Kann man nach der ersten impfung noch corona bekommen

Impfschema: (Wann und) Wie sollte gegen COVID-19 geimpft werden?

Das von der STIKO empfohlene Vorgehen zur Grundimmunisierung und zu Auffrischimpfungen von Immungesunden (Impfstoffe und Impfabstände) finden Sie als tabellarische Übersicht in den Tabellen 4, 5 und der aktuellen COVID-19-Impfempfehlung.

Unter Berücksichtigung der bereits erfolgten STIKO-Empfehlungen soll bei 5- bis 11-jährigen Kindern vorzugsweise Comirnaty (10µg) verimpft werden, alternativ ist auch die Impfung mit Spikevax (50µg) möglich. Personen ab 12 Jahren sollten Comirnaty (30µg) oder zur Grundimmunisierung alternativ Nuvaxovid erhalten. Spikevax (100µg) wird von der STIKO für Personen ab 30 Jahren empfohlen und JCOVDEN (vormals COVID-19 Vakzine von Janssen) zur Grundimmunisierung ab 60 Jahre (jeweils ohne obere Altersbegrenzung). Die STIKO empfiehlt Schwangeren unabhängig von ihrem Alter die Impfung ausschließlich mit Comirnaty (30µg) durchzuführen.

Eine begonnene Impfserie sollte i.d.R. mit dem gleichen Produkt abgeschlossen werden. Es gibt jedoch Ausnahmen: Bei Personen im Alter von 12 bis 30 Jahren und Schwangeren, die bereits eine Impfstoffdosis Spikevax erhalten haben, sollten ausstehende Impfungen mit Comirnaty erfolgen. Darüber hinaus kann, wenn der für die 1. Impfstoffdosis verwendete mRNA-Impfstoff nicht verfügbar ist, unter Berücksichtigung der Alterseinschränkung und bei Nichtschwangeren auch der jeweils andere mRNA-Impfstoff eingesetzt werden. Besteht nach Verabreichung der ersten mRNA-Impfstoffdosis eine produktspezifische medizinische Kontraindikation gegen eine Fortführung der Impfserie mit mRNA-Impfstoffen, wie zum Beispiel eine anaphylaktische Reaktion, kann unter Berücksichtigung der STIKO-Empfehlung die Grundimmunisierung mit Nuvaxovid oder Valneva vervollständigt werden.

Der empfohlene maximale Abstand zur vorherigen Impfung ist abhängig von der Personengruppe, der Impfhistorie sowie der Impfstoffdosis. Sollte der empfohlene Abstand überschritten worden sein, kann die Impfserie dennoch fortgesetzt und muss nicht neu begonnen werden.

Die STIKO empfiehlt eine Auffrischimpfung allen Personen ab 12 Jahren sowie 5- bis 11-jährien Kindern mit Vorerkrankungen, wenn sie zuvor 2 immunologische Ereignisse hatten (z.B. Grundimmunisierung mit 2 Impfstoffdosen oder 1 Impfstoffdosis und eine SARS-CoV-2-Infektion). Bestimmten Personengruppen empfiehlt die STIKO nach 3 immunologischen Ereignissen (z.B. abgeschlossene COVID-19-Grundimmunisierung und erfolgte 1. Auffrischimpfung) eine weitere Auffrischimpfung (siehe Welchen Personengruppen wird eine weitere Auffrischimpfung empfohlen und warum?). Als ein immunologisches Ereignis wird eine Impfstoffdosis gegen COVID-19 bzw. eine Infektion mit SARS-CoV-2 gezählt, sofern die entsprechenden Abstände gegeben sind (siehe Tabelle 7 in der COVID-19-Impfempfehlung). Für Auffrischimpfungen soll i.d.R. ein mRNA-Impfstoff verwendet werden, für Personen ab 12 Jahren vorzugsweise ein Omikron-adaptierter Impfstoff. Laut STIKO soll bei den Auffrischimpfungen ein Mindestabstand von 6 Monaten zum letzten Ereignis (vorangegangene Infektion oder COVID-19-Impfung) eingehalten werden. In begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf 4 Monate reduziert werden. Eine Ausnahme besteht für Patient:innen mit Immundefizienz (siehe FAQ "Wie soll eine Immunisierung bei PatientInnen mit Immundefizienz erfolgen?").

