Das Wichtigste in Kürze Beiträge zur Altersvorsorge sind von Jahr zu Jahr zunehmend steuerlich absetzbar. 2022 können Beiträge zur gesetzlichen Rente oder Basisrente bis zu einer Summe von 24.100 € steuerlich geltend gemacht werden. Für die Riester-Rente und andere
Vorsorgeaufwendungen wie z.B. Krankenversicherungsbeiträge oder die Berufsunfähigkeitsversicherung gelten jeweils eigene Höchstbeträge. Ihre Ausgaben für die Altersvorsorge tragen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung ein.
Welche Aufwendungen kann man steuerlich absetzen?
Diese Vorsorgeaufwendungen können Sie absetzen
Die private Altersvorsorge ist in Deutschland so wichtig wie eh und je – immer mehr Berufstätige verlassen sich nicht mehr ausschließlich auf die gesetzliche Rente und sparen zusätzlich Geld für den Ruhestand. Dabei geht es oft um spezielle Geldanlagen für die Zukunft, wie beispielsweise die Riester-Rente. Einige Arten der Altersvorsorge können Sie von der Steuer absetzen.
Die gesetzliche Rentenversicherung kann von Arbeitnehmern zu einem großen Teil steuerlich geltend gemacht werden – allerdings nur maximal bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag. Ebenfalls in großem Umfang absetzbar sind die Rürup-Rente und die Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie für landwirtschaftliche Alterskassen. Immerhin teilweise anrechenbar sind die sogenannten „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“, zu denen z. B. die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gehören.
Altersvorsorge in der Steuer auf einen Blick
Gesetzliche Rentenversicherung | In Ansparphase teils von der Steuer absetzbar, Besteuerung in Auszahlungsphase | Anlage Vorsorgeaufwand | 24.101 € (94 % von 25.639 €) |
Rürup-Rente | Steuervorteile in der Ansparphase, Besteuerung in Auszahlungsphase | Anlage Vorsorgeaufwand | 24.101 € (94 % von 25.639 €) |
Betriebliche Altersvorsorge | Steuervorteile in Ansparphase, Besteuerung in Auszahlungsphase | Anlage Vorsorgeaufwand | unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze bis zu einer Höhe von 8 Prozent oder vollständig steuerfrei |
Riester-Rente | Steuervorteile bzw. Zulagen in der Ansparphase (siehe Günstigerprüfung), nachgelagerte Besteuerung in Auszahlungsphase | Anlage AV | 2.100 € |
Risikolebensversicherung | als Sonderausgabe steuerlich absetzbar, Erträge werden besteuert (Ausnahme: Verträge von vor 2005) | Anlage Vorsorgeaufwand | 1.900 oder 2.800 € (sofern noch nicht durch andere Sonderausgaben ausgeschöpft) |
Kapitallebensversicherung | als Sonderausgabe steuerlich absetzbar, wenn Vertrag vor 2005 geschlossen wurde, Erträge werden besteuert (Ausnahme: Verträge von vor 2005) | Anlage Vorsorgeaufwand | 1.900 oder 2.800 € (sofern noch nicht durch andere Sonderausgaben ausgeschöpft) |
Diese Beiträge können Sie nicht absetzen
Nicht immer wirkt sich die Altersvorsorge auf die Steuer aus. Bei einer Direktversicherung oder Pensionskasse erhalten Versicherte oft schon eine steuerliche Förderung. Daher gehören diese Beiträge nicht in das Feld „Sonderausgaben-Pauschbetrag“. Das liegt daran, dass es sich nicht um uneingeschränkt abziehbare Sonderausgaben handelt.
Auch Versicherungen, die nichts mit der Zukunftsabsicherung zu tun haben, können nicht als Vorsorgeaufwendung abgesetzt werden. In diese Kategorie fallen die üblichen Sachversicherungen wie Kasko, Hausratversicherung oder Rechtsschutzversicherung. Brauchen Sie eine Rechtsschutz- oder Haftpflichtversicherung für Ihre berufliche Tätigkeit, können Sie diese jedoch absetzen. Diese Versicherungen werden als Werbekosten eingetragen. Für Arbeitnehmer ist hier die Anlage N relevant, für Selbständige die Anlage EÜR.
Das sind die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen 2022
Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen 2022
Die Vorsorgeaufwendungen werden in Altersvorsorgeaufwendungen und sonstige Vorsorgeaufwendungen unterteilt. Beide Arten sind bis zu einem eigenen Höchstbetrag steuerlich absetzbar. Die Freistellung von Beiträgen
- zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Beiträge zu Rürup-Renten
- zu berufsständischen Versorgungswerken oder landwirtschaftlichen Alterskassen
wird seit 2005 kontinuierlich erweitert, bis die Rentenbeiträge ab dem Jahr 2025 im Rahmen der Höchstbeträge zu 100 Prozent absetzbar sind. Diesen Ersparnissen in der Zeit der Berufstätigkeit steht die spätere Besteuerung der Renten gegenüber.
