Kann man sich mit einem abgelaufenen Personalausweis ausweisen?

Bei einem abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis kann die Bundespolizei für eine Auslandsreise einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche Staatsangehörige ausstellen. Dies gilt nur, wenn die Erteilung eines (vorläufigen) Reisedokumentes bei einer Passbehörde nicht mehr rechtzeitig zu erwarten ist.

Die Ausstellung ist nicht zulässig, wenn sich aus der Übersicht "Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere anerkennen" ergibt, dass der Zielstaat das Dokument ausdrücklich nicht anerkennt. Zu beachten ist außerdem, dass eine Vielzahl von Staaten verlangt, dass das Reisedokument zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein muss. Der Reiseausweis als Passersatz erfüllt dieses Erfordernis nicht, da dieser nur für maximal einen Monat ausgestellt werden darf.

Bei der Einreise wird grundsätzlich kein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt. Ausnahmsweise ist die Ausstellung an deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland zulässig, wenn aufgrund einer beabsichtigten kurzen Aufenthaltsdauer im Inland die Ausstellung eines Passes oder Passersatzes nicht zumutbar ist.

Für Angehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie für Personen, die zur Rückkehr in diese Staaten berechtigt sind, kann die Bundespolizei für eine Auslandsreise oder für die Wiedereinreise einen Notreiseausweis ausstellen. Dies gilt nur im Falle der Vermeidung einer unbilligen Härte oder aus Gründen eines besonderen öffentlichen Interesses, sofern die Erteilung eines Reisedokumentes durch die eigene Auslandsvertretung oder eine Ausländerbehörde nicht mehr rechtzeitig zu erwarten ist.

Die Ausstellung von Ersatzpapieren an Kinder sowie Personen unter 18 Jahren ist grundsätzlich von der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abhängig.

Die Identität und die Staatsangehörigkeit sind durch Vorlage amtlicher Dokumente nachzuweisen (zum Beispiel grundsätzlich durch einen abgelaufenen Pass oder Passersatz, Kopien dieser Dokumente reichen nicht aus).

Wichtige Hinweise zu Ersatzpapieren

  • Wenn Sie mit Passersatzpapieren reisen, geschieht dies auf eigenes Risiko, denn andere Staaten sind zur Anerkennung dieser Passersatzpapiere nicht verpflichtet. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zielland die Einreise mit diesen Passersatzpapieren nicht gestattet, oder eine Luftverkehrsgesellschaft deswegen bereits die Mitnahme verweigert.
  • Auch wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können die Grenzbehörden die Ausstellung von Ersatzpapieren ablehnen. Dies gilt insbesondere, wenn bekannt ist, dass der Zielstaat die Passersatzpapiere nicht anerkennt und bei Verwendung sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Elektronische Antragstellung

Um die Erlangung des benötigten Passersatzpapiers zu beschleunigen, können Sie mit dem Onlineantrag Ihre Personalien und die relevanten Reisedaten elektronisch an die zuständige Grenzbehörde übermitteln, die rasch mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird. Von dort erhalten Sie auch Mitteilung über die Modalitäten der Abholung.

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Personalausweis abgelaufen: Strafe, Verlängerung, Fristen

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 28. Juli 2022

VerstoßBußgeld
Sie besitzen als deutscher Staatsbürger keinen gültigen Ausweis, obwohl Sie mindestens 16 Jahre alt sind und der Meldepflicht unterliegen bis zu 3000 €*
Sie legen Ihren Ausweis nicht oder nicht rechtzeitig vor, obwohl eine dazu berechtigte Behörde dies verlangt bis zu 3000 €
* In der Realität werden meistens Bußgelder zwischen 10 und 80 Euro verhängt. Über den genauen Betrag entscheidet die jeweilige Kommune.

FAQ: Personalausweis abgelaufen

Mein Ausweis ist abgelaufen. Droht eine Strafe?

Nach juristischer Definition droht keine Strafe, wenn der Personalausweis abgelaufen ist. Ein Bußgeld ist hingegen schon möglich. Gemäß § 32 Abs. 1 des Personalsausweisgesetzes (PAuswG) kann dieses bis zu 3000 Euro betragen, in der Realität wird dieser Höchstbetrag aber nur äußerst selten auferlegt. Üblicherweise verhängt die Behörde eher ein Bußgeld zwischen 10 und 80 Euro.

Wie lange darf ein Personalausweis abgelaufen sein?

Läuft ein Personalausweis ab, ist er ab dem folgenden Tag ungültig und wird in der Regel nicht mehr akzeptiert, wenn Sie sich damit ausweisen. In der Theorie ist auch dann bereits ein Bußgeld möglich, die meisten Behörden zeigen sich hier jedoch kulant und verhängen ein solches erst nach einem längeren Zeitraum. Ob Sie mit einem abgelaufenen Personalausweis noch ins Ausland reisen können, hängt wiederum von den Umständen ab. Genaueres dazu erfahren Sie hier.

Mein Personalausweis ist abgelaufen. Was muss ich tun?