Zur Impfempfehlung von Personen, die mit einem nicht in der EU zugelassen Impfstoff geimpft wurden, siehe FAQ „Wie sollen Personen geimpft werden, die mit den nicht in der EU zugelassenen Impfstoffen Sinovac, Sinopharm, Bharat Biotech International Ltd. oder Sputnik V geimpft wurden?“ und die Tabelle 4 in der COVID-19-Impfempfehlung.

Die Impfstoffe sollen ausschließlich intramuskulär (i. m.) verabreicht werden. Dies gilt auch für Patient:innen, die Antikoagulanzien (Blutgerinnungshemmer) einnehmen. Für diese sollen sehr feine Injektionskanülen verwendet und die Einstichstelle soll nach der Impfung mindestens 2 Minuten lang komprimiert werden. Bei COVID-19-Impfungen ist eine Aspiration bei der intramuskulären Applikation zur weiteren Erhöhung der Impfstoffsicherheit sinnvoll.

Zu Empfehlungen zur Durchführung der Grundimmunisierung und Auffrischimpfung nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion siehe die FAQ „Wie sollten Personen geimpft werden, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und bisher eine unvollständige Impfserie erhalten hatten?“.

Stand: 06.10.2022

Warum soll bei der Verabreichung der COVID-19-Impfung eine Aspiration erfolgen?

COVID-19-Impfstoffe dürfen ausschließlich intramuskulär und keinesfalls intravasal (d.h. in ein Blutgefäß) appliziert werden. Ziel der mit der 18. Aktualisierung der STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung erstmalig empfohlenen Aspiration bei den COVID-19-Impfungen ist es, eine unbemerkte intravasale Injektion zu vermeiden. Bei der Empfehlung der STIKO handelt es sich um eine zusätzliche Vorsichtsmaßnahme zur Erhöhung der Sicherheit der COVID-19-Impfungen, die möglicherweise dazu beitragen kann, das ohnehin geringe Risiko für eine Myo- und/oder Perikarditis nach COVID-19-Impfung weiter zu reduzieren. Bei Personen, die im Verlauf der bisherigen Impfkampagne ohne Aspiration gegen COVID-19 geimpft wurden und die Impfung ohne Komplikationen vertragen haben, besteht keinerlei Anlass zur Sorge über negative Folgen.

Bei der Impfung mit vorangehender Aspiration wird nach der intramuskulären Platzierung der Injektionsnadel zunächst kurz und sanft der Spritzenstempel zurückgezogen, bevor dann der Impfstoff injiziert wird. Sollte der sehr seltene Fall eintreten, dass ein Blutgefäß getroffen worden ist, würde in der Spritze Blut sichtbar werden. In diesem Fall wird nicht injiziert und die Kanüle aus dem Gewebe gezogen, die Impfstoffdosis verworfen und die Impfung an anderer Stelle wiederum nach Aspiration durchgeführt. Die Aspiration hat keine Nachteile für die zu impfende Person. Bei der empfohlenen sehr kurzen Aspirationsdauer ist das Vorgehen schmerzfrei.

Nach der COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoffen sind sehr selten Myo- und Perikarditiden als schwere unerwünschte Ereignisse meist innerhalb der ersten 1-2 Wochen nach Verabreichung der Impfung aufgetreten. Einzelne Fälle von Myokarditiden wurden auch nach der Anwendung von Nuvaxovid beobachtet. Der Pathomechanismus ist bisher unklar. In einer tierexperimentellen Studie wurde beobachtet, dass nach gezielt intravasaler Injektion von Comirnaty bei Mäusen Myo- und Perikarditiden auftraten. Es besteht derzeit beim Menschen keine gesicherte Evidenz für den Zusammenhang zwischen einer intravasalen Injektion und dem Eintreten einer postvakzinalen Myokarditis und/oder Perikarditis. Durch die Aspiration vor der Impfstoffinjektion soll eine theoretisch denkbare, derzeit hypothetische Kausalkette beim Menschen ausgeschlossen werden. Auch in den Fachinformationen aller COVID-19-Impfstoffe wird darauf hingewiesen, dass die Injektion nicht intravaskulär, subkutan oder intradermal erfolgen darf.