Für die private und auch für die gesetzliche Rentenversicherung lassen sich verschiedene Ausgaben absetzen. Das Finanzamt erkennt allerdings für 2022 noch lediglich 94 Prozent der angegebenen Ausgaben an – man kann also maximal 24.101 Euro absetzen. Für 2023 erhöht sich dieser Satz auf 96 Prozent. Bei Einzahlungen in eine Rentenkasse verringert sich der absetzbare Geldbetrag um den errechneten Arbeitgeberanteil (steuerfrei).
2019 | 24.305 € | 88 % |
2020 | 25.046 € | 90 % |
2021 | 25.787 € | 92 % |
2022 | 25.639 € | 94 % |
2005 | 60 |
2006 | 62 |
2007 | 64 |
2008 | 66 |
2009 | 68 |
2010 | 70 |
2011 | 72 |
2012 | 74 |
2013 | 76 |
2014 | 78 |
2015 | 80 |
2016 | 82 |
2017 | 84 |
2018 | 86 |
2019 | 88 |
2020 | 90 |
2021 | 92 |
2022 | 94 |
2023 | 96 |
2024 | 98 |
2025 | 100 |
Seit 2005 führte das Finanzamt die sogenannte Günstigerprüfung durch. Es gab bis 2019 zwei Berechnungsmethoden, um Vorsorgeaufwendungen auf ihre Absetzbarkeit zu prüfen. Das Finanzamt rechnete beide Methoden durch. Zur Anwendung kam die für den Steuerzahler günstigere Methode. 2019 war jedoch das letzte Jahr, für dass das Finanzamt die Günstigerprüfung durchführt. Ab 2020 kommt nur noch eine Berechnungsmethode zur Anwendung, die dann für alle Steuerzahler gilt, die ihre Altersvorsorge steuerlich geltend machen möchten.
Sonstige Vorsorge-Ausgaben
Die Basisbeiträge, die für die Kranken- und Pflegeversicherung anfallen, dürfen komplett abgesetzt werden. Das gilt für den Lebenspartner und auch für die unterhaltsberechtigten Kinder. Wer Kindergeld bezieht, trägt die entsprechenden Beiträge in der Anlage Kind ein.
Der jährliche Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen liegt für Arbeitnehmer sowie für Beamte bei 1.900 €, und für Selbständige bei 2.800 €. Die Grenze richtet sich danach, ob die Steuerzahler zu den jeweiligen Aufwendungen steuerfreie Zuschüsse erhalten.
Höchstbeträge voll ausschöpfen
Falls die oben genannten Grenzen noch nicht erreicht sind, können weitere Ausgaben für Versicherungen von der Steuer abgesetzt werden. Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen beziehen sich auf die zusätzlichen Aufwendungen zur Basis-Krankenversicherung und Pflegeversicherung ebenso wie auf Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung.
Auch Haftpflichtversicherungen und Risikolebensversicherungen sowie spezielle Rentenversicherungen mit oder ohne Kapitalwahlrecht können abhängig von den jeweiligen Umständen abgesetzt werden. Beachten Sie: Oft ist der Höchstbetrag bereits ausgeschöpft, sodass die Möglichkeiten der steuerlichen Absetzungen begrenzt sind.
Wann ist die gesetzliche Rentenversicherung steuerlich absetzbar?
Wer zahlt in die gesetzliche Rentenversicherung ein?
Grundsätzlich sind alle regulären Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft sowie im öffentlichen Dienst dazu verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Freiwillig ist dies auch während Kindererziehungszeiten sowie für geringfügig Beschäftigte möglich, wenn sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Ebenfalls rentenversichert sind:
- Arbeitslose, die eine staatliche Unterstützung erhalten
- behinderte Arbeitnehmer in entsprechenden Einrichtungen
- rentenversicherungspflichtige Selbständige.
Abhängig von der Arbeitssituation besteht die Möglichkeit, sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Dafür muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Andererseits kann jedoch auch eine freiwillige Weiterversicherung vereinbart werden. Eine befreiende Lebensversicherung oder spezielle Beitragszahlungen an eine bestimmte Versorgungsgruppe der jeweiligen Berufsgruppe sind auch möglich. Die entsprechenden Beiträge werden stets in der Steuererklärung eingetragen, wobei steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers oder Erstattungen zuvor abzuziehen sind.
