundheit und das Wohlbefinden der Angestellten geschont werden.

Hinsichtlich Schichtarbeit gilt eine Altersgrenze – diese zählt jedoch nicht für ältere Arbeitnehmer, sondern für Jugendliche unter 18 Jahren.

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Kann man mit 55 aufhören zu arbeiten?

Nicht jeder Mensch kann oder möchte bis zum regulären Renteneintritt arbeiten. Wer dies frühzeitig weiß, konnte bisher ab 55 Jahren mit Sonderzahlungen die zu erwarteten Abschläge ausgleichen. In dem Beispiel müssten dazu über 24.000 Euro an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden.

Was tun wenn man nicht mehr arbeiten will?

Wir haben ein paar Tipps zusammengestellt, die Ihnen helfen können, eine neue Richtung einzuschlagen..
Fragen Sie sich, was Sie wirklich wollen. ... .
Ändern Sie Ihre Denkweise. ... .
Suchen Sie das offene Gespräch. ... .
Machen Sie mehr Pausen. ... .
Überstürzen Sie nichts. ... .
Gehen Sie spazieren. ... .
Machen Sie einen Kurzurlaub..

Wie kann ich aufhören zu arbeiten?

Wenn du deutlich früher aufhören willst zu arbeiten, etwa mit 61 Jahren, kannst du deine Rente mit einem Nebenjob aufbessern. 500 Euro pro Monat werden nicht auf die Rente angerechnet. Krankengeld kannst du maximal rund 1,5 Jahre beziehen. Über 58-Jährige haben außerdem einen Anspruch auf 2 Jahre Arbeitslosengeld II.

Kann man leben ohne zu arbeiten?

Lebenszufriedenheit ist nicht unbedingt von der Arbeit abhängig – genau so gut können sich Menschen kulturell, wissenschaftlich oder politisch engagieren. Nur für sich alleine zu sein, ohne Aufgabe oder Sinn, dass wird für die Allermeisten sehr schwierig.

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