Durch die Aspiration vor Injektion ergibt sich für die zu impfende Person kein Risiko, aber ein möglicher, wenn auch nicht quantifizierbarer Nutzen.

Bei den bislang verwendeten Impfstoffen für die Standardimpfungen gegen andere Erkrankungen (z. B. Tetanus-Diphtherie-Pertussis, Hepatitis-B) sind keine Myokarditiden und/oder Perikarditiden beobachtet worden, die als Impfstoff-assoziiert bewertet wurden. Die STIKO empfiehlt hier im Rahmen ihres Konzeptes zum schmerzreduzierten Impfen ebenso wie die WHO, dass bei der Verabreichung von Standardimpfungen weiterhin auf die Aspiration verzichtet werden kann.

Stand: 04.03.2022

Kann die COVID-19-Impfung gleichzeitig mit anderen Impfungen verabreicht werden (z.B. Influenza)?

Gemäß Empfehlung der STIKO muss zwischen mRNA- oder Vektor-basierten COVID-19-Impfungen und der Verabreichung anderer Totimpfstoffe kein Impfabstand eingehalten werden. Die Impfungen können simultan, d.h. gleichzeitig, verabreicht werden, wenn eine Indikation zur Impfung sowohl gegen andere Erkrankungen als auch gegen COVID-19 besteht (z. B. bei gleichzeitiger Indikation für eine Impfung gegen COVID-19 und Influenza). Die Injektion soll jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen. Zu Impfungen mit Lebendimpfstoffen soll hingegen ein Mindestabstand von 14 Tagen vor und nach jeder COVID-19-Impfung eingehalten werden.

Nuvaxovid kann gleichzeitig mit einem Influenza-Totimpfstoff verabreicht werden. Zur Verabreichung von anderen Tot- und Lebendimpfstoffen wird ein Abstand von 14 Tagen vor und nach Nuvaxovid-Applikation empfohlen. Für Valneva wird ein Abstand von 14 Tagen vor und nach Applikation zu anderen Tot- und Lebensimpfstoffen empfohlen.

Bei einer gleichzeitigen Gabe von 2 Impfstoffen ist zu beachten, dass Impfreaktionen häufiger als bei der getrennten Gabe auftreten können. Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen bei gleichzeitiger Anwendung verschiedener Impfstoffe im Allgemeinen denen bei jeweils alleiniger Anwendung.

Eine ausführliche Aufklärung der zu impfenden Person über die möglichen, vermehrten vorübergehenden lokalen und systemischen Impfreaktionen ist bei der gleichzeitigen Gabe von COVID-19-Impfstoffen und anderen Totimpfstoffen (inkl. Influenza-Hochdosis-Impfstoffen) besonders wichtig.

Stand: 06.10.2022

Wie sollten Personen geimpft werden, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und bisher eine unvollständige Impfserie erhalten hatten?

Das von der STIKO empfohlene weitere Vorgehen zur Impfung von immungesunden Personen, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben (mit verschiedenen Impf- und Infektionshistorien) finden Sie als tabellarische Übersicht in Tabelle 7 der COVID-19-Impfempfehlung.

Die STIKO geht davon aus, dass eine durchgemachte symptomatische oder asymptomatische Infektion mit SARS-CoV-2 allein nicht ausreicht, um spätere COVID-19-Erkrankungen zu verhindern. Vielmehr haben immunologische Untersuchungen und klinische Beobachtungsstudien ergeben, dass ein solider Schutz vor Infektion und schwerer Erkrankung durch Varianten des SARS-CoV-2 erst durch eine mehrmalige Auseinandersetzung mit dem Spikeprotein von SARS-CoV-2 zu erlangen ist. Dies kann durch drei Impfstoffdosen oder durch eine Kombination von Infektion und Impfung (hybride Immunität) erreicht werden.

