Ihnen wird zur last gelegt otto

Otto Waalkes

Hohes Gericht

Ankläger:
Hohes Gewicht, liebe Geschwollenen, Angenagter
Angeklagter, ihnen wird zur Last gelegt
Sie hätten an dem Mast gesägt!

Angeklagter:
Ich hab nich an dem Mast gesägt
Ich hab nur mit dem Ast gefegt
Da hab ich mich mit Hast bewegt
Und das hat wohl den Gast erregt
Und der hat dann den Mast zerlegt!

Ankläger:
Sie haben aber bei der polizeilichen Vernehmung ganz andere Angaben gemacht
Ich zitiere wörtlich:
"Ich habe diesen Gast zersägt
Weil er sich auf den Quast gelegt;
Doch wer gefälschten Zaster prägt
Und Schuh aus Alabaster trägt
Verdient das ihn der Mast erschlägt!"
Das ham sie doch gesagt!
Herr Zeuge, können sie das bestätigen?

Zeuge:
Nee, das war, das war ganz anders:
"Ich hatte mich zur Rast gelegt
Und mich mit einem Quast gepflegt
Denn wer schon einmal Bast zersägt
Der weiß, da** das keine Hast verträgt!"
Angläger
Das tut doch überhaupt nichts zur Sache!

Zeuge
"Doch! Da hat sich's im Morast geregt
Und das hat wohl den Ast bewegt
Und wie der Mast aufs Pflaster schlägt
Da hat er wohl den Gast erlegt!"

Richter:
Jetzt reicht's aber
Im Namen des Volkes
Wenn einer einen Gast zersägt
Weil ihn ein Gymnasiast erregt
Der vor seinem Palast gefegt
Dann wird die Tat mit Knast belegt!
Wenn er als Kontrast erwägt
Da** er sein Geld zum Pastor trägt
Der auch den Wunsch nach Zaster hegt
Da wird das nich mit Knast belegt:
Statt dessen wird der Mast zersägt
Und auf das Grab vom Gast gelegt!
Wem dieser Spruch nich pa**t
Trägt die Kosten des Verfahrens!
Gezeichnet Richter Ahrens
Das hohe Gericht zieht sich zum Besäufnis zurück
Das Urteil lautet: FREIBIER!

     Richter: Angeklagter.Ihnen wird zur Last gelegt,
  Sie h�tten an dem Mast ges�gt.

     Angeklagter: Ich hab nicht an dem Mast ges�gt,
  ich hab nur mit dem Ast gefegt.

     Richter: Und dabei hat Sie's fast geschr�gt?

     Angeklagter: Jawohl,ich hab den Quast verlegt,
  da hab ich mich mit Hast bewegt,
  und das hat wohl den Gast erregt,
  und der hat dann den Mast zerlegt.

     Richter: Sie haben aber bei der polizeilichen Vernehmung
  ganz andere Angaben gemacht.
  Ich zitiere Sie w�rtlich:
  Ich habe diesen Gast zers�gt,
  weil er sich auf den Quast gelegt,
  dabei hat sich der Ast bewegt,
  vielleicht durch meine Hast erregt.
  Doch wer gef�lschten Zaster pr�gt
  und Schuh' aus Alabaster tr�gt,
  wer alle diese Laster pflegt,
  verdient,dass ihn der Mast erschl�gt.
  Das haben Sie doch in der Vernehmung gesagt.
  Herr Zeuge,k�nnen Sie diesen Hergang best�tigen?

     Zeuge: Nein,das war ganz anders.Das war so:
  Ich hatte mich zur Rast gelegt
  und mich mit dem Quast gepflegt.

     Richter: Das tut doch gar nichts zur Sache!

     Zeuge: Oh doch!
  Ich hatte mich zur Rast gelegt
  und mich mit einem Quast gepflegt.
  Denn wer schon einmal Bast zers�gt,
  weiss,dass das keine Hast vertr�gt.

     Richter: Aber das spielt doch nun �berhaupt keine Rolle!

     Zeuge: Doch.
  Da hat's sich im Morast geregt,
  und das hat wohl den Mast bewegt.
  Und wie der Mast auf's Pflaster schl�gt,
  da hat er wohl den Gast erlegt.

     Richter: Jetzt bin ich aber fast erregt.
  Womit wird das denn nun belegt?

     Verteidiger: Aber Herr Richter,wenn ich als Verteidiger
  mal etwas dazu sagen darf:
  Der Mann ist ein Phantast,der pflegt,
  sobald er sich zur Rast gelegt,
  zu schrein'n,dass ihn der Mast erschl�gt.
  Aber zur�ck zu meinem Mandanten,
  Was wird ihm denn zur Last gelegt?
  Wenn man sich in das Laster tr�gt,
  und sich der Wunsch nach Zaster regt,
  kommt's vor,dass man den Gast erschl�gt,
  und ihn dann auf das Pflaster legt.

     Richter: Das gen�gt,die Beweisaufnahme ist abgeschlossen.

     Im Namen des Volkes:
  Wenn einer einen Gast erschl�gt,
  weil ihn ein Gymnasiast erregt,
  der vor seinem Palast gefegt,
  dann wird die Tat mit Knast belegt.
  Doch wenn er als Kontrast erw�gt,
  dass er sein Geld zum Paster tr�gt,
  der auch den Wunsch nach Zaster hegt,
  wird ihm das nicht zur Last gelegt.
  Stattdessen wird der Mast zers�gt
  und auf das Grab vom Gast gelegt.
  Wem dieser Spruch nicht passt,der tr�gt
  die Kosten des Verfahrens.
  Gezeichnet: Richter Ahrens.

     Das Gericht zieht sich
  zum Bes�ufnis zur�ck.
  Das Urteil lautet: Freibier !

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