Welche Rentenversicherungsbeiträge sind steuerlich absetzbar?
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung lassen sich als Sonderausgaben absetzen, da sie zu den Altersvorsorgeaufwendungen zählen:
Wenn Pflichtbeiträge von Selbständigen an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet werden, beispielsweise von Handwerkern, Pflegekräften, Lehrern oder im häuslichen Gewerbe tätigen Personen.
Selbständig Tätige können für die Invaliditätsversicherung freiwillig ihre Beiträge einzahlen und diese in der Steuererklärung angeben.
Personen, die aufgrund eines eigenen Antrags versicherungspflichtig sind.
Künstler und Autoren zahlen in die Künstlersozialkasse (KSK) ein und können dementsprechend den eigenen Anteil eintragen. Davon ausgenommen sind die Zuschüsse der KSK.
Bei Auffüllung der gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge in der Ausbildungszeit können die gezahlten Beiträge angegeben werden.
Der Ausgleich der Rentenkürzung bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente ermöglicht ebenfalls die Angabe der Beiträge.
Auch bei der Beitragszahlung in eine gesetzliche Rentenversicherung im Ausland ist es möglich, die Altersvorsorge von der Steuer abzusetzen.
Experten-Tipp:
„Auch freiwillig geleistete Beiträge dürfen abgesetzt werden. Das kann bei einer Weiterversicherung oder Höherversicherung der Fall sein, wenn der Anspruch auf eine spätere Erwerbsminderungsrente aufrecht erhalten werden soll. Minijobber, die sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, können den Arbeitnehmeranteil eintragen. Für die freiwilligen Versicherungsbeiträge gelten ebenfalls die Höchstgrenzen der Vorsorgeaufwendungen.“
Rentenfreibetrag und Grundfreibetrag: Wann ist die Rente steuerfrei?
Wer bis 2039 in Rente geht, erhält einen Rentenfreibetrag – das heißt, dass ein bestimmter Teil der Rente nicht versteuert werden muss. Dieser Betrag wird bei Renteneintritt festgelegt und verändert sich durch Rentenanpassungen nicht. Neben dem Rentenfreibetrag gibt es auch den Grundfreibetrag – das ist der Betrag, bis zu dem Einkommen steuerfrei bleibt und der das Existenzminimum decken soll. 2022 sind das 10.347 Euro im Jahr.
Riester-Rente, Rürup-Rente, betriebliche Altersvorsorge, private Lebensversicherungen: So viel können Sie absetzen
Rürup-Rente: steuerlich absetzbar
In der Ansparphase lässt sich die Rürup-Rente analog zur gesetzlichen Rente zu einem Großteil steuerlich geltend machen – bis 2025 nimmt die steuerliche Absetzbarkeit stufenweise zu, bis die Beiträge komplett steuerfrei und die steuerliche Absetzbarkeit nur noch durch den Höchstbetrag gedeckelt ist. 2022 lassen sich maximal 24.101 Euro absetzen, da maximal 94 Prozent der Ausgaben geltend gemacht werden können und der aktuelle Höchstbetrag 25.639 Euro beträgt.
Auch der Anteil der Auszahlungen, auf die in der Rentenphase Steuern anfallen, erhöht sich kontinuierlich. 2022 müssen 82 Prozent der Rürup-Rente versteuert werden. Jedes Jahr kommt ein weiteres Prozent dazu, bis sie schließlich im Jahr 2040 vollständig versteuert werden muss. Detailliertere Ausführungen zu dem Thema finden Sie hier:
Rürup-Rente in der Steuer
Riester-Rente: Zulagen oder Steuervorteile
Bei der Riester-Rente führt das Finanzamt in der Ansparphase eine Günstigerprüfung durch, die darüber entscheidet, ob Sparende mehr von den staatlichen Zulagen oder mehr von den Steuervorteilen profitieren. Alljährlich können Riester-Beiträge bis zur Höhe von 2.100 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Auch die Riester-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung – das heißt, dass später Einkommenssteuer auf die Auszahlungen anfällt. Wie bei der Rürup-Rente erfolgt die Umstellung auf die Besteuerung auch hier schrittweise, sodass sie erst ab 2040 vollständig versteuert werden muss. Mehr Informationen zur Riester-Rente in der Steuer finden Sie hier:
Riester-Rente in der Steuer
Wann ist die betriebliche Altersvorsorge steuerbefreit?