Daher sollen auch Personen mit einer oder mehreren zurückliegenden gesicherten SARS-CoV-2-Infektionen* geimpft werden. Zum Erreichen einer hybriden Immunität empfiehlt die STIKO derzeit bei Personen mit einer oder mehreren durchgemachten Infektionen, dass mindestens eine COVID-19-Impfstoffdosis verabreicht werden sollte. Die chronologische Abfolge des Auftretens der immunologischen Ereignisse ist dabei unerheblich. Als immunologisches Ereignis wird eine Impfstoffdosis gegen COVID-19 bzw. eine Infektion mit SARS-CoV-2 gezählt. Zwischen den jeweiligen Ereignissen muss jedoch ein zeitlicher Mindestabstand bestehen, damit diese als zwei getrennte, immunologisch wirksame Ereignisse bewertet werden können. Folgende Grundregeln sollten dabei beachtet werden:

  1. Der Mindestabstand zwischen der 1. und der 2. Impfung beträgt 3 (Comirnaty, Nuvaxovid) bzw. 4 Wochen (andere Impfstoffe).
  2. Zwischen zwei aufeinanderfolgenden SARS-CoV-2-Infektionen muss ein Abstand von ≥3 Monaten liegen.
  3. Die STIKO empfiehlt zwischen einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion und einer nachfolgenden COVID-19-Impfung einen Abstand von ≥3 Monaten einzuhalten. Im Falle einer Unterschreitung dieses Abstands sind Infektion und Impfung nur dann als getrennte immunologische Ereignisse zu werten, wenn mindestens ein Abstand von 4 Wochen bestand. Die gleiche Regel gilt für das Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion nach COVID-19-Impfung.
  4. Der Mindestabstand zwischen zweitem und drittem Ereignis beträgt drei Monate.
  5. Wird der Mindestabstand zwischen zwei Ereignissen unterschritten, wird in der Regel nur das spätere Ereignis als immunologisch wirksames Ereignis gewertet.
  6. Zum Erreichen einer bestmöglichen Immunität (hybriden Immunität) wird auch ungeimpften Personen, die drei oder mehr SARS-CoV-2-Infektionen durchgemacht haben, eine Auffrischimpfung empfohlen.

Generell sollen zur Impf-Entscheidung jeweils die geltenden STIKO-Empfehlungen herangezogen werden. Zur Auffrischimpfung empfiehlt die STIKO für Personen ab 12 Jahren einen Omikron-adaptierten Impfstoff. Bei Personen ≥60 Jahren, Personen ≥5 Jahren die aufgrund einer Grunderkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wird eine 4-fache Auseinandersetzung mit Spikeprotein von SARS-CoV-2 (d.h. 4 immunologische Ereignisse und davon mindestens 1 Impfstoffdosis) als optimal für einen Schutz gegen schwere Erkrankungen angesehen. Bei Personen <60 Jahren ohne Grunderkrankungen werden 3 immunologische Ereignisse (davon mindestens 1 Impfstoffdosis) derzeit als ausreichend schützend erachtet.

Die STIKO gibt Empfehlungen für die gesamte in Deutschland lebende Bevölkerung und berücksichtigt dabei mögliche Auswirkungen auf die infektionsepidemiologische Lage. Darüber hinaus sollte individuell vom betreuenden Arzt/der betreuenden Ärztin geprüft werden, ob im jeweiligen Einzelfall eine weitere Impfstoffdosis sinnvoll sein kann.

* Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion kann durch direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion oder durch den Nachweis von spezifischen Antikörpern erfolgen, die eine durchgemachte Infektion beweisen. Die labordiagnostischen Befunde sollen in einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor erhoben worden sein.

Stand: 06.10.2022

Sollte der Impferfolg nach einer COVID-19-Impfung mittels Antikörperbestimmung überprüft werden?

Die STIKO empfiehlt bei den COVID-19-Impfungen keine generelle Prüfung des Impferfolgs, weder nach der 1. Impfstoffdosis noch nach der 2. Impfstoffdosis. Eine Ausnahme stellt die serologische Kontrolle bei bestimmten Patient:innen mit Immundefizienz und einer erwartbar stark verminderten Impfantwort dar, siehe: STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung bei Personen mit Immundefizienz und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung, Epid Bull 39/2021.