Beantragen Sie umgehend eine Verlängerung beim Einwohnermeldeamt Ihres aktuellen Wohnortes. In vielen Städten und Gemeinden ist das nicht ohne Termin möglich. Bedenkt man das und die Bearbeitungszeit für den Antrag, die mehrere Wochen dauern kann, sollten Sie sich bereits wenigstens zwei oder drei Monate vor Ablauf des Personalausweises um eine Verlängerung kümmern. Für den Antrag reicht in der Regel das Vorlegen des alten Ausweises. Ist dieser jedoch bereits abgelaufen, müssen Sie unter Umständen auch Ihre Geburtsurkunde zeigen.

  • Bußgeld: Personalausweis abgelaufen
  • FAQ: Personalausweis abgelaufen
  • Personalausweis abgelaufen: Wie lange ist er noch gültig?
    • Personalausweis abgelaufen: Ist das Reisen ins Ausland noch möglich?
    • Personalausweis abgelaufen: So verlängern Sie das Ausweisdokument!

Personalausweis abgelaufen: Wie lange ist er noch gültig?

Ist Ihr Personalausweis abgelaufen, droht ein Bußgeld.

Ein abgelaufener Personalausweis besitzt bereits am Tag nach dem Ablaufdatum keine Gültigkeit mehr. Geraten Sie dann in eine Situation, in der Sie sich ausweisen müssen, wird das Dokument in der Regel nicht mehr anerkannt. Manche Stellen zeigen eventuell noch eine gewisse Kulanz, wenn der Perso erst kürzlich abgelaufen ist, und akzeptieren ihn trotzdem, darauf können Sie sich aber nicht verlassen.

Obendrein kann in der Theorie bereits ab dem ersten Tag, an dem Sie keinen gültigen Personalausweis mehr besitzen, ein Bußgeld verhängt werden. In der Realität ist das selten der Fall, denn die meisten Behörden warten wenigstens einige Wochen oder sogar Monate, ehe sie ein Bußgeldverfahren eröffnen. Oftmals erhalten Sie auch zunächst eine Verwarnung mit der Aufforderung, Ihren Ausweis unverzüglich zu verlängern. Erst wenn Sie dem nicht nachkommen, bekommen Sie tatsächlich ein Bußgeld auferlegt. Prinzipiell ist das aber eben schon ab den Tag nach dem Ablaufdatum möglich.

Personalausweis abgelaufen: Ist das Reisen ins Ausland noch möglich?

Gleich vorweg: Für viele Auslandsreisen benötigen Sie einen gültigen Reisepass. Solange Sie diesen besitzen, ist es egal, ob Ihr Personalausweis abgelaufen ist oder nicht. Und selbst bei Reisen, bei denen ein Personalausweis ausreichen würde, ist dessen abgelaufene Gültigkeit kein Problem, wenn Sie stattdessen einen gültigen Reisepass dabei haben.

Wie steht es aber nun, wenn Sie keinen Reisepass besitzen? Grundsätzlich ist dieser nicht nötig, wenn Sie innerhalb der EU reisen, und auch für die Einreise in viele andere europäische Staaten ist kein Pass erforderlich. Dazu gehören z. B. die Schweiz, Island, Norwegen, Vatikanstadt und Albanien. In diesem Fall brauchen Sie aber zwingend einen Personalausweis. Ist dieser abgelaufen, muss das nicht zwingend das Ende Ihrer Reisepläne sein. Viele Länder zeigen sich hier kulant und akzeptieren das Ausweisdokument, solange es nicht länger als ein Jahr ungültig ist.

In diesem Fall sollten Sie sich jedoch darauf einstellen, mit dem Auto oder der Bahn einzureisen. Im Gegensatz zu den ausländischen Behörden akzeptieren die meisten Fluggesellschaften es nämlich nicht, wenn ein Personalausweis abgelaufen ist. Die Einreise per Flugzeug gestaltet sich somit schwierig.

Personalausweis abgelaufen: So verlängern Sie das Ausweisdokument!

Ein abgelaufener Personalausweis muss verlängert werden. Das geht meist nicht ohne Termin.

Um einen Personalausweis zu verlängern, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes stellen. Beachten Sie, dass Sie dafür in der Regel einen Termin benötigen und nicht einfach spontan beim Amt erscheinen können. Für die Beantragung der Verlängerung reicht es in der Regel aus, Ihr altes Ausweisdokument vorzulegen und somit Ihre Identität nachzuweisen. Sollte der Personalausweis jedoch bereits abgelaufen sein, kann der Sachbearbeiter eventuell von Ihnen verlangen, zusätzlich einen gültigen Reisepass oder Ihre Geburtsurkunde zu zeigen.

Die Bearbeitung Ihres Antrags kann wiederum drei bis sechs Wochen in Anspruch nehmen, je nachdem wie stark die Behörde ausgelastet ist. Somit sollten Sie sich am besten schon wenigstens zwei Monate vor Ablauf Ihres Personalausweises um eine Verlängerung kümmern, insbesondere wenn Termine beim Einwohnermeldeamt schwer zu bekommen sind. Nur so besteht die Chance, dass Ihr neuer Ausweis ausgestellt wird, bevor Ihr alter seine Gültigkeit verliert.

Die Kosten für die Verlängerung hängen davon ab, wie alt Sie sind: Unter 24 Jahren kostet ein neuer Personalausweis 22,80 Euro. Sind Sie älter, müssen Sie 37 Euro zahlen.

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