In der Ansparphase werden Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge vom Bruttoeinkommen abgezogen und sind entweder bis zu einer bestimmten Grenze oder aber vollständig von Steuern und Sozialabgaben befreit – wie genau dies aussieht, hängt davon ab, welches Modell der betrieblichen Altersvorsorge gewählt wurde. In der Steuererklärung muss die betriebliche Altersvorsorge oft nicht angegeben werden, es sei denn, es handelt sich um Sonderzulagen. In der Auszahlungsphase muss die betriebliche Altersvorsorge zu 100 Prozent versteuert werden. Mehr zu dem Thema können Sie hier nachlesen:
Betriebliche Altersvorsorge in der Steuer
Diese Lebensversicherungen sind absetzbar
Risikolebensversicherungen können als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden, allerdings gilt hier die bereits genannte Obergrenze von 1.900 bzw. 2.800 Euro. Auch Kapitallebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, können so abgesetzt werden. Die Besteuerung der Auszahlungen hängt davon ab, wann die Versicherungen abgeschlossen wurden. Mehr dazu, wie Risiko- und Kapitallebensversicherungen steuerlich behandelt werden und welche Unterschiede es dabei zwischen den beiden Lebensversicherungen gibt, erfahren Sie auf unserer Seite zum Thema:
Lebensversicherungen in der Steuer
Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung
Steuererklärung richtig ausfüllen – Steuern sparen
Es lohnt sich also, ihre Beiträge zur Altersvorsorge in der Ansparphase in der Steuerklärung anzugeben, um ihre Steuerlast zu erleichtern. In der Tabelle finden Sie einen Überblick, wo Sie Ihre Ausgaben eintragen können.
So werden Renten in der Auszahlungsphase besteuert
Diese Steuern zahlen Rentner
Seit der Rentenreform von 2005 werden Renten (gesetzliche Renten ebenso wie Renten landwirtschaftlicher Alterskassen oder berufsständischer Versorgungswerke) ganz oder anteilig besteuert. Diese Besteuerung wird stufenweise eingeführt und richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Für Rentner, die bis 2039 in Rente gehen, gibt es einen Rentenfreibetrag. Diese Besteuerung der Rente steht die in den vorherigen Kapiteln beschriebene höhere steuerliche Absetzbarkeit von Rentenbeiträgen gegenüber. Lesen Sie zu dem Thema auch:
Informationen des
Bundesfinanzministeriums
Rente in der Steuer
Steuererklärung ausfüllen als Rentner
Für Rentner ist die Anlage R relevant. Verschiedene Rentenarten werden unterschiedlich besteuert und entsprechend an verschiedenen Stellen eingetragen.
4-13 | Zahlungen aus gesetzlichen Renten, berufsständischen Versorgunswerken, Rürup-Renten oder landwirtschaftlichen Alterskassen |
„Rentenanpassungsbetrag“ | Jährliche Rentenerhöhungen |
15-19 | Zahlungen aus private Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen |
31-49 | Zahlungen aus Betriebsrenten, Riester-Renten, Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes |
Beim Ausfüllen der Steuerklärung hilft die „Mitteilung zur Vorlage des Finanzamts“, die telefonisch oder online bei der Deutschen Rentenversicherung angefordert werden kann.
Welche Renten sind steuerfrei?
- Rente der gesetzlichen Unfallversicherung
- Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten
- Grundsicherung (siehe SGB XII)
- Wiedergutmachungsrenten
Fazit
Wer Beiträge zur Altersvorsorge zahlt, sollte diese unbedingt in der Steuererklärung eintragen, da man insbesondere Beiträge zur Basisversorgung zu einem Großteil – und in wenigen Jahren vollständig – steuerlich geltend machen kann. Doch auch andere Ausgaben für die Altersvorsorge wie z.B. private Lebensversicherungen lassen sich unter Umständen von der Steuer absetzen, sofern der Höchstbetrag für solche Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft ist.
Alle Angaben zum Steuerrecht sind ohne Gewähr.
Die häufigsten Fragen zur Altersvorsorge in der Steuer
Private Altersvorsorge wie z.B. eine Risikolebensversicherung können Sie als Sonderausgabe bei den Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Arbeitnehmer können maximal 1.900 Euro absetzen, Selbständige maximal 2.800 Euro. Es kann jedoch sein, dass diese Höchstgrenze bereits durch andere als Sonderausgabe absetzbare Versicherungen erreicht ist.
Wer als Rentner Auszahlungen der betrieblichen Altersvorsorge erhält, trägt diese in der Steuererklärung in der Anlage R ein. In der Ansparphase müssen nur Sonderzulagen in der Steuerklärung eingetragen werden.
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken, der landwirtschaftlichen Alterskasse, zur betrieblichen Altersvorsorge, zur Riester-Rente und unter Umständen auch privater Lebensversicherungen sind von der Steuer absetzbar. Es gelten jeweils eigene Regeln und Höchstbeträge.
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