Bisher ist für die Prüfung des Impferfolgs bei Geimpften kein einheitliches serologisches Korrelat definiert. Daher existiert auch bisher kein Schwellenwert, ab dem eine Immunität angenommen werden kann. Eine generelle serologische Überprüfung der Immunantwort ist daher nicht empfohlen.

Zudem wird unabhängig vom Vorhandensein von Antikörpern nach Impfung eine zelluläre Immunität aufgebaut. Ob im weiteren Verlauf ein serologisches Korrelat für die Wirksamkeit definiert werden kann, ist unsicher; auch bei anderen impfpräventablen Krankheiten (z.B. Pertussis) kann bisher kein sicheres serologisches Korrelat für Schutz angegeben werden.

Stand: 29.09.2021

Sollte vor der Impfung gegen COVID-19 eine Antikörperbestimmung durchgeführt werden?

Hat die Impfung gegen COVID-19 einen Einfluss auf das Ergebnis von Antigen- und PCR-Testungen?

Es ist nicht davon auszugehen, dass die COVID-19-Impfung positive Antigentests (Schnelltests) hervorruft. Treten nach einer Impfung positive Antigentests auf, könnten folgende Ursachen zu Grunde liegen:

  • Die Person, die geimpft wurde, könnte bereits vor der Impfung infiziert gewesen sein. Die mittlere Inkubationszeit bei COVID-19 beträgt 5-6 Tage.
  • Die Person, die geimpft wurde, könnte sich kurz nach Impfung angesteckt haben. Eine Wirkung der Impfung tritt in der Regel 10-14 Tage nach Applikation der 1. Impfstoffdosis ein.
  • Da die COVID-19-Impfung keinen 100 %igen Schutz bietet, ist es möglich, dass sich eine Person trotz Impfung infiziert; die COVID-19 Impfung bietet einen guten Schutz gegen schwere Verläufe.
  • Der Antigentest kann falsch positiv sein.

Die COVID-19-Impfstoffe werden intramuskulär in den Oberarmmuskel injiziert. Nach der Impfung wird in Immunzellen und anderen Körperzellen das virale Spike-Protein (S-Protein) gebildet, gegen welches dann eine Immunantwort ausgelöst wird. Diese führt zur Bildung von virusneutralisierenden Antikörpern sowie zu einer T-Zell-Antwort. Das S-Protein wurde für die Impfstoffentwicklung ausgewählt, da es stark immunogen ist.

Fast alle in Deutschland eingesetzten Antigentests basieren auf dem Nachweis eines anderen Proteins, dem Nucleocapsid-Protein (N-Protein). Da Antigentests also ein anderes Virusprotein nachweisen als das bei der COVID-19-Impfung gebildete, ist ein Einfluss einer Impfung auf das Antigentestergebnis nicht gegeben. Die Angabe, ob es sich um einen S-Protein- oder N-Proteinbasierten Test handelt, findet sich in der Regel in der beigelegten Produktinformation.
Der Antigentest wird als Nasopharyngeal- bzw. Rachenabstrich durchgeführt. Selbst wenn es sich um einen S-Proteinbasierten Test handelt, erscheint es sehr unwahrscheinlich, dass vor der Antikörperbildung eine ausreichende Menge an Protein in den Mukosazellen (Schleimhaut) des Nasen-Rachenraums durch den Antigentest erfasst werden kann, zumal die Sensitivität der Antigentests begrenzt ist.

Ein positiver Antigentest bedarf einer PCR-Testung, um eine Infektion zu bestätigen oder auszuschließen. Die quantitativen RT-PCR-Verfahren zum Nachweis von SARS-CoV-2 mRNA beruhen üblicherweise auf der Detektion von zwei verschiedenen Virusgenen (Dual Target Prinzip; z.B. Envelope [E] plus N2; N1 plus N2; orf1a/b plus E). Eine Interferenz mit einer durchgeführten COVID-19-Impfung ist bei Verwendung dieser PCR-Tests ausgeschlossen.

Stand: 06.10.2022

Was muss beim Impfen unter Antikoagulation beachtet werden?

Die COVID-19-Impfung soll strikt intramuskulär (i.m.) und keinesfalls intradermal, subkutan oder intravaskulär verabreicht werden. Bei Patient:innen unter Antikoagulation soll die Impfung ebenfalls i.m. mit einer sehr feinen Injektionskanüle (z.B. 23 oder 25 Gauge) und einer anschließenden festen Komprimierung der Einstichstelle über mindestens 2 Minuten erfolgen.

Stand: 15.01.2021

Welche Nachbeobachtungszeit ist empfohlen?

Im Allgemeinen wird eine Nachbeobachtungszeit nach der Impfung gegen COVID-19 von mindestens 15 Minuten empfohlen. Längere Nachbeobachtungszeiten von 15-30 Minuten sollten vorsichtshalber bei bestimmten Risikopersonen eingehalten werden, z. B. bei Personen mit Gerinnungshemmung oder einer Impfkomplikation in der Anamnese. Eine Impfkomplikation wird laut STIKO definiert als eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung.

Stand: 15.01.2021

Wer haftet bei Schäden nach einer Impfung gegen COVID-19?

Für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit COVID-19 Schutzimpfungen und auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, besteht bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung (siehe hierzu „Wer haftet, wenn es zu gesundheitlichen Schäden durch die Impfung kommt?“ auf der Seite des BMGs). Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Für gesundheitliche Schäden im Zusammenhang mit einer COVID-19 Impfung wird auch dann auf der Grundlage von § 60 IfSG eine staatliche Entschädigung geleistet, wenn diese nicht öffentlich von einer Landesbehörde empfohlen worden ist - d.h. in der Regel auch, wenn die Impfung nicht von der STIKO empfohlen ist.

Auch für Impfungen, die „nach dem Stand der Wissenschaft medizinisch vertretbar“ sind, können nunmehr ebenfalls Entschädigungsleistungen nach § 60 IfSG in Betracht kommen, vgl. § 1 Abs. 2 Satz 2 und 3 CoronaImpfVO). Die Gesetzesbegründung verweist zur Zulässigkeit einer zulassungsüberschreitenden Anwendung ausdrücklich auf die dazu bestehende Rechtsprechung: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stellen bspw. die Impfempfehlungen der STIKO den medizinischen Standard nach dem Stand der Wissenschaft dar (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2017 - XII ZB 157/16; BGH, Urteil vom 15. Februar 2000, BGHZ 144, 1).

Unabhängig von einem etwaigen Anspruch auf Entschädigung nach § 60 IfSG haftet die impfende Person – wie auch sonst in derartigen Fällen – für Schäden, die z.B. im Zusammenhang mit Applikationsfehlern bei der Impfung (falsche Dosierung, falscher Applikationsort etc.) eintreten.

Stand: 29.12.2021

Wie kann man den COVID-19-Impfschutz nachweisen?

Eine digitale Bescheinigung soll Geimpften die Möglichkeit geben, schnell und fälschungssicher nachzuweisen, dass sie vollständig geimpft sind. Mit der CovPass-App können Bürgerinnen und Bürger ihre Corona-Impfungen direkt auf das Smartphone laden und mit einem QR-Code belegen. Zukünftig lassen sich in der App auch Nachweise über die Genesung von einer Corona-Infektion oder über einen negativen Corona-Test anzeigen.

Die App ist ein kostenloses Angebot des Robert Koch-Instituts. Die Nutzung der App ist freiwillig. Alternativ kann man den Corona-Impfschutz auch mit dem ausgedruckten Impfzertifikat oder dem bekannten gelben Impfpass nachweisen.

Weitere Informationen zur CovPass-App finden Sie hier.

Stand: 03.06.2021

Wer gilt rechtlich als vollständig geimpft bzw. genesen?

Wer rechtlich als "vollständig geimpft" bzw. "genesen" gilt, wird mit Wirkung vom 19.03.2022 unmittelbar in § 22a Infektionsschutzgesetz geregelt.

Stand: 19.03.2022

Wie sollen Personen geimpft werden, die mit den nicht in der EU zugelassenen Impfstoffen Sinovac, Sinopharm, Bharat Biotech International Ltd. oder Sputnik V geimpft wurden?

Personen, die im Ausland bereits mit nicht in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffen geimpft wurden, benötigen laut § 22a Infektionsschutzgesetz eine Impfserie mit einem von der EU zugelassenen Impfstoff, um in der EU den Status als Geimpfte zu erlangen. Eine aktuelle Liste der in der EU-zugelassenen COVID-19-Impfstoffe ist auf der Internetseite des PEI zu finden.

Die STIKO empfiehlt:

  • Personen, die bisher nur eine Impfstoffdosis mit Sinovac, Sinopharm, Bharat Biotech International Ltd. oder Sputnik V erhalten haben, sollen auf Grund der unzureichenden Evidenzlage zur heterologen Grundimmunisierung und um einen guten Impfschutz sicherzustellen eine neue Impfserie mit Grundimmunisierung plus Auffrischimpfung gemäß STIKO-Empfehlungen bekommen. Die Impfserie soll in einem Mindestabstand von ≥ 28 Tagen zur vorangegangenen Impfung begonnen werden. In solchen Fällen sollen die zu impfenden Personen darauf hingewiesen werden, dass vermehrte lokale und systemische Reaktionen auftreten können. Die impfenden Ärzt:innen werden gebeten, auf das Auftreten verstärkter Impfreaktionen aktiv zu achten und diese ggf. an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden.
  • Personen, die vollständig (2-malig) mit einem der oben genannten, nicht in der EU zugelassenen Impfstoff grundimmunisiert sind und ggf. bereits eine Auffrischimpfung erhalten haben, sollen zur Optimierung ihres Impfschutzes eine 1-malige Impfung mit einem mRNA-Impfstoff nach den bestehenden STIKO-Empfehlungen im Mindestabstand von 6 Monaten zur letzten Impfung bekommen. In begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf 4 Monate verkürzt werden.
  • Für Personen, die einen anderen in der EU nicht zugelassenen Impfstoff erhalten haben, empfiehlt die STIKO weiterhin eine erneute Impfserie mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff.

Daten zeigen, dass nach der Grundimmunisierung mit den Impfstoffen Sinovac, Sinopharm und Bharet Biotech International Ltd. eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff zu einem guten Schutz führt. Dieser ist vergleichbar mit dem Schutz, der nach einer 3-maligen mRNA-Impfung vorliegt. Für Sputnik V fehlen bisher entsprechende Daten. Aus immunologischen Gründen ist jedoch davon auszugehen, dass die Wirksamkeit vergleichbar ist mit der mRNA-Auffrischimpfung nach den Vektor-basierten Impfstoffen Vaxzevria und COVID-19 Vaccine Janssen. Weitere Informationen finden sich in der 19. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung.

Stand: 18.08.2022

Gibt es Personengruppen, die bei der COVID-19-Impfung besonders berücksichtigt werden sollten?

Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen COVID-19 allen Personen ab 12 Jahren. Auch Kinder, die zwischen 5 und 11 Jahren alt sind und Vorerkrankungen haben, wird die Impfung empfohlen. Zusätzlich empfiehlt die STIKO 5- bis 11-jährigen Kindern die Impfung, in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht oder nur unzureichend durch eine Impfung geschützt werden können.

Die impfende Ärzteschaft ist aufgerufen, bislang nicht geimpfte Erwachsene und Kinder, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben oder die arbeitsbedingt besonders exponiert sind oder die engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben, besonders zu berücksichtigen.

Dies sind nach aktuellem Kenntnisstand folgende Personengruppen:
A) Personen im Alter ≥60 Jahren

B) Personen im Alter ab 18 Jahren mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben

C) Frauen im gebärfähigen Alter, noch ungeimpfte Schwangere ab dem 2. Trimenon und noch ungeimpfte Stillende

D) Kinder und Jugendliche im Alter von 5-17 Jahren mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben

E) BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

F) Enge Kontaktpersonen von Schwangeren oder anderen Personen mit einem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe

G) Personen, die arbeitsbedingt besonders exponiert sind, engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben, oder Personen in Schlüsselpositionen

Die vollständige Tabelle inklusive Beispiele für die jeweiligen Vorerkrankungen findet sich in der STIKO-Empfehlung (Tabelle 3).

Stand: 15.02.2022

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